Steuerfreibetrag 2024 Grundfreibetrag und mehr - Entlastung bei der Steuer

Jörg Leine
Experte Steuern

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt verschiedene Frei- und Pauschbeträge wie Grundfreibetrag, Entfernungspauschale und Werbungskostenpauschale.
  • Wenn Du Kinder hast, kannst Du von weiteren Freibeträgen profitieren.
  • Auch bei einer Erbschaft oder Schenkung gibt es Freibeträge.

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Ob haushaltsnahe Dienstleistungen oder Fachliteratur: Wer sich private oder berufliche Ausgaben über die Steuererklärung zurückholen will, muss diese oft auch belegen können. Doch um die Bürokratie ein wenig einzudämmen, gibt es im deutschen Steuerrecht viele Frei- und Pauschbeträge, die Steuerpflichtige ohne Quittung oder Rechnung nutzen können. Zudem gibt es Freibeträge, die automatisch zum Tragen kommen wie der Grundfreibetrag oder der Kinderfreibetrag
Einen schnellen Überblick findest Du in unserer Checkliste.
 

Was bedeuten Freibetrag, Pauschbetrag und Freigrenze?

Frei- und Pauschbeträge funktionieren prinzipiell gleich. Davon zu unterscheiden sind jedoch Freigrenzen. Alle drei sorgen dafür, dass Du und die Finanzämter entlastet werden. Denn Freibeträge, Pauschbeträge und Freigrenzen vereinfachen die Steuererklärung. Sie entlasten die Masse der Steuerzahlenden, insbesondere wenn sie keine hohen abzugsfähigen Kosten haben. Denn wenn Dir der Abzug in der Höhe des Frei- oder Pauschbetrags genügt, musst Du Deine Aufwendungen nicht belegen

Was ist ein Freibetrag?

Ein Freibetrag markiert die Höhe, bis zu der bestimmte Einkünfte steuerfrei bleiben. Alles, was darüber liegt, musst Du versteuern. Ein Beispiel hierfür ist der Sparerfreibetrag in Höhe von 1.000 Euro für jede Person. Du musst nur Steuern auf Kapitaleinkünfte zahlen, die diesen Betrag übersteigen. 

Was ist ein Pauschbetrag?

Den Pauschbetrag erkennt das Finanzamt ohne Nachweis an, um einen bestimmten Teil des Einkommens steuerfrei zu stellen. Hast Du Ausgaben, die über dem Pausch- oder Freibetrag liegen, kannst Du diese meist zusätzlich geltend machen. Sind Deine Ausgaben niedriger, wird auf jeden Fall der Pauschbetrag von Deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen. 

Bekanntestes Beispiel ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Der auch Werbungskostenpauschale genannte Pauschbetrag betrug lange Jahre 1.000 Euro, 2022 stieg er auf 1.200 Euro und seit 2023 liegt er bei 1.230 Euro. 

Was ist der Unterschied bei einer Freigrenze?

Überschreitest Du eine Freigrenze, musst Du den gesamten Betrag versteuern. Das gilt beispielsweise für die sogenannte Spekulationssteuer auf die Gewinne mit dem Verkauf von Bitcoins, Edelmetall und Kunst innerhalb eines Jahres. Ein Gewinn unterhalb von 1.000 Euro, das ist die Freigrenze im Jahr, bleibt dadurch steuerfrei. Aber nur ein Euro mehr führt dazu, dass Du den kompletten Gewinn versteuern musst. 

Ein weiteres Beispiel ist die monatliche Freigrenze von 50 Euro, die Dir Dein Arbeitgeber oder Deine Arbeitgeberin als steuer- und sozialversicherungsfreie Sachzuwendung gewähren darf. Nur geschenkte Waren, Dienstleistungen und Gutscheine bis zu diesem Wert sind steuerfrei. Übertrifft die Sachzuwendung die Freigrenze von 50 Euro, wird der Betrag im Normalfall als Lohn versteuert.

 

Wie hoch ist der Grundfreibetrag?

