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Die Direktversicherung ist ein einfaches Modell aus der betrieblichen Altersversorgung, um sich ein finanzielles Polster für den Ruhestand anzusparen. Der Arbeitnehmer kann sich beim Arbeitgeber oder zum Beispiel unverbindlich bei einem Altersvorsorge-Experten über seine persönlichen Belange zur Direktversicherung informieren. Der nachstehende Ratgeber zur Direktversicherung fasst die wesentlichen Punkte zusammen.
Die Beiträge zur Direktversicherung sind bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze (West) zuzüglich 1.800 Euro Festbetrag steuerfrei und sozialabgabenfrei. Weil die so genannte Entgeltumwandlung fortgestzt wird, brauchen Arbeitnehmer keine Sozialabgaben auf ihre Beiträge zur Betriebsrente zu zahlen. Diese Einzahlungen können somit weiterhin sozialabgabenfrei geleistet werden.
Zeitraum der Renteneinzahlung - Sparphase - Gehaltsumwandlung
Durch Gehaltsumwandlung werden Teile des Bruttogehaltes des Arbeitnehmers im Rahmen einer Direktversicherung für die Altersvorsorge des Arbeitnehmers angespart. Der Arbeitnehmer braucht auf diese Beiträge zur Direktversicherung keine Steuern zu zahlen. Abhängig vom Lebensalter bei Beginn der Direktversicherung kann die Sparphase einen sehr langen Zeitraum umfassen. Man unterscheidet die Ansparphase und die Leistungsphase. Eine Gehaltsumwandlung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der Arbeitnehmer wegen der Höchstbeträge keine Aufwendungen zur Altersvorsorge mehr als Sonderausgaben in der Steuererklärung absetzen kann. Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die Mitgliedschaft in einer privaten Krankenversicherung.
Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung auf Auszahlungssumme
Hier kommt der Hammer: Auf die Auszahlungen aus einer Direktversicherung sind hingegen Sozialbeiträge für die gesetzliche Krankenkasse zu entrichten. Diese Verpflichtung ist nach dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) 2004 beschlossen worden und gilt auch für alle Direktversicherungen, die vorher abgeschlossen wurden. Bei Auszahlung einer Direktversicherung wird die Gesamtsumme hinsichtlich der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf einen Zehn-Jahres-Zeitraum umgelegt. Für Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung hat das Bundesverfassungsgericht die Beitragspflicht bei privater Fortführung einer Direktversicherung reduziert.
Danach gilt: Auf Direktversicherungen, die bei einem Arbeitsplatzwechsel oder aus anderen Gründen vom Arbeitnehmer übernommen und allein fortgeführt werden, kann die Krankenkasse nur eine anteilige Beitragspflicht beanspruchen. Beitragsfrei bleibt der Teil der Auszahlung, der anteilig auf der privaten Fortführung des Arbeitnehmers beruht. [Mehr hierzu im folgenden Artikel Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung bei Direktlebensversicherungen].
Checkliste im Ratgeber zur Direktversicherung mit Gehaltsumwandlung
Vorteile des Arbeitnehmers bei der Direktversicherung
Vorteile des Arbeitgebers bei der Direktversicherung
Direktversicherung und Einkommensteuer
Auszahlung bei Eintritt ins Rentenalter / Hinterbliebenenschutz
Das angesparte Kapital wird beim Eintritt ins Rentenalter in From einer lebenslangen monatlichen Rente gezahlt. Diese Betriebsrente ist in vollem Umfang zu versteuern und fließt auch in die Bemessungsgrundlage für die Beitragszahlungen zur gesetzlichen Krankenversicherung ein.
Das angesparte Kapital kann auch auf einen Schlag ausgezahlt werden. Nachteil: Sofortige Versteuerung der Auszahlung. Die Hinterbliebenen erhalten nach dem Tod des Begünstigten die Leistungen aus der Betriebsrente bis zum Ende der vereinbarten Rentengarantiezeit.
Fazit zur Direktversicherung
Die Direktversicherung ist wegen der Förderung durch den Staat im Grundsatz attraktiv. Eine Förderung gibt es aber nur noch, wenn es sich um eine Leibrentenversicherung handelt. Deutlich nachteilig ist hingegen für Mitglieder in der gesetzlichen Krankenkasse die generelle Pflicht zur Zahlung der Sozialabgaben auf die Auszahlungssumme einer Direktversicherung. Hierzu ein wörtliches Zitat eines Besuchers über unserem Kommentarbutton: "Wenn ich in 10 Jahren 6.135,50 Euro in eine Direktversicherung einzahle und dann 7.618,41 Euro ausgezahlt bekomme, dann mag das interessant klingen. Jetzt verlangt meine gesetzliche Krankenversicherung aber 1.329,60 Euro von mir an Beitrag auf 10 Jahre verteilt. Wo ist das noch eine atraktive Geldanlage?"
Hinweis: Ob die Zahlen aus dem Besucher-Kommentar korrekt sind, können wir nicht beurteilen. So werden auf Auszahlungen aus betrieblichen Direktversicherungen nur Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung erhoben, wenn ein bestimmter Mindestbetrag aus der Direktversicherung inkl. Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen überschritten wird. Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen neben einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung werden erst dann in voller Höhe zur Beitragsberechnung herangezogen, wenn die Grenze von 131,25 Euro (für das Jahr 2012) monatlich überschritten wird. Für das Jahr 2011 beträgt die Grenze 127,75 Euro.
Private Lebens- und Rentenversicherungen sind nicht betroffen. Grundsätzlich gilt aber, dass dieser eventuelle Nachteil nicht für privat Krankenversicherte greift, so dass dies ein klarer Vorteil für die PKV ist. Die staatlich geförderten Beiträge zur Betriebsrente sind "Hartz IV sicher". Sie können auch nicht gepfändet werden.
Insbesondere abhängig von Verdienst, Familiensituation und Sparsumme kann die ideale Form der persönlichen Altersvorsorge unterschiedlich sein. Allgemein gilt: Wenn der Arbeitgeber sich an der Altervorsorge beteiligt, ist die betriebliche Altersvorsorge vermutlich der attraktivste Weg für den Mitarbeiter. Im Zweifel ist aber eine weitere "Recherche" und ggf. auch eine persönliche Beratung dieser komplexen Vorsorgemodelle sinnvoll. Hierzu wird verwiesen auf Riester-Renten-Angebote, Startseite Altersvorsorge und generell Augen auf bei der Altersvorsorge.
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