Ganz einfach die Vorabpauschale 2025 für Deinen ETF berechnen

Die Steuer auf die Vorabpauschale zieht Dir Dein Depotanbieter Anfang Januar von Deinem Verrechnungskonto ab. Das Problem: Für Dich als Anlegerin oder Anleger ist es aufwendig und kompliziert, die genaue Höhe der Steuer zu bestimmen. Abhilfe verschafft Dir unser Vorabpauschale-Rechner. 

Timo Halbe
Timo Halbe
Experte Geldanlage
Aktualisiert am 23. Oktober 2025

Vorabpauschale-Rechner von Finanztip


Timo Halbe
Timo Halbe
Experte Geldanlage
Aktualisiert am 23. Oktober 2025

Wie funktioniert der Vorabpauschale-Rechner?

Unser Vorabpauschale-Rechner gibt Dir eine Schätzung, mit welchem Guthaben auf dem Verrechnungskonto Du abgesichert bist. Die tatsächliche Steuer auf die Vorabpauschale kann niedriger oder sogar null sein. 

Mit dem Guthaben, das unser Rechner ausgibt, bist Du aber auf der sicheren Seite und vermeidest Probleme mit Deinem Depotanbieter. Der Rechner bezieht sich immer auf einen ETF oder anderen Fonds. Hast Du also mehrere im Depot, musst Du die Berechnung für jeden einzeln durchführen und die Ergebnisse addieren.

Welche Daten musst Du eingeben?
 

Anteilspreis Anfang 2025

Hier trägst Du ein, wie viel Euro ein Anteil Deines Fonds/ETF zum Jahresanfang 2025 wert war. Genaugenommen gilt hier der erste Rücknahmepreis des Fondsanbieters im Jahr 2025. Für die von uns empfohlenen Aktien- und Geldmarkt-ETFs findest Du den Anteilspreis in der Tabelle weiter unten. Du kannst sie einfach in den Rechner übertragen. Für andere Fonds und ETFs findest Du den Preis in der Regel auf der Website des Fondsanbieters.

Als Vereinfachung kannst Du in das Feld aber auch den Kurswert zum Jahresende 2024 eintippen. Diesen findest Du im Depotauszug für 2024, den Du Anfang des Jahres von Deiner Bank bekommen hast. Manche Banken stellen auch einen monatlichen Depotauszug aus. Den Wert findest Du dann im Auszug für Dezember 2024. Beachte aber, dass dieser Wert ein wenig vom ersten Anteilspreis für 2025 abweichen kann. 

Fonds/ETF-Anteile Ende 2025

In dieses Feld trägst Du ein, wie viele Anteile des Fonds/ETF Du zum Jahresende im Depot hattest. So berücksichtigt der Rechner auch, wenn sich der Bestand des ETF in Deinem Depot im Jahresverlauf durch einen Sparplan oder Einmalkäufe und -verkäufe verändert hat. Die Zahl der Anteile findest Du in Deiner Depotübersicht. 

Worin investiert der Fonds/ETF?

Je nachdem, in welche Vermögenswerte Dein Fonds/ETF investiert, ist ein Teil der Vorabpauschale steuerfrei. Für ETF-Anlegerinnen und Anleger sind aber in der Regel nur die Kategorien Aktienfonds oder Sonstige Fonds interessant. Insgesamt wird zwischen diesen Kategorien unterschieden:

  1. Aktienfonds: Hierzu zählen alle Fonds/ETFs, die zu mehr als 50 Prozent in Aktien investieren. Unter diese Kategorie fallen auch die von uns empfohlenen Aktien-ETFs, die etwa den MSCI World, den FTSE All-World oder den MSCI ACWI nachbilden. Denn sie bestehen zu 100 Prozent aus Aktien.
  2. Mischfonds: In diese Kategorie fallen Fonds, die zwischen 25 und 50 Prozent aus Aktien bestehen.
  3. Immobilienfonds: Hierzu zählen Immobilienfonds, die weniger als die Hälfte ihres Vermögens in ausländische Immobilien investieren. Es geht also um Immobilienfonds, die sich zu mehr als 50 Prozent auf den deutschen Markt konzentrieren.
  4. Immobilienfonds Ausland: In diese Kategorie fallen hingegen Immobilienfonds, die vor allem auf ausländische Immobilien setzen, die also mehr als die Hälfte ihres Geldes im Ausland investieren.
  5. Sonstige Fonds: Hierzu zählen alle Fonds/ETFs, bei denen der Aktienanteil unter 25 Prozent liegt und die auch nicht in Immobilien investieren. Dazu gehören zum Beispiel auch Anleihen-ETFs und damit auch die von uns empfohlenen Geldmarkt-ETFs. 

