Das Wichtigste in Kürze
- Der Standardtarif ist ein abgespeckter Tarif, den jede private Krankenversicherung (PKV) anbieten muss.
- Er kostet weniger als normale PKV-Tarife und hilft Dir bei Geldnot.
- Wechseln kannst Du nur, wenn Du schon vor 2009 in der PKV warst und weitere Voraussetzungen erfüllst.
So gehst Du vor
- Sieh nach, ob Dein Anbieter bessere oder günstigere Tarife hat.
- Prüfe, ob Du alle Voraussetzungen für einen Wechsel in den Standardtarif erfüllst. Andernfalls kannst Du in den Basistarif wechseln.
- Bist Du in Rente, kannst Du einen Zuschuss von der Rentenversicherung beantragen.
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Der Standardtarif in der privaten Krankenversicherung (PKV) ist als Rettungsanker gedacht, wenn Du Dir die Beiträge nicht mehr leisten kannst. Er steht nur langjährig Versicherten offen, die vor 2009 in die PKV eingetreten sind. Allerdings steigen im Jahr 2026 die Beiträge im Standardtarif. Was Du tun kannst, wenn Dir die Beiträge zu teuer werden, liest Du weiter unten im Text.
Wer kann sich im Standardtarif versichern?
Der Standardtarif steht Dir nur offen, wenn Du vor dem 1. Januar 2009 in die private Krankenversicherung eingetreten bist und dort bereits seit mindestens zehn Jahren versichert bist. Außerdem muss einer der drei folgenden Punkte zutreffen:
- Du bist mindestens 65 Jahre alt oder
- Du bist mindestens 55 Jahre alt und Dein Einkommen liegt unter der besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze von 66.150 Euro oder
- Du beziehst eine gesetzliche Rente, etwa eine Erwerbsminderungsrente, und Dein Einkommen liegt unter der besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze.
Es gibt noch eine weitere Voraussetzung: Wer vor 2009 in die PKV eingetreten ist, hat damals einen Bisex-Tarif abgeschlossen, also einen Tarif, der nach Geschlecht unterscheidet. Heute gibt es nur noch Unisex-Tarife.
Was gilt für Bisex-Tarife?
Möchtest Du in den Standardtarif wechseln, musst Du noch immer in einem Bisex-Tarif versichert sein. Falls Du zwischendurch in einen Unisex-Tarif gewechselt bist, ist die Chance vertan. Denn alle Versicherten in Unisex-Tarifen und alle, die am 1. Januar 2009 oder danach eingetreten sind, werden laut Verband der Privaten Krankenversicherung auf den Basistarif verwiesen.
Alle Regelungen zum Standardtarif findest Du in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für den Standardtarif.
Was kostet der Standardtarif?
Der durchschnittliche Monatsbeitrag für den Standardtarif beträgt seit Juli 2025 500 Euro im Monat. Und es wird 2026 deutlich teurer: Insgesamt steigen die PKV-Beiträge 2026 durchschnittlich um 13 Prozent, teilte der PKV-Verband Anfang Oktober 2025 mit.
Der maximale Beitrag im Standardtarif ist begrenzt auf den Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dieser liegt 2025 bei rund 805 Euro im Monat. Viele Versicherte zahlen aber deutlich weniger, denn beim Wechsel aus dem ursprünglichen Tarif werden die Altersrückstellungen in voller Höhe angerechnet.
Wie erfährst Du, was Du für den Standardtarif zahlen musst?
Was Du für den Standardtarif zahlen müsstest, kann nur Dein Krankenversicherer ermitteln, da die Beitragshöhe auch von der Vorversicherungszeit und dem Alter abhängt. Du solltest Dich deshalb vorher bei Deinem Versicherer informieren, damit Du Deine Ersparnis kennst.
Im Standardtarif gibt es eine Selbstbeteiligung für Medikamente sowie Heil- und Hilfsmittel wie Krücken. Sie beträgt höchstens 306 Euro im Jahr.
Wenn Du und Dein Ehepartner beide privat versichert seid, zahlt Ihr zusammen nicht mehr als 150 Prozent des Höchstbeitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung, sofern Euer Gesamteinkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt. Dadurch ist der Standardtarif für privat versicherte Ehepaare oft günstig.
Wer in den Standardtarif darf, kann alternativ auch in den Basistarif wechseln. Aber: Der Standardtarif ist in den meisten Fällen deutlich günstiger.
Der Höchstbeitrag im Basistarif liegt im Jahr 2025 bei 942,64 Euro im Monat. Dieser Beitrag entspricht dem Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung plus dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag der Kassen (§ 152 Abs. 3 VAG). Außerdem gibt es im Basistarif keinen reduzierten Beitrag für Ehepartner.
Welche Leistungen bietet der Standardtarif?
