Kinderkonto
Das erste Girokonto für Dein Kind

Finanztip-Expertin für Bank und Kredit
Girokonten für Kinder sind in der Regel kostenlos.
Kinder können Konten nicht allein eröffnen, die Eltern müssen immer zustimmen.
Kinder haben einen eigenen steuerlichen Freibetrag. Den dürfen die Eltern nicht selbst nutzen.
Achte bei der Auswahl des Kinderkontos auch auf die späteren Kosten für Erwachsene – insbesondere dann, wenn Dein Kind bald volljährig wird. So ersparst Du ihm einen Kontowechsel.
Suche die nötigen Unterlagen zusammen. Das kann bei einem Kinderkonto etwas komplizierter sein; Du brauchst zum Beispiel die Geburtsurkunde.
Irgendwann ist es soweit – Dein Kind hat öfter mit Geld zu tun und es wird Zeit für das erste eigene Girokonto. Für die Eltern ist das meist kostenlos und für die Kinder bedeutet die erste Bankkarte mit eigenem Namen ein neues Stück Freiheit. Ganz problemlos geht das Ganze aber trotzdem nicht.
Bei der Auswahl eines Kinderkontos solltest Du darauf achten, dass die Bank keine Grundgebühr für das Konto und die dazugehörigen Karten verlangt. Das ist bei Kinderkonten wesentlich leichter als bei Konten für Erwachsene. Die Auswahl ist größer, weil die Banken die neue Kundschaft früh an sich binden wollen. Du solltest aber überprüfen, ob an anderer Stelle Kosten entstehen, zum Beispiel fürs Überweisen oder Geldabheben.
Dein Kind sollte leicht an Bargeld kommen: Schau also nach, bei wie vielen Automaten es kostenlos an Bargeld kommt und ob es die Automaten auch in der Gegend gibt. Dabei kommen Sparkassen und Volksbanken infrage, aber auch Direktbanken, die die kostenlose Bargeldversorgung über eine Karte von Visa oder Mastercard ermöglichen. Denn die Direktbanken packen auch beim Kinderkonto die Karten dazu – freilich ohne einen Kredit zu gewähren.
Falls Dein Kind etwas älter ist, solltest Du daran denken, dass Filialbanken die Gebühren meist anheben, sobald das Kind nicht mehr die Bedingungen für die preiswerten Konten erfüllt. Hast Du Dich für eine Filialbank entschieden, wird es dann also Zeit, auf ein anderes, preiswerteres Konto umzusteigen. Wie schnell das passieren sollte, hängt von der jeweiligen Bank ab. Einige Banken schalten das Konto gleich mit der Volljährigkeit auf wesentlich teurere Modelle um, bei anderen gibt es hingegen preiswerte Studentenkonten. Dann kann sich das Kind mit dem Wechsel Zeit lassen.
Tipp: Bei Direktbanken kann es schwierig sein, Bargeld einzuzahlen. Aber genau diese Funktion brauchen Kinder: Sie wollen ihr Taschengeld oder Geldgeschenke von den Großeltern einzahlen. Falls es bei Deinem Kinderkonto nicht möglich ist, Bargeld einzuzahlen, kann Dein Kind das Geld auch einfach Dir geben. Du überweist es dann auf das Kinderkonto.
Banken bieten für Kinder nicht nur Girokonten an. Bei einigen Geldhäusern gibt es auch gut verzinste Sparkonten und Tagesgelder. Die Kinder bekommen oft höhere Zinsen als volljährige Kunden – allerdings meist nur auf kleinere Beträge: Die Banken legen Grenzen für die Maximalanlage fest oder verzinsen größere Summen kaum noch. Beispiel „Mäusekonto“ der Hamburger Sparkasse (Stand: Juli 2022): Bis 500 Euro gibt es 2 Prozent und für alles darüber nur noch 0,01 Prozent.
Eltern können auch ein Depot für ihr Kind bei einer Bank eröffnen und so bereits Geld in Fonds anlegen.
Falls Du Dich zwischen mehreren Jugendkonten entscheiden musst, kontrolliere also auch, ob die Bank weitere gute Angebote für Kinder hat. Das erleichtert die Auswahl.
Erwachsene können relativ einfach ein Girokonto eröffnen: Du musst Dir lediglich ein Konto aussuchen, das Antragsformular im Internet oder auf Papier ausfüllen und unterschreiben und Deine Identität nachweisen – entweder per Post- oder per Videoident.
Für Minderjährige ist das Eröffnen eines Kontos jedoch schwieriger. Kinder, die jünger sind als sieben Jahre, sind nicht geschäftsfähig und können keine Verträge abschließen. Ab dem 7. Geburtstag sind Minderjährige beschränkt geschäftsfähig. Sie können Verträge abschließen, die Eltern müssen aber immer zustimmen, denn kaum ein Vertrag bringt rechtlich nur Vorteile (§ 107 BGB).
Deshalb müssen Eltern auch der Kontoeröffnung zustimmen – und zwar beide, selbst wenn sie sich getrennt haben. Ausnahme: Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, muss er dies mit dem Sorgerechtsbeschluss nachweisen. Dieses Dokument müssen auch unverheiratete Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht einreichen. Haben die Eltern unterschiedliche Familiennamen, ist zudem die Heiratsurkunde vorzulegen.
Die Identität des Kindes weisen die Eltern mit der Kopie der Geburtsurkunde nach; die Eltern müssen sich über ihre Ausweise identifizieren. Welche Unterlagen von den Banken verlangt werden, hängt von der jeweiligen Bank ab. Getrennt lebende Eltern, die das Konto nicht gemeinsam in der Filiale eröffnen oder die Postident-Unterlagen zusammen unterschreiben wollen, sollten mit der ausgewählten Bank Kontakt aufnehmen, um zu erfahren, ob die Bank eine Lösung für solche Fälle anbietet.
