Zoll Deutschland So viel Zoll musst Du bezahlen
Finanztip-Expertin für Recht
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Ob beim Einkaufstrip nach New York oder bei der Jagd nach Andenken auf einer Asien-Rundreise – die Lust am Bummeln und Einkaufen ist für viele ein wichtiger Teil des Urlaubsvergnügens. Aber Vorsicht: Hast Du Deinen Urlaub außerhalb der Europäischen Union verbracht und dort eingekauft, dann musst Du unter Umständen Deine Einkäufe bei der Einreise in Deutschland verzollen. Wir erklären Dir, wann Du unbedingt zum Zoll musst und wie Du dabei am besten vorgehst.
Nicht alle Waren, die Du im Ausland gekauft hast und mit nach Deutschland bringst, musst Du beim Zoll angeben.
Waren aus einem der 26 anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union musst Du bei der Rückreise beim Zoll nicht deklarieren – unabhängig davon, wie viel sie gekostet haben. Ein- und Ausfuhrzölle sind durch das Europarecht zwischen den Mitgliedstaaten verboten. Es gibt aber Beschränkungen für Genussmittel, wie Tabak, Alkohol und Kaffee. Hier einige Beispiele:
Tabakwaren | Richtmengen |
Zigaretten Zigarren Tabaksubstitute | 800 Stück (entspricht ca. 4 Stangen) 200 Stück 1 Liter, höchstens 10 Kleinverkaufspackungen
|
Alkohol | |
Spirituosen (z.B. Weinbrand, Whisky, Rum, Wodka) Zwischenerzeugnisse (z.B. Sherry, Portwein und Marsala) Schaumwein Bier | 10 Liter 20 Liter 60 LIter 110 Liter |
Kaffee | 10 kg |
Quelle: zoll.de (Stand: August 2022)
Wein kannst Du aus dem Urlaub in einem anderen europäischen Land in unbegrenzter Menge zu privaten Zwecken mitbringen.
Hast Du Waren in einem sogenannten Drittland wie zum Beispiel den USA, der Schweiz, China oder Australien gekauft, darfst Du sie ohne Angabe beim Zoll einführen, wenn ihr Wert bestimmte Freigrenzen nicht überschreitet:
bei Flug- und Seereisen | bis zu einem Wert von 430 Euro |
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bei Bahn-, Auto- oder anderen Reisen | bis zu einem Wert von 300 Euro |
für Reisende unter 15 Jahren | bis zu einem Wert von 175 Euro |
Quelle: § 2 Abs. 1 Nr. 5 Einreise-Freimengen-Verordnung (Stand: August 2022)
Auch wenn Du mit Deiner Familie reist, darfst Du die Freigrenzen mehrerer Personen nicht addieren.
Überschreitet eine Ware die Freigrenze, etwa ein Notebook für 850 Euro, musst Du 850 Euro verzollen. Die Einfuhrabgaben sind auf den Gesamtwert der Ware zu bezahlen und nicht nur auf den Anteil, der die Freigrenze übersteigt.
Beschränkungen gibt es auch, wenn Du Tabak außerhalb der EU gekauft hast: 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren, 250 Gramm Rauchtabak.
Diese Freimengen gelten für alkoholische Getränke, die Du außerhalb der EU gekauft hast: 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Volumenprozent, 2 Liter Alkohol und alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Volumenprozent oder 4 Liter nicht schäumende Weine und 16 Liter Bier.
Nachdem Großbritannien aus der Europäischen Union ausgetreten ist, handelt es sich seit 1. Januar 2021 zollrechtlich um ein Drittland. Du musst Deine Einkäufe also anmelden und unter Umständen verzollen. Für Reisende gelten die gleichen allgemeinen Reisefreimengen, die auch bei Rückreisen aus anderen Drittländern gelten.
Falls Deine Einkäufe in einem Drittland die Freigrenzen überschreiten, musst Du Einfuhrabgaben zahlen. Bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat musst Du Dich bei der Zollstelle melden. Dort werden die dafür anfallenden Abgaben nach dem Warenwert berechnet.
