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Muss ich meine Eigentumswohnung verkaufen?

Eine Wohnung oder ein Haus, die/das Sie nicht selbst bewohnen, ist Vermögen. Sie müssen ihren Wert für Ihren Lebensunterhalt verwenden, soweit hierdurch die Vermögensfreibeträge überschritten sind.

Die Prüfung, ob ein selbst bewohntes Haus (oder eine Eigentumswohnung) angemessen ist, ist bis zu einer Wohnfläche von 130 m2 entbehrlich. Ist die Größe einer selbst genutzten Immobilie nicht angemessen (mehr als 130 m2 Wohnfläche), wird die Verwertung von eigentums­rechtlich abtrennbaren Gebäude- oder Grundstücksbestandteilen durch Verkauf oder Beleihung verlangt. Eventuell verlangen die Träger auch von Ihnen, dass Sie einzelne Zimmer vermieten.

Der Hilfebedürftige muss jede mögliche Ertragsquellen nutzen (z. B. zimmerweise Vermietung). Sollte die Wohnung noch abbezahlt werden, werden im Rahmen der Kosten der Unterkunft in angemessenem Umfang die Schuldzinsen übernommen - denn was für den Mieter die Mietzahlung ist, sind für den Besitzer einer Eigentumswohnung die Zinszahlungen. Ebenso werden Grundsteuer und sonstige öffentliche Abgaben sowie Nebenkosten wie bei einer Mietwohnung bezahlt. Tilgungsraten können jedoch nicht übernommen werden, da sie der Vermögensbildung dienen.

Ratgeber Arbeitslosengeld II Hartz IV - Arbeitsmarktreform

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