Wer einen Job sucht, ist im Vorstellungsgespräch meist gut gerüstet für Fragen zu Lebenslauf und Karrierewünschen. Kommt aber das Thema Gehalt, sind viele unsicher. Geht es dann um die Details des Arbeitsvertrags, müssen die meisten passen.
Dabei ist es nicht immer leicht für Firmen, gute Fachkräfte zu finden – das ist Deine Chance! Bevor Du den Arbeitsvertrag unterschreibst, kannst Du über alles reden: Gehalt, Urlaub oder Arbeitszeit. Nachverhandeln ist schwer. Mit diesen fünf Tipps holst Du das Beste aus dem neuen Job heraus:
1. Finde heraus, welches Gehalt angemessen ist
Einer der wichtigsten Punkte im Arbeitsvertrag ist das Gehalt. Manchmal gibt ein Tarifvertrag es schon weitgehend vor. Aber Abweichungen vom Tarif nach oben sind immer erlaubt.
Mach Dich kundig, was Deine neue Arbeitgeberin anderen zahlt – zumindest aber, was branchenüblich ist. Frage Bekannte in der Firma oder in ähnlichen Unternehmen. Jeder darf sein Gehalt nennen, selbst wenn der Arbeitsvertrag das verbietet. Einen guten Einblick bietet der Gehaltsreport von Stepstone.
2. Nenne die erste Summe
Oft ist das Gehalt frei verhandelbar. Wer zuerst eine Summe nennt, setzt den Rahmen. Du solltest eine Zahl sagen, die 10 bis 20 Prozent über dem branchenüblichen Gehalt liegt – als Verhandlungsspielraum.
Nenne am besten ein Brutto-Jahresgehalt, denn bei Monatsgehältern ist nie klar, ob Urlaubs- und Weihnachtsgeld inbegriffen sind. Falls Du unsicher bist, lass den Arbeitgeber mit einem Vorschlag kommen, über den Du dann verhandelst.
3. Denk auch an andere Vorteile
Kommst Du beim Gehalt nicht weiter, kannst Du vielleicht andere Dinge aushandeln: einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge zum Beispiel. Auch ein Dienstwagen oder Dienst-E-Bike können interessant sein. Vielleicht handelst Du auch mehr Urlaubstage aus oder das Recht auf eine bestimmte Anzahl von Tagen Homeoffice pro Woche.
4. Lass Dich nicht auf einen befristeten Vertrag ein
Viele Firmen versuchen, zum Einstieg die Verträge zu befristen. Das hat für Dich nur Nachteile. So kannst Du zum Beispiel Deine Arbeit zwar für eine Elternzeit unterbrechen, aber danach nicht wiederkommen, wenn die Frist abgelaufen ist. Eine Befristung bedeutet mehr Unsicherheit, ob der Arbeitgeber Dich später weiter beschäftigt oder eben nicht.
Ohne sachlichen Grund darf ein Vertrag nur bis zu zwei Jahre befristet sein. Wenn die Firma Fehler bei der Befristung macht, wandelt sich Dein Vertrag in eine unbefristete Anstellung um (§ 16 TzBfG).
5. Achte auf Jobbezeichnung und Versetzung
Nimm Dir Zeit, den Vertrag durchzulesen. Sprich Probleme an. Es ist ganz normal, die eine oder andere Formulierung zu verhandeln – nur keine Scheu! In unserem Ratgeber findest Du dafür ein Muster.
Zentral sind eine genaue Stellenbeschreibung und der Arbeitsort. Dann kann Dich die Chefin nicht ohne Weiteres irgendwohin versetzen, wo Du dann etwas ganz anderes tun musst. Eine Probezeit dagegen ist die Regel.
Gut zu wissen: Manche Formulierungen sind arbeitsrechtlich unwirksam, darüber musst Du gar nicht erst streiten. Mehr dazu erfährst Du im Ratgeber und in unserem Podcast.
Die Finanztip-Serie zum Arbeitsrecht:
1. Arbeiten nach der Pandemie
2. Verkauf Dich nicht zu billig!
3. Überstunden bezahlt bekommen
4. Teilzeit arbeiten – so geht‘s
5. Was im Job geht und was nicht
Matthias Urbach war von 2014 bis 2022 stellvertretender Chefredakteur von Finanztip. Als Diplomphysiker und Absolvent der Henri-Nannen-Schule kombiniert er analytisches und redaktionelles Know-how. Zuvor war er unter anderem als Verlagsdirektor beim SpringerNature-Wissenschaftsverlag und als Leiter von taz.de tätig.
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Hallo,
m.E. gehört es zu den wichtigsten Aufgaben im Vorfeld, sowohl zu wissen, was in einer Position in der spezifischen Branche verdient wird – dazu gibt es im Internet genug Möglichkeiten – als auch den eigenen Marktwert zu kennen (Erfahrung, Qualifikation, bisheriges Einkommen, etc. pp). Zusätzlich gibt es einige Verhandlungstricks, die im Beitrag ja leider nur kurz angerissen werden. Klar, fällt man beim Vorstellungsgespräch nicht mit dem Gehalt in die Tür – im Erstgespräch sollte es nur Thema sein, wenn es der Arbeitgeber anspricht. Aber bei künftigen Gehaltsgesprächen solle m.E. immer geankert werden.
Liebe Grüße,
Mathias
Ein befristeter Vertrag hat nicht nur nachteile. So ist z.B im Grundsatz die ordentliche Kündigung vor Ende der Vertragslaufzeit ausgeschlossen, sofern nicht extra vereinbart. Ich präferiere grundsätzlich befristete Verträge mit langer Laufzeit. So bleibt man flexibel.
Danke für die Tipps! Das hilft mir wirklich sehr. Mir graut es schon richtig vor meinem ersten Gehaltsverhandlungsgespräch am Freitag, ich bin einfach zu harmoniebedürftig für soetwas. Aber über den Tisch ziehen lassen will ich mich natürlich auch nicht. Deshalb versuche ich mich wirklich intensiv darauf vorzubereiten. Ich habe mir sogar schon Verhandlungstipps für Betriebsräte angeschaut und für Vertriebler und Geschäftsführer und was weiß ich wen alles :D. Aber eure Tipps helfen mir wirklich gut weiter. Besonders dass man auch auf den Titel und so wirklich Wert legen muss, das war mir nicht genug bewusst.
Dankeschön! LG Viccy