Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit Arbeitslos und krank: Das musst Du wissen

Das Wichtigste in Kürze

  • Bist Du arbeitslos und krank, bekommst Du bis zu sechs Wochen weiter Arbeitslosengeld.
  • Anschließend hast Du in der Regel Anspruch auf Krankengeld. Für maximal 72 Wochen kommt dafür die gesetzliche Krankenkasse auf. Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht in dieser Zeit.
  • Bekommst Du Arbeitslosengeld, nachdem Du Krankengeld bezogen hast, wird es von Deinem Einkommen vor der Arbeitslosigkeit berechnet.

So gehst Du vor

  • Bekommst Du Arbeitslosengeld und wirst krank, musst Du Dich bei der Agentur für Arbeit sofort krankmelden.
  • Am dritten Kalendertag benötigst Du eine ärztliche Krankschreibung.
  • Bist Du gesetzlich versichert, ruft die Agentur für Arbeit die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch ab. Bist Du privat krankenversichert, musst Du das ärztliche Attest der Behörde selbst vorlegen.

Wenn Du arbeitest und krank wirst, musst Du Dich beim Arbeitgeber krankmelden. Aber was ist, wenn Du arbeitslos bist? Musst Du Dich bei der Arbeitsagentur melden, vielleicht sogar ein ärztliches Attest einreichen? Und bekommst Du weiter Arbeitslosengeld? Wir erklären Dir, an was Du alles denken musst, wenn Du Arbeitslosengeld (ALG) beziehst und dann krank wirst. Denn oft ist unklar, wann Du Arbeitslosengeld bekommst und wann Krankengeld und ob Dir Arbeitslosengeld auch nach dem Bezug von Krankengeld zusteht. 

Arbeitslos und krank – was tun?

Wirst Du während der Arbeitslosigkeit krank, musst Du Dich sofort bei der Agentur für Arbeit melden und mitteilen, wie lange Du voraussichtlich krank sein wirst (§ 311 SGB 3). Das kannst Du telefonisch, über die eServices oder die Kunden-App BA-mobil der Agentur für Arbeit erledigen. Spätestens am dritten Tag nach Deiner Erkrankung musst Du Dir ein ärztliches Attest besorgen, in dem auch die voraussichtliche Dauer der Krankheit vermerkt ist. Im Einzelfall kann die Agentur eine ärztliche Krankschreibung auch vor Ablauf der Drei-Tage-Frist verlangen (§ 311 Satz 2 SGB 3).

Bist Du gesetzlich krankenversichert (GKV), ruft die Agentur für Arbeit elektronisch Deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Deiner Krankenkasse ab. Bist Du in einer privaten Krankenkasse (PKV), dann musst Du das ärztliche Attest in Papierform der Arbeitsagentur vorlegen.

Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der ersten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung angegeben, musst Du erneut in eine Arztpraxis gehen, um Dir eine Folgebescheinigung holen (§ 311 Satz 3 SGB 3). Das solltest Du der Arbeitsagentur auch erneut mitteilen. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ruft die Agentur dann von Deiner Krankenkasse ab.

Da Du während der Krankschreibung dem Arbeitsmarkt eine Zeit lang nicht zur Verfügung stehst, nennt Dich die Agentur für Arbeit kurzfristig arbeitsunfähig

Wie lange bekommst Du weiter Arbeitslosengeld, wenn Du krank bist?

Auch wenn Du krank bist, bekommst Du weiter Arbeitslosengeld – für bis zu sechs Wochen und in voller Höhe (§ 146 Abs. 1 SGB 3). Denn Du hast während der Erkrankung einen Anspruch auf Leistungsfortzahlung. Das ist ähnlich wie bei erkrankten Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern – da heißt es nur Entgeltfortzahlung. 

Beispiel: Adrian ist arbeitslos, bekommt Arbeitslosengeld und wird krank. Er bekommt bis zu sechs Wochen von der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld als Leistungsfortzahlung.

Voraussetzung ist, dass Du krank geworden bist, während die Agentur Dir Arbeitslosengeld zahlt. Das bedeutet im Umkehrschluss auch: Leistungsfortzahlung erfolgt demnach nicht, wenn

  • Du schon vor Beginn der Arbeitslosigkeit krank warst oder
  • Du in einer Zeit krank wirst, in der Dein Anspruch auf Leistung ruht, wie etwa bei einer Sperrzeit.

Wichtig: Der Anspruch auf Arbeitslosengeld verlängert sich nicht um den Zeitraum, in dem Du krankgeschrieben bist. Weitere Informationen dazu, wie lange Du ALG beziehen kannst, findest Du in unserem Ratgeber zur Bezugsdauer von Arbeitslosengeld.

