Basistarif PKV Notlösung für hilfsbedürftige Privatversicherte

Barbara Weber
Expertin Versicherungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Du Dir die private Krankenversicherung (PKV) nicht mehr leisten kannst, kannst Du in den Basistarif wechseln.  
  • Bist Du ab 2009 in die PKV eingetreten, muss Dich die Versicherung im Basistarif aufnehmen.
  • Der Basistarif kostet höchstens 942,64 Euro im Monat. Kannst Du Dir die Beiträge für den Basistarif nicht leisten, muss die Versicherung die Beiträge halbieren. 

So gehst Du vor

  • Prüfe, ob es für Dich einen Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung gibt oder ob Du in einen anderen günstigeren Tarif bei Deiner Versicherung wechseln kannst.
  • Kläre mit der Versicherung, ob Du in den Standardtarif wechseln kannst, da dieser oft günstiger ist als der Basistarif. Für Rentner und Rentnerinnen ist er meist die bessere Wahl.
  • Musst Du Bürgergeld beantragen, solltest Du in den Basistarif wechseln. In diesem Fall halbiert sich der Beitrag, und das Amt übernimmt einen weiteren Zuschuss.

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Der Basistarif in der privaten Krankenversicherung (PKV) ist eine Notlösung, wenn Du Deine Beiträge nicht mehr zahlen kannst. Erfüllst Du die Voraussetzungen, kannst Du jederzeit in den Basistarif wechseln. 

Die Beiträge zum Basistarif steigen zum 1. Juli 2025. Was Du tun kannst, wenn Dir die Beiträge zu teuer werden, erfährst Du weiter unten im Text.

Was ist der Basistarif?

Der Basistarif ist ein Tarif der privaten Krankenversicherung mit reduziertem Beitrag. In diesen Tarif kannst Du wechseln, wenn Du Dir Deinen regulären Tarif der privaten Krankenversicherung nicht mehr leisten kannst. Alle privaten Krankenversicherungen müssen diesen Tarif anbieten (§ 152 Abs. 1 VAG). 

Die Leistungen sind nach Art, Umfang und Höhe mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichbar. Das bedeutet, dass Du alle notwendigen Leistungen beim Arzt bezahlt bekommst – wie ein gesetzlich Versicherter. 

Extraleistungen wie zum Beispiel die Behandlung durch einen Privatarzt, bezahlt die Versicherung dagegen nicht. Außerdem bekommst Du wie ein gesetzlich Versicherter nur einen Zuschuss zum Zahnersatz von maximal 25 Prozent, die restlichen Kosten musst Du selbst tragen. Zudem fallen Zuzahlungen an für Medikamente, Hilfsmittel wie Hörgeräte und Rollstühle oder Physiotherapie. 

Wichtig: Wenn Du in den Basistarif wechselst, bekommst Du von Deiner Versicherung einen Behandlungsausweis ausgehändigt. Diesen Ausweis solltest Du bei jedem Arztbesuch vorlegen. Dann ist die Arztpraxis darüber informiert, dass Du im Basistarif versichert bist. Die Ärzte müssen dann andere Gebührensätze abrechnen als üblicherweise bei Privatpatienten. Tust Du das nicht, kann es passieren, dass Du auf einem Teil Deiner Arztrechnungen sitzenbleibst. 

Legst Du Deinen Ausweis vor und gibst den Ärzten Dein Einverständnis, können diese außerdem direkt mit dem Versicherungsunternehmen abrechnen. Dadurch musst Du nicht in Vorleistung treten.

Wer darf in den Basistarif der PKV wechseln?

Wenn du ab dem 1. Januar 2009 in die private Krankenversicherung eingetreten bist, darfst Du jederzeit in den Basistarif wechseln (§ 193 Abs. 5 VVG). Hast Du Deinen Vertrag vor 2009 abgeschlossen, kannst Du in den Basistarif wechseln, sofern Du

  • mindestens 55 Jahre alt bist oder
  • eine gesetzliche Rente beziehungsweise eine Beamtenpension beziehst oder
  • den Versicherungsbeitrag nicht mehr aufbringen kannst.

