Das Wichtigste in Kürze
- Du arbeitest in einem Minijob, wenn Du 2025 nicht mehr als 556 Euro im Monat verdienst.
- Dann musst Du nicht in die Kranken-, Arbeitslosen- oder Pflegeversicherung einzahlen. Steuern werden Dir in der Regel auch nicht vom Lohn abgezogen.
- Du kannst mehrere Minijobs gleichzeitig haben, solltest aber insgesamt nicht mehr als die genannten Grenzen verdienen.
So gehst Du vor
- Minijobs sind rentenversicherungspflichtig und erhöhen Deine spätere Rente. Du kannst Dich aber davon befreien lassen, verzichtest aber auf wichtige Leistungen.
- Ohne Befreiung zahlst Du 3,6 Prozent Deines Lohns in die Rentenversicherung ein.
- Wenn Du schon im Ruhestand bist, kannst Du mit dem Minijob Deine Rente erhöhen.
Klickst Du auf eine Empfehlung mit *, unterstützt das unsere Arbeit. Finanztip bekommt dann eine Vergütung. Empfehlungen sind aufwändig recherchiert und basieren auf den strengen Kriterien der Finanztip-Expertenredaktion. Mehr Infos
Inhalt
- Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2025?
- Gilt der Mindestlohn auch beim Minijob?
- Wie viele Stunden darfst Du im Minijob in der Woche arbeiten?
- Darfst Du mehrere Minijobs haben?
- Ist eine kurzfristige Beschäftigung steuerfrei?
- Wie hoch ist die Rentenversicherung im Minijob
- Was ist mit der Krankenversicherung im Minijob?
- Was gilt für Minijobs in Privathaushalten?
- Was zahlt der Arbeitgeber beim Minijob pauschal?
- Wie sind Minijobs zu versteuern?
- Wie bist Du im Minijob arbeitsrechtlich geschützt?
- Was ist mit Urlaub im Minijob?
Ob Kellner, Haushaltshilfe oder Babysitter – Minijobber stellen in Deutschland einen sehr großen Anteil der arbeitenden Bevölkerung.
Minijobber sind Arbeitnehmer, die in Betrieben, Vereinen, Organisationen und Privathaushalten die unterschiedlichsten Tätigkeiten erledigen. Laut der Bundesagentur für Arbeit gibt es in Deutschland aktuell rund 7,5 Millionen dieser geringfügig entlohnten Beschäftigten. Das können Studenten, Rentner oder Minijobber in Privathaushalten sein, aber auch Arbeitnehmer, die mit einem Nebenjob zusätzlich zu ihrer hauptberuflichen Tätigkeit etwas hinzuverdienen wollen. Willst auch Du Dein Konto mit Extra-Arbeit aufstocken? Dann solltest Du ein paar wichtige Regeln beachten. Die wichtigsten Fragen dazu beantworten wir Dir schnell und einfach in diesem Ratgeber.
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2025?
Du darfst im Monat als Minijobber oder Minijobberin im Jahr 2025 nicht mehr als 556 Euro verdienen, 2024 waren es 538 Euro und 2023 noch 520 Euro. Das ist die Minijob-Grenze. Verdienst Du mehr, arbeitest Du entweder in einem sogenannten Midijob mit Gleitzone oder in einem normalen Job mit voller Steuer- und Sozialversicherungspflicht.
Bei Minijobs wird unterschieden zwischen der Arbeit im gewerblichen Bereich und einem Minijob im Privathaushalt. Für die sogenannten Haushaltshilfen gelten im Wesentlichen dieselben Regeln wie für gewerbliche Minijobs – nur die Abgaben für den Arbeitgeber sind geringer.
Neben den beiden genannten Arten der Minijobs gibt es auch noch die kurzfristigen Beschäftigungen. Für diese gelten zum Teil andere Regeln, auf die wir in diesem Kapitel näher eingehen.
Für Studenten gibt es neben dem Minijob und der kurzfristigen Beschäftigung auch die Möglichkeit, sich als Werkstudent anstellen zu lassen. Details hierzu liest Du im Ratgeber Studentenjobs.
Was sind die Vorteile des Minijobs?
Minijobs sind sogenannte geringfügige Beschäftigungen (§ 8 SGB IV). Der größte Vorteil dabei ist, dass Du weder Lohnsteuer noch Beiträge für Arbeitslosen-, gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung (§ 7 SGB V) zahlst. Du musst Dich fast um nichts kümmern und einen Minijob musst Du auch nicht in der Steuererklärung angeben.
