Der Kaufvertrag wird in mehreren, klar voneinander abgegrenzten Schritten vollzogen.
Erster Schritt: Sind sich Käufer und Verkäufer der Immobilie einig, unterschreiben sie im Beisein des Notars den Kaufvertrag.
Komplett ist das Geschäft jedoch erst, wenn Dein Name – und der Deines Partners oder Deiner Partnerin, wenn Ihr gemeinsam kauft – im Grundbuch steht.
Ein wichtiger Zwischenschritt auf diesem Weg ist die Auflassungsvormerkung. Sie ist eine weitere Eintragung im Grundbuch, die signalisiert, dass die Immobilie an den Käufer übertragen werden soll.
Wenn die Auflassungsvormerkung eingetragen ist, erhältst Du als Käufer der Immobilie eine Nachricht. Sind dann noch weitere Voraussetzungen erfüllt, etwa alte Grundschulden gelöscht, informiert Dich der Notar darüber, dass der Kaufpreis fällig ist.
Sobald Du den Kaufpreis bezahlt hast, beantragt der Notar beim Grundbuchamt die Eintragung auf Deinen Namen. Das Grundbuchamt benötigt in der Regel einige Wochen, um die Eintragung vorzunehmen.