Steuererklärung Anlage N Dieses Formular muss jeder Angestellte ausfüllen

Jörg Leine
Experte Steuern

Das Wichtigste in Kürze

  • Bist Du angestellt, hast eine Betriebsrente oder Pension, brauchst Du Anlage N der Steuererklärung.
  • Dort gibst Du an, wie viel Du verdienst - und was Du rund um Deinen Job absetzen kannst: von den Kosten für den Weg zur Arbeit über einen Laptop bis zum Blaumann.
  • Faustregel: Kommst Du mit diesen Werbungskosten auf mehr als 1.230 Euro, lohnt sich eine Steuererklärung immer für Dich.

So gehst Du vor

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Die Anlage N kannst Du auf Papier oder im Online-Finanzamt Elster ausfüllen. In diesem Ratgeber zeigen wir Dir Schritt für Schritt, was Du dabei beachten musst. Wenn Du Deine Steuererklärung mit einer Steuersoftware oder Steuer-App machst, geht es allerdings deutlich einfacher.

Wann solltest Du Anlage N ausfüllen?

Mit der Anlage N in der Steuererklärung können sich viele Angestellte zu viel gezahlte Lohnsteuer vom Finanzamt zurückholen.

Denn Du zahlst als Arbeitnehmer oder Beamtin jeden Monat Lohnsteuer – Dein Arbeitgeber führt sie direkt von Deinem Bruttogehalt ans Finanzamt ab. Dabei ist aber nicht berücksichtigt, dass Du auch Ausgaben für Deinen Job hattest. Diese Werbungskosten senken Deine Steuerlast, wenn Du damit die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro übertriffst. 

Mach also Deine Steuererklärung in jedem Fall und befülle die Anlage N – egal, ob Du dazu verpflichtet bist oder sie freiwillig abgibst.

Ein Teil der deutschen Steuerzahler hat ohnehin keine Wahl und ist nach Paragraf 46 des Einkommensteuergesetzes (EStG) dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abgeben, etwa Ehepaare und eingetragene Lebenspartner mit der Steuerklassenkombination 3/5.

Das gilt auch, wenn Du Arbeitslosengeld, Elterngeld, Krankengeld oder Mutterschaftsgeld erhalten hast – sogenannte Lohnersatzleistungen. Auch wer in Kurzarbeit war und mehr als 410 Euro steuerfreies Kurzarbeitergeld bekommen hat, kommt um eine Steuererklärung nicht herum. Denn dieses unterliegt dem sogenannten Progressionsvorbehalt

Warum lohnt sich die freiwillige Steuererklärung fast immer?

Bist Du angestellt - und musst die Steuererklärung nicht machen - solltest Du diese erst recht machen. Denn Du sparst in den allermeisten Fällen Steuern. Wohnst Du zum Beispiel zur Miete, sorgen allein Teile Deiner Nebenkostenabrechnung dafür, dass Du Steuern zurück bekommst. 

Die freiwillige Abgabe lohnt sich aber auch, wenn Du zum Beispiel

Was gilt bei der Anlage N für Ehepaare?

Wenn Ihr als Ehepaar oder eingetragene Lebenspartnerschaft eine gemeinsame Steuererklärung abgebt, werdet Ihr zusammenveranlagt. Trotzdem müsst Ihr beide eine separate Anlage N abgeben, wenn Ihr beide angestellt seid.

Warum sind Steuerprogramme für Anlage N besser?

Wenn Du eine Steuersoftware, eine Steuer-App oder eine Online-Steuererklärung im Browser nutzt, bekommst Du die Anlage N in der Regel gar nicht zu sehen. Du wirst stattdessen zu Deinen steuerlichen Umständen befragt - und das Programm trägt Deine Angaben im Hintergrund in dieses Steuerformular ein. Du musst Dich also nicht darum kümmern, wo welche Werte eingetragen werden müssen. 