Wann bekommst Du Krankengeld während der Arbeitslosigkeit?

Bist Du während der Arbeitslosigkeit länger als sechs Wochen krank, dann erhältst Du ab der siebten Woche in der Regel Krankengeld. Das gilt auch, wenn Du stationär in einem Krankenhaus, einer Vorsorge- oder einer Rehabilitationseinrichtung bist. Krankengeld wird für bis zu insgesamt 78 Wochen von Deiner Krankenkasse gezahlt, wenn Du gesetzlich versichert bist.

Dafür musst Du Deine Krankenkasse informieren und bei der Agentur für Arbeit den Vordruck Veränderungsmitteilung einreichen. Wie hoch das Krankengeld ausfällt, berechnet Deine Krankenkasse. Du erhältst als Krankengeld in der Regel nur den Betrag, den Du zuletzt als Arbeitslosengeld bekommen hast (§ 47b SGB 5).

Während Du Krankengeld bekommst, ruht Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld (§ 156 Abs. 1 Nr. 2 SGB 3). Damit ist der Leistungsbezug beim Arbeitsamt zunächst einmal beendet.

Beispiel: Birte ist arbeitslos und schon länger als sechs Wochen krankgeschrieben. Sie bekommt ab der siebten Woche kein Arbeitslosengeld mehr, sondern Krankengeld von ihrer gesetzlichen Krankenkasse für bis zu 78 Wochen. Die sechs Wochen Leistungsfortzahlung werden angerechnet, sie kann also bis zu 72 Wochen Krankengeld bekommen.

Was musst Du tun, wenn Du wieder gesund bist?

Bist Du nach einer längeren Krankheit wieder gesund, dann bekommst Du kein Krankengeld mehr. Du kannst aber für die Restdauer Deines Anspruchs wieder Arbeitslosengeld beziehen. Läuft Dein Krankengeld aus, musst Du Dich erneut persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden, um wieder Arbeitslosengeld zu erhalten. Einen neuen Antrag auf Arbeitslosengeld solltest Du spätestens am ersten Tag nach dem Ende des Krankengelds stellen. Du kannst den Antrag auch schon früher stellen, wenn klar ist, dass Du nach Ende der Krankschreibung wieder gesund sein wirst.

Beispiel: Cem ist arbeitslos. Er war allerdings lange krankgeschrieben und bekam Krankengeld. Nach den 72 Wochen Krankengeld kann Cem wieder Arbeitslosengeld bekommen, wenn sein Anspruch noch nicht ausgeschöpft ist.

Bekommst Du weiter ALG, wenn Dein Kind krank ist?

Auch wenn Du Dich um Dein krankes Kind kümmern musst, kannst Du weiter Arbeitslosengeld bekommen, obwohl Du dem Arbeitsmarkt in dieser Zeit nicht zur Verfügung stehst (§ 146 Abs. 2 SGB 3). Du wirst dadurch so geschützt wie Arbeitnehmer, die einen Anspruch auf Kinderkrankengeld haben.

Du solltest Dir von einem Arzt schriftlich bestätigen lassen, dass Du Dein krankes Kind betreuen musst. Diese ärztliche Bescheinigung reichst Du bei der Agentur für Arbeit ein.

Der Staat zahlt das Arbeitslosengeld dann weiter, und zwar im Jahr 2025 für bis zu 15 Arbeitstage für jedes Kind, sofern keine andere Person im Haushalt die Betreuung übernehmen kann und das Kind nicht älter als zwölf Jahre alt ist oder behindert und auf Hilfe angewiesen (§ 45 Abs. 2a SGB 5). Es gibt aber eine Grenze: Mehr als 35 Tage im Jahr kannst Du keine Leistungsfortzahlung bekommen.

Alleinerziehende dürfen bei jedem erkrankten Kind, das sie betreuen müssen, bis zu 30 Tage sich um ihr Kind kümmern. In dieser Zeit müssen sie keine Termine wahrnehmen, Bewerbungen schreiben oder ähnliches, bei mehreren Kindern insgesamt aber nicht mehr als 70 Tage im Jahr.

Was ist, wenn Du aus dem Krankenstand arbeitslos wirst?

Wirst Du als Arbeitnehmer krank und dann arbeitslos, ohne dass Du vorher nochmal gearbeitet hast, solltest Du bei Deiner Krankenkasse Krankengeld beantragen. Denn gesetzlich Krankenversicherte haben statt eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld in der Regel erst einmal einen Anspruch auf Krankengeld. Der Grund: Der Anspruch auf Krankengeld entsteht schon mit dem Beginn der Krankheit (§§ 44 Abs. 1 Satz 1, 46 SGB 5).