Auch wenn Du bisher nicht krankenversichert bist und die private Krankenversicherung für Dich zuständig ist, muss Dich jeder Versicherer in den Basistarif aufnehmen.

Hast Du Deinen Vertrag vor 2009 abgeschlossen, kannst Du auch in den anderen Sozialtarif der PKV, den Standardtarif, wechseln. Oftmals ist dieser Tarif sogar günstiger, vor allem wenn Du verheiratet bist. Wann der Standardtarif für Dich die bessere Option ist, liest Du weiter unten.

Wie hoch ist der Beitrag im Basistarif?

Im Basistarif zahlst Du derzeit höchstens 942,64 Euro im Monat. Der Beitrag entspricht dem Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) plus dem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz der Kassen (§ 152 Abs. 3 VAG). Dieser Höchstbeitrag ändert sich mit jedem Jahr, wenn die geltende Beitragsbemessungsgrenze und die Zusatzbeiträge der Krankenkassen angehoben werden. 

Hinzu kommt noch der Beitrag für die private Pflegeversicherung. Auch dieser ist auf den Höchstbeitrag in der gesetzlichen Pflegeversicherung von 198,46 Euro im Monat begrenzt.

Einen Mindestbeitrag im Basistarif gibt es dagegen nicht. Es kann daher sein, dass der Basistarif bei Deiner Versicherung unter dem Höchstbeitrag liegt. Frage also direkt bei Deiner Versicherung nach, wie viel Du im Basistarif zahlen müsstest. 

Außerdem muss die Versicherung Deine angesparten Altersrückstellungen auf den Basistarif übertragen. Diese Rückstellungen hat die Versicherung angespart, um den Beitrag im Alter stabil zu halten. Diese musst Du also nicht erneut aufbauen, wenn Du in den Basistarif wechselst.

Dein Gesundheitszustand wirkt sich übrigens nicht auf die Beiträge aus. Anders als bei regulären Tarifen darf der Versicherer im Basistarif keinen Risikozuschlag von Dir verlangen. Er darf auch keine Leistungen ausschließen, weil Du Vorerkrankungen hast. 

Zusatzversicherungen zum Basistarif sind möglich

Wenn Du möchtest, kannst Du neben dem Basistarif Zusatzversicherungen wie eine Zahnzusatzversicherung oder eine Krankenhaus-Zusatzversicherung abschließen, um Deine Gesundheitsversorgung über das Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus aufzustocken. Das musst Du Dir aber leisten können.

Für Angestellte ist ein Krankentagegeld im Basistarif abgesichert. Damit bekommst Du Krankengeld ab dem 43. Krankheitstag, und zwar in Höhe von 70 Prozent Deines letzten Bruttoeinkommens. Längstens bekommst Du im Basistarif für 78 Wochen innerhalb von drei Jahren Krankentagegeld. Selbstständige bekommen Krankentagegeld hingegen nur, wenn sie eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben. 

Du kannst eine Selbstbeteiligung vereinbaren

Zusätzlich sparen im Basistarif kannst Du, wenn Du eine Selbstbeteiligung vereinbarst. Im Basistarif sind Selbstbeteiligungen in Höhe von 300, 600, 900 oder 1.200 Euro im Jahr möglich (§ 152 Abs. 1 VAG). Die Entscheidung dafür ist nur sinnvoll, wenn sich im Gegenzug auch der monatliche Beitrag zur Krankenversicherung deutlich reduziert. Gerade bei niedrigeren Selbstbehaltsstufen ist das nicht immer der Fall. Achtung: Ist das Geld gerade ohnehin knapp, solltest Du keine hohe oder am besten gar keine Selbstbeteiligung vereinbaren. 

