Neben der Voraussetzung für eine Weiterzahlung des Kindergeldes für Kinder in Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium gibt es noch weitere Anknüpfungspunkte für den längeren Bezug von Kindergeld. Hierzu zählen:
ehemaliger Grundwehrdienst und ehemaliger Zivildienst:
Über das 25. Lebensjahr hinaus wird für Kinder in Schul-, Berufsausbildung oder im Studium Kindergeld gezahlt, wenn sie
Die Zahlungen bestehen dann für die Dauer des geleisteten Dienstes, längstens aber für die Dauer des gesetzlichen Grundwehr- bzw. Zivildienstes über das 25. Lebensjahr hinaus. Für die Zeit der Ableistung der aufgeführten Dienste selbst steht den Eltern allerdings kein Kindergeld zu.
Mit der Aussetzung der Wehrpflicht zum 1. Juli 2011 wurde auch der Zivildienst abgeschafft. Stattdessen besteht die Möglichkeit, einen Bundesfreiwilligendienst zu absolvieren. Der Freiwilligendienst wird in den Familienleistungsausgleich einbezogen. Damit können auch Eltern von so genannten Bufdis Kindergeld beantragen. Eine entsprechende Regelung zum Bundesfreiwilligendienst ist im Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie enthalten.
Kindergeld, weil Kind arbeitslos ist
Kindergeld wird für ein über 18 Jahre altes Kind bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gezahlt, wenn es bei der Agentur für Arbeit oder einem anderen für Arbeitslosengeld II zuständigen Leistungsträger (Arbeitsgemeinschaft/Kommune) arbeitsuchend gemeldet ist und keine mehr als geringfügige Tätigkeit ausübt. Geringfügigkeit liegt vor, wenn die Bruttoeinnahmen im Monatsdurchschnitt nicht mehr als 400 Euro betragen.
Kinder in einem freiwilligen sozialen bzw. ökologischen Jahr
Einem über 18 Jahre altes Kind steht bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld zu, wenn es ein "freiwilliges soziales Jahr" oder ein "freiwilliges ökologisches Jahr" nach den jeweiligen Förderungsgesetzen ableistet. Dieses Jahr kann auch im Ausland abgeleistet werden, wenn der Träger seinen Hauptsitz in Deutschland hat.
Zusammenfassung: Die Kindergeldzahlung erfolgt grundsätzlich nur bis zum 18. Lebensjahr und bei Erfüllung von gewissen Voraussetzungen (zum Beispiel wenn das Kind noch in der Ausbildung ist) sogar bis zum 25. Lebensjahr. Durch Wehr- und Zivildienst verlängert sich dieser Zeitraum entsprechend.
Kindergeld wird auch für Kinder gewährt, die im Ausland einen dem Zivildienst vergleichbaren Ersatzdienst ableisten. Ergeben sich vor oder nach der Ableistung des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes Leerlaufzeiten, wird das Kindergeld höchstens vier Monate vor oder nach der Ableistung des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes gewährt.
Behinderte Kinder
Für ein über 18 Jahre altes Kind wird Kindergeld ohne Altersbegrenzung gezahlt, wenn es wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage ist, durch eine eigene Erwerbstätigkeit oder durch andere Einkünfte und Bezüge seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Die Behinderung des Kindes muss vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten sein.
Wegfall der Einkommensprüfung bei volljährigen Kindern
Regelung bis zum 31.12.2011: Das Kindergeld für ein Kind über 18 Jahre entfällt für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2011 bei eigenem Kindeseinkommen (Einkünfte und Bezüge) von mehr als 8.004 Euro im Jahr. Die kindergeldschädliche Einkommensgrenze (Grundbedarf) ist mit Wirkung vom 01.01.2012 abgeschafft worden. [Mehr hierzu im Artikel Gesetz zur Steuervereinfachung für 2011 / 2012].
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