Das Wichtigste in Kürze
- Wenn Du Zinsen auf Deinem Tagesgeldkonto bekommst, musst Du Steuern darauf zahlen.
- Die Steuer auf Tagesgeldzinsen setzt sich zusammen aus der Abgeltungssteuer, dem Solidaritätszuschlag und eventuell der Kirchensteuer.
- Der Steuersatz beträgt ohne Kirchensteuer 26,375 Prozent, andernfalls bis zu 27,99 Prozent.
So gehst Du vor
- Banken in Deutschland behalten die Steuern automatisch ein. Mit einem Freistellungsauftrag bleiben bis zu 1.000 Euro pro Person und Jahr ohne Steuerabzug.
- Ausländische Banken zahlen Zinsen ohne Abzug deutscher Steuern. Du musst dann eine deutsche Steuererklärung machen und die Steuern nachzahlen.
- Finanztip empfiehlt Programme und Apps für Deine Steuererklärung, zum Beispiel Wiso Steuer und weitere.
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Nicht nur Du freust Dich über Zinsen, die das Tagesgeldkonto abwirft. Auch das Finanzamt hält die Hand auf und möchte einen Teil davon abhaben. Gerade, wenn Du zum ersten Mal Tagesgeld anlegst, hast Du wahrscheinlich Fragen rund um die Steuern. Wie viel, wie oft – und worauf musst Du besonders achten? In diesem Ratgeber findest Du viele Informationen und dazu praktische Beispiele.
Welche Steuern musst Du auf Dein Tagesgeld zahlen?
Auf Zinsen aus Tagesgeld zahlst Du in Deutschland Abgeltungsteuer. Es gilt das Gleiche wie bei Zinsen aus Festgeld, Sparkonto oder Girokonto. Auf Dein bereits angespartes Guthaben ohne Zinsen zahlst Du hingegen keine Steuern.
Wenn Du Dich für Steuern auf Deinen ETF interessierst, schau in unseren Ratgeber über ETF-Steuern.
Wie viel Steuern musst Du für Tagesgeld in Deutschland zahlen?
Auf Tagesgeldzinsen fallen 25 Prozent Abgeltungsteuer zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Steuer und gegebenenfalls Kirchensteuer an.
Ein kleines Rechenbeispiel: Du hast 10.000 Euro angelegt und bekommst zwei Prozent Zinsen pro Jahr, also 200 Euro vor Steuern.
- Die Abgeltungssteuer beträgt 25 Prozent von 200 Euro, also 50 Euro.
- Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag, 5,5 Prozent von 50 Euro, also 2,75 Euro. Zusammen beträgt die Steuerbelastung 26,375 Prozent. Dies gilt, wenn Du kein Kirchenmitglied bist.
Wenn Du Kirchenmitglied bist, kommt die Kirchensteuer dazu. Sie beträgt in Baden-Württemberg und Bayern acht Prozent der Abgeltungsteuer, in den anderen Bundesländern neun Prozent. Die detaillierte Berechnung ist etwas komplizierter, weil die Kirchensteuer zu einer etwas niedrigeren Abgeltungsteuer führt, aber das Ergebnis ist wiederum einfach:
- Die gesamte Steuerbelastung für Kirchenmitglieder in Baden-Württemberg oder Bayern beträgt 55,64 Euro oder 27,84 Prozent.
- Die gesamte Steuerbelastung für Kirchenmitglieder im übrigen Deutschland beträgt 55,98 Euro oder 27,99 Prozent.
Tabelle: Abgeltungssteuer mit Soli und Kirchensteuer
| Kirchensteuer | 8 % (Ba-Wü, Bayern) | 9 % (andere Länder) | keine Kirchensteuer |
| geminderte Abgeltungssteuer | 24,51 % | 24,45 % | 25 % |
| anteilige Kirchensteuer | 1,96 % | 2,20 % | 0 % |
| anteiliger Soll | 1,35 % | 1,34 % | 1,38 % |
| Abgeltungssteuer | 27,82 % | 27,99 % | 26,38 % |
Quelle: Finanztip-Berechnung, gerundet auf zwei Nachkommerstellen (Stand: 05. Mai 2024)
Wer führt die Steuern auf die Zinsen ab?
Bei deutschen Banken wird die Steuer automatisch abgeführt, sofern kein Freistellungsauftrag greift.
Ausländische Banken führen die Steuer meist nicht für Dich ab – Du bist dann selbst dafür verantwortlich. Mehr dazu liest Du im Kapitel Was gilt für Tagesgeld im Ausland in Sachen Steuer?
Wann sind Zinsen auf Tagesgeld steuerfrei?