Bewahre deshalb die Kaufbelege auf und rechne damit, dass Du die Belege bei der Einreise dem Zoll vorlegen musst. Ohne Quittung darf der Zoll den Wert der Waren schätzen, potenziell zu Deinem Nachteil.
Hast Du in einem Drittland etwas gekauft, was weniger als 430 Euro gekostet hat, zahlst Du keine Zollabgaben.
Waren mit einem Wert zwischen 430 und 700 Euro werden pauschal mit 17,5 Prozent besteuert (§ 29 Abs. 2 ZollV). Allerdings gewährt die EU einigen Staaten wie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz sogenannte Zollpräferenzen. Das bedeutet: Du zahlst etwas weniger Zoll: 15 Prozent statt 17,5 Prozent. Eine Liste weiterer begünstigter Staaten findest Du auf der Website des Zolls. Darunter finden sich auch Länder wie Japan, Kanada, Israel oder der Libanon
Hast Du mehrere Dinge gekauft, die insgesamt die Grenze von 430 Euro übersteigen, sind nur auf die Waren die Einfuhrabgaben zu entrichten, die den Warenwert von 430 Euro übersteigen. Der Zoll wird nicht auf den Gesamtwarenwert berechnet.
Alles, was teurer ist als 700 Euro, wird mit einem individuellen Zollsatz und der Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent belegt. Beispiele für Warenarten und deren Einfuhrabgabensätze hat das Bundesministerium für Finanzen zusammengestellt: der Kauf eines Mobiltelefons in den USA ist zollfrei, zahlen musst Du allerdings eine Einfuhrumsatzsteuer; Kleidung aus Textilien ist mit 12 Prozent zu verzollen.
gekaufte Ware und Preis | Zollsatz | Einfuhr- | Zoll-Abgaben | Kosten |
---|---|---|---|---|
Sportschuhe: 190 € | 16,8 % | 19 % | 0 € (unterhalb der Freigrenze von 430 €) | 190 € |
Bekleidung: 240 € | 12 % | 19 % | 0 € (unterhalb der Freigrenze von 430 €) | 240 € |
Playstation 5: 400 € | 0 % | 19 % | 0 € (unterhalb der Freigrenze von 430 €) | 476 € |
iPhone 13 mini 128 GB: 687 € | 0 % | 17,5 % | 120 € (oberhalb der Freigrenze von 430 €, aber weniger als 700 €) | 807 € |
Notebook: 850 € | 0 % | 19 % | 162 € | 1.012 € |
Schmuck: 1.000 € | 3,3 % | 19 % | 223 € | 1.223 € |
Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: August 2022 )
Unser Tipp: Lade Dir vor Deiner Reise in ein Drittland die kostenlose App „Zoll und Reise“ des Bundesministeriums für Finanzen auf Dein Smartphone. Die App hilft Dir, schnell herauszufinden, welche Waren bei der Einreise erlaubt sind und was Du ohne zusätzliche Kosten nach Deutschland mitbringen darfst. Die App kannst Du kostenlos in den App-Stores von Apple und Google (Play Store) herunterladen.
Zölle sind den Steuern gleichgestellt (§ 3 Abs. 3 der AO). Eine Zollhinterziehung kann also wie die Steuerhinterziehung strafbar sein. Weil Reisende ihre Mitbringsel nicht beim Zoll angemeldet hatten, wurden laut Hauptzollamt München im Jahr 2021 allein in der Landeshauptstadt rund 2.000 Strafverfahren eingeleitet.
Wer Waren hätte angeben müssen und erwischt wird, muss seine Waren verzollen und noch einmal die gleiche Summe als Zollzuschlag zahlen (§ 32 Abs. 3 ZollVG). Das gilt aber nur, wenn die Summe, die der Reisende eigentlich hätte zahlen müssen, 250 Euro nicht übersteigt. In diesen Bagatellfällen wird kein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet.