Grundsätzlich musst Du die Selbstbeteiligung im Basistarif mindestens drei Jahre beibehalten. Stellt sich jedoch heraus, dass durch die vereinbarte Selbstbeteiligung der Versicherungsbeitrag nicht angemessen sinkt, kannst Du jederzeit verlangen, dass Deine Versicherung auf den Basistarif ohne Selbstbehalt umstellt.

Was gilt bei Hilfebedürftigkeit im Basistarif?

Wenn es bei Dir finanziell so schlecht aussieht, dass Du hilfebedürftig bist oder durch den Krankenversicherungsbeitrag hilfebedürftig würdest, muss die Versicherung den Beitrag im Basistarif halbieren (§ 152 Abs. 4 VAG). In Notlagen musst Du im Basistarif also maximal 471 Euro für die Krankenversicherung und höchstens 99,23 Euro für die Pflegeversicherung zahlen.

Hilfebedürftigkeit liegt dann vor, wenn Du Deinen Lebensunterhalt nicht mehr allein finanzieren kannst (§ 9 SGB 2). Ob das bei Dir der Fall ist, muss das Jobcenter oder das Sozialamt prüfen. 

Lässt sich durch die Halbierung des Versicherungsbeitrags vermeiden, dass Du Hilfe vom Amt benötigst, stellt Dir das Jobcenter oder das Sozialamt eine entsprechende Bescheinigung aus. Diese reichst Du bei Deiner Krankenversicherung ein. Daraufhin darf die Versicherung nur den halben Beitrag im Basistarif berechnen. 

Grundsätzlich gilt: Das Jobcenter ist für Dich zuständig, wenn Du erwerbsfähig bist, also arbeiten kannst – auch wenn Du aktuell arbeitslos bist. Für Rentner und Rentnerinnen und bei einer Erwerbsminderung ist das Sozialamt zuständig.

Tipp: Sind die halbierten Beiträge für Dich immer noch zu hoch, hast Du möglicherweise Anspruch auf Bürgergeld oder Grundsicherung. Dann zahlen Dir das Jobcenter oder das Sozialamt einen weiteren Zuschuss zum Basistarif. Wie hoch der Zuschuss ist, hängt von Deinem Bedarf ab. 

Den Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung kannst Du direkt zusammen mit dem Bürgergeld beim Jobcenter oder der Grundsicherung beim Sozialamt beantragen. Erhöht Deine Krankenversicherung die Beiträge, solltest Du das direkt dem Jobcenter oder Sozialamt melden. Dann kann das Amt den Zuschuss anpassen. Weitere Informationen dazu findest Du auch in dem Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit.

Für wen ist der Basistarif sinnvoll?

Der Basistarif ist dann eine Option, wenn weder ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) möglich ist, noch ein anderer PKV-Tarif infrage kommt. Wer Bürgergeld beantragen muss, ist am besten im Basistarif aufgehoben. 

In die GKV kannst Du unter bestimmten Voraussetzungen wechseln, zum Beispiel wenn Du Arbeitslosengeld 1 beziehst. Weitere Details dazu findest Du im Ratgeber zur Rückkehr in die GKV

Ist die GKV ausgeschlossen, solltest Du prüfen, ob Du in einen anderen Tarif Deines Versicherers wechseln kannst. Denn die Leistungen im Basistarif sind wesentlich schlechter als in einem regulären Tarif der privaten Krankenversicherung.

Falls auch das nicht möglich ist, solltest Du prüfen, ob der Standardtarif für Dich infrage kommt. Viele Privatversicherte, die 55 Jahre oder älter sind, können zwischen dem Basistarif und dem Standardtarif wählen. Der Standardtarif ist in erster Linie für Rentner und Rentnerinnen gedacht, die in der privaten Krankenversicherung sparen möchten. Im Standardtarif beträgt der Beitrag maximal 804,83 Euro im Monat. Das entspricht dem Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung ohne Zusatzbeitrag.