Der Grundfreibetrag 2025 beträgt 12.096 Euro. Damit stieg er gegenüber 2024 um 312 Euro. Der Grundfreibetrag 2024 war demnach 11.784 Euro. Generell gilt, dass Ehepaare immer den doppelten Grundfreibetrag haben. Verschaffe Dir einen Überblick in der folgenden Tabelle:

FamilienstandGrundfreibetrag 2026Grundfreibetrag 2025Grundfreibetrag 2024Grundfreibetrag 2023
Single12.348 €12.096 €11.784 €10.908 €
Paare24.696 €24.192 €23.568 €21.816 €

Quelle: Einkommensteuergesetz, Steuerfortentwicklungsgesetz, Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 (Stand: 5. November 2025)

Der Grundfreibetrag steht jeder und jedem zu - und wird oft auch vereinfacht als Steuerfreibetrag bezeichnet. Das ist zwar fachlich nicht ganz korrekt, denn es gibt weitere Steuerfreibeträge, doch der Begriff hat sich in der Umgangssprache so eingebürgert. 

Es gilt: Du musst erst Steuern zahlen, wenn Dein zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Beim zu versteuernden Einkommen hat das Finanzamt bereits alle berücksichtigungsfähigen Ausgaben abgezogen. Da der Grundfreibetrag mittlerweile pro Jahr über 12.000 Euro liegt, sind die ersten verdienten 1.000 Euro im Monat für Dich steuerfrei. Du zahlst dafür also keine Einkommensteuer.  

Der Grundfreibetrag steigt in der Regel jedes Jahr um ein paar Prozent an. Das lässt sich gut an der folgenden interaktiven Grafik ablesen.

Der Grundfreibetrag wird seit 1996 nach dem Sozialhilferecht ermittelt und soll das Existenzminimum für alle Steuerzahler sichern. Das erklärt auch den Sprung in der Grafik von 1995 zu 1996. Vor 1996 war die Festlegung des Grundfreibetrags ohne System. 

Wichtig: Der Grundfreibetrag ist bereits in die Steuertabellen eingearbeitet und wird automatisch berücksichtigt, so macht es auch der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin bereits bei der Berechnung der Lohnsteuer. Du musst nichts tun, um ihn zu erhalten.

Welche Gesetze sorgten für die Erhöhung des Grundfreibetrags?

Im Jahr 2024 waren die Werte für den Grundfreibetrag ursprünglich auf 11.604 und 23.208 Euro gestiegen. Doch Bundesregierung und Bundesrat haben das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 im November 2024 beschlossen. Dadurch stieg der Grundfreibetrag 2024 rückwirkend um 180 auf 11.784 Euro. Für Paare entsprechend auf 23.568 Euro.

Davon konntest Du mit der Gehaltsabrechnung im Dezember 2024 profitieren. Je nach Höhe Deines Gehalts waren es zwischen 30 und 50 Euro mehr netto als ohne diesen erhöhten Steuerfreibetrag 2024.

Der Steuerfreibetrag für 2025 steigt auf 12.096 Euro und 2026 auf 12.348 Euro. Ursprünglich sollten die Werte jeweils 12 Euro geringer ausfallen, das sah der Regierungsentwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes (SteFeG) vor. Nach dem Bruch der Ampelkoalition konnten sich die Parteien im Finanzausschuss am 18. Dezember 2024 aber nur noch auf sehr wenige Punkte aus diesem Entwurf einigen, immerhin stieg der Grundfreibetrag für 2025 und 2026. Auch der Bundesrat stimmte am 20. Dezember 2024 für die Erhöhung.

 

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Welche Frei- und Pauschbeträge sind noch wichtig?

Es gibt zahlreiche weitere Frei- und Pauschbeträge. Finanztip zeigt Dir jetzt die wichtigsten und wie Du von ihnen profitieren kannst.

Was ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag?

Der Klassiker unter den Pauschbeträgen ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, auch als Werbungskostenpauschale bekannt. Er beträgt seit 2023 pro Jahr 1.230 Euro. Das heißt, dass der Fiskus von Deinem zu versteuernden Einkommen automatisch 1.230 Euro als Werbungskosten abzieht. Mit dieser Pauschale werden beruflich veranlasste Kosten ohne Nachweis anerkannt.