Setzt Du aber auf die Papierformulare oder machst die Steuer mit Elster, solltest Du die folgenden Kapitel genau durchlesen.

Helfer für die Steuererklärung

Wie ist die Anlage N aufgebaut?

Die Anlage N besteht aus vier Seiten. Auf Seite 1 stehen die Einnahmen, also vor allem Dein Gehalt oder Lohn. Auf den folgenden drei Seiten geht es um Deine Ausgaben, also Deine Werbungskosten zum Absetzen. 

Seit der Steuerklärung für das Jahr 2023 gibt es ein zusätzliches Formular: die Anlage N Doppelte Haushaltsführung. Alle Angaben zu diesem Thema gehören deshalb dann nicht mehr in die bisherige Anlage N, sondern in die neue Anlage zur doppelten Haushaltsführung

Beachte: Jedes Jahr gibt es neue Steuerformulare. Die Zeilenangaben in den folgenden Kapiteln beziehen sich auf die Steuererklärung für das Jahr 2024.

Was gehört in Seite 1 der Anlage N?

Quelle: Formular-Management-System (Stand 28. November 2025)

In die Seite 1 trägst Du Deine Einnahmen ein. Nimm Dir deshalb Deine Lohnsteuerbescheinigung zur Hand, die Dir Deine Arbeitgeberin ausgestellt hat. Sie schickt sie Dir am Anfang des Jahres zu oder stellt sie online zur Verfügung. Bis spätestens Ende Februar muss der Arbeitgeber diese Daten elektronisch an die Finanzverwaltung melden.

Auf der Lohnsteuerbescheinigung findest Du die meisten Informationen, die Du brauchst. Auch wenn Du ein Steuerprogramm mit automatischem Datenabruf - auch Belegabruf oder vorausgefüllte Steuererklärung genannt - nutzt, kannst Du die Bescheinigung gut benutzen, um die Angaben zu prüfen.

Im Kopf des Formulars gibst Du zunächst Deine persönlichen Daten ein (Zeile 1 bis 3), also Namen und Steuernummer. Früher gehörte dort noch die sogenannte e-TIN hin, kurz für electronic Taxpayer Identification Number, doch diese braucht es nicht mehr.

Was sind die Angaben zum Arbeitslohn? 

Die mit einem ⓔ markierten Felder im Papierformular füllt das Finanzamt für Dich aus (so genannte E-Daten). Dein Arbeitgeber hat dafür - wie eben beschrieben - Deine Lohndaten und Steuerabzüge an das Finanzamt geschickt.

Jeder macht mal Fehler! Hat Dein Arbeitgeber falsche Daten an das Finanzamt geschickt, bitte Deinen Chef um eine Korrekturübermittlung. Du musst die Anlage N mit den korrekten Daten ausfüllen. 

In den Zeilen 5 bis 10 fragt das Formular nach Lohn und Steuerabzügen von Arbeitnehmern und Pensionären. In der Regel musst Du nur die Zahlen von Deiner Lohnsteuerbescheinigung übertragen: Gehalt, die Steuerklasse sowie die einbehaltenen Steuern, also Lohnsteuer, gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Sonderfall Insolvenz

Ist Dein Arbeitgeber insolvent, kann er die Daten beim Finanzamt vielleicht nicht mehr ändern. Für diesen Fall gibt es die Zeile 37 auf dem Hauptvordruck ESt 1A. Hier erläuterst Du die Abweichung auf einer selbst erstellten Anlage. Damit stellst Du sicher, dass sich ein Finanzbeamter den Sachverhalt genau anschaut. 

Auf Mein Elster kannst Du Deine Daten beim Finanzamt einsehen. Benutzt Du eine Steuersoftware, lädt das Programm die Daten herunter und fügt sie automatisch in Dein Steuerformular ein, so dass Du diese bei einer elektronischen Steuererklärung an der richtigen Stelle hast. Diese Elster-Funktion heißt „Abruf von Bescheinigungen“, früher: vorausgefüllte Steuererklärung oder Belegabruf.