Zinsen sind bis zum Sparerpauschbetrag von derzeit 1.000 Euro pro Person und Jahr steuerfrei. Bei Paaren sind es 2.000 Euro.
Das heißt im Klartext: Wenn Du nur ein einziges Konto hast, für das Du Zinsen bekommst, bleiben diese bis zu 1.000 Euro jährlich steuerfrei. Erst ab 1.001 Euro gelten die oben beschriebenen Steuersätze.
Hast Du Kapitalerträge aus mehreren Quellen, werden sie vom Finanzamt zusammengerechnet, um zu prüfen, ob insgesamt mehr als 1.000 Euro angefallen sind. Kapitaleinkünfte können zum Beispiel von weiteren Tages- oder Festgeldkonten kommen, aus Deinem Wertpapierdepot oder von einem Bausparvertrag.
Wie nutzt Du den Sparerpauschbetrag?
Den Sparerpauschbetrag nutzt Du entweder über einen Freistellungsauftrag bei Deiner Bank oder über die Steuererklärung. Beim Freistellungsauftrag verzichtet die Bank bis zur Höhe des Auftrags auf den Steuerabzug, den sie sonst automatisch vornehmen würde. Es ist möglich, mehrere Freistellungsaufträge an verschiedene Banken zu erteilen; in der Summe dürfen sich aber nicht mehr als 1.000 Euro freigestellte Kapitalerträge ergeben.
Entscheidest Du Dich für die Steuererklärung, bekommst Du rückwirkend Steuern erstattet: Das Finanzamt sieht, wie viel Steuern Du insgesamt im betreffenden Jahr auf Deine Kapitalerträge gezahlt hast, und wendet Deinen Freibetrag nachträglich an.
Liste Freistellungsbeträge
Unsere Liste hilft Dir dabei, einen Überblick über Deine Freistellungsbeträge zu behalten.
Kannst Du beide Wege kombinieren?
Du kannst beide Methoden kombinieren, also einen oder mehrere Freistellungsaufträge erteilen und zusätzlich über eine Steuererklärung eventuelle „Schönheitsfehler“ glattbügeln.
Beispiel: Du hast zwei Tagesgeldkonten – bei Bank A und Bank B – und Deinen Freistellungsauftrag zunächst gleichmäßig verteilt. Bei jeder Bank also 500 Euro.
Nun kann es zu Abzügen kommen, wenn sich die Zinsen im Jahr anders entwickeln: Räumst Du Bank B leer und erhöht Bank A die Zinsen, bekommst Du dort letztlich 600 Euro Zinsen; die Bank versteuert 100 Euro, weil der Freistellungsauftrag nur 500 Euro abdeckt.
Indem Du eine Steuererklärung abgibst, bekommst Du die abgezogenen Steuern wieder zurück.
Was gilt bei versehentlich zu hohen Freistellungsaufträgen?
Wenn Du versehentlich einen „zu hohen“ Freibetrag genutzt hast, musst Du die Konten zwingend in einer Steuererklärung angeben. Das ist etwa der Fall, wenn Du bei Bank A und B jeweils 600 Euro freigestellt hast und tatsächlich so viele Zinsen anfallen. Dann hast Du für 200 Euro noch keine Steuern bezahlt.
Das Problem umgehst Du, wenn Du darauf achtest, dass sich die Freistellungsaufträge nicht zu mehr als 1.000 Euro addieren.
Wann musst Du Tagesgeld in der Steuererklärung angeben?
Du musst Zinsen von Deinem Tagesgeldkonto angeben, wenn noch keine Steuern abgezogen wurden – es sei denn, ein Freistellungsauftrag ist der Grund dafür.
Anders ausgedrückt: Immer, wenn Du bei einer Bank weder einen Freistellungsauftrag noch einen Steuerabzug hattest, aber es Zinsen gab, musst Du zwingend eine Steuererklärung machen und dieses Konto dort angeben.
Dies ist insbesondere bei den meisten ausländischen Banken erforderlich. Im Detail gehen wir im folgenden Abschnitt darauf ein.
Wann kann sich eine freiwillige Steuererklärung lohnen?
Besonders empfehlenswert ist eine freiwillige Steuererklärung, wenn Dein persönlicher Steuersatz niedriger ist als 25 Prozent, also niedriger als der Abgeltungsteuersatz.
Dann kannst Du mithilfe der sogenannten Günstigerprüfung im Rahmen der Steuererklärung eine Rückerstattung bekommen. Beziehst Du beispielsweise Rente, studierst oder hast ein sehr niedriges Einkommen, könnte sich dieser Schritt lohnen.
Auch wenn bei der Günstigerprüfung herauskommt, dass Dein zu versteuerndes Einkommen höher als 25 Prozent ist, bleibt die Abgeltungsteuer für Deine Zinsen bei maximal 25 Prozent gedeckelt.