Achtung: Erst wenn Du Werbungskosten über dieser Grenze hast, lohnt es sich, diese in der Steuererklärung in Anlage N einzutragen. Diese Ausgaben werden dann zusätzlich anerkannt.

Tipp: Auch wenn Du zu Jahresbeginn vermutest, dass Du nicht über die Werbungskostenpauschale kommst, lohnt es sich, alle Quittungen für beruflich veranlasste Kosten zu sammeln. Denn erst am Ende des Jahres weißt Du, wie hoch Deine Werbungskosten tatsächlich sind.

Ausführliche Informationen dazu findest Du in den Ratgebern zur Werbungskostenpauschale und zu den Werbungskosten.

Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale?

Seit 2023 beträgt die Homeoffice-Pauschale 6 Euro pro Tag an bis zu 210 Arbeitstagen, also bis zu 1.260 Euro (Jahressteuergesetz 2022). Du kannst diese Tagespauschale für jeden Tag geltend machen, an dem Du überwiegend zu Hause arbeitest - und kein steuerlich anerkanntes Arbeitszimmer hast. Du trägst die Daten zur Homeoffice-Pauschale in Deiner Steuererklärung in der Anlage N in den Zeilen 61 und 62 ein. 

Von 2020 bis Ende 2022 konntest Du für einen Tag, an dem Du ausschließlich an Deinem häuslichen Arbeitsplatz arbeitest, eine Pauschale von 5 Euro als Werbungskosten geltend machen. Das Finanzamt akzeptierte damals nur bis zu 120 Tage, folglich war ein Abzug bis zu 600 Euro im Jahr möglich. 

Achtung: Die Homeoffice-Pauschale zählt zu den Werbungskosten. Das heißt, Du profitierst steuerlich von ihr erst, wenn Du mit allen Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro übertriffst.

Mehr zur Homeoffice-Pauschale kannst Du im Ratgeber zum Arbeitszimmer und Homeoffice nachlesen.

Wie hoch ist Entfernungspauschale?

Die Pendler- oder Entfernungspauschale beträgt 30 Cent für jeden Kilometer der einfachen Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, seit 2022 sind es ab dem 21. Entfernungskilometer sogar 38 Cent. Auch die Entfernungspauschale zählt zu den Werbungskosten. Deshalb gilt: Sie lohnt sich erst, wenn Du damit und weiteren Werbungskosten insgesamt mehr als den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro schaffst. 

Doch das passiert sehr oft: Fährst Du beispielsweise im Jahr 2024 an 220 Tagen im Jahr 19 Kilometer zur Arbeit, kommen schon 1.254 Euro zusammen. Laut aktueller Zahlen der Bundesregierung schafften es rund 14 Millionen Steuerzahler, die Grenze von 1.230 Euro allein mit der Entfernungspauschale zu knacken.

Das können voraussichtlich noch mehr werden. Denn die Bundesregierung plant, die Entfernungspauschale auf 38 Cent für jeden Kilometer ab 2026 zu vereinheitlichen (Regierungsentwurf des Steueränderungsgesetzes 2025).

Die Entfernungspauschale gehört in Anlage N ab Zeile 30. Willst Du mehr dazu wissen, schau in den Ratgeber zur Entfernungspauschale.

Wann bekommst Du die Verpflegungspauschale?

Bist Du beruflich unterwegs oder auf Dienstreise, kannst Du für die Verpflegungsmehraufwendungen eine Pauschale geltend machen:

Bei mehr als 8 Stunden Abwesenheit erhältst Du seit 2020 14 Euro, ab 24 Stunden 28 Euro. Für den An- und den Abreisetag kannst Du 14 Euro geltend machen.

Höhere Kosten kannst Du nicht absetzen, auch nicht, wenn Du unterwegs Restaurant-Rechnungen gesammelt hast. 