Wenn Du die vorausgefüllte Steuererklärung nicht nutzt, kannst Du stattdessen die Daten aus Deiner Lohnsteuerbescheinigung selbst eintragen. Die dafür nötigen Zeilen entnimmst Du dem Steuerformular. 

Wenn Du ein Steuerprogramm nutzt, empfehlen wir Dir, die Einkommensdaten immer einzutragen, denn nur so kannst Du Deinen Steuerbescheid mit der Berechnung Deiner Steuersoftware vergleichen und Fehler leicht finden. Papierausfüller können sich diesen Schritt sparen, wenn die gemeldeten Daten korrekt sind.

Was ist bei mehreren Arbeitgebern?

Hattest Du mehrere Arbeitgeber nacheinander, dann musst Du von jedem eine Lohnsteuerbescheinigung bekommen haben. Rechne alle Werte einer Zeile von allen Lohnsteuerbescheinigungen zusammen und trage die Summen in die Anlage N ein. Du kannst nicht für jeden Arbeitgeber eine eigene Anlage N abgeben. 

Wenn Du gleichzeitig bei einem weiteren Arbeitgeber angestellt warst, gibst Du diese Daten im Papierformular in die Felder auf der rechten Seite ein (Lohnsteuerklasse 6). In Elster stehen die entsprechenden Felder weiter unten. Hattest Du keine weiteren Einnahmen außer Deinem Gehalt, bist Du bereits fertig mit der ersten Seite der Anlage N. 

Wo trägst Du Versorgungsbezüge ein?

Wenn Du eine Betriebsrente hast oder eine Pension, Witwen- oder Waisengeld beziehst, musst Du diese in die Zeilen 11 bis 16 Daten eintragen. Von den diesen Versorgungsbezügen, also Pensionen und Betriebsrenten, werden der Versorgungsfreibetrag und der sogenannte Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag automatisch vom Finanzamt abgezogen. Weitere Eintragungen musst Du dafür nicht machen.

Übrigens: Die Versorgungsfreibeträge sinken seit 2006 schrittweise je nach Jahr des Renteneintritts. Wer 2024 in Rente gegangen ist, erhält dauerhaft einen Versorgungsfreibetrag von 13,6 Prozent, jedoch höchstens 1.020 Euro. Zusätzlich gibt es einen Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag von 306 Euro.

Wer ab 2058 in Rente oder Pension geht, hat keine zusätzlichen Freibeträge mehr. Du musst dann Deine Rente voll versteuern. Ursprünglich war das ab 2040 geplant, doch das wurde mit dem Wachstumschancengesetz auf 2058 gestreckt. Lies dazu mehr im Ratgeber „Frei- und Pauschbeträge entlasten Dich bei der Steuer“.

Wohin gehören Einmalzahlungen für mehrere Jahre?

Hast Du für mehrere Jahre Einnahmen erhalten, beispielsweise eine Abfindung oder Übergangsgelder? Auch solche Einmalzahlungen musst Du versteuern, allerdings kommst Du etwas günstiger dabei weg, mit der sogenannten Fünftelregelung. Trage die Zahlungen in die Zeilen 17 bis 20 ein.

Achtung: In vielen Fällen nutzt Dein Arbeitgeber die Ermäßigung nicht und zieht die vollen Steuern ab. Bist Du davon betroffen, musst Du Deine Daten in Zeile 18 eintragen und die Vertragsunterlagen zu der Einmalzahlung Deiner Steuererklärung beilegen. So kannst Du die Ermäßigung im Nachhinein geltend machen. Hat die Arbeitgeberin die Fünftelregelung bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt, musst Du auf jeden Fall eine Steuererklärung abgeben.

Was ist mit Arbeitslohn ohne Steuerabzug? 

