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Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung berechnen
Bei der vorzeitigen Ablösung eines laufenden Darlehens - außerhalb des außerordentlichen Kündigungsrechtes - verlangt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung. Die Berechnung der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung hat schon mehrfach die Gericht beschäftigt. Der Artikel Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung verzweigt in die Tiefen von Recht und Finanzmathematik. Wie hoch eine Vorfälligkeitsentschädigung im eigenen Fall sein könnte, kann - ohne Gewähr - aber zumindest annähernd mit einem leistungsstarken Vorfälligkeitsentschädigung-Rechner ermittelt werden. Sie erhalten so einen Richtwert, wie hoch in etwa der Entschädigungsbetrag ist.
Wann kann ich ein Immobiliendarlehen vorzeitig ablösen (kündigen)?
Abgesehen von der vorgenannten außerordentlichen Kündigungsrecht nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB können Schuldner von Immobilienkrediten beim Verkauf der Immobilie und zur Absicherung eines zusätzlich benötigten Kredites das Darlehen vorzeitig kündigen. Der finanzierenden Bank steht bei der vorzeitigen Ablösung eine Vorfälligkeitsentschädigung zu. In anderen Fällen kann die finanzierende Bank die vorzeitige Kündigung ablehnen. Dies geschieht auch zumeist. Selbstverständlich kann aber mit der Bank über eine freiwillige vorzeitige Ablösung des Darlehens gegen Zahlung des Entschädigungsbetrages verhandelt werden. Mit dem Vorfälligkeitsrechner kann in diesen Fällen eine Kontrollrechnung erfolgen.
"Versicherung" gegen Vorfälligkeitsentschädigung
Der Ideenreichtum in der Schaffung neuer Finanzprodukte hat dazu geführt, dass sich Darlehensnehmer auch gegen den Anfall einer Vorfälligkeitsentschädigung absichern können. Dies geschieht zumeist durch Vereinbarung eines höheren Zinssatzes. Beispiel: Im Falle eines Umzuges fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Oder eine Absicherung im Falle von Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit.
Grundsätzlich ist der Nutzwert von derartigen Absicherungen gegen Zahlung eines höheren Zinssatzes oder einer Einmalgebühr sehr eingeschränkt. Der Schuldner zahlt für einen Fall, dessen Eintritt zumeist unsicher ist und auch nur dann einen Sinn ergibt, wenn sich die Zinssituation in der richtigen Richtung ändert. In der Regel verteuern derartige von vornherein vereinbarte Absicherungen die Zinskosten zu sehr. Sie greifen nicht in jedem Fall (zum Beispiel Scheidung) und bergen auch ein rechtliches Risiko der unterschiedlichen Interpretation zwischen finanzierender Bank und Darlehensschuldner, was genau unter diese Absicherung fällt. In den meisten Fällen stehen sich die Darlehensnehmer ohne eine derartige Absicherung besser. Der Blick sollte bei erwarteten steigenden Bauzinsen mehr auf Forward-Darlehen gerichtet sein. Der Forward-Darlehen-Rechner erlaubt eine gute Einschätzung der Kosten für eine Anschlussfinanzierung in maximal 60 Monaten.
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