Doppelte Haushaltsführung So sparst Du richtig Steuern mit der Zweitwohnung

Jörg Leine
Experte Steuern

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer aus beruflichen Gründen einen zweiten Haushalt am Beschäftigungsort führt, kann mit dieser doppelten Haushaltsführung viele Steuern sparen.
  • Absetzen lassen sich unter anderem Miete, Einrichtungsgegenstände, Fahrt-, Umzugs- und Verpflegungskosten.

So gehst Du vor

  • Überprüfe mit unserer Checkliste, welche Voraussetzungen Du für eine doppelte Haushaltsführung erfüllen musst - und mach Deine Kosten in Deiner Steuererklärung geltend.

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In Hamburg wohnen und in Berlin arbeiten: Arbeitnehmer müssen heutzutage flexibel und mobil sein. Der Fiskus belohnt das: Wer aus beruflichen Gründen einen zweiten Haushalt am Beschäftigungsort unterhält, kann seine Aufwendungen als Werbungskosten von der Steuer absetzen, beziehungsweise als Betriebsausgaben bei Selbstständigen. Doppelte Haushaltsführung heißt das im Fachjargon.

Was sind die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung?

Für eine doppelte Haushaltsführung musst Du vier Punkte erfüllen, wobei die Prinzipien gleichermaßen für Arbeitnehmer und Selbstständige gelten:

  1. Die zweite Wohnung benötigst Du aus beruflichen Gründen.
     
  2. Als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin nutzt Du diese Zweitwohnung am Ort der „ersten Tätigkeitsstätte“, dem Beschäftigungsort. Auf jeden Fall solltest Du von dieser Wohnung aus den Arbeitsplatz schneller erreichen können als von der Hauptwohnung. Wenn Du zum Beispiel 40 Kilometer von Deinem Zweitwohnsitz ins Büro fährst und Dein Hauptwohnsitz 120 Kilometer vom Arbeitsplatz entfernt, wäre Deine Erstwohnung zu weit weg, um von dort täglich zur Arbeit zu fahren. 
     
  3. Außerhalb des Beschäftigungsorts unterhältst Du an Deinem Hauptwohnsitz Deinen eigenen Hausstand
     
  4. Dein Hauptwohnsitz bildet zugleich Deinen Lebensmittelpunkt

Nur wenn Du alle vier Voraussetzungen erfüllst, erkennt das Finanzamt eine doppelte Haushaltsführung in der Steuererklärung an. Dies kann Dir eine stattliche Steuererstattung bringen. Finanztip erklärt Dir jetzt diese vier Punkte im Detail. 

Checkliste doppelte Haushaltsführung

Tipp: Anhand unserer Checkliste kannst Du überprüfen, welche Voraussetzungen Du für eine doppelte Haushaltsführung erfüllen musst, und welche Kosten Du steuerlich geltend machen kannst.

Zum Download

Punkt 1: Welche beruflichen Gründe zählen für eine doppelte Haushaltsführung?

Als Gründe für eine berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung zählen vor allem:

  • ein Wechsel des Beschäftigungsorts, weil Du versetzt wurdest
  • ein Wechsel des Arbeitsplatzes
  • die Aufnahme eines Beschäftigungs- oder Dienstverhältnisses außerhalb Deines bisherigen Wohnorts und dessen Umgebung

Eine doppelte Haushaltsführung ist ebenfalls beruflich begründet, wenn Du Deine Hauptwohnung aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegst – und anschließend am Beschäftigungsort einen Zweithaushalt gründest, um von dort aus weiter Deinem bisherigen Job nachzugehen. Das sind die sogenannten Wegverlegungsfälle. Ein Beispiel ist, wenn Eheleute am gemeinsamen Erstwohnsitz zusammenziehen. Dort haben sie ihren Lebensmittelpunkt.  

Punkt 2: Wie weit muss die Arbeitsstätte entfernt sein?

Es gilt die folgende Faustregel für die Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung: Du musst von Deinem Hauptwohnsitz länger als eine Stunde brauchen, um zu Deiner Arbeitsstelle zu kommen. Wenn Du also täglich innerhalb einer Stunde zum Arbeitsplatz pendeln könntest, musst Du damit rechnen, dass das Finanzamt Deine Zweitwohnung als doppelte Haus­halts­füh­rung ablehnt. Das zeigen die beiden folgenden Gerichtsentscheidungen.