Wie interpretierst Du die Ergebnisse richtig?

Der Vorabpauschale-Rechner von Finanztip gibt Dir drei Werte aus, die Du so interpretieren kannst:

Guthaben auf dem Verrechnungskonto 

So viel Guthaben solltest Du auf dem Verrechnungskonto haben, damit die Steuer auf die Vorabpauschale Deines Fonds/ETFs gedeckt ist. Wichtig: Es handelt sich hierbei um die Schätzung eines maximalen Wertes. Die tatsächliche Steuer kann also deutlich darunter liegen.

Es kann sogar sein, dass gar keine Steuer anfällt, wenn Du einen Fonds mit unterdurchschnittlicher Wertentwicklung oder Verlusten hast. Auch Ausschüttungen in 2025 und Anteilkäufe während des laufenden Jahres sorgen dafür, dass die tatsächliche Steuer geringer ausfällt. 

Mit dem Guthaben, das unser Rechner ausgibt, bist Du jedenfalls auf der sicheren Seite und vermeidest Probleme mit Deinem Depotanbieter. 

Hast Du mehrere Fonds/ETFs im Depot, kannst Du das Ergebnis einfach addieren und erhältst so den Gesamtbetrag, den Du auf Deinem Verrechnungskonto parken solltest.

Ausschüttungs-Grenze 

Dieser Punkt ist für Dich nur relevant, wenn es sich bei Deinem Fonds/ETF um einen Ausschütter handelt, also wenn Dividenden an Dich überwiesen werden, anstatt sie direkt im Fonds wieder anzulegen. Waren die Ausschüttungen nämlich höher als der Wert, den unser Rechner hier ausspielt, musst Du keine Steuer auf die Vorabpauschale mehr zahlen. 
Generell senkt auch eine kleinere Ausschüttung immer die zu zahlende Steuer. Hast Du zum Beispiel nur ein Drittel der Ausschüttungs-Grenze bekommen, musst Du auch nur für die verbliebenen zwei Drittel Guthaben auf dem Verrechnungskonto vorhalten.

Hintergrund ist, dass die Ausschüttungen mit der Vorabpauschale verrechnet werden. Schließlich hast Du auf die Ausschüttungen bereits Steuern gezahlt. Beachte aber, dass es sich hier ebenfalls um einen Schätzwert handelt. Damit Du sicher bist, sollten die Ausschüttungen diese Grenze also ein Stück überschreiten.

Steuerpflichtige Vorabpauschale

Dieser Wert sagt aus, wie hoch maximal die Vorabpauschale ist, auf die die Steuer berechnet wird. Dieser Wert ist wichtig, wenn Du den Steuerabzug durch Deinen Freistellungsauftrag vermeiden willst. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte der Freistellungsauftrag dann mindestens auf diesen Wert lauten. 

Da es sich um einen Schätzwert handelt, solltest Du den Freistellungsauftrag ein Stück höher setzen. Hast Du mehrere Fonds/ETFs im Depot, musst Du den Wert addieren.

Wichtig: Du kannst maximal einen Freistellungsauftrag über 1.000 Euro (bei Paaren 2.000 Euro) einrichten. Liegt die steuerpflichtige Vorabpauschale also über 1.000 beziehungsweise 2.000 Euro, kannst Du den Steuerabzug nicht komplett vermeiden. 

Beachte außerdem, dass die 1.000 beziehungsweise 2.000 Euro für alle Deine Kapitalerträge gelten, also zusammengerechnet über alle Deine Banken, und nicht nur pro Depot. Wenn der Rechner hier mehr als 1.000 beziehungsweise 2.000 Euro Gewinn anzeigt, reicht Dein Freistellungsauftrag nicht aus um die Abbuchung der Steuer zu verhindern.

Welche Eingabehilfe für die Finanztip ETF-Empfehlungen gibt es?