Der Standardtarif ist an den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung angelehnt und bei allen Krankenversicherungen gleich. In einigen Bereichen bietet der Standardtarif aber geringere Leistungen als eine gesetzliche Krankenkasse. Etwas bessere Leistungen bietet der Basistarif. Der ist dafür meistens teurer.
| Leistungen | normale Tarife in der PKV | Standardtarif in der PKV |
|---|---|---|
| Arzneimittel | meist volle Kostenerstattung | Selbstbeteiligung von 20 % bis 306 € im Jahr |
| Zahnersatz | 50 bis 90 % der Kosten für hochwertigen Zahnersatz | 65 % der Kosten für einfachen Zahnersatz |
| Unterbringung im Krankenhaus | Einbett- oder Zweibettzimmer | Mehrbettzimmer |
| Auswahl des Krankenhauses | freie Wahl unter allen Krankenhäusern | keine Privatkliniken |
| Behandlung im Krankenhaus | Chefarzt | Stationsarzt |
| Zuzahlungen im Krankenhaus | keine Zuzahlung | 10 € je Behandlungstag für maximal 28 Tage im Jahr |
| Heilmittel (z.B. Physiotherapie, Massagen) | meist volle Erstattung | Selbstbeteiligung von 20 % bis 306 € im Jahr |
| Psychotherapie | 75 – 100 % der Kosten, unbegrenzte Sitzungszahl oder begrenzt auf 25 bis 50 Sitzungen im Jahr | 25 Sitzungen im Jahr |
| Reha | teilweise stationäre Kurbehandlung alle zwei bis drei Jahre | keine Leistungen für Reha |
Quelle: Finanztip-Recherche, Allgemeine Versicherungsbedingungen für den Standardtarif (Stand: 28. Mai 2025)
Anders als der Basistarif lässt sich der Standardtarif nicht mit privaten Zusatzversicherungen ergänzen. Nur die Auslandsreise-Krankenversicherung oder Krankentagegeldversicherung kannst Du zusätzlich abschließen.
Was musst Du beachten, wenn Du im Standardtarif Ärzte auswählst?
Theoretisch hast Du im Standardtarif freie Arztwahl. Du kannst Dich also auch von Privatärzten behandeln lassen. Tatsächlich ist die Auswahl aber oft eingeschränkt, denn die Versicherung erstattet Honorare nur in begrenztem Umfang.
Das Honorar ist für Ärzte auf den 1,8-fachen Satz der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschränkt, bei Zahnärzten auf den 2,0-fachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Du solltest Deinen Arzt vor der Behandlung auf den Standardtarif hinweisen, damit dieser tatsächlich nur abrechnet, was die PKV erstattet. Höhere Kosten musst Du sonst allein zahlen.
Was solltest Du tun, wenn der Standardtarif zu teuer ist?
Wenn Du Dir den Standardtarif nicht mehr leisten kannst, solltest Du prüfen, ob Du in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln kannst. Ab 55 Jahren ist das aber kaum noch möglich.
Falls Du eine gesetzliche Rente beziehst, kannst Du bei der Rentenversicherung einen Zuschuss beantragen und damit Deine Kosten senken.
Wie bekommst Du einen Zuschuss vom Jobcenter oder Sozialamt?
Wenn Du hilfebedürftig im Sinne des Sozialrechts bist (§ 9 SGB 2) oder durch die Höhe der PKV-Beiträge hilfebedürftig werden würdest, kannst Du einen weiteren Zuschuss erhalten.
Bist Du noch erwerbsfähig, dann solltest Du Dich ans Jobcenter wenden (§ 26 SGB 2). Dieses zahlt bis zu 471 Euro Zuschuss zur privaten Krankenversicherung. Das ist die Hälfte des Höchstbeitrags im Basistarif. Liegt Dein Beitrag im Standardtarif über 471 Euro im Monat, dann musst Du den Rest allerdings selbst zahlen.
Alternativ kannst Du überlegen, in den Basistarif zu wechseln. Denn im Basistarif muss die Versicherung die Beiträge auf die Hälfte reduzieren, wenn Du hilfebedürftig bist. Dort zahlst Du dann höchstens 471 Euro im Monat. Wie Du den Zuschuss in diesem Tarif beantragst, erklären wir Dir im Ratgeber zum Basistarif.
Bist Du in Rente, ist das Sozialamt für Deine Grundsicherung zuständig. Das Amt übernimmt dann auch Deinen Beitrag im Standardtarif.
Was hat es mit dem Notlagentarif auf sich?
Greifen alle anderen Möglichkeiten nicht, gibt es noch einen letzten, aber nur zeitweiligen Ausweg: den Notlagentarif.
Sobald Du mit mindestens zwei Monatsbeiträgen im Rückstand bist, schickt Dir Dein Versicherer eine Mahnung. Ist das Mahnverfahren abgeschlossen und Du hast immer noch Beitragsschulden, landest Du automatisch im Notlagentarif.
In dem Notlagentarif behandeln Dich Ärztinnen und Ärzte nur, wenn Du akute Krankheiten und Schmerzen hast. Kinder, Jugendliche sowie Schwangere erhalten weitergehende Leistungen. Das bedeutet, im Notlagentarif bekommst Du nur eine minimale medizinische Versorgung (§ 153 VAG).
Ärztinnen und Ärzte können im Notlagentarif direkt mit der PKV abrechnen. Als Versicherter musst Du die Behandlungskosten damit nicht vorstrecken und nicht warten, dass Dir die Krankenversicherung die Kosten erstattet.
Der Notlagentarif ist dennoch höchstens eine Übergangslösung, bis Du Deine vollen Beiträge wieder zahlen kannst. Um den Notlagentarif zu vermeiden, solltest Du mit Deinem Versicherer eine Ratenzahlung oder Stundung Deiner Beiträge vereinbaren. Dann kannst Du in Deinem bisherigen Tarif bleiben und die Schulden begleichen.
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