Urteil 1 zur Arbeitsstätte

So lehnte der Bundesfinanzhof (BFH) eine doppelte Haus­halts­füh­rung eines Steuerpflichtigen ab, der eine Zwei-Zimmer-Wohnung sechs Kilometer vom Arbeitsplatz entfernt mietete (BFH, Urteil vom 16. November 2017, Az. VI R 31/16).

Nach Meinung des Gerichts hätte er von der 36 Kilometer entfernt liegenden Familienwohnung den Arbeitsplatz täglich in zumutbarer Weise erreichen können. Dieser lag zwar in einer Großstadt, war jedoch sowohl per Auto als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln in gut einer Stunde erreichbar. Deshalb sei in diesem Fall die Hauptwohnung ebenfalls „am Beschäftigungsort“. Für eine doppelte Haus­halts­füh­rung müssen jedoch der Ort des eigenen Hausstands und der Beschäftigungsort auseinanderfallen. Den Begriff „Beschäftigungsort“ legen Gerichte und Finanzämter weit aus.

Urteil 2 zur Arbeitsstätte

Auch das Finanzgericht Münster lehnte eine doppelte Haushaltsführung ab (Urteil vom 6. Februar 2024, Az. 1 K 1448/22 E). Im vorliegenden Fall arbeitete der Ehemann rund 30 Kilometer von der Hauptwohnung entfernt und mietete in etwa einem Kilometer Entfernung von seiner Arbeitsstätte eine Zweitwohnung. Begründung: Der Mann hätte selbst im Berufsverkehr lediglich 50 bis 55 Minuten von seiner Hauptwohnung zu seiner Arbeitsstätte gebraucht. Zu wenig, befand auch hier das Gericht. 

Allerdings gilt auch: Die Entfernung zur Tätigkeitsstätte ist ein wesentliches, aber nicht das einzige wichtige Merkmal. Entscheidend ist vielmehr, ob ein tägliches Pendeln von der Hauptwohnung in der individuellen Situation zumutbar ist. Dabei kommt es insbesondere auf die konkreten Verkehrsverbindungen und Fahrzeiten an.

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Punkt 3: Worauf kommt es beim eigenen Hausstand an?

Damit der Fiskus eine doppelte Haushaltsführung berücksichtigt, musst Du an Deinem Beschäftigungsort eine Zweitwohnung haben und einen eigenen Haushalt - an einem anderen Ort führen, der Deinen Lebensmittelpunkt darstellt. Der Gesetzgeber spricht von „Hausstand“, wenn er Haushalt meint.

Ein eigener Haushalt setzt eine Deinen Lebensbedürfnissen entsprechende Wohnung voraus. Diese Wohnung muss Dir gehören, von Dir gemietet sein oder Du darfst sie als Partner oder Ehegattin nutzen. Außerdem bestimmst Du die Haushaltsführung selbst oder trägst wesentlich dazu bei. 

Ist eine finanzielle Beteiligung am Hausstand nötig?  

Seit 2014 war für einen eigenen Hausstand eine finanzielle Beteiligung an den laufenden Kosten der Haushaltsführung vorgeschrieben. Diese musste nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums (BMF) die Bagatellgrenze von zehn Prozent der monatlich anfallenden Kosten überschreiten. Dazu zählen: Miete, Mietnebenkosten, Aufwendungen für Lebensmittel und andere Dinge des täglichen Bedarfs. 

Allerdings wurde diese Auffassung mit einem BFH-Urteil vom 12. Januar 2023 aufgeweicht (Az. VI R 39/19). Darin steht, dass es eine bestimmte betragliche Grenze nicht braucht und ebenso wenig ist eine laufende Beteiligung erforderlich. Bedingung ist nur, dass die finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung nicht erkennbar unzureichend sein darf und dass es immer auf den Einzelfall ankommt. Die 10-Prozent-Grenze ist damit hinfällig.

Wie sah dieser Fall zur finanziellen Beteiligung konkret aus?

