Kurzzeitkennzeichen So bekommst Du günstig ein Kurzzeitkennzeichen

Kathrin Gotthold
Finanztip-Expertin für Vorsorge und Versicherung

Das Wichtigste in Kürze

  • Ohne gültiges Nummernschild darf Dein Auto nicht auf die Straße. Das gilt auch, wenn Du nur mal schnell eine Probefahrt machen möchtest oder den Pkw beim Verkäufer abholst.
  • Mit Kurzzeitkennzeichen bist Du auf der sicheren Seite. Schon ab rund 50 Euro.
  • Auch für eine Fahrt zum Tüv oder zur Dekra ist mindestens ein Tageskennzeichen Pflicht.

So gehst Du vor

  • Hol Dir bei einer Versicherung eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB).
  • Beantrage damit bei der Zulassungsstelle ein Kurzzeitkennzeichen. Alle Infos zu wichtigen Dokumenten findest Du hier im Text.
  • Lass Dir dann bei einem Schilderdienst die Nummernschilder prägen – und besorg Dir den notwendigen Zulassungsstempel.
  • Finanztip empfiehlt den doppelten Vergleich: Berechne zunächst die passende günstige Kfz-Versicherung auf Verivox oder Check24. Mach danach den Gegencheck bei der Huk24.

Du hast ein neues Auto oder einen Gebrauchten zum günstigen Preis gekauft? Jetzt musst Du den Wagen nur noch beim Händler oder privaten Verkäufer abholen. Oder willst Du erstmal eine Probefahrt machen? In beiden Fällen gilt: Ohne Kennzeichen und Kfz-Haftpflichtversicherung geht das nicht. Ein Kurzzeitkennzeichen plus Kurzzeitversicherung ist für diese Fälle eine geeignete Zwischenlösung, die deutlich weniger kostet als ein normales Nummernschild.

Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen?

Du kannst überschlagen, was Dich eine Kurzzeitzulassung kostet. Folgende Punkte müssen auf Deine Rechnung:

  • Zwischen etwa acht und 30 Euro zahlst Du fürs Ausstellen und Prägen des Schilderpaars.
  • Rund 13 Euro Gebühren auf der Zulassungsstelle (Punkte 124 und 221.4 der Anlage zu Paragraf 1 zur Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt))
  • Willst Du ein Wunschkennzeichen haben, kostet Dich das 10,20 Euro extra (Punkt 221 GebOSt).
  • Kosten für die Kfz-Versicherung: ab etwa 30 Euro (siehe folgende Tabelle). Wie viel Du genau für Deine Kfz-Versicherung fürs Kurzzeitkennzeichen zahlen musst, unterscheidet sich von Versicherer zu Versicherer, vom konkreten Tarif und welchen Versicherungsumfang Du willst – also Kfz-Haftpflicht, Vollkasko oder Teilkasko.

    So viel kostet Dich ein Kurzzeitkennzeichen

Verwaltung2,60 + 10,20 Euro (#124, #221.4 der Anlage zu § 1 GebOSt)
Ausstellen und Prägen der Kurzzeitkennzeichenrund 20 Euro
Kfz-Versicherungab 30 Euro1

1Angaben verschiedener Versicherer, unter anderem Huk, Allianz.
Quelle: GebOSt, Versicherer Angaben, Finanztip-Recherche (Stand: Februar 2025)

Mit Blick auf die Versicherung kann es sich lohnen, dass Du bereits richtig in die Suche nach einer passenden günstigen Versicherung einsteigst. Nämlich vor allem dann, wenn Du die Versicherung fortführen möchtest. Denn viele Versicherer verrechnen den Beitrag fürs Kurzzeitkennzeichen mit Deinem Jahresbeitrag, wenn Du nach dessen Ablauf das Fahrzeug bei ihnen versicherst.

Eine Online-Zulassung direkt auf den Seiten der Zulassungsstellen ist beim Kurzzeitkennzeichen nicht möglich. Willst Du dennoch vom heimischen Küchentisch aus alles regeln, kannst Du private Anbieter dafür einspannen. Das kostet dann allerdings rund 120 Euro aufwärts.

Ob Dir dieser Komfort das Geld wert ist, musst Du selbst einschätzen. Die Beantragung des Kurzzeitkennzeichens, das Prägen und Abstempeln der Schilder klappt in der Regel in wenigen Stunden. Wählst Du diese Komfortlösung, kannst Du immerhin etwas sparen, wenn Du Dir vorab die eVB-Nummer selbst beschaffst. – Das macht wenig Aufwand und spart viel Geld, denn die Versicherung über den Dienstleister kann nochmal mit etwa 50 Euro zu Buche schlagen.

Wie lange ist ein Kurzzeitkennzeichen gültig?