Komplett abgabenfrei ist ein Minijob im Regelfall trotzdem nicht, denn 3,6 Prozent gehen ab für den Beitrag für die Rentenversicherung. Davon kannst Du Dich aber befreien lassen, was auch viele Minijobberinnen und Minjobber so machen. Mit der Befreiung hast Du tatsächlich brutto wie netto. Über Vor- und Nachteile der Befreiung gehen wir weiter unten in diesem Ratgeber ein.
Gilt der Mindestlohn auch beim Minijob?
Mit der Einführung des Mindestlohngesetzes 2015 gilt der Mindestlohn auch für Minijobs und kurzfristige Beschäftigungen. Der gesetzliche Mindestlohn wird regelmäßig anhand der Vorschläge der Mindestlohnkommission angepasst.
Wichtig: Die Höhe der Minijob-Grenze ist mittlerweile an den Mindestlohn gekoppelt. Steigt der Mindestlohn, steigt auch diese Grenze. Im Jahr 2023 betrug der Mindestlohn 12 Euro, 2024 stieg er auf 12,41 Euro und 2025 liegt er bei 12,82 Euro. Entsprechend hat sich die Grenze für den Minijob von 520 Euro über 538 Euro und im Jahr 2025 auf 556 Euro erhöht.
So etwas wie einen Maximallohn gibt es bei Minijobs im Umkehrschluss nicht. Dein Arbeitgeber kann Dir auch einen sehr großzügigen Stundenlohn zahlen. Entscheidend ist allein, dass Du 2025 nicht mehr als 556 Euro im Monat bekommst, entsprechend 538 Euro im Jahr 2024.
Wie steigt der Mindestlohn 2026 und 2027?
Die Bundesregierung hat am 29. Oktober 2025 die Empfehlung der Mindestlohnkommission beschlossen. Damit steigt der Mindestlohn am 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro und am 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro.
Das würde wiederum bedeuten, dass die Minijob-Grenze:
- 2026 auf 603 Euro und
- 2027 auf 633 Euro steigt.
Lange hießen Minijobs einfach nur 450-Euro-Jobs, weil sich damit bis zu 450 Euro im Monat steuerfrei verdienen ließen. Oft werden sie immer noch so genannt, obwohl Du mittlerweile deutlich mehr verdienen darfst.
Tabelle: Wie haben sich Minijob-Grenze und Mindestlohn entwickelt?
| Minijob-Grenze | Mindestlohn | |
|---|---|---|
| ab 1. Januar 2015 | 450 € | 8,50€ |
| ab 1. Januar 2017 | 450 € | 8,84 € |
| ab 1. Januar 2019 | 450 € | 9,19 € |
| ab 1. Januar 2020 | 450 € | 9,35 € |
| ab 1. Januar 2021 | 450 € | 9,50 € |
| ab 1. Juli 2021 | 450 € | 9,60 € |
| ab 1. Januar 2022 | 450 € | 9,82 € |
| ab 1. Juli 2022 | 450 € | 10,45 € |
| ab 1. Oktober 2022 | 520 € | 12,00 € |
| ab 1. Januar 2024 | 538 € | 12,41 € |
| ab 1. Januar 2025 | 556 € | 12,82 € |
ab 1. Januar 2026 | 603 € | 13,90 € |
ab 1. Januar 2027 | 633 € | 14,60 € |
Quelle: Beschluss der Bundesregierung zum Mindestlohn, Statistisches Bundesamt (Stand: 31. Oktober 2025)
Darfst Du auch mal mehr im Monat verdienen?
Für einige Minijobber wird die monatliche Grenze auf das Jahr hochgerechnet, was im Jahr 2025 6.672 Euro ergibt. Denn es kann zum Beispiel sein, dass Du in einem Monat nur 192 Euro verdienst, im nächsten dafür 920 Euro und dann wieder 556 Euro. Im Schnitt hast Du nicht die Verdienstgrenze überschritten und wirst weiter als Minijobber eingestuft. Das geht aber nur, wenn Du zwölf Monate am Stück als Minijobber beschäftigt warst. Außerdem wird ein Dreimonats-Schnitt herangezogen.
Überschreitest Du doch die monatliche Arbeitsentgeltgrenze innerhalb des maßgebenden Zeitjahres in mehr als drei Monaten, liegt keine geringfügige Beschäftigung mehr vor. Achtung: Zu Deinem Einkommen zählen auch einmalige Zahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld – also Zahlungen, die mit Sicherheit einmal pro Jahr gezahlt werden.