Im Vergleich zum Basistarif bietet der Standardtarif einen weiteren Vorteil für Verheiratete: Wenn sowohl Du als auch Dein Ehepartner im Standardtarif seid, zahlt Ihr gemeinsam höchstens 150 Prozent des Höchstbeitrags. Dafür muss Euer Gesamteinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen. Dadurch ist der Standardtarif für privat versicherte Ehepaare oft sehr günstig. Tipp: Frage Deine Versicherung, wie viel Dein Ehepartner und Du zusammen im Standardtarif zahlen müsstet. Maximal zahlt ihr gemeinsam 1.207,25 Euro im Standardtarif.

Der Nachteil im Standardtarif: Bei finanzieller Notlage können die Beiträge nicht halbiert werden. Das Amt übernimmt die vollen Kosten nur dann, wenn Du Sozialhilfe nach dem zwölften Sozialgesetzbuch, also Grundsicherung im Alter, Grundsicherung bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt, beziehst. Bekommst Du dagegen Bürgergeld und wechselst in den Standardtarif, zahlt das Amt höchstens die Hälfte des Beitrags für den Basistarif.  

Wenn Du also Bürgergeld beantragen musst, um deinen Lebensunterhalt zu finanzieren, ist der Basistarif meist die bessere Wahl. Auch wenn Du die Voraussetzungen für den Standardtarif nicht erfüllst, bleibt der Basistarif die einzige Option.

Wie sich die beiden Tarife unterscheiden, kannst Du auch der nachfolgenden Tabelle nachsehen:

Leistungsvergleich PKV-Sozialtarife

 StandardtarifBasistarif
Beitrag
  • höchstens 804 Euro im Monat
  • maximal 150 % des GKV-Höchstbeitrags für privat versicherte Ehepaare
  • Zuschuss durch Jobcenter oder Sozialamt möglich
  • maximal 943 Euro im Monat
  • Hälfte bei Hilfebedürftigkeit (§ 9 SGB II) weiterer Zuschuss durch Jobcenter oder Sozialamt möglich
Leistungen
  • ähneln Kassenleistungen
  • begrenzte Sitzungszahl bei Psychotherapie; keine Kuren
  • 20 % Selbstbeteiligung für Medikamente, Hilfs- und Heilmittel (max. 306 € im Jahr)
  • entsprechen Kassenleistungen
  • bessere Leistungen als im Standardtarif bei Kuren, Reha, Haushaltshilfe, Psychotherapie, Soziotherapie, Palliativversorgung
  • 2-10 € Zuzahlung für Medikamente, Hilfs- und Heilmittel 
Zusatzversicherungen
  • möglich; Krankentagegeld ist bereits mitversichert

Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: 26. Mai 2025)

Wie kannst Du wieder aus dem Basistarif herauswechseln?

Wenn Du in den Basistarif gewechselt bist, kannst Du innerhalb von zwei Jahren ohne erneute Gesundheitsprüfung in Deinen Ursprungstarif zurückkehren – sofern Du dann nicht mehr hilfebedürftig bist (§ 204 Abs. 2 VVG). Diese Regelung wurde in der Corona-Pandemie eingeführt und gilt für alle Versicherten, die nach dem 15. März 2020 wegen Hilfebedürftigkeit in den Basistarif gewechselt sind. Dafür musst Du innerhalb von drei Monaten nach Ende der Hilfebedürftigkeit einen Antrag bei Deiner Krankenversicherung stellen.

Durch diese Regelung musst Du wegen einer kurzen finanziellen Krise nicht dauerhaft auf bessere Leistungen verzichten. Bist Du wegen Deines geringen Einkommens länger als zwei Jahre hilfebedürftig, ist eine Rückkehr aus dem Basistarif in einen regulären Tarif deutlich schwieriger. Dann musst Du die Gesundheitsprüfung der Versicherung bestehen, um Dich wieder in einem leistungsstärkeren Tarif versichern zu können.

Autor
Julia Rieder

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