Für die von uns empfohlenen Aktien- und Geldmarkt-ETFs haben wir recherchiert, wie hoch der Anteilspreis Anfang 2024 war. Du findest die Werte in der folgenden Tabelle und kannst sie ganz einfach in den Vorabpauschale-Rechner übertragen. Bei den Aktien-ETFs wählst Du unter „Worin investiert der Fonds/ETF?“ dann „Aktienfonds“ und bei den Geldmarkt-ETFs „Sonstige Fonds“.

Anteilspreise der ETF-Empfehlungen

Aktien-ETF

ISINAnteilspreis Anfang 2024 in Euro
LU257225712472,853
LU1681043599 450,997
DE000ETFL50829,270
IE00B4X9L53328,843
IE000UQND7H429,926
IE00B60SX394 88,092
IE00B4L5Y983 82,135
IE00B0M62Q58 61,073
IE00B6R5225968,488
IE00B57X3V84 59,771
FR0010315770 284,977
LU1829220216391,221
IE00B44Z5B48 181,439
IE00B7KQ7B6672,214
IE00BD4TXV5925,487
LU095067433225,846
LU0629459743131,019
IE00BKX55T5883,127
IE00BK5BQV0384,349
IE00B3RBWM25107,845
IE00BK5BQT80107,063
IE00BJ0KDQ92  89,826
LU2263803533 17,505
LU0274208692 88,274
IE00BK1PV55177,076

Geldmarkt-ETF

DE000ETFL22769,383
DE000A0Q4RZ973,811
FR0010510800106,449
LU0290358497 127,411
LU0335044896 139,591

 Quelle: ETF-Anbieter, Bundesbank (Stand: 28.11.2024). Alle Angaben ohne Gewähr. 

Häufige Fragen zur Vorabpauschale

In unserem Ratgeber Vorabpauschale  erklären wir Dir ausführlich, was die Vorabpauschale genau ist und wie was Du beachten musst. Im Folgenden erhältst Du Antworten auf häufige Fragen:

Wer berechnet die Steuer und zieht sie ein?

Das Berechnen und Versteuern übernimmt Dein Depotanbieter automatisch. Du musst jedoch dafür sorgen, dass im Januar genügend Guthaben auf Deinem Verrechnungskonto liegt, denn davon bucht der Depotanbieter die Steuer ab.

Wann ist die Steuer auf die Vorabpauschale fällig?

Die Steuer auf die Vorabpauschale ist immer im Januar des Folgejahres fällig. Für 2025 musst Du sie also im Januar 2026 zahlen; 

Dein Depotanbieter bucht die Steuer in der Regel in den ersten Januarwochen automatisch von Deinem Verrechnungskonto ab. Wir empfehlen Dir, rechtzeitig ausreichend Geld auf Dein Verrechnungskonto einzuzahlen. 

Was passiert, wenn das Konto nicht gedeckt ist?

Wenn Dein Konto für den Steuerabzug nicht gedeckt ist, gehen Depotanbieter unterschiedlich vor: Bei manchen rutschst Du ins Minus und wirst zum Ausgleich aufgefordert – je nach Anbieter kann dabei Dispozins anfallen.

Bei anderen erhältst Du eine schriftliche Aufforderung, genügend Geld auf das Konto einzuzahlen. Seit 2025 sind die Banken dazu verpflichtet Dir eine solche Aufforderung zu schicken, bevor sie die fehlende Steuer an die Finanzbehörde melden. 

Wie wird die Vorabpauschale bei ausschüttenden Fonds behandelt?

Bei ausschüttenden Fonds werden die Ausschüttungen auf die Vorabpauschale angerechnet. Denn mit den Ausschüttungen hast Du im Laufe des Jahres bereits einen Teil der Gewinne versteuert. 

Konkret verringern die Ausschüttungen den Basisertrag. Waren die Ausschüttungen sogar höher als der Basisertrag ergibt sich eine Vorabpauschale von null und es fällt keine Steuer an.

Wie funktioniert die Vorabpauschale im Sparplan?

Bei Käufen im laufenden Jahr oder beim regelmäßigen Ansparen im Sparplan berechnet sich die Vorabpauschale anteilig: Für jeden vollen Monat, der dem Kaufdatum des Fondsanteils vorangeht, verringert sich die Pauschale um ein Zwölftel. 

* Was der Stern bedeutet:

Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.

Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Empfehlungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.