Kannst Du die jährliche Arbeitsgrenzen überschreiten?
Nur in Ausnahmefällen darfst Du als Minijobber die jährliche Arbeitsentgeltgrenze überschreiten. Das ist möglich, wenn es aus unvorhersehbaren Gründen geschieht und Du die monatliche Grenze nicht häufiger als zweimal überschritten hast. Aber auch in diesen Fällen darfst Du in den entsprechenden Monaten maximal das Doppelte der Verdienstgrenze erhalten – also 1.112 Euro im Jahr 2025. Ein Beispiel für einen unvorhersehbaren Grund ist zum Beispiel eine längerfristige Krankheitsvertretung.
Eine weitere Möglichkeit für einen höheren Lohn ist die Entgeltumwandlung im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung (bAV). Dann wird beispielsweise ein Teil des Gehalts nicht ausgezahlt, sondern vom Arbeitgeber in eine Direktversicherung oder ähnliche Anlage investiert. Eine Kombination Minijob plus bAV musst Du mit Deinem Chef vereinbaren. Auf diese Weise kannst Du Beiträge für Sozialversicherungen sparen und gleichzeitig Deine Altersvorsorge etwas aufpeppen.
Wenn Du trotz aller Ausnahmen die Verdienstgrenze überschreitest und weiter Minijobber bleiben willst, ist die Lösung einfach: Du musst in Absprache mit Deinem Arbeitgeber Deine Arbeitszeit reduzieren.
Wie viele Stunden darfst Du im Minijob in der Woche arbeiten?
Wenn Du den gesetzlichen Mindestlohn hast, sind maximal zehn Stunden Arbeit in der Woche erlaubt.
Weil der Monat fast immer länger als vier Wochen ist, rechnet man im Jahr 2025 monatlich mit einem Schnitt von rund 43,37 Arbeitsstunden, was 556 Euro ergibt.
Hast Du einen höheren Stundenlohn, muss sich Deine Arbeitszeit reduzieren, um weiter die Minijob-Grenze von 556 Euro zu halten. Bekommst Du zum Beispiel 20 Euro die Stunde, kannst Du im Jahr 2025 monatlich maximal knapp 28 Stunden im Monat arbeiten.
Arbeitgeber müssen detailliert die Arbeitsstunden von Minijobbern aufzeichnen. Eine Ausnahme gilt nur für eine Tätigkeit im Privathaushalt und bei der Beschäftigung von engen Familienangehörigen – bei diesen besteht keine Aufzeichnungspflicht.
Warum gibt es bei Arbeit auf Abruf oft keinen Minijob?
Bei einer Arbeit auf Abruf gilt eine Arbeitszeit von 20 Stunden als vereinbart, wenn die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht festgelegt ist (§ 12 Abs. 1 Satz 3 TzBfG). Damit wird die Minijob-Grenze gerissen. Bei der Arbeit auf Abruf erbringt der Mitarbeiter seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall; der Arbeitgeber bestimmt einseitig, wann der Beschäftigte seine Arbeitsstunden leisten soll. Ist im Arbeitsvertrag keine feste Stundenzahl vereinbart, greift die „gesetzliche Vermutung“ der 20 Stunden im Monat.
Die Arbeit auf Abruf ohne eine Festlegung der wöchentlichen Arbeitszeit birgt vor allem für Arbeitgeber erhebliche Risiken: Die Rentenversicherung könnte bis zu vier Jahre rückwirkend nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge einfordern – selbst wenn der Arbeitnehmer seine Gehaltsansprüche überhaupt nicht geltend gemacht hat.
Bei einer Betriebsprüfung könnte die Rentenversicherung dies bemängeln und Nachzahlungen verlangen. Arbeitgeber sollten daher mit ihren Minijobbern wöchentliche Arbeitszeiten im Arbeitsvertrag vereinbaren. Auf diese Weise können sie die gesetzliche Vermutung vermeiden und die Geringverdiener-Grenze einhalten.

Finanztip – jetzt auch als App!
Finanzen kannst Du selbst – und mit unserer App ab jetzt noch besser: Wir liefern Dir täglich die wichtigsten Infos, Nachrichten und Schnäppchen für Dein Geld.
Darfst Du mehrere Minijobs haben?