Ein Mann arbeitete unter der Woche weit weg, hatte dort eine Wohnung und verbrachte die Wochenenden sowie seinen Jahresurlaub in seiner Wohnung, in der er mit seinem Bruder im Elternhaus lebte. Er kaufte im Heimatort in einem Jahr für sich und seinen Bruder Lebensmittel und Getränke für rund 1.400 Euro ein, zudem überwies er insgesamt 1.750 Euro, die im Zusammenhang mit der Wohnung und dem Haus standen.

Das Finanzamt sah damit keine ausreichende finanzielle Beteiligung am gemeinsamen Haushalt der Eltern und Brüder. Es fehlten den Beamten vor allem regelmäßige Zahlungen für die Lebensführungskosten des Haupthaushalts - das Überschreiten der 10-Prozent-Bagatellgrenze sei nicht nachgewiesen. 

Die Klage des Mannes vor dem Niedersächsischen Finanzgericht war aber erfolgreich. Anders als die Richtlinien der Finanzverwaltung vorsahen, war das Gericht der Ansicht, dass der Mann einen eigenen Hausstand hatte und sich mit den verschiedenen Zahlungen an den Kosten der Lebensführung des Mehrgenerationenhaushalts in ausreichender Höhe finanziell beteiligt habe. Das Niedersächsische Finanzgericht entschied in seinem Urteil vom 18. September 2019 (Az. 9 K 209/18), dass auch unregelmäßige Zahlungen oder nur Einmalzahlungen als finanzielle Beteiligung angesehen werden können, wenn sie mehr als 10 Prozent ausmachen.

Der Bundesfinanzhof hat die Revision des Finanzamts gegen das Urteil des Finanzgerichts schließlich als unbegründet zurückgewiesen (Az. VI R 39/19). Im zweiten Leitsatz des Urteils heißt es: 

“Die finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung darf nicht erkennbar unzureichend sein. Ob dies der Fall ist, bedarf einer Würdigung der Umstände des Einzelfalls. Eine bestimmte betragliche Grenze sieht das Gesetz nicht vor, ebenso wenig ist eine laufende Beteiligung erforderlich.”

Damit ist die bisherige geltende 10-Prozent-Grenze und die verbundenen regelmäßige Zahlungen als Voraussetzung für den eigenen Hausstand hinfällig.

Brauchen Ehepaaren einen Nachweis über die Beteiligung?

Nein, bei Ehepaaren mit den Steuerklassen 3, 4 oder 5 nimmt das Finanzamt immer eine finanzielle Beteiligung an. In anderen Fällen ist diese nachzuweisen. Kritisch hinterfragt werden in der Praxis die Fälle, bei denen volljährige Kinder ein Zimmer im Elternhaus als Erstwohnsitz angeben.

Reicht ein Zimmer im Elternhaus für die doppelte Haushaltsführung?

Wenn Du unentgeltlich ein Zimmer in der elterlichen Wohnung nutzt, gilt das nicht als eigener Hausstand. Du musst belegen können, dass Du Dich an den Kosten angemessen beteiligst. Auch wenn Du Dich in einem Wohnmobil aufhältst, hast Du keinen eigenen Haushalt. Dagegen kann ein eigener Hausstand vorliegen, wenn Du im Haus Deiner Eltern eine abgeschlossene Wohnung allein nutzt.

Was gilt für eine eigene Wohnung im Elternhaus?

Hast Du eine eigene Wohnung im Elternhaus, steht der Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung nichts im Wege. Du musst dafür nicht mal eine finanzielle Beteiligung nachweisen - sofern Du die Wohnung alleine nutzt.

Diese Rechtsauffassung hat der BFH in seinem Urteil vom 29. April 2025 bestätigt (Az. VI R 12/23). Ein Mann studierte in den Jahren 2014 bis 2018, bezog zum Teil BaföG und verdiente in verschiedenen Jobs Geld. Am Studienort wohnte er in gemieteten Zimmern oder Wohnungen. In dieser Zeit lag sein Lebensmittelpunkt im Obergeschoss seines Elternhauses, wo er eine vollwertige Wohnung mit Küche, Bad und mehreren Zimmern hatte. 

