Berufsunfähigkeitsversicherung mit Vorerkrankungen So versicherst Du Dich trotz Krankheit gegen Berufsunfähigkeit

Nathanael Häfner
Nathanael Häfner
Experte BU und Unfallversicherung

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließt, muss umfangreiche Gesundheitsfragen beantworten.
  • Auch mit Vorerkrankungen kannst Du noch eine BU abschließen.
  • Unter Umständen erhebt die Versicherung allerdings einen Risikozuschlag oder sie schließt bestimmte Krankheiten vom Versicherungsschutz aus.
  • Mit einer anonymen Risikovoranfrage hast Du die besten Chancen auf eine BU. 

So gehst Du vor

Musterschreiben

  • Beantworte die Gesundheitsfragen gewissenhaft und wahrheitsgemäß. Schummeln gilt nicht.

Klickst Du auf eine Empfehlung mit *, unterstützt das unsere Arbeit. Finanztip bekommt dann eine Vergütung. Empfehlungen sind aufwändig recherchiert und basieren auf den strengen Kriterien der Finanztip-Expertenredaktion. Mehr Infos

Wenn Du eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließt, musst Du einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen. Je weniger Vorerkrankungen Du hast, desto einfacher ist es, die Gesundheitsfragen zu beantworten. Daher empfehlen wir, eine BU so früh und gesund wie möglich abzuschließen. Viele Menschen haben aber schon Beschwerden oder Erkrankungen, wenn sie eine BU anstreben. Oft können sich Betroffene trotz Vorerkrankungen absichern, aber gegebenenfalls zu etwas schlechteren Konditionen.

Gibt es eine BU ohne Gesundheitsfragen?

Wenn Du eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen möchtest, kommst Du um den Gesundheitsfragebogen nicht herum. Ob und zu welchen Bedingungen Dich eine Versicherung aufnimmt, hängt davon ab, wie hoch Dein persönliches Berufsunfähigkeitsrisiko ist. Deswegen überprüft der Versicherer deine Gesundheitsgeschichte. Eine BU ohne Gesundheitsfragen wirst Du daher vergeblich suchen.

Werte ohne Nachkommstellen gerundet, Quelle: Morgen & Morgen, Stand April 2025

Manchmal bieten Versicherer Sonderaktionen mit vereinfachter Gesundheitsprüfung an. Sie verzichten dann beispielsweise auf bestimmte Gesundheitsfragen oder schränken den Abfragezeitraum ein. Meist gibt es die Angebote für bestimmte Berufsgruppen oder Studenten, oder für Personen in einem bestimmten Alter. Du musst also schon genau in das jeweilige Profil passen, um so ein Angebot annehmen zu können. 

Solche Sonderangebote haben außerdem meist einen Haken: Oft sind die versicherbaren Renten sehr niedrig und Du kannst sie nur eingeschränkt erhöhen. Frag am besten einen auf die BU spezialisierten Versicherungsmakler oder -berater nach aktuellen Angeboten. 

Einfachere Gesundheitsfragen gibt es meist auch bei einer betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung, die Du über Deinen Arbeitgeber abschließt. Bei solchen Versicherungen überwiegen aber oft die Nachteile: Die betriebliche BU-Rente reicht meist nicht, dazu wird sie später noch besteuert. Ein weiteres Problem: Viele bleiben nicht mehr ihr ganzes Leben bei einem Arbeitgeber. Wahrscheinlich nimmst Du die betriebliche Vorsorge entweder zum neuen Job mit oder Du schließt dort eine neue ab. Das kann kompliziert sein, und zwei verschiedene ergeben keinen Sinn. Mach Dich daher nicht von Deinem Arbeitgeber abhängig und versuche zunächst immer, eine selbstständige BU zu bekommen. 

Welche Vorerkrankungen musst Du angeben?

Es gibt nichts Wichtigeres als die Gesundheitsfragen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Du solltest Dir ausreichend Zeit lassen, die Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten.