Du darfst zwei oder sogar mehr Minijobs gleichzeitig haben und steuerfrei bleiben, wenn
- Du keinen regulären Job hast
- die Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern sind
- Du insgesamt mit allen Minijobs unter der Minijob-Grenze bleibst
Überschreitet Dein insgesamt erzielter Lohn im Jahr 2025 die Grenze von 556 Euro im Monat, unterliegen alle Deine geringfügigen Beschäftigungen der Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Du hättest also überhaupt keinen Minijob mehr.
Beispiel: Janine hat zwei kleine Minijobs, bei denen sie 300 und 200 Euro im Monat verdient. Das sind zusammen 500 Euro, also alles kein Problem. Sie überlegt, noch einen dritten Minijob anzunehmen. Obwohl sie in diesem Job nur 150 Euro verdienen würde, sollte sie das nicht tun. Denn insgesamt wären das 650 Euro - und die Vorteile aller drei Minijobs wären komplett dahin.
Was ist mit zwei Minijobs neben dem Hauptberuf?
Du kannst neben Deinem sozialversicherungspflichtigen Hauptberuf nicht zwei Minijobs als Nebenjobs haben. Ein Minijob ist kein Problem, aber beginnst Du einen zweiten Minijob, unterliegt dieser der Sozialversicherungspflicht. Das gilt sogar, wenn Du mit beiden Nebenjobs unter der Minijob-Grenze liegst, also 2025 insgesamt weniger als 556 Euro verdienst. Zudem muss der zweite Nebenjob auch versteuert werden - mit der ungünstigen Steuerklasse 6.
Ist der Hauptberuf sozialversicherungsfrei, zum Beispiel weil Du verbeamtet bist, werden die zweite und alle weiteren ausgeübten Beschäftigungen zusammengerechnet. Überschreitest Du dadurch die Minijob-Grenze, besteht Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung mit jeweils individueller Beitragszahlung. In der Kranken- und Pflegeversicherung bleiben dagegen beide Beschäftigungen versicherungsfrei.
Was ist mit einem Minijob als Nebentätigkeit beim selben Arbeitgeber?
Mehrere Beschäftigungen bei demselben Arbeitgeber gelten sozialversicherungsrechtlich als eine Einheit. Die Art der jeweils ausgeübten Beschäftigung ist dabei unbedeutend. In Deinem Minijob wärst Du dann auch sozialversicherungspflichtig. Anders ist es, wenn Du für eine Tochtergesellschaft Deines Arbeitgebers im Rahmen eines Minijobs tätig bist. Das gilt selbst dann, wenn diese organisatorisch und wirtschaftlich eng verflochten sind.
Fazit: Überlege Dir in allen Konstellationen genau, ob mehrere Nebenjobs überhaupt sinnvoll sind. Es gibt auch noch andere, steuer- und sozialversicherungsfreie Jobs. Dazu kommen wir jetzt.
Werden Übungsleitertätigkeit und Ehrenamt angerechnet?
Nein, auf die Minijob-Grenze werden die Übungsleiter- und die Ehrenamtspauschale nicht angerechnet. Wenn Du einen Minijob mit dem Übungsleiterfreibetrag kombinierst, kannst Du zusätzlich 250 Euro verdienen und damit im Jahr 2025 bis zu 806 Euro im Monat ohne Sozialversicherungsabgaben hinzuverdienen.
Die steuerfreie Pauschale bis zu 3.000 Euro im Jahr kannst Du für eine nebenberufliche pädagogische Tätigkeit in einer gemeinnützigen Organisation erhalten, zum Beispiel als Sporttrainer. Als Vereinsvorstand oder in einer anderen ehrenamtlichen Tätigkeit kannst Du im Jahr bis zu 840 Euro steuerfrei als Aufwandsentschädigung bekommen. Diese Ehrenamtspauschale würde Dir immerhin auch 70 Euro im Monat mehr bringen. Insgesamt also 556 + 250 + 70 = 876 Euro.
Ist eine kurzfristige Beschäftigung steuerfrei?
Ja, eine kurzfristige Beschäftigung ist steuerfrei. Das ist der Fall, wenn die Beschäftigung im Voraus auf drei Monate oder 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres befristet und sie nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Eine solche Beschäftigung ist vor allem für die Sommer- oder Semesterferien von Schülern, Studenten oder Erntehelfern gedacht.