Sowohl Finanzamt als auch Finanzgericht lehnten die doppelte Haushaltsführung ab. Erst der BFH entschied zugunsten des Studenten. Er hatte zweifelsfrei seinen Lebensmittelpunkt in dem Obergeschoss. Und da er dort allein lebte, stellt sich die oft gestellte Frage nach der finanziellen Beteiligung nicht. Er trägt sie logischerweise ganz allein. Ob er für die Räumlichkeiten Miete zahlt, spielt ebenfalls keine Rolle.

Punkt 4: Wie bestimmt sich der Erstwohnsitz?

Der Erstwohnsitz ist der der Mittelpunkt Deiner Lebensinteressen. Dabei gilt: 

  • Bei Verheirateten gilt in der Regel die Familienwohnung als Lebensmittelpunkt, wenn Du sie mindestens sechsmal im Jahr aufsucht.
  • Bei Singles gilt als Lebensmittelpunkt der Ort, zu dem sie die engere persönliche Bindung haben. Wer seine Wohnung an diesem Ort weniger als zweimal im Monat besucht, sollte beispielsweise mit den Beziehungen zu Eltern, zum Lebenspartner, zur Verwandtschaft und zu Freunden argumentieren können oder mit der Mitgliedschaft in einem ansässigen Verein.
  • Wenn sich Dein eigener Hausstand im Ausland befindet, solltest Du mindestens einmal im Jahr eine Heimfahrt antreten. Du musst das Finanzamt davon überzeugen, dass sich Dein Lebensmittelpunkt dort befindet. Nachvollziehbar ist das, wenn Ehepartner und Kinder dort wohnen. Anders als im Inland ist Voraussetzung für den Lebensmittelpunkt im Ausland, dass die Wohnung dort dauerhaft bewohnt ist. 

Für das Finanzamt ist generell nicht entscheidend, wo Du mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet bist. Sobald Du aber Deinen Lebensmittelpunkt an den Beschäftigungsort verlegst, musst Du damit rechnen, dass das Finanzamt eine doppelte Haushaltsführung aberkennt.

Was kannst Du bei einer doppelten Haushaltsführung absetzen?

In einer steuerlich anerkannten doppelten Haushaltsführung kannst Du die folgenden fünf Punkte absetzen:

  1. Unterkunftskosten
  2. Einrichtungskosten - zählen im Steuerrecht zu den sonstigen Mehraufwendungen
  3. Fahrtkosten zwischen den beiden Wohnsitzen
  4. Umzugskosten - zählen im Steuerrecht zu den sonstigen Mehraufwendungen
  5. Verpflegungskosten in den ersten drei Monaten der doppelten Haushaltsführung 

Bevor Dir Finanztip gleich alle wichtigen Details zu den fünf Punkten erklären wird, noch zwei grundsätzliche Dinge:

  • Du kannst nur die Kosten der doppelten Haushaltsführung in der Steuererklärung als Werbungskosten absetzen, die Dir Dein Arbeitgeber nicht steuerfrei erstattet hat. In der Steuererklärung gibst Du sowohl Deine Ausgaben als auch die Zuschüsse Deines Arbeitgebers an.
  • Eine anerkannte doppelte Haushaltsführung gilt unbefristet, das heißt über den gesamten Zeitraum der Beschäftigung (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Einkommensteuergesetz EStG).

Punkt 1: Welche Unterkunftskosten kannst Du absetzen?

Abrechnen kannst Du die Kosten für eine Miet- oder Eigentumswohnung, ein möbliertes Zimmer, ein Hotelzimmer oder auch eine Gemeinschaftsunterkunft. Der auf 1.000 Euro begrenzte monatliche Höchstbetrag für die Unterkunft umfasst folgende Aufwendungen:

  1. Miete
  2. Nebenkosten, zum Beispiel für Heizung, Strom, Müllabfuhr und Wasser
  3. Reinigungskosten, auch für das Treppenhaus und Kellerräume
  4. Kosten für Sondernutzungen, beispielsweise für Garten
  5. Zweitwohnsitzsteuer, BFH-Urteil vom 13. Dezember 2023 (Az. VI R 30/21)
  6. Grundsteuer
  7. Hausrat- und Gebäudeversicherungen
  8. speziell für Eigentümer statt der Miete die Positionen Abschreibung der Anschaffungskosten und höherer Renovierungskosten, sofort abzugsfähige Erhaltungsaufwendungen und Schuldzinsen für den Wohnungskauf

Wie groß darf die Wohnung sein?