Befinden sich nach Abzug des Freibetrags zu verzollende Waren im Gepäck, kann bei einem leichtfertigen Vergehen eine Geldbuße verhängt werden (§ 378 AO). Leichtfertig handelt, wer trotz seiner Einkäufe durch den grünen Ausgang geht und wahrheitswidrig auf Nachfragen eines Zollbeamten erklärt, er habe keine Waren zu verzollen. Von der Verfolgung kann nur abgesehen werden, wenn er weniger als 250 Euro hätte zahlen müssen. Du kannst Dich nicht damit rausreden, dass Du von den Zollpflichten nichts wusstest. Denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Reisende müssen die Bedeutung des roten und des grünen Ausgangs am Flughafen kennen (BFH, Urteil vom 16. März 2007, Az. VII B 21/06).
Befinden sich nach Abzug des Freibetrags Waren für mehr als 700 Euro im Gepäck und werten die Behörden das Verhalten als nicht nur leichtfertig, leiten die Zöllner in der Regel ein Strafverfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung ein. Bei einem Zollvergehen kann eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden (§ 370 AO). Im Regelfall wird es auf eine Geldstrafe von mindestens fünf und höchstens dreihundertsechzig Tagessätzen hinauslaufen. Die Höhe des Tagessatzes bestimmt das Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters. Dabei wird vom Nettoeinkommen ausgegangen, das der Täter durchschnittlich an einem Tag haben könnte. Die Behörden lassen sich vom Finanzamt dazu den jüngsten Steuerbescheid kommen.
Neben der Zoll-Problematik gibt es eine Reihe von Geschenken, die Du nicht mitbringen darfst. Dazu gehören Tiere und Pflanzen, die unter das Artenschutzabkommen fallen. Etwa: Korallenschmuck, Elfenbein, Taschen aus Elefantenleder oder Nashornprodukte, aber auch Kakteen oder kakteenähnliche Pflanzen und Orchideen. Bei der Mitnahme von artengeschützten Tieren, Pflanzen oder daraus hergestellten Gegenständen droht nicht nur die Beschlagnahme, sondern auch Geldstrafen.
Vor Deinem Urlaub kannst Du Dich auf dieser Website darüber informieren, welche geschützten Tiere und Pflanzen sowie Erzeugnisse daraus Ihnen in den verschiedenen Urlaubsländern zum Kauf angeboten werden könnten.
Nicht alles, was Dir in anderen Ländern angeboten wird, darfst Du unbeanstandet oder in der gewünschten Menge nach Deutschland einführen. Falls Du schon vor dem Urlaub planst, etwas Bestimmtes mitzubringen, solltest Du vorher den Zoll fragen, welche Bestimmungen Du bei der Rückreise beachten musst (Telefon: +49 (0) 3 51 / 4 48 34 - 5 1001099; E-Mail: info.privat@zoll.de).
Bei Wiedereinreise nach Deutschland darfst Du nicht unbegrenzt Medikamente einführen. Die Grenze liegt bei einem üblichen Bedarf von maximal drei Monaten je Arzneimittel. Das gilt für Reisen außerhalb und innerhalb der EU.
Bei der Einreise in die EU muss Bargeld im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr bei der zuständigen Zollstelle schriftlich angemeldet werden. Ansonsten begehst Du eine Ordnungswidrigkeit. Innerhalb der EU reicht eine mündliche Anzeige beim Zoll.
Für Rohdiamanten gibt es besondere Regelungen. Du benötigst für die Mitnahme eines solchen Edelsteins aus den meisten Ländern ein gültiges Kimberley-Zertifikat. Welche Staaten an diesem Prozess teilnehmen, liest Du auf der Website des Zolls.
Die Einfuhr von archäologischen und historischen Kunst- sowie Kulturgegenständen kann gegen Vorschriften zum Schutz des Kulturguts verstoßen. Du darfst sie deshalb unter Umständen nicht aus dem Land bringen. Die Regelungen sind in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich. Bevor Du Kunst- und Kulturgegenstände einkaufst, solltest Du vorher beim Zoll in dem Urlaubsland klären, ob Du sie ausführen darfst.
Gefälschte Markenprodukte oder nachgemachte Designerware darfst Du nicht mitbringen.
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