Nachgehender Leistungsanspruch Arbeitslos nach Jobkündigung: Wie Du weiterhin krankenversichert bist

Barbara Weber
Barbara Weber
Expertin Krankenversicherungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach dem Ende Deines Jobs bleibst Du meist einen Monat weiter krankenversichert. Diesen nachgehenden Leistungsanspruch musst Du nicht extra beantragen.
  • Während dieser Zeit zahlst Du keine Beiträge und bekommst trotzdem alle Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse.
  • Dauert Deine Arbeitslosigkeit länger als einen Monat, melde Dich unbedingt bei der Agentur für Arbeit. Sonst musst Du rückwirkend selbst Beiträge zahlen.

So gehst Du vor

  • Melde Dich nach Deinem letzten Arbeitstag arbeitslos. Die Agentur für Arbeit übernimmt dann die Beiträge zur Krankenversicherung.
  • Möchtest Du Dich nicht arbeitslos melden, dann frag bei Deiner Krankenkasse nach, ab wann und in welcher Höhe Du Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen musst.
  • Nach einem Jobwechsel kannst Du die Krankenkasse wechseln. In unserem Krankenkassenvergleich haben HKK, TK, BKK Firmus und Audi BKK am besten abgeschnitten. Die Energie-BKK empfehlen wir jungen Familien und Schwangeren.

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Du hast gerade die Kündigung im Job bekommen oder hast selbst gekündigt? Eines vorweg: Du musst Dir keine Sorgen machen, ohne Krankenversicherung dazustehen. Wer einen Arbeitsplatz aufgibt und den nächsten erst nach kurzer Pause aufnimmt, ist noch für einen Monat in der gesetzlichen Krankenkasse nachversichert, ohne dass er Beiträge zahlen muss. Diese Regelung nennt sich nachgehender Leistungsanspruch (§ 19 Abs. 2 SGB 5).

Was passiert mit der Krankenversicherung nach der Jobkündigung?

Nach einer Jobkündigung bleibst Du krankenversichert. In Deutschland musst Du jederzeit krankenversichert sein (§ 193 Abs. 3 VVG). Wer Deine Krankenversicherung finanziert, hängt von Deiner Situation ab – also davon, ob Du einen neuen Job in Aussicht hast, arbeitslos gemeldet bist oder privat krankenversichert bist.

Wie bist Du bei einem neuen Job krankenversichert? 

Wenn Du nahtlos von Deinem alten Job zu einem neuen Arbeitgeber wechselst, dann teilst Du Dir über den Arbeitgeberzuschuss die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung mit dem neuen Arbeitgeber.

Wie bist Du bei Arbeitslosigkeit krankenversichert? 

Meldest Du Dich nach der Jobkündigung arbeitslos und beziehst Arbeitslosengeld 1, übernimmt die Agentur für Arbeit die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB 5).  

Denke daran, dass Du Dich direkt nach Deinem letzten Arbeitstag bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden musst, wenn Du Arbeitslosengeld 1 beantragen möchtest. Alles, was Du zur Arbeitslosmeldung wissen musst, erfährst Du im Ratgeber zum Arbeitslosengeld 1.

Wer bezahlt die Krankenversicherung, wenn Du Dich nicht arbeitslos meldest? 

Wenn Du zwischen zwei Jobs ein paar Wochen oder Monate ohne Beschäftigung bist und kein Arbeitslosengeld 1 beantragen möchtest, musst Du die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung allein aufbringen. Bei der Krankenkasse wirst Du freiwillig krankenversichert

Aber: In den ersten vier Wochen bist Du meist noch über Deine Krankenkasse nachversichert, auch nachgehender Leistungsanspruch genannt (§ 19 Abs. 2 SGB 5). In dieser Zeit musst Du keine eigenen Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Mehr dazu erfährst Du im nächsten Kapitel.

Wie hoch ist der Mindestbeitrag zur Krankenversicherung? 

Ohne Einkommen zahlst Du den Mindestbeitrag von durchschnittlich 221 Euro im Monat für die Krankenversicherung. Dieser Beitrag berechnet sich aus einem fiktiven Einkommen von 1.248 Euro, die sogenannte Mindestbemessungsgrundlage. Darauf entfallen 14,6 Prozent Regelbeitrag plus Zusatzbeitrag der Krankenkasse, der laut Finanztip-Berechnungen über alle Kassen hinweg bei 3,1 Prozent liegt. In der Pflegeversicherung zahlst Du ohne Kinder mindestens 52 Euro im Monat, mit Kindern etwas weniger.

Wer zahlt die Krankenversicherung bei einer Sperrzeit?

Wenn Du eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld 1 hast, etwa weil Du selbst gekündigt hast, zahlt die Agentur für Arbeit die Beiträge ab dem zweiten Monat der Arbeitslosigkeit. Das ist in den fachlichen Weisungen der Agentur für Arbeit geregelt. Im ersten Monat der Sperrzeit bist Du über den nachgehenden Leistungsanspruch abgesichert. 

Wie lange bist Du bei der Krankenkasse nachversichert?

Nach der Jobkündigung bist Du maximal für einen Monat nachversichert. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Die Nachversicherung greift daher nur bei kurzen Unterbrechungen im Job. 

Beispiel: Dein Arbeitsverhältnis endet am 31. März und Du beginnst als Arbeitnehmer zum 1. Mai eine neue versicherungspflichtige Tätigkeit. Dann kannst Du im April den nachgehenden Leistungsanspruch nutzen.