Soll Dein Auto auf der Straße fahren, muss es verkehrstauglich und amtlich zugelassen sein – den Nachweis dafür führst Du immer mit einem gültigen Kfz-Kennzeichen. Das gilt auch, wenn Du  nur eine einzige Fahrt machen willst – egal, wie weit. Wenn Du das Nummernschild aber nur für kurze Zeit brauchst, kannst Du Dir ein Kurzzeitkennzeichen holen. Ein Kurzzeitkennzeichen ist nach Ausstellung fünf Tage gültig.

Woran erkennst Du ein Kurzzeitkennzeichen?

Kurzzulassungen sehen fast aus wie normale Kennzeichen, haben aber auf der rechten Seite ein gelbes Feld mit Zahlen. Die Zahlen zeigen das Enddatum der zulässigen Verwendung – also ein Gültig-bis-Datum. In drei Reihen übereinander stehen jeweils zwei Ziffern für Tag, Monat und Jahr, zusammen ergeben die Ziffern das Datum, an dem die Gültigkeit endet. In unserem untenstehenden Beispielbild also: 09-03-10 für eine Gültigkeit für den Zeitraum vom 5. bis 9. März 2010.

So sieht ein Kurzzeitkennzeichen aus

Quelle: BMDV (Stand: Februar 2025)

In unserem Beispiel dufte das Auto bis einschließlich 9. März 2010 gefahren werden. 

Welche Unterlagen brauchst Du für die Kurzzeitzulassung?

Um die Kurzzeitzulassung bei Deiner Zulassungsstelle zu beantragen, musst Du eine Reihe von Unterlagen vorzeigen:

Außerdem gilt bei der Zulassung: Es kann nur einen Zulasser geben! Das Fahrzeug muss spätestens am Tag vor der Kurzzeitzulassung vom vorherigen Besitzer abgemeldet worden sein.

So holst Du Dir ein Kurzzeitkennzeichen – Schritt für Schritt

Bevor Du das Kurzzeitkennzeichen auch tatsächlich an das Auto anbringen kannst, sind einige Schritte nötig, die wir Dir hier etwas ausführlicher erklären.

  1. Hol Dir eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB):
    Die eVB-Nummer besteht aus einem siebenstelligen Code aus Buchstaben und Ziffern, etwa „CD12345“. Die Buchstaben am Anfang stehen für den Versicherer, in diesem Fall ist das die Cosmos Direkt.
  2. Beantrage Dein Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsstelle und nimm alle notwendigen Unterlagen mit.
  3. Bezahl Deinen Gebührenbescheid vor Ort und Du bekommst eine Kennung, um Dein Kennzeichen prägen zu lassen.
  4. Lass bei einem Schilderdienst Deine Kurzzeitkennzeichen prägen – mithilfe der Kennung.
  5. Lass Dir Dein Nummernschild jetzt bei der Zulassungsstelle stempeln.
  6. Mach beide Kurzzeitkennzeichen am Fahrzeug fest.

Welche Fahrten sind mit einem Kurzzeitkennzeichen erlaubt?

Ein Kurzzeitkennzeichen ist nur für bestimmte Fahrten da. Fahrten ins Ausland sowie private Fahrten sind mit Kurzzeitkennzeichen nicht erlaubt.

Ein Auto mit Kurzzeitkennzeichen darfst Du innerhalb der fünftägigen Zulassungszeit ausschließlich für folgende Fahrten nutzen:

  • Probefahrten, zum Beispiel beim Kauf eines Fahrzeugs
  • Überführungsfahrten, zum Beispiel vom Kaufort zum Wohnort
  • Prüfungsfahrten, zum Beispiel zur HU oder zu einer Gutachterin, etwa für eine Oldtimerzulassung
  • Reparaturfahrten, zum Beispiel in eine Werkstatt, um bei der HU festgestellte Mängel zu beseitigen

Beachte: Du darfst auch in und durch Umweltzonen fahren. Fährst Du aber mit einem Kurzzeitkennzeichen ins Ausland, begehst Du eine Ordnungswidrigkeit – und riskierst ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro.  

Autoren
Ansgar Warner

Weitere Themen

* Was der Stern bedeutet:

Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.

Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Empfehlungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.

Mit Deinem Beitrag unterstützt Du uns bei der unabhängigen Recherche für unsere Ratgeber.

Werde Unterstützer

Werde Finanztip Unterstützer

  • Unabhängige RechercheWir können weiterhin unabhängig Recherche betreiben
  • Finanztip Academy Erhalte exklusiven Zugang zur Finanztip Academy
  • ExpertengesprächeNimm an allen Gesprächen mit unseren Experten teil und stell Deine Frage
Unterstützer werden für 5€/Monat