E-Scooter Auf die Elektroroller, fertig, los

Kathrin Gotthold
Finanztip-Expertin für Vorsorge und Ver­si­che­rung

Das Wichtigste in Kürze

  • Bereits 14-Jährige dürfen E-Scooter fahren, ein Führerschein ist nicht nötig. Für einen Mietroller musst Du allerdings mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Fahren musst Du auf dem Radweg. Ist keiner vorhanden, darfst Du auf die Straße.
  • Achtung: Bist Du ohne Ver­si­che­rung und Zulassung unterwegs, riskierst Du empfindliche Strafen.

So gehst Du vor

  • Bevor Du losfahren kannst, musst Du eine Ver­si­che­rung für den E-Scooter abschließen. Pflicht ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese kannst Du um eine Teil­kas­ko­ver­si­che­rung erweitern.
  • Gemietete Modelle sind über den Verleiher abgesichert. Schau aber in die Mietbedingungen, inwieweit Du für Schäden am gemieteten E-Scooter haften musst.

Sie sind klein, leicht, wendig und damit für Viele das ideale Fortbewegungsmittel in überfüllten Städten. Seit dem 15. Juni 2019 sind E-Scooter auch auf deutschen Straßen zugelassen. Dabei gilt für Roller dasselbe wie für Pkw: Ohne Haft­pflicht­ver­si­che­rung darfst Du mit ihnen nicht fahren. Und ebenso wie es keinen grundsätzlichen Unterschied bei Ver­si­che­rung und Zulassung zwischen E-Autos und Verbrennern gibt, sind auch E-Roller und Verbrenner gleichgestellt.

Was sind E-Scooter?

Mit bis zu 20 Kilometer pro Stunde kannst Du auf dem Roller durch die Stadt düsen – aber nur auf Radwegen. Gehwege und Fußgängerzonen sind für die batteriebetriebenen Flitzer tabu. Sind keine Fahrradwege vorhanden, dürfen E-Scooter auf die Straße ausweichen.

Fahrer brauchen weder Führerschein noch Mofa-Prüfbescheinigung; bereits 14-Jährige dürfen E-Scooter fahren. Selbst ein Helm ist nicht zwingend notwendig – aber empfehlenswert. Denn häufig überschätzen sich die Rollerfahrer. Sie fahren zu schnell, nehmen die Kurve zu scharf oder bleiben an einer hohen Bordsteinkante hängen.

Ist der Weg doch mal zu weit, auch kein Problem. Viele Modelle lassen sich zusammenklappen und so bequem mit Bus und Bahn transportieren – teilweise sogar kostenlos. Einige Verkehrsbetriebe behandeln zusammengeklappte E-Scooter wie Gepäckstücke, für die Du keinen zusätzlichen Fahrschein brauchst. Andere setzen E-Scooter mit Fahrrädern gleich, für die Du meist ein Extraticket kaufen musst. Bisher gibt es jedoch noch keine einheitlichen Regelungen. Daher darf jedes Verkehrsunternehmen für sich entscheiden, ob und zu welchen Bedingungen es die Mitnahme im öffentlichen Nahverkehr erlaubt.

E-Scooter, E-Moped, E-Motorroller – das sind die Unterschiede

Die Begriffe E-Roller, E-Scooter oder E-Moped werden oft synonym verwendet. Es sind aber vollkommen unterschiedliche Fahrzeuge. Lediglich der akkubetriebene Motor und die Kategorisierung als Kraftfahrzeug ist ihnen gemein. Daher sind E-Scooter nicht zu verwechseln mit Elektro-Motorrollern oder E-Mopeds. Die sind nicht nur größer, sondern auch mit etwas mehr PS auf den Straßen unterwegs.

Denke unbedingt an die korrekte Kategorisierung, wenn Du Dich um den Ver­si­che­rungs­schutz für Dein Fahrzeug kümmerst. Auch wenn sich die Ver­si­che­rung für E-Scooter an der Rollerversicherung orientiert, gilt eine Moped-Haftpflichtversicherung in den seltensten Fällen auch für E-Tretroller.

Welche Ver­si­che­rung für den E-Scooter brauchst Du?