Wie viel Du dabei verdienst, ist nicht wichtig. Denn im Unterschied zu einem Minijob mit der Grenze von 556 Euro bleibt eine kurzfristige Beschäftigung sowohl für den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer immer sozialversicherungsfrei. Dies bezieht sich auf die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Ein gewerblicher Arbeitgeber muss seine Arbeitnehmer bei der Unfallversicherung melden und bestimmte Umlagen abführen.
Wie hoch ist die Rentenversicherung im Minijob
Alle Minijobber unterliegen seit 2013 der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Du zahlst aber nicht den vollen Arbeitnehmeranteil von 9,3 Prozent, sondern nur den reduzierten Anteil von 3,6 Prozent. Die restlichen 5,7 Prozent plus seinen eigenen Anteil von 9,3 Prozent zahlt Dein Arbeitgeber, also insgesamt 15 Prozent.
Das heißt konkret: Von 556 Euro brutto erhältst Du 2025 auf Dein Konto 535,98 Euro raus.
Achtung: Bei einer Beschäftigung in einem Privathaushalt müssen Arbeitnehmer für einen vollen Beitrag jedoch 13,6 Prozent als Eigenleistung zahlen, weil der Arbeitgeber dort nur 5 Prozent pauschal leistet.
Musst Du immer Rentenversicherung bezahlen?
Nein, Du kannst Dich von der Rentenversicherungspflicht im Minijob befreien lassen. Das geht mit einem formlosen schriftlichen Antrag an Deinen Arbeitgeber. Dein Arbeitgeber reicht dann eine Mitteilung an die Minijob-Zentrale weiter. Wenn diese nicht innerhalb eines Monats widerspricht, gilt der Antrag als genehmigt (§ 6 Abs. 1b, 3 und 4 SGB VI).
Wenn Du anderweitig nicht in der gesetzlichen Rentenkasse versichert bist, solltest Du Dir das aber sehr gut überlegen. Wir empfehlen Dir, Dich vorher unbedingt von der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen - zum Beispiel unter der kostenlosen Servicenummer 0800 1000 4800. Denn mit der Befreiung verlierst Du viele wichtige Leistungen der Rentenversicherung. Außerdem ist die Befreiung dauerhaft. Du kannst beim selben Minijob zu einem späteren Zeitpunkt nicht zurück in die gesetzliche Rentenversicherung. Ebenfalls wichtig bei mehreren Minijobs: Die Befreiung gilt automatisch für alle dieser Tätigkeiten.
Welche Vorteile bringt Dir die Rentenversicherungspflicht?
- Genereller Anspruch auf eine Rente: Damit Du überhaupt eine gesetzliche Rente bekommst, musst Du eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren vorweisen. Hast Du Dich befreien lassen, zählt die Arbeitszeit als Minijobber nicht als volle Versicherungszeit. Ein rentenversicherungspflichtiger Minijob kann sich für den Anspruch auf eine kleine Rente lohnen. Zum Beispiel ist das attraktiv für Eltern, weil diese sich noch zusätzlich Erziehungszeiten anrechnen lassen können.
- Kleine Erhöhung der Rentenansprüche: Bekommst Du ein Jahr lang im Minijob 538 Euro monatlich, bringt das allein durch die Pauschalabgabe des Arbeitgebers einen Rentenzuwachs von rund 5 Euro im Monat. Wenn Du die 3,6 Prozent zusätzlich selbst einzahlst, sind es knapp 6 Euro.
- Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente: Für diesen Anspruch musst Du in den fünf Jahren vor Antragstellung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben. Wenn Du so schwer krank wirst, dass Du nur noch teilweise oder gar nicht mehr arbeiten und wegen der Befreiung diese Beiträge nicht vorweisen kannst, bekommst Du keine Erwerbsminderungsrente.
Gibt es weitere Vorteile bei der Rentenversicherungspflicht?
- Anspruch auf Reha-Leistungen: Für eine Reha ist die Rentenversicherung zuständig. Eine Reha bekommst Du nur, wenn Du in den zwei vergangenen Jahren mindestens sechs Monate Pflichtbeiträge eingezahlt hast. Hast Du Dich befreien lassen, zahlst Du keine Pflichtbeiträge.
- Voraussetzung für staatliche Förderung der Altersvorsorge: Die Mitgliedschaft in der Rentenversicherung ist Pflicht für die staatliche Förderung einer Riester-Rente. Schließt Du einen Riester-Vertrag ab und zahlst jährlich mindestens 60 Euro dafür, winkt seit 2018 eine staatliche Zulage von 175 Euro und von 300 Euro für jedes Kind, das ab 2008 geboren ist. Für jedes ältere Kind beläuft sich die Zulage auf jährlich 185 Euro. Hinzu kommt gegebenenfalls sogar noch ein steuerlicher Vorteil aufgrund eines Sonderausgabenabzugs, der jedoch mit den Zulagen verrechnet wird.