Krankheiten der vergangenen fünf Jahre angeben 

In der Regel fragt Dich der Versicherer nach den Erkrankungen der vergangenen fünf Jahre. Wenn Du beispielsweise vor sechs Jahren wegen eines Rückenleidens beim Arzt warst, musst Du das nicht mehr angeben. Krankheiten, bei denen Du stationär im Krankenhaus behandelt wurdest, musst Du allerdings für die vergangenen zehn Jahre angeben.

Dazu schickt Dir der Versicherer verschiedene Gesundheitsfragebögen, die Du wahrheitsgemäß ausfüllen musst. Lässt Du Krankheiten weg, kann Dir das später Probleme bereiten – schlimmstenfalls erhältst Du keine BU-Rente. 


Fordere Deine Patientenakten an

Überlege also, bei welchen Ärzten Du in dem abgefragten Zeitraum warst. Lass Dir dazu zunächst eine sogenannte Patientenquittung oder Versichertenauskunft Deiner Krankenkasse für den entsprechenden Zeitraum ausstellen. Darin sind alle Arztbesuche, verordneten Medikamente und Heilmittel vermerkt. Dazu reicht meist eine E-Mail an die Krankenkasse. Bei vielen Krankenkassen funktioniert das auch online oder über eine kasseneigene App. Auch die elektronische Patientenakte (ePA) kann Dir dabei helfen, insofern Du dieser nicht widersprochen hast.

Hast Du die Quittung, siehst Du nun alle Ärztinnen und Ärzte, bei denen Du im angeforderten Zeitraum in Behandlung warst. Fordere von diesen nun die Patientenakte an. Dafür halten wir ein Musterschreiben bereit. Fülle dieses Musterschreiben für jede Arztpraxis aus, bei der Du im besagten Zeitraum warst. Wurdest Du die vergangenen zehn Jahre stationär behandelt, dann musst Du das Schreiben auch an das Krankenhaus schicken. Sende das Schreiben entweder als einfachen Brief oder per E-Mail an Deine Ärzte.

Zum Download

Zusammen mit den Patientenakten und den darin genannten Diagnosen kannst Du nun mit Deinem Makler den Gesundheitsfragebogen ausfüllen. Solltest Du eine Diagnose in der Krankenakte entdecken, von der Du nichts weißt, dann frage nochmal in der Arztpraxis nach. Falsche Diagnosen soll Deine Ärztin korrigieren oder löschen.

Keine Krankheiten verschweigen

Angeben solltest Du alle Beschwerden und Erkrankungen, wegen derer Du in ärztlicher Behandlung warst. Bagatellerkrankungen wie einen leichten Schnupfen musst Du zwar nicht angeben. Allerdings ist es schwierig zu unterscheiden, ob eine Erkrankung belanglos oder für die Versicherung von Bedeutung ist. Damit Du keine Probleme mit der Versicherung bekommst, solltest Du daher auch leichte Beschwerden wie beispielsweise einen Hautausschlag oder eine Nackenverspannung angeben.

Nathanael Häfner

Bei der BU gilt: Ehrlichkeit währt am längsten.

Nathanael Häfner
Unser Finanztip-Experte für BU und Unfallversicherung

Halte Dir immer vor Augen: Bei der BU währt Ehrlichkeit am längsten. Es lohnt sich nicht, beim Gesundheitsfragebogen zu schummeln. Das rächt sich später, wenn Du tatsächlich mal eine BU-Rente benötigst. Denn im schlimmsten Fall verweigert Dir der Versicherer die BU-Rente, wenn er herausfindet, dass Du bei den Fragen gelogen hast. Das wäre laut Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ein Fall von arglistiger Täuschung – und Du hättest jahrelang umsonst für Deine Versicherung gezahlt.