Im Ausland gelten andere Zahlen, zum Teil sind die Pauschalen sogar innerhalb eines Landes verschieden. Eine komplette Liste für das Ausland für das Jahr 2024 findest Du im Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 21. November 2023 und für das Jahr 2025 im Schreiben vom 2. Dezember 2024. 

Auch hier solltest Du beachten, dass sich die Verpflegungspauschale erst steuerlich niederschlägt, wenn Du damit und mit anderen Werbungskosten mehr als 1.230 Euro an Ausgaben hast.

Die Angaben zur Verpflegung trägst Du in Anlage N ab Zeile 75 ein. Ausführlicher beschrieben ist das im Ratgeber zum Verpflegungsmehraufwand.

Wie hoch ist die Umzugskostenpauschale?

Wenn Du aus beruflichen Gründen umziehst, kannst Du die Umzugskostenpauschale als Werbungskosten geltend machen. Sie beträgt seit 1. März 2024 964 Euro für eine umziehende Person und 643 Euro für jede weitere Person.

Mit der Pauschale werden Ausgaben, etwa für das Renovieren der alten Wohnung oder den Kabelanschluss in der neuen Wohnung, abgegolten. Du musst diese also nicht einzeln belegen.

Zusätzlich zur Pauschale kannst Du viele weitere Ausgaben für Deinen Umzug absetzen, die Du aber belegen musst. Dazu gehören beispielsweise die Fahrten zu Wohnungsbesichtigungen, der Transport des Hausrats oder eine doppelte Miete. Benötigen Deine Kinder nach einem Umzug Nachhilfe, dann sind hierfür zusätzliche Pauschalen für Unterrichtskosten absetzbar.

Mit der Umzugskostenpauschale und den anderen zu belegenden Umzugskosten solltest Du die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro locker knacken können. Umzugskosten gehören in die Anlage N der Steuererklärung ab Zeile 65.

Die Details stehen im Ratgeber zu den Umzugskosten

Was ist der Sparerpauschbetrag?

Wenn Du Geld anlegst, etwa als Tagesgeld oder in ETFs, kannst Du vom Sparerpauschbetrag profitieren. Er beträgt seit 2023 pro Person - auch für Kinder - 1.000 Euro im Jahr, für zusammenveranlagte Ehepaare 2.000 Euro.

Um den Sparerpauschbetrag unmittelbar zu nutzen, musst Du bei Deiner Bank einen Freistellungsauftrag einreichen. Denn ohne Freistellungauftrag oder wenn die Kapitalerträge über den Sparerpauschbetrag hinausgehen, zieht das Kreditinstitut grundsätzlich 25 Prozent Abgeltungssteuer, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ab und leitet sie ans Finanzamt weiter.

Diese unfreiwillige Zahlung kannst Du Dir dann nur über die Steuererklärung im nächsten Jahr zurückholen.

Viel ausführlich hat Dir das Finanztip im Ratgeber zum Sparerpauschbetrag aufgeschrieben.

Wie hoch ist der Sonderausgaben-Pauschbetrag?

Für verschiedene Ausgaben des privaten Lebens gilt der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro beziehungsweise 72 Euro bei Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern. Diesen Betrag zieht Dir das Finanzamt automatisch von Deinem zu versteuernden Einkommen ab.

Erst Sonderausgaben, die darüber liegen, musst Du in der Steuererklärung eintragen und nachweisen, beispielsweise Kinderbetreuungskosten. Weil der Pauschbetrag relativ niedrig ist, kannst Du oft weitere Posten wie Kirchensteuer, Spenden, Sozialversicherungsbeiträge oder andere Vorsorgeaufwendungen absetzen.

Was Du in die verschiedenen Formulare wo eintragen kannst, liest Du in unseren Ratgebern zu Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen

Was ist der Unterhaltshöchstbetrag?

Wenn Du eine bedürftige Person finanziell unterstützt, dann kannst Du solche Unterhaltsleistungen bis zum Höchstbetrag als außergewöhnliche Belastungen absetzen. 

Der Unterhaltshöchstbetrag entspricht dem Grundfreibetrag. Er beträgt 2025 demnach 12.096 Euro, 2026 sind es schon 12.348 Euro. 