Was gilt für Rentner im Minijob?
Bist Du nach Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gegangen, ist der Minijob für Dich als Rentnerin oder Rentner rentenversicherungsfrei. Das heißt, der Lohn wird brutto für netto ausbezahlt.
Rente ab 63 - Falls Du vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gegangen bist und einen Minijob hast, bist Du versicherungspflichtig. Diese Pflicht endet erst nach Überschreiten dieser Altersgrenze. Diese lag früher bei 65 Jahren und steigt ab dem Geburtsjahrgang 1964 schrittweise auf 67 Jahre. Frührentner müssen also einen eigenen Rentenbeitrag von 3,6 Prozent bezahlen, bekommen dafür aber nur eine kleine zusätzliche Rente. Folglich sollten sie sich von der Rentenversicherung befreien lassen.
Die bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze vom Arbeitgeber bezahlten Beiträge wirken sich auch in diesem Fall rentenerhöhend aus.
Wenn Du bereits vor der Gesetzesänderung zum 1. Januar 2017 Deinen Minijob ausgeübt haben, hast Du Bestandsschutz. Dieser Minijob kann weiterhin rentenversicherungsfrei bleiben, ohne dass Du das extra beantragen musst.
Was ist mit der Krankenversicherung im Minijob?
Bei einem Minijob musst Du Dich freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern, wenn Du nicht bereits durch Deine Haupttätigkeit oder durch eine Familienversicherung abgesichert bist. Zwar führt der Arbeitgeber 13 Prozent als Krankenversicherungsbeitrag an die Knappschaft-Bahn-See ab. Doch mit diesen pauschalen Beiträgen Deines Arbeitgebers entsteht für Dich kein eigenes Krankenversicherungsverhältnis. Du kannst daraus keine Leistungen in Anspruch nehmen, da die Pauschalabgaben in den allgemeinen Gesundheitsfonds fließen.
Bist Du von vornherein privat versichert, muss Dein Arbeitgeber den pauschalen Beitrag nicht zahlen.
Seit Juli 2022 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) Pflicht. Deshalb benötigen Arbeitgeber die Information, bei wem der Minijobber oder die Minijobberin krankenversichert ist. Nur dann können sie die eAU im Krankheitsfall abrufen.
Haben geflüchtete Menschen eine Arbeitserlaubnis, dann dürfen sie einen Minijob ausüben. Arbeitgeber müssen dafür keinen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung zahlen, weil Flüchtlinge nicht gesetzlich krankenversichert sind. De facto spart der Arbeitgeber deswegen 13 Prozent Beitrag. Die Ausnahme von der Ausnahme gilt für Geflüchtete aus der Ukraine.
Braucht es eine Unfallversicherung?
Eine Unfallversicherung schützt die Arbeitgeber vor Ansprüchen ihrer Minijobber wegen eines Arbeitsunfalls, Arbeitswegeunfalls oder einer Berufskrankheit. Arbeitgeber im gewerblichen Bereich müssen ihre Minijobber bei der gesetzlichen Unfallversicherunganmelden. Sie übernehmen alleine die Beiträge für den Versicherungsschutz. Je nach Branche ist ein bestimmter Unfallversicherungsträger zuständig. Die Beitragssätze unterscheiden sich und liegen im Durchschnitt bei rund 1,3 Prozent.
Nähere Informationen erteilt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung unter der Telefonnummer 0800/60 50 404.
Was gilt für Minijobs in Privathaushalten?
Minijobs in Privathaushalten sind eine spezielle Form der geringfügigen Beschäftigung, sie fördert der Gesetzgeber besonders (§ 8a SGB IV). Zum einen zahlt der Arbeitgeber geringere Pauschalbeiträge als für gewerbliche Minijobs – sie belaufen sich auf unter 15 Prozent.
Zum anderen hat der Gesetzgeber für Minijobs in Privathaushalten eine besondere Steuerermäßigung für Haushaltshilfen eingeführt. Dadurch kannst Du als Arbeitgeber jährlich 20 Prozent der entstandenen Kosten von Deiner Steuerschuld abziehen, maximal im Monat 42,50 Euro. Aufs Jahr gerechnet sind das 510 Euro. Die Steuerermäßigung beantragst Du in der Einkommensteuererklärung in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen.