Ein Beispiel: Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat einem Bauschlosser die BU-Rente wegen eines Rückenleidens aberkannt. Er hatte im Gesundheitsfragebogen keine Krankheiten angegeben. Tatsächlich aber hatte er Vorerkrankungen und Krankschreibungen, unter anderem wegen Schulterbeschwerden. Das Gericht wertete das als arglistige Täuschung. (Urteil vom 5.2.2013, Az. 12 U 140/12).

Vorerkrankungen sind oft kein Problem

Außerdem müssen Vorerkrankungen nicht dazu führen, dass Du keinen Versicherungsschutz bekommst. Kaum jemand kommt ohne irgendeine Vorerkrankung durchs Leben. Das wissen auch die Versicherer: Auch von Vorerkrankten lehnten sie 2024 nur 2,69 Prozent aller BU-Versicherungsanträge ab, Tendenz fallend, wie das Analysehaus Morgen & Morgen zeigt. Knapp 80 Prozent aller Anträge nehmen die Versicherer an, ohne extra Zuschläge zu nehmen oder Leistungen auszuschließen. 

Werte ohne Nachkommstellen gerundet, Quelle: Morgen & Morgen, Stand April 2025 

Wie bekommst Du eine BU trotz Vorerkrankung?

Das zeigt: Auch mit Vorerkrankungen gibt es Wege, an eine BU-Versicherung zu kommen. Ganz wichtig: Lass Dich von einem auf die BU spezialisierten Makler oder Berater unterstützen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung solltest Du nie auf eigene Faust abschließen. In unserem Vergleich zeigen wir, welche Versicherungsmakler Dich am besten bei Berufsunfähigkeit beraten. 

Anonyme Risikovoranfrage stellen

Mache über Deinen Versicherungsmakler oder -berater eine anonyme Risikovoranfrage. Ein seriöser Makler wird Dir immer dazu raten, wenn Du angibst, bereits Erkrankungen zu haben.

Fragst Du persönlich bei Anbietern an, kann Dir das Probleme bereiten. Lehnt ein BU-Anbieter Dich ab, kann er das im Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherer, kurz HIS-Wagnisdatei, vermerken.

In dieser zentralen Datei sammeln Versicherungsunternehmen Informationen über ihre Kunden und tauschen sie aus. Gibst Du bei der einen Versicherung ein Rückenleiden an und die Versicherung lehnt Dich ab, kann das verhindern, dass Du woanders eine BU abschließen kannst.  

Mit der anonymisierten Risikovoranfrage fragt der Versicherungsmakler oder -beraterin bei Anbietern nach, zu welchen Konditionen diese Dich versichern würden. Das Besondere: Persönliche Angaben wie Name, Anschrift und Geburtsdatum sind in dieser Anfrage geschwärzt. Du bleibst anonym, die Versicherungen speichern weder Deinen Namen noch Deine Adresse.

Mehr dazu im Ratgeber Anonyme Risikovoranfrage

  • Mit einer anonymen Risikovoranfrage kann ein Makler für Dich die Chancen auf eine Versicherung ausloten.
  • Eine Risikovoranfrage sollte immer ein spezialisierter Makler oder Versicherungsberater für Dich vornehmen.

Zum Ratgeber

Risikozuschlag und Leistungsausschlüsse

Möglicherweise wird Deine Versicherung nur dann Deinen Antrag genehmigen, wenn sie einen Risikozuschlag erhebt oder bestimmte Krankheiten vom Leistungsumfang ausschließt.

Bei einem Risikozuschlag erhöht die Versicherung Deinen BU-Beitrag, da sie bei Dir ein erhöhtes Risiko für eine Berufsunfähigkeit annimmt.

Beim Leistungsausschluss schließt die Versicherung bestimmte Körperteile und Krankheiten vom Versicherungsumfang aus. Bei einem Bandscheibenvorfall beispielsweise alle Erkrankungen und Folgeerkrankungen der Wirbelsäule, einschließlich zugehöriger Bänder, Bandscheiben und Nerven.