Arbeitslohn, der zwar steuerpflichtig ist, von dem aber noch keine Steuern abgezogen wurden, trägst Du in Zeile 21 ein. Das kann Arbeitslohn von einem ausländischen Unternehmen sein oder eine Verdienstausfallentschädigung.

Auch Beiträge von öffentlichen Kassen zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu Arbeitnehmeranteilen der Krankenversicherungsbeiträge und steuerpflichtige Teile der Ausgleichleistungen gehören in diese Zeile. Angestellte Journalistinnen und Journalisten, die beispielsweise eine Vergütung der VG Wort erhalten haben, können diese hier ebenso eintragen. Das gilt auch für Ärzte und Ärztinnen, die für das Erstellen von Gutachten eine unversteuerte Zahlung ihres Arbeitgebers erhalten haben.

Was gilt für Arbeitslohn im Ausland?

Nur wenn Du im Ausland gearbeitet hast, musst Du in den Zeilen 24 bis 28 einige Angaben aus der Anlage N-AUS übertragen. Als sogenannter Grenzgänger mit ausländischen Einkünften musst Du für jeden ausländischen Staat eine gesonderte Anlage N-AUS abgeben. Das gilt auch für Paare, wo beide das getrennt tun müssen.

Tipp: Bist Du innerhalb des Jahres ins Ausland gezogen und hast dort anschließend Deine Einnahmen erzielt, kannst Du statt der Anlage N-AUS die Anlage WA-ESt ausfüllen. Das spart Zeit, da hier weniger Angaben gemacht werden müssen. Gleiches gilt umgekehrt bei einem Umzug nach Deutschland. 

Was gilt für Ehrenamt und Nebentätigkeit? 

Wenn Du nebenberuflich in einem Ehrenamt oder als Übungsleiter, Ausbilderin oder Erzieher tätig warst, trägst Du diese Einnahmen in Zeile 22 ein. Auch Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen oder für weitere nebenberufliche Tätigkeiten im künstlerischen, gesundheitlichen oder gemeinnützigen Bereich kommen hier hin. Bis 3.000 Euro bleiben Deine Einnahmen als Übungsleiterin steuerfrei, bei einem Ehrenamt bis 840 Euro im Jahr. 

Auch für diese Einnahmen kannst Du grundsätzlich Werbungskosten wie Fahrtkosten und Arbeitsmittel ab der zweiten Seite der Anlage N geltend machen. Allerdings musst Du diese grundsätzlich belegen können. Abzugsfähig sind die Kosten, insoweit sie Deine steuerfreie Aufwandsentschädigung übersteigen. Du kannst möglicherweise sogar einen Verlust aus Deiner Übungsleitertätigkeit geltend machen.

Wohin gehören Lohnersatzleistungen?

Kurzarbeitergeld, einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, eine Verdienstausfallentschädigung nach Infektionsschutzgesetz, einen Aufstockungs- oder Altersteilzeitbeitrag und andere Lohnersatzleistungen trägst Du in Zeile 23 ein. 

Achtung: Das sind zwar steuerfreie Einnahmen, aber sie erhöhen den Steuersatz für die übrigen steuerpflichtigen Einkünfte nach dem sogenannten Progressionsvorbehalt. So ist es möglich, dass Du wegen der Lohnersatzleistungen Einkommensteuer nachzahlen musst. Falls Du aber gar nicht so üppig kurz gearbeitet hast und dementsprechend relativ hohe Lohnsteuerabzüge sowie eventuell auch noch höhere steuerlich abzugsfähige Ausgaben hattest, dann kannst Du auch hier mit einer Steuererstattung rechnen.

Was muss auf Seite 2 und 3 der Anlage N?

In die Seiten 2 und 3 gehören Deine Werbungskosten (§ 9 EStG). Das heißt, Du kannst hier Deine berufliche Ausgaben eintragen und so Dein zu versteuerndes Einkommen senken. 