Beispiel: Deine Eltern müssen altersbedingt ins Pflegeheim. Du übernimmst die Kosten hierfür. 

Gibt es eine Freigrenze bei Vermietung und Verpachtung?

Nein, zwar sollte es ab dem Jahr 2024 laut des Regierungsentwurfs des Wachstumschancengesetzes vom 2. Oktober 2023 eine neue Freigrenze bei den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung geben. Diese sollten steuerfrei sein, wenn sie weniger als 1.000 Euro im Jahr betragen. Das wurde allerdings später gestrichen. Diese neue Freigrenze kommt also erstmal nicht.

Verschaffe Dir mithilfe unserer Checkliste einen Überblick über die wichtigsten Frei- und Pauschbeträge.

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Welche Freibeträge gibt es für Kinder?

Der Staat unterstützt Familien und Alleinerziehende mit Freibeträgen. Wenn Du Kinder hast, steht Dir bis zu einem gewissen Alter der Kinder der Kinderfreibetrag zu. Alleinerziehende können zusätzlich den Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen. Zudem gibt es noch den Ausbildungsfreibetrag.  

Wie hoch ist der Kinderfreibetrag?

Einem Ehepaar steht 2025 ein Kinderfreibetrag in Höhe von 9.600 Euro zu. Der Betrag steigt 2026 auf 9.756 Euro, wohingegen es 2024 noch 9.540 Euro waren. Pro Elternteil ist es jeweils die Hälfte.

Den Kinderfreibetrag berücksichtigt der Fiskus allerdings nur, wenn die steuerliche Ersparnis daraus höher ist als das Kindergeld, das Du während des Jahres erhalten hast. Was für Dich vorteilhafter ist, ermittelt das Finanzamt automatisch im sogenannten Familienleistungsausgleich. Dazu musst Du nur die Anlage Kind zu Deiner Steuererklärung ausfüllen, bei mehreren Kindern jeweils eine pro Kind.

Das monatliche Kindergeld für das erste und zweite Kind betrug 2024 250 Euro und erhöht sich auf 255 Euro im Jahr 2025 und 259 Euro im Jahr 2026 (Steuerfortentwicklungsgesetz)

Warum der Kinderfreibetrag eigentlich aus zwei Freibeträgen besteht, welche Rolle er bei der Lohnsteuer spielt und warum davon vor allem Besserverdienende profitieren, liest Du gewohnt leicht verständlich im Ratgeber zum Kinderfreibetrag.

Was ist der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende?

Wenn Du alleinstehend bist und ein Kind erziehst, für das Du Anspruch auf Kindergeld beziehungsweise einen Kinderfreibetrag hast, kannst Du einen Entlastungsbetrag steuerlich geltend machen. Seit 2023 beträgt er 4.260 Euro. Für jedes weitere im Haushalt gemeldete Kind gibt es einen zusätzlichen Entlastungsbetrag von 240 Euro je Kind. Eine alleinerziehende Person mit zwei Kindern hat demnach 4.500 Euro zusätzlich steuerfrei.

Das Finanzamt zieht den Entlastungsbetrag von der Summe Deiner Einkünfte ab. Diesen beantragst Du über Deine Steuererklärung in der Anlage Kind.

Tipp: Wechsle als alleinerziehende Person so schnell wie möglich in die Steuerklasse 2, dann wird der Entlastungsbetrag schon im laufenden Jahr beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt - und Du hast monatlich mehr Netto auf dem Konto. Mehr dazu liest Du im Ratgeber zur Steuerklasse 2.

Wie hoch ist der Ausbildungsfreibetrag?

Seit dem Steuerjahr 2023 beträgt der Ausbildungsfreibetrag 1.200 Euro. Ihr könnt ihn auf Antrag in der Steuererklärung erhalten, wenn Euer Sohn oder Eure Tochter volljährig ist und nicht mehr bei Euch wohnt. Zudem müsst Ihr Kindergeld erhalten und Euer Kind muss noch zur Schule gehen oder eine betriebliche Ausbildung machen. 