Auf die Größe der Wohnung oder die ortsübliche Vergleichsmiete kommt es bei Wohnungen in Deutschland nicht an. Bei einer doppelten Haushaltsführung im Ausland sind die Kosten jedoch auf eine Wohnung mit maximal 60 Quadratmetern begrenzt.

Achtung: Hast Du am Beschäftigungsort in einem Hotel oder einer Pension übernachtet, ziehe vom Rechnungsbetrag unbedingt das Frühstück ab.

Kannst Du auch mal mehr als 1.000 Euro Unterkunftskosten absetzen?

Soweit Du den monatlichen Höchstbetrag von 1.000 Euro nicht ausschöpfst, kann das übriggebliebene Volumen in andere Monate im selben Kalenderjahr übertragen werden, solange die doppelte Haushaltsführung auch weiterhin besteht. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Du im ersten Halbjahr 950 Euro Unterkunftskosten hast, die Miete aber steigt und Du deshalb im zweiten Halbjahr auf 1.050 Euro im Monat kommst.

Gib also in der Steuererklärung alle Kosten Deiner Unterkunft an, die Dir tatsächlich entstanden sind. Es werden nachweisbare Kosten bis zu 12.000 Euro im Jahr berücksichtigt. 

Gehört die Miete für einen Autostellplatz zu den Unterkunftskosten? 

Nach Ansicht der Finanzverwaltung gehört zu den auf monatlich 1.000 Euro begrenzten Unterkunftskosten auch die Miete für eine Garage oder einen Autostellplatz – sogar, wenn dieser separat angemietet wird. Doch das steht mittlerweile auf der Kippe. So widerspricht das Finanzgericht des Saarlandes dieser Auffassung (Gerichtsbescheid vom 20. Mai 2020, Az. 2 K 1251/17, rechtskräftig). 

Das Gericht entschied, dass die Miete für einen extra angemieteten Pkw-Stellplatz zu den sonstigen als Werbungskosten abziehbaren Mehraufwendungen einer doppelten Haushaltsführung gehört. Sie kann zusätzlich zu den Unterkunftskosten abgesetzt werden. 

Nachdem es mittlerweile zu diesem Thema auch ein Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 16. März 2023 gibt (Az. 10 K 202/22), ist jetzt ein Verfahren am Bundesfinanzhof anhängig (Az. VI R 4/23). Mit einem Urteil dürfte es dann endlich Rechtssicherheit geben, ob die Kosten eines Stellplatzes im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung zu den sonstigen Mehraufwendungen gehören - oder zu den auf 1.000 Euro monatlich begrenzten Unterkunftskosten.

Was ist mit dem Rundfunkbeitrag in der Zweitwohnung?

Du kannst Dich für Deine Zweitwohnung vom Rundfunkbeitrag befreien lassen, wie das Bundesverfassungsgericht am 18. Juli 2018 (Az. 1 BvR 1675/16 u.a.) entschied. Da du Dich also befreien lassen kannst, kannst Du die Kosten für den Rundfunkbeitrag nicht mehr absetzen.

Punkt 2: Welche Kosten für die Einrichtung der Zweitwohnung lassen sich absetzen? 

Du darfst alle Kosten für die „notwendige“ Einrichtung Deiner Zweitwohnung steuerlich geltend machen. Die nachweisbaren Kosten für die Wohnungseinrichtung sind als sonstige Mehraufwendungen unbegrenzt abziehbar, entschied der Bundesfinanzhof (BFH, Urteil vom 4. April 2019, Az. VI R 18/17). Das gilt zusätzlich zu den auf 12.000 Euro im Jahr begrenzten Unterkunftskosten.

Die Finanzämter erkennen für die Einrichtung und Ausstattung der Zweitwohnung bis zu 5.000 Euro als notwendig und ohne weitere Prüfung als Werbungskosten an (BMF-Schreiben vom 25. November 2020, Textziffer 108). Arbeitsmittel wie einen Computer darfst Du zusätzlich absetzen.