Wie funktioniert der Minijob im Haushalt?
Voraussetzung für die Steuererstattung ist, dass Du als Arbeitgeber Deine Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale angemeldet hast. Dies geht unbürokratisch mit dem Haushaltsscheckverfahren.
Mit dem Haushaltsscheck-Rechner der Minijob-Zentrale kannst Du sehr schnell den Steuervorteil berechnen. Der ist meist größer als die Abgaben, die Du zahlst. Dennoch arbeitet nach einer Studie des Instituts für deutsche Wirtschaft ein Großteil der Haushaltshilfen schwarz. Nur knapp 350.000 der schätzungsweise 2,7 bis 3 Millionen Putzkräfte, Babysitter oder Gartenhelfer arbeiten als angemeldete Minijobber oder sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
Wer die geringfügige Beschäftigung in einem Privathaushalt nicht anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von 5.000 Euro geahndet wird. Darüber hinaus droht bei einem Unfall im Haushalt der Regress durch die Berufsgenossenschaft.
Achtung: Seit 2022 müssen alle Arbeitgeber der Minijob-Zentrale die Steueridentifikationsnummer ihrer Minijobber mitteilen und auch wie sie krankenversichert sind, wenn sie jemanden neu einstellen. Weitere Informationen gibt es bei der Minijob-Zentrale.
Was zahlt der Arbeitgeber beim Minijob pauschal?
Was der Arbeitgeber pauschal an die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See abführt, hängt von der Beschäftigungsart ab. Zu unterscheiden ist zwischen einem gewerblichen Minijob, einem Minijob im Privathaushalt und der kurzfristigen Beschäftigung
Die folgende Übersicht ordnet die monatlichen pauschalen Abgaben für das Jahr 2025 den drei verschiedenen Beschäftigungsarten zu.
Wie hoch sind die Arbeitgeber-Pauschalen im Minijob 2025?
| Pauschale | Minijobs gewerblich | Minijobs im Privathaushalt | kurzfristige Minijobs |
|---|---|---|---|
| Krankenversicherung | 13 % | 5 % | keine |
| Rentenversicherung | 15 % | 5 % | keine |
| Steuern | 2 % | 2 % | 25 % (pauschale Lohnsteuer und Soli sowie ggf. Pauschal-Kirchensteuer oder individuell) |
| Umlage Krankheit (U1) | 1,1 % | 1,1 % | 1,1 % |
| Umlage Mutterschutz (U2) | 0,22 % | 0,22 % | 0,22 % |
| Umlage Insolvenz | 0,06 % | keine | 0,06 % |
| Unfallversicherung | individuelle Beiträge (durchschnittlich 1,3 %) | 1,6 % | individuelle Beiträge (durchschnittlich 1,3 %) |
| insgesamt | 32,68 % | 14,92 % | 27,68 % |
Quelle: Minijob-Zentrale (Stand: 31. Oktober 2025)
Wie sind Minijobs zu versteuern?
Auch wenn Du keine Steuern zahlst, gelten Minijobs grundsätzlich als steuerpflichtig. Dein Arbeitgeber führt eine einheitliche Pauschalsteuer von zwei Prozent inklusive Kirchensteuer ab. Dafür braucht er Deine Steueridentifikationsnummer sowie Dein Geburtsdatum. Für Dich ist der Minijob dann steuerfrei, wenn Du folgendes beachtest.
Kläre vor Vertragsbeginn unbedingt, dass der Arbeitgeber die Pauschalsteuer auch wirklich übernimmt - und es sich überhaupt um einen Minijob handelt. Lass Dir das schriftlich geben, am besten im Arbeitsvertrag. Es hat durchaus schon Fälle gegeben, in denen Arbeitgeber dann doch die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (Elstam) angewendet haben. Das bedeutet, dass in Steuerklasse 5 und 6 Lohnsteuer anfällt. Oder die Einnahmen aus dem vermeintlichen Minijob dann doch in der Steuererklärung auftauchen - was bei einem richtig Minijob nicht der Fall ist. Prinzipiell darf der Arbeitgeber aber festlegen, dass Du die Pauschalsteuer tragen musst.