Du beantragst den Ausbildungsfreibetrag in der Anlage Kind ab Zeile 51. Erfüllst Du die Voraussetzungen nicht das komplette Jahr, dann wird dieser monatsbezogen gekürzt. Mehr dazu liest Du im Ratgeber zu Freibeträgen für Kinder.

Helfer für die Steuererklärung

Welche Freibeträge hast Du in Rente oder Pension?

Als Rentnerin oder Rentner hast Du zusätzlich den Rentenfreibetrag und eine kleine Werbungskostenpauschale von 102 Euro. Hast Du höhere Werbungskosten, kannst Du diese in der Steuererklärung ansetzen.

Wie hoch ist der Rentenfreibetrag?

Die Höhe des Rentenfreibetrags hängt von der Höhe Deiner Rente und Deinem Renteneintrittsjahr ab. Denn noch ist die gesetzliche Rente wenigstens teilweise steuerfrei. Erst ab 2058 müssen alle Neurentnerinnen und Neurentner ihre Rente komplett versteuern. 

Beispiel: Birgit ist 2024 in Rente gegangen und erhält 2025 insgesamt 18.000 Euro. Das Renteneintrittsjahr 2024 bedeutet, dass 83 Prozent ihrer Rente steuerpflichtig sind.

Um den Rentenfreibetrag zu ermitteln rechnet Birgit die verbleibenden 17 Prozent von ihrer Jahresrente des Folgejahres 2025: 17 Prozent von 18.000 Euro ergibt 3.060 Euro. Birgits Rentenfreibetrag beträgt demnach 3.060 Euro. 

Achtung: Dieser Rentenfreibetrag bleibt das ganze verbleibende Leben konstant.  

Mehr Details und Hintergründe gibt es im Ratgeber zur Rentenbesteuerung

Was gilt für andere Altersbezüge?

Wer Versorgungsbezüge erhält, also eine Pension, Witwengeld oder eine Betriebsrente, dem steht ebenfalls ein Werbungskostenpauschbetrag von 102 Euro zu. Dieser wird automatisch vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen. Die beiden Werbungskostenpauschalen von 1.230 und 102 Euro kannst Du nebeneinander erhalten, wenn Du gleichzeitig Arbeitslohn und Versorgungsbezüge beziehst.

Lohnsteuerpflichtige Firmen- und Beamtenpensionen, beispielsweise Zahlungen aus Unterstützungskassen und Pensionszusagen, sind teilweise steuerfrei gestellt. Dafür gibt es einen Versorgungsfreibetrag sowie einen Zuschlag darauf. Den Rest musst Du versteuern. Trage dazu Deine Bezüge in die Anlage N der Steuererklärung ein.

Die Freibeträge richten sich nach dem Jahr des Zahlungsbeginns laut Tabelle im Einkommensteuergesetz und gelten für die gesamte Laufzeit. Sowohl der Versorgungsfreibetrag als auch der Zuschlag schmelzen bis 2058 ab.    

Wer 2025 erstmals eine Pension erhielt, dem steht ein Versorgungsfreibetrag von 13,2 Prozent bis höchstens 990 Euro zu, sowie ein Zuschlag von 297 Euro. Die entsprechenden Beträge anderer Jahrgänge kannst Du der Tabelle im Einkommensteuergesetz entnehmen (§ 19 Abs. 2 EStG).

Gibt es auch Pauschalen für Nebentätigkeiten?

Ja, wer sich ehrenamtlich engagiert, kann finanziell von steuerfreien Aufwandsentschädigungen profitieren. Das sind die Übungsleiterpauschale und die Ehrenamtspauschale.

Wer bekommt die Übungsleiterpauschale?

Wenn Du Dir als Ausbilderin, Künstler, Pflegerin oder Trainer nebenberuflich etwas dazuverdienst, kannst Du in vielen Fällen vom Übungsleiterfreibetrag profitieren: Du kannst bis zu 3.000 Euro im Jahr steuerfrei dazuverdienen. Nur den darüber liegenden Betrag musst Du versteuern. Die Bundesregierung plant für 2026 eine Anhebung auf 3.300 Euro (Steueränderungsgesetz 2025).