Unter den beiden Möglichkeiten ist der Risikozuschlag meist das kleinere Übel. Du musst zwar höhere Beiträge für Deine Berufsunfähigkeitsversicherung in Kauf nehmen. Aber immerhin hast Du einen umfassenden Berufsunfähigkeitsschutz.

Außerdem darfst Du verlangen, dass die Beiträge heruntergestuft werden, sobald eine Erkrankung ausgeheilt ist. Das regelt das Versicherungsvertragsgesetz (§ 41 Satz 1 VVG). Dazu benötigst Du ein ärztliches Gutachten, das Deine Genesung belegt. Damit gehst Du auf die Versicherung zu und bittest sie darum, den Risikozuschlag zu reduzieren. Dabei solltest Du Dir von Deinem Versicherungsmakler helfen lassen. Weigert sich die Versicherung, den Leistungsausschluss rauszunehmen, könntest Du einen Anwalt gebrauchen. Dann kann eine Rechtsschutzversicherung Sinn ergeben.

Wenn sich die Versicherung nur auf einen Leistungsausschluss einlässt, dann sollte sie zumindest ermöglichen, diesen unter bestimmten Voraussetzungen aufzuheben. Im besten Fall vereinbart die Versicherung mit Dir eine Aufhebung der Ausschlussklausel, sobald Du eine Behandlungs- und Beschwerdefreiheit nachweisen kannst. Solche Vereinbarungen kannst Du auch mit der Versicherung verhandeln.

Mit diesem Trick kommst Du auch an eine BU

Bei manchen Erkrankungen und Behandlungen kann es sich aber lohnen, so lange mit dem BU-Schutz zu warten, bis die fünf Jahre vorbei sind, aus denen Du Erkrankungen bei der Versicherung angeben musst. Ausnahme: Warst Du stationär im Krankenhaus, sind es zehn Jahre

Der Trick: Hast Du gerade eine Psychotherapie abgeschlossen, lehnen zunächst viele Versicherungsgesellschaften eine BU ab. Nach fünf Jahren musst Du eine Psychotherapie allerdings meist nicht mehr angeben. Hast Du beispielsweise vor vier Jahren eine Psychotherapie abgeschlossen, dann kannst Du ein weiteres Jahr mit dem BU-Schutz warten, bis Du die Therapie nicht mehr beim Versicherer angeben musst.

BU-Versicherer wechseln

Allerdings hast Du innerhalb dieser Wartezeit keinen Versicherungsschutz. Eine andere Möglichkeit ist daher, eine Berufsunfähigkeitsversicherung zunächst mit Risikozuschlag oder mit einem Leistungsausschluss abzuschließen. Ob der Abschluss einer BU unter diesen Umständen möglich ist, muss ein Versicherungsmakler oder -berater mit einer anonymen Risikovoranfrage in Erfahrung bringen.

Liegt Deine Psychotherapie fünf Jahre hinter Dir, kannst Du überlegen, die BU zu wechseln. Du schließt also eine neue BU bei einem anderen Versicherer ab. Bei dem neuen Anbieter musst Du die Therapie dann nicht mehr angeben und bekommst dadurch womöglich bessere Bedingungen. Allerdings könntest Du schwerer eine BU bekommen, wenn Du in der Zwischenzeit neue Erkrankungen bekommen hast. Am besten ist daher eine BU ohne Leistungsausschluss. Wenn Du wechselst, solltest Du versuchen, Dich ohne Leistungsausschluss zu versichern. 

Alternative Absicherung wählen

Manchmal kann es passieren, dass Dir der Makler trotz anonymisierter Risikovoranfrage kein passendes Angebot vermitteln kann. In diesem Fall solltest Du Dich von ihm über eine Alternative für die Berufsunfähigkeitsversicherung beraten lassen.