Wann endet der nachgehende Leistungsanspruch?

Sobald Du die Monatsfrist nur um einen Tag überschreitest, verlierst Du den nachgehenden Leistungsanspruch und musst Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen – und zwar rückwirkend vom ersten Tag ohne Beschäftigung an. Du giltst dann als freiwillig versichert. 

Beispiel: Du kündigst Dein Arbeitsverhältnis zum 31. März. Dein neuer Arbeitsvertrag beginnt mit dem 15. Mai. Du wirst rückwirkend ab dem 1. April beitragspflichtig freiwillig krankenversichert.

Barbara Weber

Melde Dich auch bei kurzen Unterbrechungen arbeitslos, wenn Du zusätzliche Kosten vermeiden möchtest.

Barbara Weber
Unsere Finanztip-Expertin für Krankenversicherungen

Für wen gilt die Nachversicherung?

Die Nachversicherung gilt nur für pflichtversicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. Pflichtversichert bist Du, wenn Du vor der Arbeitslosigkeit in einem Angestelltenverhältnis warst und weniger als 73.800 Euro brutto im Jahr verdient hast (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB 5). So hoch liegt die aktuelle Versicherungspflichtgrenze.

Für wen gilt die Nachversicherung nicht?

Als freiwillig Versicherter hast Du keinen Anspruch auf Nachversicherung. Freiwillig versichert bist Du, wenn Du in Deinem Job über der Versicherungspflichtgrenze von 73.800 Euro brutto im Jahr verdient hast.

Gilt die Nachversicherung, wenn Du eine Abfindung bekommst?

Ja. Die Nachversicherung gilt auch dann, wenn Du eine Abfindung bekommst – vorausgesetzt, Du warst vor der Kündigung gesetzlich pflichtversichert.

Achtung: Unterschreibst Du einen Aufhebungsvertrag, kann das zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen. Während der Sperrzeit bekommst Du zwar kein Arbeitslosengeld 1, bist aber ab dem ersten Tag pflichtversichert über die Agentur für Arbeit. In der Pflichtversicherung fallen grundsätzlich keine Beiträge auf Abfindungen an.

Wann eine Abfindung dennoch beitragspflichtig wird, liest Du im Finanztip-Ratgeber zu Krankenversicherungsbeiträgen auf Abfindungen.

Gilt der nachgehende Leistungsanspruch für Privatversicherte?

Nein, Privatversicherte haben keinen nachgehenden Leistungsanspruch. Meldest Du Dich nicht arbeitslos, musst Du die Beiträge zur privaten Krankenversicherung ganz normal weiterzahlen. 

Beantragst Du Arbeitslosengeld 1 als Privatversicherter, musst Du normalerweise zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Wie Du Dich von der Versicherungspflicht befreien lässt, liest Du im Ratgeber zur Krankenversicherungspflicht.

Welche Leistungen bekommst Du in der Nachversicherung?

Während der Nachversicherung erhältst Du dieselben Leistungen der Krankenversicherung, als ob Du normal versichert wärst. Du kannst also auch Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse bekommen. Aber: Stellt sich während der Nachversicherung heraus, dass Deine Erkrankung länger als vier Wochen andauert, musst Du Dich ebenfalls rückwirkend freiwillig krankenversichern und selbst Beiträge zahlen.

Auch aus der gesetzlichen Pflegeversicherung kannst Du in dieser Zeit Leistungen bekommen. Zwar ist das im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt, in der Praxis handhaben die Pflegekassen es aber so, dass der nachgehende Leistungsanspruch auch dort gilt. Im Zweifel frag am besten direkt bei Deiner Krankenkasse nach.

Wann musst Du in die Familienversicherung wechseln?

Wenn Du in die Familienversicherung wechseln kannst, schließt das eine Nachversicherung bei Deiner Krankenkasse aus (§ 19 Abs. 2 SGB 5). Das bedeutet: Falls möglich, musst Du Dich über Deinen Ehepartner oder Deine Lebenspartnerin familienversichern. Die Voraussetzungen dafür kannst Du im Finanztip-Ratgeber zur Familienversicherung nachlesen.

Liegen die Voraussetzungen vor, solltest Du Dich direkt nach Austritt aus Deinem Arbeitsverhältnis oder am besten schon vorher bei der Krankenkasse Deines Angehörigen melden.

Kannst Du beim Jobwechsel eine neue Kasse wählen?

Wenn Du wieder einen versicherungspflichtigen Job anfängst, kannst Du Deine Krankenkasse ohne Kündigungsfrist frei wählen. Dabei ist es unwichtig, ob Du bei der alten Kasse bereits zwölf Monate lang versichert warst. Wichtig ist, dass Du Dich innerhalb von 14 Tagen nach Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses bei der neuen Kasse Deiner Wahl anmeldest.

Welche Krankenkassen empfiehlt Finanztip?

Das Ranking basiert auf einer Bewertung von 33 Kriterien aus den Bereichen Beitrag, Bonus, Service, Transparenz, Vorsorge, Zähne, Schwangerschaft und Kinder, alternative Heilmethoden. Die Krankenkassen mit dem besten Ergebnis in Preis-Leistung sind eine Empfehlung und zuerst gelistet. Mehr erfahren

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Autoren
Julia Rieder

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