In der Steuererklärung musst Du Deine Einkünfte aus dem Minijob nicht angeben. Mit der Pauschalsteuer sind alle steuerlichen Pflichten erledigt. Das bedeutet aber, dass Du keine Werbungskosten absetzen darfst. Falls der eben beschriebene Fall eintritt - und Du zwar bis zur Minijob-Grenze verdienst, Dein Chef aber statt eines Minijobs einen normal zu versteuernden Job für die Lohnabrechnung ansetzt, kannst Du immerhin Werbungskosten geltend machen.
Was ist mit der Steuer bei einer kurzfristigen Beschäftigung?
Eine kurzfristige Beschäftigung, die im Voraus auf drei Monate oder 70 Arbeitstage befristet ist, ist ebenfalls steuerpflichtig. In der Regel übernimmt Dein Arbeitgeber die Steuern. Er führt die Lohnsteuer entweder nach Deinen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ab - oder pauschal 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell eine pauschale Kirchensteuer. Diese Pauschalkirchensteuer ist in den Bundesländern unterschiedlich hoch und etwas niedriger als die normale Kirchensteuer.
Die Bedingungen für diese Pauschalversteuerung kurzfristiger Aushilfen sind seit 2020:
- Die Tätigkeit erfolgt höchstens an 18 zusammenhängenden Arbeitstagen.
- Der Stundenlohn ist auf 15 Euro begrenzt.
- Der durchschnittliche Lohn beträgt pro Arbeitstag höchstens 120 Euro.
Der Arbeitgeber kann die Pauschalsteuer auf seine Mitarbeiter abwälzen, sollte dies aber im Arbeitsvertrag dementsprechend vereinbaren.
Wann ist die individuelle Besteuerung besser?
Bei Ferienjobbern ist die individuelle Besteuerung oft günstiger. Denn in vielen Fällen verdienen diese im Jahr so wenig, dass das zu versteuernde Einkommen für das ganze Jahr unterhalb des Grundfreibetrags bleibt. 2025 liegt er bei 12.096 Euro. Bis dahin bleibt das Einkommen steuerfrei. Abgeführte Steuern können sich Ferienjobber mit einer Steuererklärung möglicherweise komplett zurückholen.
Gesetzlich geregelt ist die Besteuerung von geringfügig Beschäftigten in Paragraf 40a Einkommensteuergesetz.
Wie bist Du im Minijob arbeitsrechtlich geschützt?
Übst Du einen Minijob aus, giltst Du nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz als Teilzeitbeschäftigter. Du hast grundsätzlich die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall etwa, aber auch bezahlten Urlaub. Im Falle einer Kündigung gelten auch für Dich die gesetzlichen Kündigungsfristen. Nur als vorübergehende Aushilfe kannst Du mit Deinem Arbeitgeber für die ersten drei Monate eine kürzere Frist vertraglich vereinbaren.
Verwehrt Dir Dein Arbeitgeber diese Ansprüche, solltest Du mit Deinem Vorgesetzten oder der Personalabteilung sprechen und Deine Rechte einfordern.
Verlierst Du Deinen Minijob, bekommst Du kein Arbeitslosengeld.
Was ist mit Urlaub im Minijob?
Auch in einem Minijob hast Du Anspruch auf Urlaub. Er beträgt laut Gesetz bei einer 5-Tage-Woche 20 Tage im Jahr. Arbeitest Du zum Beispiel regelmäßig drei Tage die Woche, stehen Dir zwölf Urlaubstage im Jahr zu.
Wenn es bei Dir einen Tarifvertrag gibt, richtet sich Dein Urlaubsanspruch danach. Sind also im Tarifvertrag 30 Urlaubstage vorgesehen, hast Du bei drei Arbeitstagen in der Woche schon Anspruch auf 18 Urlaubstage.
Bist Du nicht das ganze Jahr beschäftigt, beträgt Dein Urlaubsanspruch ein Zwölftel pro vollem Kalendermonat. Kommst Du zum Beispiel auf volle sechs Monate, darfst Du die Hälfte der vorgeschriebenen Jahresurlaubstage nehmen.
Weitere Informationen zum Thema Minijob und Urlaub findest Du bei der Minijob-Zentrale.
Empfehlungen aus dem Ratgeber Rechtsschutzversicherung
Wir haben im Sommer 2023 Rechtsschutztarife mit den Bausteinen Privat, Beruf und Verkehr untersucht. Unsere Empfehlungen aus diesem Test sind:
WGV PBV Optimal
Huk-Coburg PBV Plus
* Was der Stern bedeutet:
Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.
Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).
Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.
Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Empfehlungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.
Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.



