Kon­to­füh­rungs­ge­bühren Jeder Monat kostet Geld

Josefine Lietzau
Finanztip-Expertin für Bank und Kredit

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei vielen Girokonten zahlst Du eine monatliche Grundgebühr für das Konto.
  • Bei manchen Konten entfallen die Kon­to­füh­rungs­ge­bühren, wenn genug Geld auf dem Konto eingeht.
  • Neben den Kon­to­füh­rungs­ge­bühren verlangen viele Banken weitere Gebühren, zum Beispiel für Überweisungen oder fürs Geldabheben.

So gehst Du vor

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Jeden Monat musst Du sie zahlen, damit du überhaupt ein Girokonto bekommst: die Kon­to­füh­rungs­ge­bühr. Doch so viel Geld, wie einige Kunden zahlen, muss es gar nicht sein.

Wie hoch ist die Kon­to­füh­rungs­ge­bühr?

Wie viel Du für Dein Konto zahlst, hängt von Deiner Bank ab, gesetzliche Obergrenzen gibt es nicht. Die Regelungen können ganz einfach gehalten oder komplizierter ausgestaltet sein. So senken zum Beispiel einige Banken die Gebühr oder streichen sie komplett, falls regelmäßig Geld auf dem Konto eingeht. Einige Banken nehmen es genauer und verlangen, dass es sich bei diesem Geld um ein Gehalt handeln muss. Andere spezifizieren die mögliche Einkommensquelle noch weiter. Rente, Bafög und andere Eingänge können so auch die Kontogebühr senken.

Eine weitere Variante: Die Kon­to­füh­rungs­ge­bühr fällt erst ab einem bestimmten Alter des Bankkunden an oder nach seinem Studium. Auch möglich ist, dass Du keine Kon­to­füh­rungs­ge­bühr zahlst, wenn Du mehr Geld bei der Bank hast oder andere Produkte eröffnest, wie zum Beispiel ein Depot.

Außerdem gibt es regionale Unterschiede bei Sparkassen, Volksbanken, Sparda-Banken und PSD-Banken. Jede setzt ihre eigenen Kon­to­füh­rungs­ge­bühren fest, Du kannst nicht von einer Sparkasse auf die andere schließen – selbst wenn ihre Filialen nur wenige Kilometer auseinander liegen.

Die Kon­to­füh­rungs­ge­bühr wird meist quartalsweise abgebucht. Hast Du nicht genug Geld auf dem Konto, kannst Du dadurch in den Dispokredit rutschen.

Unser Tipp: Setz die Kon­to­füh­rungs­ge­bühren steuerlich ab und zwar als Werbungskosten. 16 Euro kannst Du jährlich ohne Nachweise absetzen. Dabei ist es egal, ob Du das Konto im Januar oder erst im Dezember eröffnet hast. Wenn Du mehr Kosten hattest, musst Du Nachweise erbringen. Das Finanzamt akzeptiert zum Beispiel auch Gebühren, wenn Du aus beruflichen Gründen Geld überwiesen hast. Auch Gebühren - oder zumindest Anteile davon - für die Kredit­karte kannst Du absetzen, wenn Du nachweisen kannst, dass Du Karte beruflich genutzt hast.

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Viele neu eingeführte Kon­to­füh­rungs­ge­bühren sind laut einem BGH-Urteil im April 2021 ungültig. Du kannst Dein Geld zurückfordern! Nutz dazu ganz einfach unser Mus­ter­schrei­ben.

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Wie kriegst Du ein kostenloses Girokonto?

Selbst wenn es sich um ein Girokonto ohne Kon­to­füh­rungs­ge­bühr handelt, heißt das nicht, dass das Konto komplett gratis ist. Denn die Banken können neben den Kon­to­füh­rungs­ge­bühren andere Gebühren verlangen, vor allem Filialbanken machen beides.