Als notwendige Einrichtungsgegenstände können zum Beispiel gelten: Küche, Kühlschrank, Waschmaschine, Bett, Nachttisch, Schrank, Tisch, Stühle, Badezimmereinrichtung, Gardinen, Lampen, Geschirr und andere Haushaltsartikel. Gib Deine kompletten Einrichtungskosten in der Steuererklärung an. Bei der 5.000 Euro-Grenze handelt es sich um eine Vereinfachungsregel der Finanzämter. Kannst Du höhere Kosten als notwendig nachweisen, ist auch ein höherer Abzug möglich.

Welche Probleme kann es dabei geben?

Früher hatten die Finanzämter für Hausrat und Einrichtungsgegenstände zu den Unterkunftskosten gerechnet. Dazu hatte sie das Bundesfinanzministerium per Schreiben vom 24. Oktober 2014 verpflichtet. Das steht jedoch im Widerspruch zu obigen BFH-Urteil. Mittlerweile müssen es auch Finanzbeamte berücksichtigen.

Lehnt das Finanzamt aber trotzdem die Einrichtungskosten innerhalb der doppelten Haushaltsführung ab, lege innerhalb eines Monats Einspruch ein. Verweise dabei auf das BFH-Urteil. Wenn Dein Steuerbescheid noch offen ist, dann wende Dich ans Finanzamt und beantrage, dass bislang nicht anerkannte Einrichtungskosten als Werbungskosten berücksichtigt werden. Bei einem bestandskräftigen Steuerbescheid solltest Du bei einer weiterhin bestehenden doppelten Haushaltsführung prüfen, ob Du ab der nächsten Steuererklärung vom Urteil profitieren kannst. So könntest Du möglicherweise für einen früheren Möbelkauf noch Abschreibungsbeträge geltend machen.

Was ist bei einer möblierten Wohnung?

Mietest Du eine (teil-)möblierte Wohnung, zahlst Du eine höhere Miete, weil Du mit der Wohnung auch die Möbel nutzen darfst. Wenn der Mietvertrag einen Möblierungsaufschlag beziffert, dann kannst Du diesen als sonstige Mehraufwendungen für die Wohnungseinrichtung absetzen. Falls nicht, ist dieser Anteil für die Möbelnutzung von der gezahlten Miete zu schätzen.

Wie setzt Du teure Einrichtungsgegenstände ab?

Zwar kannst Du die Kosten der Möblierung und die nötige Ausstattung mit sonstigem Hausrat für die Zweitwohnung unbegrenzt geltend machen, soweit sich diese in angemessenem Rahmen bewegen. Wenn aber die Anschaffungskosten für den einzelnen Gegenstand die Nettogrenze von 800 Euro überschreiten, also 952 Euro brutto, sind sie nicht sofort und in voller Höhe abziehbar. Diese Werte gelten für sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG). 

Liegt der Kaufpreis für den einzelnen Einrichtungsgegenstand also über der GWG-Grenze, musst Du die Kosten über die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilen und abschreiben, die sogenannte Absetzung für Abnutzung (AfA). Für Möbel werden 13 Jahre angesetzt. Weil die Aufwendungen belegbar sein müssen, solltest Du die Quittungen aufbewahren.

Punkt 3: Welche Fahrtkosten der doppelten Haushaltsführung setzt Du ab? 

Zu den abziehbaren Mehraufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung gehören zwei Arten von Fahrtkosten

  • Fahrtkosten zu Beginn und am Ende der doppelten Haushaltsführung
  • Fahrtkosten für wöchentliche Heimfahrten zum Haupthaushalt , die sogenannten Familienheimfahrten.

Wie hoch sind die absetzbaren Fahrtkosten?

Für die erste und letzte Fahrt Deiner doppelten Haushaltsführung darfst Du die tatsächlichen Kosten abrechnen oder pro gefahrenen Kilometer 30 Cent. Beträgt die Strecke zum Beispiel 200 Kilometer, sind das bei einer Fahrt mit dem Auto 60 Euro.

Für Familienheimfahrten gilt die Entfernungspauschale: Pro Entfernungskilometer werden 0,30 Euro für die einfache Fahrt anerkannt, wenn Du mit Deinem eigenen Auto gefahren bist, also keinen Dienst- oder Firmenwagen. Seit dem Jahr 2022 können ab dem 21. Entfernungskilometer 38 Cent abgesetzt werden. Bei einer einfachen Strecke von 200 Kilometer sind das pro Familienheimfahrt 74,40 Euro. 