Neben der Erwerbsunfähigkeitsversicherung können die Dread-Disease-Versicherung, die Grundfähigkeitsversicherung oder die Unfallversicherung für Dich infrage kommen. Sie schützen allerdings weniger als die Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei einer Dread-Disease etwa bist Du nur geschützt, wenn Du schwer erkrankst, wie bei einem Herzinfarkt oder einem Schlaganfall. Und nur etwa sieben Prozent der Betroffenen wurden 2024 wegen eines Unfalls berufsunfähig. Am nächsten kommst Du dem klassischen BU-Schutz über Deinen Arbeitgeber. 

Betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung 

Wer wegen Vorerkrankungen keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommt, kann mit der Arbeitgeberin sprechen. Eine BU-Versicherung kann Deine Chefin im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) für Dich abschließen. 

Eine solche betriebliche BU-Versicherung hat zwar ihre Vorteile, aber auch große Nachteile. Deswegen ist sie eher eine Notlösung, wenn Du sonst keinen BU-Schutz bekommen würdest

Der größte Vorteil einer betrieblichen BU-Versicherung sind die vereinfachten Gesundheitsfragen. Oft interessiert den Versicherer nur, ob Du derzeit arbeitsunfähig bist oder eine Erwerbsminderungsrente bekommst. Dadurch bleiben Dir die umfangreichen Gesundheitsfragen beim Abschluss einer BU erspart.  

Und weil die Beiträge direkt von Deinem Bruttogehalt abgehen, zahlst Du automatisch weniger Steuern und Sozialabgaben, solange Dein Gehalt unter der Beitragsbemessungsgrenze bleibt. Deine Chefin muss sich zudem mit mindestens 15 Prozent an den Kosten für eine BU beteiligen (§ 1 a BetrAVG). Hier gilt: Je mehr Dein Arbeitgeber zuschießt, desto stärker lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge. Verhandle deswegen mit Deiner Chefin, etwa, wenn Du mehr Gehalt möchtest. Sobald sie 20 Prozent zur bAV besteuert, kann sich diese lohnen.  

Solltest Du allerdings mal eine Berufsunfähigkeitsrente aus der bAV bekommen, musst Du Steuern und Sozialabgaben auf Deine Rente zahlen. Eine selbstständige BU ist dagegen meist steuer- und abgabenfrei. Besteuert wird nur der sogenannte Ertragsanteil, der sich nach Dauer und Höhe der Rentenzahlung richtet. Der ist aber meist so gering, dass er unter dem steuerfreien Grundfreibetrag von derzeit 12.096 Euro liegt. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fallen nur dann auf eine selbstständige BU an, wenn Du keine Erwerbsminderungsrente bekommst. 

Außerdem erfüllen die betrieblichen BU-Verträge oft nicht alle Kriterien für eine gute BU. So endet bei manchen Verträgen die Laufzeit bereits mit 60 oder 63 Jahren. Auch eine Beitragsdynamik sehen die bAV-Verträge in aller Regel nicht vor. Ein Makler oder Berater könnte dagegen mit Dir gemeinsam einen Tarif aussuchen, der zu Dir und Deinen Vorstellungen passt. 

Bedenke außerdem, dass Deine Arbeitgeberin als Vertragspartnerin der Versicherung eine BU-Rente für Dich beantragen müsste. Das birgt Konfliktpotenzial: Im Antragsprozess würde sie vermutlich Details zu Deiner Gesundheitsgeschichte erfahren. Hier musst Du aufpassen, dass sie solche Informationen nicht gegen Dich verwendet. Denn Deine Berufsunfähigkeit hat immer auch Folgen für Deine Arbeitgeberin. Vielleicht fällst Du lange Zeit im Job aus oder kannst gar nicht mehr arbeiten, und Deine Chefin sucht nur nach einem Grund, um Dir kündigen zu können. Besser ist es daher, die Berufsunfähigkeitsversicherung unabhängig abzuschließen. 