Eine Ausnahme gibt es: Sollte Dein minderjähriges Kind einen Arbeitsvertrag haben, dann kann es ein Konto ohne Deine Zustimmung eröffnen (§ 113 BGB). Allerdings musst Du vorher dem Arbeitsvertrag zustimmen. Beim Eröffnen bringt das Kind den Vertrag dann mit. Für Auszubildende gilt diese Ausnahme nicht.
Eltern können die Funktionen eines Jugendkontos teilweise einschränken. So kannst Du zum Beispiel bei einigen Banken festlegen, wie viel Geld Dein Kind abheben kann. Auch Überweisungen sind Grenzen gesetzt, meist dürfen ganz junge Kinder überhaupt nicht überweisen, später dann nur, nachdem die Eltern zugestimmt haben. Die Kinder haben deshalb bei vielen Banken vor einem bestimmten Alter keinen eigenen Zugang zum Online- oder Mobile-Banking. Wie genau das Konto eingeschränkt wird und werden kann, hängt von der gewählten Bank ab.
Zum Taschengeldkonto gehört meist eine Girocard, mit der die Kinder bezahlen oder Geld abheben können. Einige Banken geben auch Prepaid-Kreditkarten mit dem Kinderkonto aus. Manchmal gehört auch eine echte Kreditkarte zum Jugendkonto, einen Kreditrahmen bekommen die Kinder jedoch nicht. Grund dafür ist, dass sich Minderjährige nicht verschulden dürfen. Deshalb richten Banken ihnen auch keinen Dispo ein.
Auch wenn Du dabei sein musst, wenn Dein Kind unter seinem Namen ein Konto eröffnet und Du sehr viel Kontrolle über das Geld hast – das Geld gehört Deinem Kind, egal ob es auf dem Girokonto oder auf einem Tagesgeldkonto liegt. Das gilt auch dann, falls Dein Kind das Geld für etwas anderes ausgibt als eigentlich von Dir vorgesehen.
Kinder haben einen eigenen Steuerfreibetrag. Du kannst für das Geld Deines Kindes auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen oder Freistellungsaufträge erteilen. Das darfst Du jedoch nicht für Deine eigene Geldanlage ausnutzen, um so Steuern zu sparen.
Auch falls Du Hartz IV beziehst, ist es wichtig, dass das Konto auf den Namen des Kindes läuft und das Geld dem Kind gehört: Kinder haben bei Hartz IV einen eigenen Freibetrag. Wenn das Kind nicht über ein eigenes Konto spart, rechnen die Ämter das Geld zum Vermögen der Eltern hinzu, was die Hartz-IV-Zahlungen negativ beeinflusst.
Kinder sind rechtlich gegen Schulden abgesichert. Deshalb können sie ihr Konto in der Regel beim Einkaufen nicht überziehen. Ist zu wenig Geld auf dem Konto, scheitert das Zahlen mit der Karte. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Beim elektronischen Lastschriftverfahren (ELV), also beim Bezahlen mit Girocard und Unterschrift, wird nicht geprüft, ob das Konto gedeckt ist. Das kann dazu führen, dass Kinder einkaufen, der Händler das Geld nicht bekommt und deshalb ein Inkasso-Schreiben verschickt. Das ist nicht weiter verwunderlich, da weder Händler noch Inkasso-Unternehmen wissen, wie alt der Käufer ist.
Dem können Banken, Händler, aber auch Verbraucher entgegenwirken. So können die Banken die Karten so kennzeichnen, dass die Händler über die Kasse erkennen, dass es sich um die Karte eines Minderjährigen handelt und Guthaben zum Bezahlen notwendig ist. Oder die Händler verlangen bei Kindern immer, dass sie die Pin eingeben. Die Minderjährigen können auch die Eingabe der Pin erzwingen („Anwenderauswahl“). Dazu müssen sie am Kassenterminal eine andere Zahlweise auswählen, bevor sie die Karte einschieben. Damit das alles klappt, erklären die Kinder besser dem Kassierer, was sie tun wollen und warum.
Falls das Konto des Kindes aufgrund des Lastschriftverfahrens überzogen wird, kannst Du versuchen, die Sache zu klären, ohne die Inkasso-Gebühren zu zahlen. Dazu muss man wissen: Normalerweise würde der sogenannte Taschengeldparagraf (§ 110 BGB) gelten. Der besagt, dass Kinder Dinge kaufen können, wenn sie das Geld für den Einkauf bekommen haben, sie frei darüber verfügen dürfen und schon bezahlt haben. Die Eltern müssen in solchen Fällen dem Kauf nicht mehr zustimmen. Wenn das Kinderkonto nicht gedeckt ist, gilt aber auch der Taschengeldparagraf nicht.
Bei einem ungedeckten Konto fehlt es nämlich genau an der Bezahlung, der Kaufvertrag ist deshalb bis zur Einwilligung der Eltern „schwebend unwirksam“, wie die Juristen sagen. Sollte in einem solchen Fall ein Inkasso-Schreiben eintreffen, schreibe am besten dem Händler, weise ihn auf das Alter des Kindes hin und erkläre, dass Du nicht mit dem Kauf einverstanden bist.
Um die Gebühren der Bank für die Rücklastschrift wirst Du vermutlich nicht herumkommen. Schließlich ist das das Werkzeug, mit dem die Bank verhindert, dass das Kind sich verschuldet.
Bei der Recherche zum Thema ELV unterstützte uns der Handelsverband Deutschland.
Weitere Themen