Kurz­zeit­kenn­zei­chen So bekommst Du für Dein neues Auto ein Überführungs-Nummernschild

Kathrin Gotthold
Finanztip-Expertin für Vorsorge und Ver­si­che­rung

Das Wichtigste in Kürze

  • Ohne gültiges Nummernschild darf Dein Auto nicht auf die Straße – auch nicht für eine Probefahrt oder um den Pkw beim Verkäufer abzuholen.
  • Mit Kurz­zeit­kenn­zei­chen bist Du auf der sicheren Seite. Im günstigsten Fall schon ab 25 Euro.
  • Auch für eine Fahrt zum Tüv oder zur Dekra ist mindestens ein Tageskennzeichen Pflicht.

So gehst Du vor

  • Hol Dir bei einer Ver­si­che­rung eine elektronische Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung (eVB).
  • Beantrage damit bei der Zulassungsstelle ein Kurz­zeit­kenn­zei­chen, lass bei einem Schilderdienst die Nummernschilder prägen und besorg Dir dann den notwendigen Zulassungsstempel.
  • Finanztip empfiehlt: Berechne zunächst die günstigste Kfz-Versicherung auf Verivox oder Check24. Mach dann den Gegencheck bei der Huk24.

Du hast ein neues Auto oder einen Gebrauchten zum günstigen Preis gekauft? Jetzt musst Du es nur noch beim Händler oder privaten Verkäufer abholen. Oder willst Du erstmal eine Probefahrt machen? In beiden Fällen gilt: Ohne Kennzeichen und Kfz-Haftpflichtversicherung geht das nicht. Ein Kurz­zeit­kenn­zei­chen plus Kurzzeitversicherung ist für diese Fälle die geeignete Zwischenlösung.

Kurz­zeit­kenn­zei­chen sind fünf Tage lang gültig

Soll Dein Auto auf der Straße fahren, muss es verkehrstauglich und amtlich zugelassen sein – es braucht also ein gültiges Nummernschild. Neben einem normalen Nummernschild mit Prüfplakette und Siegel der Zulassungsstelle kannst Du dafür auch ein „Tageskennzeichen“ oder „Kurzzeitkennzeichen“ nutzen.

Wie erkennst Du ein Kurz­zeit­kenn­zei­chen?

Kurzzulassungen erkennt man es an einem gelben Feld mit Zahlen am rechten Rand. In drei Reihen übereinander stehen jeweils zwei Ziffern für Tag, Monat und Jahr, zusammen ergeben die Ziffern das Datum, an dem die Gültigkeit endet. Also etwa: 15-09-21 für 15. September 2021.

Da solche Kennzeichen fünf Tage gültig sind (einschließlich Ausstellungsdatum), wäre in diesem Fall der erste Tag der Gültigkeit der 11. September 2021. In diesem Zeitraum darf Du das Auto dann innerhalb Deutschlands einmalig von Abholort zum Bestimmungsort fahren. 

Das Ziel darf auch innerhalb einer Umweltzone liegen. Für internationale Fahrten, ob ins Ausland oder aus benachbarten EU-Staaten nach Deutschland, gelten spezielle Regeln – hier hilft das Kurz­zeit­kenn­zei­chen nicht in jedem Fall weiter.

Welche Unterlagen brauchst Du für die Kurzzeitzulassung?

Um die Kurzzeitzulassung bei deiner Zulassungsstelle zu beantragen, musst Du eine Reihe von Unterlagen vorzeigen:

Außerdem gilt bei der Zulassung: Es kann nur einen Zulasser geben! Das Fahrzeug muss spätestens am Tag vor der Kurzzeitzulassung vom vorherigen Besitzer abgemeldet worden sein.

Wie bekommst Du ein Kurz­zeit­kenn­zei­chen?

Bevor Du das Kurz­zeit­kenn­zei­chen auch tatsächlich an das Auto anbringen kannst, sind einige Schritte nötig, die wir Dir hier etwas ausführlicher erklären.