Weil es sich um eine Pauschale handelt, brauchst Du eigentlich keine Belege. Allerdings kann das Finanzamt Dich trotzdem welche anfordern. Das gilt insbesondere dann, wenn Du für jede Woche Fahrtkosten geltend machst. Denn die Entfernungspauschale ist nur für tatsächlich durchgeführte Familienheimfahrten anwendbar. Sammle daher vorsichtshalber Tankbelege, Zugtickets und andere Quittungen, die Deine Heimfahrten belegen können.

Was ist bei Bahn- und Busreisen sowie Flügen?

Die Entfernungspauschale gilt grundsätzlich auch für Bahnfahrten. In der Steuererklärung gibst Du die Anzahl der Heimfahrten an. Bei Heimreisen mit dem Zug oder Bus kannst Du statt der Entfernungspauschale die tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Reisekosten absetzen. Bei Flügen hast Du kein Wahlrecht. Du kannst ausschließlich Deine Flugtickets abrechnen.

Falls Du nicht jede Woche nach Hause gefahren bist, solltest Du für solche Wochen wenigstens die Telefonkosten für ein Ferngespräch mit Angehörigen bis zu einer Dauer von 15 Minuten ansetzen. Auch Anteile der Grundgebühr oder der Flatrate-Gebühr sind ansetzbar.

Punkt 4: Wie setzt Du Umzugskosten bei doppelter Haushaltsführung ab?

Deine nachweisbaren Umzugskosten setzt Du in tatsächlicher Höhe von der Steuer ab. Dazu zählen die Aufwendungen für Umzugshelfer, einen Umzugswagen und für Kartons.

Achtung: Die sonst übliche Umzugskostenpauschale wird im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung allerdings nicht anerkannt.

Vergiss nicht, die Kosten zum Suchen und Besichtigen der Wohnung am Arbeitsort steuerlich abzusetzen, zum Beispiel Maklerkosten, Aufwendungen für Inserate und die Fahrtkosten für Besichtigungen.

Erfüllst Du die Voraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer, sind die Aufwendungen hierfür zusätzlich abziehbar, allerdings nur, wenn dieses den Mittelpunkt Deiner Beschäftigung darstellt. 

Punkt 5: Welche Verpflegungskosten gehören in die doppelte Haushaltsführung?

Für höchstens drei Monate nach dem Einzug am neuen Arbeitsort kannst Du den sogenannten Verpflegungsmehraufwand bei der Steuer geltend machen. Das sind Pauschbeträge für Deine Verpflegung.

Für jeden Kalendertag, an dem Du von Deiner Hauptwohnung abwesend warst, werden die auch bei “normalen” Auswärtstätigkeiten absetzbaren Beträge anerkannt. Entscheidend ist die Dauer der Abwesenheit von der Wohnung am Lebensmittelpunkt.

Wie hoch sind die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen

Abwesenheit von Wohnung und erster TätigkeitsstätteVerpflegungspauschale 
 
mindestens 24 Stunden28 €
ab 8 bis 24 Stunden14 €
An- und Abreisetag14 €

Quelle: Paragraf 9 Abs. 4a Satz 3 EStG (Stand: 20. Oktober 2025)

Tipp: Wird die Tätigkeit in den ersten drei Monaten für mindestens vier Wochen unterbrochen, beginnt die dreimonatige Frist für die Verpflegungsmehraufwendungen erneut zu laufen. Dies gilt auch bei Krankheiten oder Urlauben. Die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen sind zugleich Höchstbeträge. Selbst wenn Du unterwegs Restaurantrechnungen gesammelt hast, kannst Du damit keine höheren Kosten geltend machen. Sie gelten aber auch, wenn Du Dir günstig selbst Essen zubereitest.

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Wie viel Steuern sparst Du mit einer doppelten Haushaltsführung?

Wie viel Steuern Du mit einer doppelten Haushaltsführung sparst, hängt von Deinen tatsächlich gezahlten Ausgaben und Deinem Einkommen ab. Je höher Dein Einkommen und je höher Deine Ausgaben, desto mehr Steuern sparst Du. 