Das Finanzamt billigt Dir für das Steuerjahr 2024 einen Werbungskostenpauschbetrag, auch Arbeitnehmerpauschbetrag genannt, von 1.230 Euro zuDieser Freibetrag wird immer automatisch vom Einkommen abgezogen. Wenn Du mit den Werbungskosten unter der 1.230-Euro-Schwelle bleibst, kannst Du Dir die Mühe des Ausfüllens ab Seite 2 also sparen. Aber rechne lieber noch einmal nach: Es kann sich lohnen, weil Du Dir auf diese Weise mehr Geld vom Finanzamt zurückholen kannst. 

Tipp: Sammele Quittungen auf Verdacht und gehe die Anlage N systematisch durch.

Reicht der Platz in Anlage N nicht, trägst Du zusätzliche Ausgaben unter „Weitere Werbungskosten“ ein und vermerkst „Siehe Anlage“ für weitere Posten, die Du auf einem separaten Papier auflistest.

Wie setzt Du Fahrtkosten ab? 

Unabhängig davon, wie Du zur Arbeit kommst, steht Dir eine Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer zu. Ist Deine einfache Wegstrecke länger als 20 Kilometer, giltst Du als Fernpendler und profitierst seit 2022 von einer um 8 Cent erhöhten Pendlerpauschale ab dem 21. Entfernungskilometer.Du bekommst dann für die ersten 20 Kilometer weiterhin 30 Cent pro gefahrenem Entfernungskilometer, für die weiteren Kilometer sind es aber sogar 38 Cent

Das Finanzamt erkennt pro Arbeitstag jeden tatsächlich gefahrenen Kilometer der einfachen Wegstrecke an. Nutze die Zeilen 30 bis 37 der Anlage N. Dabei zählt aber die kürzeste Straßenverbindung.

Fährst Du immer zur Arbeit, kommst Du schon bei 19 Kilometer einfacher Strecke über die Pauschale von 1.230 Euro.

Tipp: Wenn Du öffentliche Verkehrsmittel nutzt, kann die Summe der Tickets auch höher ausfallen. Geh auf Nummer sich und trag beides ein. Das Finanzamt muss beim Vergleich der Pendlerpauschale mit den tatsächlichen Kosten den besseren Wert für Dich berücksichtigen. 

Wo stehen Beiträge, Berufskleidung und Fachbücher? 

In Zeile 56 trägst Du Beiträge zu Berufsverbänden ein, dazu zählt auch ein Gewerkschaftsbeitrag. Danach folgen ab Zeile 57 die Arbeitsmittel, also Dinge, die Du überwiegend für Deine berufliche Tätigkeit nutzt. Dazu gehören unter anderem

  • Berufsbekleidung
  • Computer und Software
  • Büromöbel wie ein Schreibtisch, Bürostuhl oder Bücherregal
  • Fachliteratur

Für Kleinkram wie Kugelschreiber, Papier oder Ordner akzeptiert das Finanzamt häufig pauschal bis zu 110 Euro. Auf diese Nichtbeanstandungsgrenze hast Du aber keinen Anspruch und musst nach Aufforderung entsprechende Belege vorlegen können. Viele Finanzämter akzeptieren das klaglos, aber eine Arbeitsmittelpauschale existiert im Gesetz nicht.

Was ist mit Arbeitszimmer oder Homeoffice-Pauschale?

Wenn Dein heimisches Arbeitszimmer der Mittelpunkt Deiner berufliche Tätigkeit ist, kannst Du entweder die Kosten dafür komplett absetzen oder die neue Jahrespauschale von 1.260 Euro nutzen. Deine Kosten gehören in Zeile 60. 

Erfüllst Du die strengen Voraussetzungen für ein Arbeitszimmer nicht, weil Du beispielsweise nur eine Arbeitsecke hast oder das Zimmer nicht der Mittelpunkt Deiner beruflichen Tätigkeit ist, dann kannst Du die Homeoffice-Pauschale nutzen. Für jeden Arbeitstag von zuhause kannst Du im Jahr 2024 jeweils 6 Euro ansetzen, begrenzt auf 210 Tage, sodass Du maximal 1.260 Euro ansetzen kannst. Die Zahl der Tage gehören in die die Zeilen 61 und 62.