Elektronische Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung besorgen

Als erstes kümmerst Du Dich um die Ver­si­che­rung – das geht komfortabel online oder telefonisch. Wenn Du ein Kurz­zeit­kenn­zei­chen beantragen willst, muss das Auto mindestens über eine Kfz-Haftpflicht verfügen, in einigen Fällen kann auch eine Kasko-Versicherung sinnvoll sein.

Der Ver­si­che­rungsnachweis erfolgt über die elektronische Ver­si­che­rungs­be­stä­ti­gung, die sogenannte eVB-Nummer. Sie ist bundesweit gültig und besteht aus einem siebenstelligen Code aus Buchstaben und Ziffern, etwa „CD12345“. Die Buchstaben am Anfang stehen für den Versicherer, in diesem Fall ist das zum Beispiel die Cosmos Direkt.

So bekommst Du die eVB-Nummer ohne Zuzahlung

Die eVB für das Kurz­zeit­kenn­zei­chen inklusive Haftpflicht gibt es im günstigsten Fall kostenlos, vorausgesetzt Du versicherst das Auto dann auch regulär beim selben Versicherer. Dann wird die Gebühr für das Überführungskennzeichen nämlich verrechnet – als Ver­si­che­rungsbeginn gilt der erste Tag der Gültigkeit des „gelben Nummernschilds“.

Als Kosten für das Kurz­zeit­kenn­zei­chen fallen dann nur die Gebühren für Kennzeichenzuteilung und Nummernschildprägung an, im günstigsten Fall 25 Euro. Wählst Du nach der Überführung einen anderen Versicherer, musst Du mit zusätzlichen Ver­si­che­rungskosten von mindestens 30 Euro rechnen.

Kurzzeit-Kennzeichen bei der Zulassungsstelle beantragen

Mit Deiner neuen eVB und den anderen Unterlagen kannst Du nun ein Kurz­zeit­kenn­zei­chen bei Deiner Zulassungsstelle beantragen – auch das funktioniert vielerorts schon komplett online. Auch wenn das in Deinem Zulassungsbezirk nicht der Fall sein sollte, sind in der Regel Formulare als PDF downloadbar, und Du kannst online Termine reservieren.

Die Zulassungsstelle teilt Dir dann ein Kurz­zeit­kenn­zei­chen zu, das den oder die Buchstaben für Deine Stadt oder Deinen Landkreis enthält sowie eine mehrstellige Zahlenreihe. Also zum Beispiel „B“ für Berlin und die Ziffern „123456“. Zusammen mit dem Gültigkeitsdatum im gelben Feld werden diese Daten auf das Nummernschild geprägt. Die Gebühren für die Zuteilung des Kurz­zeit­kenn­zei­chens liegen zwischen 10 und 15 Euro.

Nummernschilder prägen lassen, Kurz­zeit­kenn­zei­chen abstempeln lassen

Mit dem Bestätigungsdokument inklusive des Kurz­zeit­kenn­zei­chens lässt Du bei einem Schilderdienst nun die beiden Nummernschilder für vorne und hinten prägen. Solche Schilderdienste findest Du oft direkt neben der Zulassungsstelle, was Dir weite Wege erspart. Das Prägen der Kennzeichen kostet zwischen 15 und 20 Euro.

Damit die Kurz­zeit­kenn­zei­chen gültig sind, musst Du sie von der Zulassungsstelle abstempeln lassen – erst mit der entsprechenden Stempelplakette darfst Du sie am Auto befestigen und losfahren.

Lohnt es sich für Dich, Service-Angebote zu nutzen?

Die Beantragung des Kurz­zeit­kenn­zei­chens, das Prägen und Abstempeln der Schilder klappt in der Regel in wenigen Stunden – willst du Dir die Mühe sparen, kannst Du auch einen Dienstleister mit der Arbeit beauftragen.

Die notwendigen Unterlagen übermittelst Du dafür ganz einfach online. Für diese Komfortlösung zahlst Du meist zwischen 80 und 100 Euro extra. Wählst Du diese Variante, solltest Du Dir allerdings vorab die eVB-Nummer selbst beschaffen – das macht wenig Aufwand und spart viel Geld, denn die Ver­si­che­rung über den Dienstleister kann nochmal mit etwa 50 Euro zu Buche schlagen.

Autor
Ansgar Warner

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