Was gilt für Tagesgeld im Ausland in Sachen Steuer?
Wenn Du in Deutschland steuerpflichtig bist, musst Du grundsätzlich auf alle erhaltenen Zinsen Steuern bezahlen – egal, ob diese von einer Bank in Deutschland oder im Ausland kommen.
Der entscheidende Unterschied liegt darin, dass ausländische Banken in der Regel nicht mit dem deutschen Finanzamt zusammenarbeiten und die fälligen Steuern nicht automatisch einbehalten und ans Finanzamt weiterleiten.
Kannst Du bei ausländischen Banken den Freistellungsauftrag nutzen?
Ausländische Banken nehmen keinen Freistellungsauftrag an, weil sie nicht dem System der deutschen Finanzverwaltung angehören. Auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung kannst Du dort nicht einreichen.
Wo gibst Du ausländische Zinsen in der Steuererklärung an?
Die passende Stelle, um die ausländischen Zinsen in der Steuererklärung anzugeben, ist die Anlage KAP. Dieses Formular findest Du im Elster-Portal oder in Deiner Steuersoftware.
Um die – noch unversteuerten – Zinsen nachzuweisen, kannst Du häufig eine Erträgnisaufstellung der Bank nutzen. Schau im Onlinebanking oder den FAQ nach.
Es nützt nichts, bei ausländischen Banken nach einer Jahressteuerbescheinigung zu fragen – die gibt es nur bei Banken, die auch Steuern abführen. Alternativ zu einer Erträgnisaufstellung kannst Du aber auch in den Kontoauszügen nachsehen, wie viele Zinsen gezahlt wurden.
Wenn die Bank die Zinsen einmal jährlich zahlt, ist das besonders einfach. Wenn sie quartalsweise oder monatlich Zinsen zahlt, musst Du lediglich die gesamten Jahreszinsen zusammenrechnen und in der Steuererklärung angeben.
Gibt es Ausnahmen, wenn Du über ein deutsches Zinsportal investierst?
Eine Ausnahme gilt insbesondere, wenn Du über ein deutsches Zinsportal investierst, zum Beispiel Raisin. Dort werden die deutschen Steuern teilweise dann doch für Dich abgeführt. Achte auf die Informationen, die das Zinsportal zu genau Deinem Tagesgeldkonto bereitstellt.
Musst Du Quellensteuern zahlen?
Manche Länder erheben zusätzlich eigene Steuern auf Tagesgeldkonten für Ausländerinnen und Ausländer – Du zahlst in solchen Staaten prinzipiell doppelt.
In vielen Ländern kannst Du diese Steuer aber vermeiden oder nachträglich erstatten lassen. Die Pflicht, in Deutschland eine Steuererklärung abzugeben und deutsche Steuern zu bezahlen, bleibt ungeachtet dessen bestehen.
In welchen Ländern zahlst Du Quellensteuern?
Österreich ist unter den Ländern, die die Finanztip-Stabilitätskriterien erfüllen, das einzige solche Land: Dort verlangt das österreichische Finanzamt zunächst eine einheimische Steuer von 25 Prozent.
Wie vermeidest Du die österreichische Quellensteuer?
Den Abzug der österreichischen Quellensteuer kannst Du vermeiden, wenn Du eine „Erklärung natürlicher Personen für Zwecke innerstaatlicher Quellensteuerentlastung“ abgibst.
Dieses Formular bekommst Du von Deiner Bank oder Deinem Zinsportal, beispielsweise Raisin. Es gilt fünf Jahre lang; dann muss es erneut ausgefüllt werden. Achte darauf, dass Du das Formular frühzeitig bei der Bank oder dem Zinsportal einreichst. Zwei Monate vor dem Termin der Zinszahlung ist ein sinnvoller Vorlauf.
Weitere Länder mit Quellensteuer für deutsche Anlegende sind Irland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Portugal, Slowakei, Spanien und Tschechien. Finanztip rät von Anlagen in diesen Ländern ab, und die dortigen Banken sind nicht in unseren Empfehlungslisten enthalten.
Wenn Du dort ein Tagesgeldkonto hast, erkundige Dich bei dem vermittelnden Zinsportal oder bei der Bank, welches Formular Du nutzen kannst, um den ausländischen Steuerabzug zu verhindern.
Meist heißt dieses Formular Ansässigkeitsbescheinigung oder ähnlich. Es führt kein Weg daran vorbei, dass Du das Produktinformationsblatt zum ausländischen Konto aufmerksam liest, damit Du die jeweils gültigen aktuellen Steuerregeln berücksichtigen kannst.
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