Im Ratgeber zum Arbeitszimmer kannst Du Dir eine Checkliste herunterladen, die Dir in vielen Fragen weiterhilft. 

Wo gehören Kosten für Fortbildungen hin?

Hast Du für Deinen Beruf einen Lehrgang, einen Computerkurs oder ein Seminar besucht und selbst finanziert, dann trage die Kosten als Fortbildungskosten in Zeile 63 ein. Auch Fahrten zum Kurs oder Ausgaben für Material und die Prüfungsgebühr kannst Du ohne Einschränkungen geltend machen. Ausbildungskosten, etwa für ein Erststudium, kannst Du nur in der Anlage Sonderausgaben in Zeile 13 in Höhe von bis zu 6.000 Euro ansetzen. Wenn Du allerdings ein Studium an eine betriebliche Ausbildung anschließt oder ein Zweitstudium absolvierst, dann kannst Du die Kosten voll als Werbungskosten geltend machen.

Was ist mit den sonstigen Werbungskosten?

Du kannst Bewerbungskosten wie Porto, Zeugniskopien oder auch Bewerbungsbilder, Telefonkosten, beruflich motivierte Umzugskosten oder Kontoführungsgebühren absetzen, indem Du sie unter den weiteren Werbungskosten in den Zeilen 65 und 66 einträgst. Gezahlte Kontoführungsgebühren in der Steuererklärung bis 16 Euro pro Jahr werden generell ohne Nachweis anerkannt. 

Tipp: Du musst nicht unbedingt umziehen, weil Du eine neue Stelle in einer anderen Stadt antrittst oder Deine Firma den Standort wechselt, um die Umzugskosten abzusetzen. Es reicht, wenn sich Dein (einfacher) Arbeitsweg durch den Wohnungswechsel um mindestens eine halbe Stunde verkürzt.

Unser Podcast zum Thema

Worum geht es auf Seite 4 der Anlage N?

Auf Seite 4 geht es immer noch weiter mit den Werbungskosten, der Schwerpunkt liegt hier bei Reisekosten. Wenn Dein Unternehmen Deine Ausgaben für Dienstreisen nicht komplett steuerfrei ersetzt, kannst Du diese Reisekosten hier eintragen. Für den Verpflegungsmehraufwand erkennt das Finanzamt Pauschalen je nach Dauer der Abwesenheit ohne zusätzlichen Nachweis an, für Übernachtungen und Fahrtkosten die tatsächlichen Aufwendungen.

Die Verpflegungspauschalen betragen 14 Euro beziehungsweise 28 Euro, das seit 2020. Du kannst statt der tatsächlichen Fahrtkosten auch die Kilometerpauschale von 30 Cent je gefahrenem Kilometer geltend machen. Seitdem gibt es auch eine Übernachtungspauschale für Berufskraftfahrer, sie beträgt 2024 neun Euro pro Nacht.

Alle Angaben zu Reisekosten gehören in die Zeilen 68 bis 80. 

Was sind Werbungskosten in Sonderfällen?

Darunter sind ganz verschiedene Kosten in den Zeilen 81 bis 86 einzutragen: 