Ein weiterer Nachteil: Du kannst die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung nur selten zu einem anderen Job mitnehmen. Deine neue Chefin ist möglicherweise bei einem anderen Versicherer, Du kannst den Vertrag dann nicht übernehmen. Achte daher darauf, dass Du den Vertrag bei einem Jobwechsel privat weiterführen kannst. Frag den Versicherer, ob er auf eine Gesundheitsprüfung verzichtet, wenn Du den Vertrag selbst fortführen möchtest. Je nach Alter und Gesundheitszustand kann es sonst passieren, dass Du später nicht genug abgesichert bist. 

Welche Vorerkrankungen sind kritisch?

Eines vorweg: Auch wenn Du schon Vorerkrankungen hast, ist das kein K.-o.-Kriterium für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Viele Erkrankungen sind für die Versicherung unproblematisch. 

Nathanael Häfner

Vorerkrankungen sind kein K.-o.-Kriterium für die BU.

Nathanael Häfner
Unser Finanztip-Experte für BU und Unfallversicherung

Manche Krankheiten können aber den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung erschweren. Je nach Erkrankung kann die Versicherung einen Versicherungsschutz doch noch ermöglichen, indem sie einen Risikozuschlag erhebt oder bestimmte Krankheiten vom Versicherungsschutz ausschließt.

Anders als bei den folgenden Krankheiten: Sie stellen für die Versicherung ein zu hohes Risiko dar, deswegen können sie eine BU verhindern. In der Liste unten findest Du einige Erkrankungen, die für den Abschluss einer BU problematisch sein können.

Beispiele für kritische Erkrankungen

  • Rheuma
  • schwere Herzerkrankungen (zum Beispiel Herzinfarkt, Herzinsuffizienz)
  • HIV-Infektion
  • Tumorerkrankungen
  • Multiple Sklerose
  • Diabetes mellitus
  • chronisch-entzündliche Darmerkrankungen (zum Beispiel Morbus Crohn)
  • sonstige Autoimmunerkrankungen
  • bestehende psychische Erkrankungen

Quelle: Finanztip-Analyse

Ob Du Dich dennoch absichern kannst, solltest Du mit Deinem Makler oder Berater besprechen. Er kann entscheiden, ob er für Dich eine anonyme Risikovoranfrage stellt. Dadurch erhöhen sich Deine Chancen für eine BU, auch mit schwerer Krankheit.

Berufsunfähigkeitsversicherung und Long Covid

Hattest Du eine Corona-Infektion, kannst Du weiterhin eine BU erhalten. Entscheidend ist, wie Dein Verlauf war.

Hattest Du keine oder nur leichte Symptome und bist wieder gesund, musst Du Dir keine Sorgen machen. Aber: Bei den Gesundheitsfragen musst Du eine ärztlich festgestellte Corona-Infektion immer angeben, unabhängig davon, ob Du Symptome hattest oder nicht.

Bei mittlerem und schwerem Verlauf, zum Beispiel mit Krankenhausaufenthalt, wirst Du Dich mit einem BU-Abschluss gedulden müssen. Viele Versicherer stellen Deinen Antrag erst einmal für mehrere Monate zurück, um sicherzustellen, dass Du wieder vollständig genesen bist. Hast Du keine Langzeitfolgen, solltest Du eine BU danach aber problemlos abschließen können.

Wenn Du unter Langzeitfolgen wie Long Covid leidest, musst Du mit einem Preisaufschlag, einem Leistungsausschluss oder gar damit rechnen, dass Dich die Versicherung ablehnt. Zu welchen Bedingungen Du aufgenommen wirst, ist allerdings immer eine Einzelfallentscheidung. Auch in diesem Fall kann Dir eine anonymisierte Risikovoranfrage bei verschiedenen Versicherern helfen, den passenden Versicherungsschutz zu finden.

* Was der Stern bedeutet:

Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.

Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Empfehlungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.

Unterstütze uns
Mit Deinem Beitrag unterstützt Du uns bei der unabhängigen Recherche für unsere Ratgeber.