Wie sieht die doppelte Haushaltsführung in einer Beispielrechnung aus?

Finanztip zeigt Dir das aufgeschlüsselt nach den fünf eben genannten Punkten. Aus Vereinfachungsgründen beginnt die doppelte Haushaltsführung am 1. Januar. 

Kosten

Kosten inklusive Berechnung

Kosten im ersten Jahr

Kosten in den Folgejahren

Unterkunftskosten

600 € Miete
inklusive Nebenkosten

7.200 €

7.200 €

Einrichtungskosten

5.000 € 
Nichbeanstandungsgrenze des Finanzamts

5.000 €

0 €

Fahrtkosten

1. Fahrt: 200 km x 0,30 € = 60€
Familienfahrten: 40 x 74,40 € = 2976 €  

3.036 €

2.976 €

Umzugskosten

800 € pauschal für
Umzugsunternehmen 

800 €

0 €

Verpflegungskosten
nur erste drei Monate

13 Anreise- und Abreisetage: 26 x 14 € = 364 €
39 volle Tage: 39 x 28 € = 1.092 €

1.456 €

0 €

Gesamtkosten

 

17.492 €

10.176 €

Quelle: Finanztip-Berechnung (Stand: 20. Oktober 2025)

Du siehst: Im ersten Jahr hast Du im Beispiel absetzbare Kosten in Höhe von 17.492 Euro. Diese lassen sich in der Steuererklärung angeben und die Steuerlast um mehrere Tausend Euro drücken. Bist Du zum Beispiel sehr deutlich im Bereich des Spitzensteuersatzes - und hast eigentlich ein zu versteuerndes Einkommen von 90.000 Euro, sparst Du im Jahr 2024 abzüglich der Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro knapp 8.000 Euro Steuern.  

In den folgenden Jahren fallen die einmaligen Einrichtungskosten, der Verpflegungsmehraufwand und die Umzugskosten weg. Trotzdem sind es dann im Beispiel immer noch 10.176 Euro pro Jahr zum Absetzen. Macht im Spitzensteuersatz immer noch mehr als 4.000 Euro Steuerersparnis.

Gibt es eine Alternative zur doppelten Haushaltsführung?

Wenn Du außerhalb Deines Erstwohnsitzes am Beschäftigungsort wohnst, kannst Du statt der doppelten Haushaltsführung auch auf eine reine Fahrtkosten-Lösung setzen. Allerdings nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen. Klingt erstmal unlogisch, denn bei einer doppelten Haushaltsführung hast Du zusätzlich Unterkunftskosten, Verpflegungspauschale und mehr - und nicht nur Fahrtkosten.

Aber: Bei der doppelten Haushaltsführung kannst Du nur eine wöchentliche Familienheimfahrt absetzen. Fährst Du öfter, wird das steuerlich nicht mehr bei der Entfernungspauschale berücksichtigt. Und spätestens an dieser Stelle solltest Du wenigstens einmal nachdenken und nachrechnen. Denn prinzipiell kannst Du einmal im Jahr entscheiden, ob für Dich die doppelte Haushaltsführung oder die Fahrtkosten-Lösung besser ist. Du musst auf jeden Fall zweimal pro Woche nach Hause gefahren sein - und das auch nachweisen können.

Wann kann sich die Fahrtkosten-Lösung lohnen? 

Im ersten Jahr der doppelten Haushaltsführung dürfte die Fahrtkosten-Lösung nicht so gut bei der Steuer sein wie das Absetzen über die doppelte Haushaltsführung, bei der im ersten Jahr Einrichtungs-, Verpflegungs- und Umzugskosten drin stecken. Das ist echt viel und dürfte sich durch häufigere Heimfahrten kaum aufholen lassen. 

Aber ab dem zweiten Jahr solltest Du einmal kurz durchrechnen. Denn dann stehen da nur die Unterkunftskosten neben den Fahrtkosten. Und wenn Du etwa nur ein kleines Zimmer am Arbeitsort angemietet hast, könntest Du die recht geringe Miete mit häufigeren Heimfahrten übertreffen.

Autoren
Udo Reuß

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