Wichtig ist, dass Du nebenberuflich für eine öffentlich-rechtliche oder gemeinnützige Organisation tätig bist. Gefördert werden Beschäftigungen mit einer pädagogischen Ausrichtung. Auch Hausfrauen, Hausmänner, Personen im Ruhestand oder Arbeitslose können diese Pauschale nutzen.

Auch wenn Deine Aufwandsentschädigung bis zur Grenze steuerfrei ist, musst Du sie trotzdem in der Steuererklärung eintragen. Bist Du Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin, machst Du das in der Anlage N in der Zeile 21. Selbstständige geben den Freibetrag als „steuerfreie selbstständige Tätigkeiten im Nebenberuf“ in der Anlage S an.

Viele weitere spannende Details gibt es im Ratgeber zur Übungsleiterpauschale.

Wie hoch ist die Ehrenamtspauschale? 

Ehrenamtliche dürfen für ihre freiwillige Mitarbeit steuerfrei 840 Euro im Jahr erhalten. Eine Anhebung ist für 2026 auf 960 Euro geplant. Du musst nebenberuflich und ehrenamtlich im ideellen Bereich tätig sein, zum Beispiel in einem Altenheim, einer Jugendherberge oder in einer Behindertenwerkstatt. Das steuerliche Prozedere ist gleich dem bei der Übungsleiterpauschale: Anlage N als Arbeitnehmer oder Anlage S als Selbstständige.

Achtung: Du kannst zwar beide Pauschalen gleichzeitig nutzen, aber nicht für dieselbe Tätigkeit. Übst Du verschiedene Ehrenämter aus, die separat bezahlt werden, kannst Du sowohl vom Übungsleiter- als auch vom Ehrenamtsfreibetrag profitieren. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Du als Trainerin für einen Sportverein arbeitest und zusätzlich die Vereinskasse verwaltest. 

Weitere Tipps und Tricks liest Du im Ratgeber zur Ehrenamtspauschale.

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Welche Freibeträge gibt es für Pflegende, Behinderte und Hinterbliebene?

Wer andere pflegt kann vom Pflegepauschbetrag profitieren. Auch Behinderten und Hinterbliebenen stehen entsprechende Pauschbeträge zu. 

Wie hoch ist der Pflegepauschbetrag?

Wer Angehörige im häuslichen Bereich ohne Bezahlung pflegt, erhält bei einem Pflegegrad 2 einen Pflegepauschbetrag von 600 Euro. Beim Pflegegrad 3 beträgt er 1.100 Euro und bei Pflegegrad 4 und 5 1.800 Euro. Das gilt auch bei der Pflege eines nahestehenden Menschen.

Der Pauschbetrag ist personenbezogen: Teilst Du Dir beispielsweise die Pflege der Mutter mit Deiner Schwester, musst Du auch den Pflegepauschbetrag aufteilen. Auch wenn Du die pflegebedürftige Person nicht das ganze Jahr über gepflegt hast, hast Du Anspruch auf den vollen Pauschbetrag. 

Liegen Deine Ausgaben für die Pflege des Angehörigen über dem Pauschbetrag, kannst Du die tatsächlichen Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Der Fiskus erkennt sie allerdings erst an, wenn sie über einer zumutbaren Belastung liegen. Deshalb dürfte der Pauschbetrag oft die bessere Wahl sein, einfacher ist er allemal.

Den Pflegepauschbetrag beantragst Du in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen ab Zeile 11. Ausführlicher liest Du das im Ratgeber zum Pflegepauschbetrag nach.

Was bringt der Behindertenpauschbetrag?

Behinderte haben Anspruch auf den Behindertenpauschbetrag. Er beträgt je nach Grad der Behinderung 384 Euro bis 7.400 Euro im Jahr. Den Behindertenpauschbetrag musst Du in der Steuererklärung in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen ab Zeile 4 beantragen. 

Anstatt den Behindertenpauschbetrag zu nutzen, kannst Du höhere Aufwendungen, die Dir wegen der Behinderung entstehen, einzeln nachweisen und in voller Höhe als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art geltend machen. An dieser Stelle kürzt aber das Finanzamt die Ausgaben um die zumutbare Eigenbelastung.