Gleiches gilt, falls Du schon Krankengeld bezogen hast, dann arbeitslos wirst und weiterhin krank bist. Du bekommst über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus Krankengeld (§ 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB 5).

Beispiel: Diana war in einer Marketingagentur befristet beschäftigt. Vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses wurde sie krank. Sie wurde arbeitslos, war aber weiterhin krankgeschrieben. Diana bekommt in diesem Fall kein Arbeitslosengeld, sondern Krankengeld

Arbeitslos melden solltest Du Dich trotzdem, auch wenn Du kein Arbeitslosengeld bekommst, sondern Krankengeld. Weise jedoch darauf hin, dass Du Arbeitslosengeld erst dann beantragen wirst, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen, Du also wieder gesund bist und eine neue Tätigkeit aufnehmen könntest.

Bekommst Du Arbeitslosengeld nach Auslaufen vom Krankengeld?

Deine Krankenkasse informiert Dich etwa drei Monate, bevor sie das Krankengeld einstellt. Für Dich zur Info: Du kannst höchstens 72 Wochen Krankengeld beziehen. Dieser Übergang vom Krankengeld zum Arbeitslosengeld oder einer anderen Sozialleistung nennt sich Aussteuerung. Möglicherweise hast Du nach Auslaufen des Krankengelds wieder Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn Du die Voraussetzungen dafür erfüllst.

Stehst Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung?

Um nach dem Ende des Krankengelds wieder Arbeitslosengeld zu bekommen, musst Du wieder gesund sein und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Schwierigkeiten kann es geben, wenn Du dem Arbeitsmarkt weiterhin nicht zur Verfügung stehst, weil Du immer noch krank bist. 

Vielleicht bist Du dann aus Sicht der Agentur für Arbeit für andere gesundheitlich weniger belastende Tätigkeiten vermittelbar. Eventuell schlägt Dir die Behörde eine Reha-Maßnahme vor, um zu prüfen, ob Du dadurch wieder arbeitsfähig wirst. Um die Zahlungen nicht zu gefährden, solltest Du der Aufforderung nachkommen.

Kannst Du nach dem Ende des Krankengelds wieder arbeiten, kannst Du wieder Arbeitslosengeld bekommen. Das Arbeitslosengeld nach dem Krankengeld wird vom Einkommen vor der Arbeitslosigkeit berechnet, auch wenn dieser Zeitraum schon vor den 78 Wochen Krankheit lag.

Du bekommst also nicht weniger Arbeitslosengeld, nur weil Du vorher Krankengeld bezogen hast. Im Regelfall erhältst Du 60 Prozent des Nettoentgelts, das Du im Durchschnitt in den zwölf Monaten vor Deiner Erkrankung bekommen hast. Wer Kinder hat und noch Kindergeld bezieht, bekommt 67 Prozent des durchschnittlichen Nettogehalts als Arbeitslosengeld.

Musst Du Erwerbsminderungsrente beantragen?

Bist Du wegen Deiner Erkrankung nicht mehr in der Lage, Deinen Job auszuüben, kannst Du eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Es kommt jedoch vor, dass das Krankengeld ausläuft, aber der Rentenversicherungsträger noch nicht entschieden hat, ob Du die Erwerbsminderungsrente bekommst.

Die drohende Lücke kannst Du durch das Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit überbrücken (§ 145 SGB 3). Dabei handelt es sich um eine besondere Form des Arbeitslosengeldes. Es wird so lange gezahlt, bis zum Beispiel eine Erwerbsminderungsrente beginnt. Diese Regelung nennt sich auch Nahtlosigkeitsregelung. Sie sichert den lückenlosen Übergang vom Kranken- zum Arbeitslosengeld und dann in die Erwerbsminderungsrente.

Was passiert nach Auslaufen des Arbeitslosengelds?

Läuft das Arbeitslosengeld aus, weil die Bezugsdauer ausgeschöpft ist, und hast Du keine neue Stelle gefunden, kannst Du beim Jobcenter Bürgergeld beantragen. Im ersten Jahr Bürgergeld darfst Du sogar einiges an Vermögen gespart haben, ohne dass Du es antasten musst. Die Grenze dafür liegt aktuell bei 40.000 Euro für den Antragsteller sowie 15.000 Euro für jede weitere Person, die in der Bedarfsgemeinschaft lebt (§ 12 Abs. 3 und 4 SGB 2). Mehr dazu im Ratgeber zum Bürgergeld.

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