  • Zeile 81 und 82: Werbungskosten zu steuerbegünstigten Versorgungsbezügen sind Werbungskosten für Ruheständler. Die Pauschale dafür beträgt 102 Euro. Absetzen kannst Du etwa eine Rechtschutzversicherung mit „beruflichem“ Anteil, Kontoführungsgebühren von pauschal 16 Euro oder Steuerberatungskosten. Geht es um mehrere Jahre, gehören die Werte in Zeile 82.
  • Zeile 83: Werbungskosten zu Entschädigungen sind zum Beispiel Deine Ausgabe, um Deine Abfindung zu erhalten. Selbst wenn Du wegen der Abfindung vor Gericht verloren hast, kannst Du die Kosten trotzdem eintragen.
  • Zeile 84: Hier musst Du die Angaben aus der Anlage N-AUS übertragen. Diese Kosten werden gegen den Arbeitslohn aus dem Ausland gerechnet.
  • Zeile 85: Kosten für den Arbeitslohn, von dem noch keine Steuern abgezogen wurden, trägst Du erst auf den Seiten 2 und 3 ein. In Zeile 85 dann die Summe davon.
  • Zeile 86: Hattest Du in Belgien einen Wohnsitz, musst Du in Zeile 86 Deine Werbungskosten gesondert erfassen.

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Was ist Anlage N Doppelte Haushaltsführung?

Quelle: Formular-Management-System (Stand 28. November 2025)

Wer aus beruflichen Gründen einen zweiten Haushalt am Arbeitsort führt, muss seine Ausgaben dafür seit dem Steuerjahr 2023 über die Anlage N Doppelte Haushaltsführung von der Steuer absetzen, sofern der Arbeitgeber sie nicht steuerfrei erstattet. 

Die allgemeinen Angaben einer doppelten Haushaltsführung gehörten bis zum Steuerjahr 2022 noch in den Anlage N in die Zeilen 91 bis 117.

Die wichtigste Voraussetzung ist, dass Du neben Deiner Zweitwohnung am Beschäftigungsort noch einen eigenen Hausstand am privaten Wohnort hast. Mehr dazu liest du im Ratgeber zur doppelten Haushaltsführung.

Wo setzt Du Fahrtkosten ab?

Angaben zu Fahrtkosten machst Du in den Zeilen 13 bis 22. Du kannst sowohl für die erste Fahrt zum Beschäftigungsort als auch für die Fahrt zurück zu Deinem eigentlichen Wohnort entweder die Entfernungspauschale oder die tatsächlichen Kosten geltend machen. Ausgaben für öffentliche Verkehrsmittel sowie Flug- und Fährkosten musst Du separat nachweisen. Als Familienheimfahrt wird eine wöchentliche Fahrt anerkannt, für die Dir das Finanzamt 30 Cent pro Kilometer anrechnet. 

Wie setzt Du Unterkunftskosten ab? 

Kosten für die Unterkunft am Beschäftigungsort sind in angemessener Höhe als Werbungskosten absetzbar, jedoch höchstens bis 1.000 Euro im Monat. Trage diese in Zeile 23 ein. 

Die Kosten für Möbel und andere Einrichtungsgegenstände kommen noch hinzu. Nach einer Vereinfachungsregel akzeptiert das Finanzamt bis zu 5.000 Euro ohne Weiteres. Diese Kosten gehören in Zeile 32. 

Was ist mit der Verpflegung? 

Auch Mehraufwendungen für Verpflegung innerhalb der ersten drei Monate und Umzugskosten wirken sich steuermindernd aus. Diese gehören in die Zeilen 25 bis 31.

Tipp 1: Die Drei-Monats-Frist beginnt nach vier Wochen Abwesenheit vom Arbeitsort erneut, also beispielsweise einem mindestens vierwöchigen Urlaub oder Krankheit.

Tipp 2: Wenn Du mindestens zweimal in der Woche pendelst, solltest Du wissen, dass Du ein Wahlrecht hast (R 9.11 Lohnsteuerrichtlinien): Du kannst entweder die kompletten Kosten der doppelten Haushaltsführung geltend machen (Unterkunft, Verpflegungspauschale und eine wöchentliche Heimfahrt).

Oder Du setzt stattdessen sämtliche Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz im Rahmen der Entfernungspauschale ab. Letztlich musst Du in Deinem konkreten Fall berechnen, welche Option für Dich günstiger ist. Weitere Informationen liefert Dir der Ratgeber zur doppelten Haushaltsführung.

Autoren
Udo Reuß

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