Neben einer Zulassung brauchst Du eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung für Deinen E-Scooter, um damit rumzufahren. Die E-Scooter-Haftpflicht deckt alle Schäden ab, die Du bei einem Dritten verursachst, jedoch nur bis zu einer bestimmten, vertraglich festgelegten Summe. Wir empfehlen einen Vertrag mit einer Deckungssumme von mindestens 100 Millionen Euro je Schadensfall beziehungsweise 15 Millionen Euro je geschädigter Person.

Für Schäden an Deinem elektrischen Tretroller kommt die Kfz-Haftpflicht nicht auf. Genauso wenig zahlt die Ver­si­che­rung, wenn der E-Scooter gestohlen wird. Um Diebstahl, Brand- oder Sturmschäden abzudecken, brauchst Du zusätzlich eine Teil­kas­ko­ver­si­che­rung. Ob Du eine Kaskoversicherung abschließt, um Schäden am eigenen E-Scooter abzusichern, ist Dir überlassen, eine Pflicht für diese Ver­si­che­rung besteht nicht.

Wenn Du einen E-Scooter mietest, kannst Du sicher sein, dass er über den Anbieter haftpflichtversichert ist. Verursachst Du damit einen Unfall, sind die Schäden, die dadurch bei anderen entstehen, so versichert, als wenn es Dein Tretroller wäre. Ob allerdings Schäden, die durch Dich am Miet-Scooter entstehen oder die Du selbst erleidest, versichert sind, hängt vom Anbieter ab. Bei einigen musst Du für Schäden aufkommen, die Du fahrlässig verursacht hast. Bei anderen bist Du sogar unfallversichert. Wie der entsprechende Anbieter das regelt, findest Du in den jeweiligen Nutzungsbedingungen.

Wie teuer ist die Ver­si­che­rung für E-Scooter?

Mittlerweile haben verschiedene Anbieter spezielle Scooter-Versicherungen auf den Markt gebracht. Die Haftpflicht-Verträge kosten zwischen 15 und 60 Euro jährlich. Fahrer, die jünger als 23 Jahre sind, müssen mit teilweise deutlichen Aufschlägen rechnen.

Die Kaskoversicherung kostet zwischen 10 und 50 Euro im Jahr zusätzlich. Dafür hast Du im Falle eines Schadens meist eine Selbstbeteiligung von 150 Euro.

So schließt Du die Ver­si­che­rung ab

Du kannst die Haftpflicht für Deinen E-Tretroller entweder online abschließen oder vor Ort bei einem Ver­si­che­rungsvermittler. Neben Deinen persönlichen Daten gibst Du auch Fahrzeugdaten an wie die FIN oder die Modellbezeichnung. Außerdem lässt sich der Vermittler die Zulassungspapiere von Dir zeigen.

Achte unbedingt darauf, dass Du die Fahrzeugnummer (FIN) nicht mit der Seriennummer des Gefährts verwechselst – vor allem, wenn Du den Vertrag im Internet abschließt. Andernfalls läufst Du nämlich Gefahr, dass die Ver­si­che­rung im Schadensfall nicht zahlt oder das zunächst gezahlte Geld von Dir zurückfordert.

Nach Abschluss erhältst Du eine selbstklebende Ver­si­che­rungsplakette. Sie dient als Nachweis, dass Dein E-Scooter auch wirklich haftpflichtversichert ist. Den farbigen Aufkleber mit fälschungssicherem Hologramm bringst Du an der Rückseite an – genau unterhalb des Scheinwerfers. Wie bei Mofas und Mopeds ist die Plakette nur begrenzt gültig und zwar vom 1. März bis zum 28. oder 29. Februar des Folgejahres.

Die richtige Farbe für Dein Ver­si­che­rungs­kenn­zei­chen

schwarz201420172020202320262029
blau201520182021202420272030
grün201620192022202520282031

Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: 08. Februar 2024)
Ver­si­che­rungsjahr: jeweils ab 1. März bis 28./29. Februar des Folgejahres

Wenn Du die Ver­si­che­rung abgeschlossen hast, schickt Dir der Versicherer die Plakette auf dem Postweg zu. Alternativ kannst Du den Ver­si­che­rungsaufkleber auch in einer Filiale vor Ort abholen. Denke daran: Ab März eines jeden Jahres brauchst Du einen neuen Aufkleber. Der hat dann eine andere Farbe. Nachdem Du die Ver­si­che­rung erneut abgeschlossen hast, bekommst Du ihn wieder automatisch zugeschickt.