Weiterhin kannst Du die Kosten für die Betreuung eines behinderten oder pflegebedürftigen Familienmitglieds in Deinem Haushalt auch als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen. 

Du kannst beantragen, dass der Behindertenpauschbetrag für ein Kind oder Enkelkind auf Dich übertragen wird, wenn Du für den Nachwuchs Anspruch auf Kindergeld haben. Das ist vor allem sinnvoll, wenn das Kind kein eigenes Einkommen hat. Diesen Antrag stellst Du in der Anlage Kind.

Weitere Details findest Du im Kapitel zur Unterstützung von Behinderten im Ratgeber zu außergewöhnlichen Belastungen.  

Wie hoch ist der Hinterbliebenen-Pauschbetrag?

In bestimmten Fällen können Witwen, Witwer, Waisen und Halbwaisen den Hinterbliebenen-Pauschbetrag von 370 Euro erhalten. Er wird als Jahresbetrag auch von Deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen, wenn die Voraussetzungen nicht während des gesamten Jahres vorlagen.

Bedingung ist, dass Du Hinterbliebenenbezüge nach dem Bundesversorgungsgesetz oder vergleichbarer Versorgungsgesetze erhältst. Den Hinterbliebenen-Pauschbetrag musst Du in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen in Zeile 10 beantragen.

Unser Podcast zum Thema

Wie kannst Du Dir einen individuellen Freibetrag sichern?

Du kannst Dir Deinen persönlichen Freibetrag sichern, wenn Du beim Finanzamt einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellst. Dann wird Dir ein Freibetrag in Deine elektronische Lohnsteuerkarte (Elstam) eingetragen und Du hast jeden Monat mehr Netto auf dem Konto.

Du bekommst den Freibetrag nur, wenn zum Beispiel Deine Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro plus 600 Euro, also 1.830 Euro, liegen. Die 600 Euro gelten auch bei anderen Abzugsmöglichkeiten wie den Sonderausgaben. Ohne Mindestbetrag kannst Du Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen, den Behinderten- und den Hinterbliebenen-Pauschbetrag. 

Beachte: Hast Du dann doch nicht so hohe Ausgaben, dürfte das Finanzamt im Steuerbescheid eine Steuernachzahlung festsetzen. Andererseits werden Lohnersatzleistungen nach dem Nettogehalt berechnet. Mit einem Freibetrag könntest Du also diese unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen, wenn Du davon ausgehst, dass Du künftig etwa Arbeitslosen- oder Elterngeld beziehen wirst.

Wie Du an Deinen Freibetrag kommst und was Du beachten musst, liest Du im Ratgeber zur Lohnsteuer-Ermäßigung.

Wie hoch sind die Freibeträge bei der Erbschaftssteuer?

Bei einer Erbschaft gibt es verschiedene hohe Freibeträge. Sie reichen von 20.000 bis zu 500.000 Euro und sind vor allem abhängig davon, wie eng Du mit der verstorbenen Person verwandt warst. Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebensgemeinschaften hat die hinterbliebene Person mit 500.000 Euro den höchsten Freibetrag, Kinder haben 400.000 Euro. Sehr ausführlich kannst Du das im Ratgeber zur Erbschaftssteuer nachlesen. Dort werden auch weitere Freibeträge im Zusammenhang mit einer Erbschaft erläutert, etwa der Versorgungsfreibetrag und der Pflegefreibetrag.

Schenkungen werden steuerrechtlich wie Erbschaften betrachtet. Das heißt, auch die Freibeträge sind nahezu gleich. Das macht natürlich Sinn, denn sonst könntest Du Deinen Verwandten alles schon zu Lebzeiten vermachen - und der Staat würde keinen einzigen Cent sehen. Ganz detailliert ist das im Ratgeber zur Schenkungssteuer beschrieben. Dort erfährst Du auch, wie sich die Steuer mit guter Planung senken oder ganz vermeiden lässt. 

Autoren
Udo Reuß

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