Typische Kosten, die beim Girokonto neben den Kon­to­füh­rungs­ge­bühren anfallen, sind Überweisungsgebühren, sofern Du die noch auf Papier erledigst. Einige Banken verlangen Gebühren selbst für Online-Überweisungen oder für die SMS beim mTan-Verfahren. Weitere Kosten können entstehen beim Geldabheben oder beim Bezahlen in einer anderen Währung als Euro.

Jahresgebühren sind bei Kredit­karten aber auch bei Girocards (früher: EC-Karte) gängig. Banken dürfen Konten aber nicht als „kostenlos“ bewerben, wenn sie eine Jahresgebühr für die Girocard verlangen (Landgericht Düsseldorf, Urteil vom 6. Januar 2017, Az. 38 O 68/16). Das wird allerdings nicht greifen, wenn die Girocard optional zum Konto ist.

All diese verschiedenen Kosten können ein Girokonto teuer machen, auch wenn die Kon­to­füh­rungs­ge­bühr niedrig ist oder die Bank keine verlangt. Deshalb berücksichtigt der Finanztip-Girokonto-Vergleich nicht nur die Kon­to­füh­rungs­ge­bühren, sondern auch die anderen Kosten. An den Gesamtkosten kannst Du erkennen, welches der Konten das passende für Dich ist.

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Quelle: Websites der Anbieter, Finanztip-Analyse (Stand: Dezember 2024)

Hier klicken: Hinweise zu Daten im Girokontovergleich

Der Finanztip-Girovergleich basiert auf Daten von Banken, die wir selbst über die Websites der Anbieter, Entgeltinformationen und Preis- und Leistungsverzeichnisse gesammelt haben. Die Daten werden von uns laufend kontrolliert und aktualisiert. Wir übernehmen keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit und Aktualität der hier bereitgestellten Informationen.

Die Reihenfolge der Girokonten in der Tabelle wird durch ein Scoring vorgegeben, Du hast die Wahl zwischen der Gesamtwertung und den Kosten. Beim Scoring spielen zum Beispiel folgende Konditionen eine Rolle: Kon­to­füh­rungs­ge­bühr, Kartengebühren, Abhebegebühren und Fremd­wäh­rungs­ge­bühren. Alle Emp­feh­lungen erfolgen redaktionell unabhängig.

Die Auswahl der Banken mit Girokonten erhebt keinen Anspruch auf einen vollständigen Marktüberblick. Wir nennen nur Konten, bei denen ein deutscher Vertrag gilt, die Bank einen Dispo anbietet, es die Möglichkeit zum mobilen Bezahlen gibt und die Kon­to­füh­rungs­ge­bühr unter zehn Euro liegt. Zudem muss die Bank die Konten bundesweit anbieten, regionale Anbieter wie Sparkassen und Volksbanken werden also nicht genannt.

Welche Gebühren musst Du nicht zahlen?

Banken dürfen nicht für jede Leistung Gebühren verlangen, zum Beispiel nicht für einen „Service aus Eigeninteresse“. Es gibt allerdings Grenzfälle, bei denen Gerichte auch zu Ungunsten der Verbraucher entschieden haben. So dürfen Banken zum Beispiel für die mTan Gebühren verlangen – obwohl das Geldinstitut damit sicherstellt, dass der richtige Kunde von dem Konto Geld überweist.

Doch es gibt einige klar unzulässige Gebühren. Die kannst Du Dir in einigen Fällen erstatten lassen; die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Auch Deine Kon­to­füh­rungs­ge­bühren kannst Du zurückholen – falls Deine Bank Dich dazu falsch informiert hat.

Sie muss Dir zwei Monate vor der Änderung Bescheid geben und auf Dein Recht einer fristlosen und kostenlosen Kündigung hinweisen. Außerdem musst Du der Änderung aktiv zustimmen, das hat der Bundesgerichtshof im April 2021 entschieden (Az. XI ZR 26/20).

Wichtig ist für Dich: Wenn Kunden Änderungen nicht zustimmen, werden viele Banken diese Kunden einfach kündigen. Du wirst also nicht so einfach um zukünftige Gebührenänderungen herumkommen.

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