Übrigens können bereits Minderjährige eine Ver­si­che­rung für ihren E-Tretroller abschließen. Allerdings erlauben dies nicht alle Versicherer. Eine Alternative ist, dass die Eltern das Fahrzeug versichern oder dem Kind eine Vollmacht erteilen.

Gibt es besondere Verkehrsregeln für E-Scooter?

Damit Du auf den Elektro-Flitzern sicher durch die Straßen rollst, hat der Gesetzgeber einige Verhaltensregeln aufgestellt. So ein E-Scooter darf immer nur von einer Person genutzt werden. Du darfst also niemanden mitnehmen. Außerdem müssen die Roller einzeln hintereinander fahren. Wer nebeneinander fährt oder eine Gefahr für sich und andere darstellt, muss ein Bußgeld von wenigstens 15 Euro zahlen. Sich an Autos ranzuhängen oder in Spielstraßen und auf Fußwegen unterwegs zu sein, ist nicht erlaubt.

Vor dem Fahren solltest Du keinen Alkohol trinken. Da es sich beim E-Scooter um ein Kraftfahrzeug handelt, gelten hier die gleichen Promillegrenzen wie für Autofahrer. Für Fahranfänger und alle, die jünger als 21 Jahre sind, sind 0 Promille Pflicht. Alle anderen dürfen einen Blutalkoholwert von maximal 0,5 Promille haben.

Wer sich nicht daran hält, muss nicht nur mit Bußgeldern und Punkten in Flensburg rechnen, sondern auch mit einem Fahrverbot. Ab 1,1 Promille ist alkoholisiertes Fahren eine Straftat. Dann droht im schlimmsten Fall sogar Gefängnis. Achtung: Bei rücksichtslosem Verhalten im Straßenverkehr reichen bereits 0,3 Promille aus, damit der Straftatbestand erfüllt ist.

Fahrer, die ohne Zulassung am Straßenverkehr teilnehmen und erwischt werden, müssen ebenfalls mit einer Anzeige rechnen.

Wie bekommt Dein E-Scooter eine Straßenzulassung?

Bevor der Fahrspaß beginnen kann, benötigst Du für Deinen E-Scooter eine Straßenzulassung. Das Kraftfahrt-Bundesamt erteilt sie, wenn die motorisierten Flitzer neben Licht, Klingel und Lenkstange noch weitere Anforderungen erfüllen. Denn sie müssen der Straßenverkehrsordnung und der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) entsprechen.

Viele Modelle besitzen bereits eine Allgemeine Betriebserlaubnis

Wenn Du einen E-Scooter kaufst, hast Du diese Probleme in aller Regel nicht. Denn Hersteller beantragen eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für ihre Elektro-Stehroller. Die meisten E-Scooter-Modelle haben inzwischen eine ABE und sind damit für den Straßenverkehr zugelassen. In den Geschäften oder Onlineshops kannst Du das meist daran erkennen, dass in der Beschreibung „StVZO-konform“ vermerkt ist. Achte beim Kauf unbedingt darauf, dass Dein Elektroroller für den Straßenverkehr zugelassen ist. Andernfalls darfst Du ihn zunächst nicht legal fahren, sondern musst ihn vorher selbst zulassen.

Dass ein E-Scooter tatsächlich zugelassen ist, erkennst Du daran, dass der Roller ein Typenschild besitzt. Es befindet sich entweder auf der Unterseite oder am Rahmen des Fahrzeugs. Dort eingestanzt ist sowohl die Fahrzeugart „Elektrokleinstfahrzeug“ als auch die Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN).

Eine nachträgliche Zulassung erhalten

Nicht alle E-Tretroller erfüllen die Voraussetzungen, um am öffentlichen Straßenverkehr teilzunehmen. Das heißt aber nicht, dass das so bleiben muss. Grundsätzlich kannst Du für nicht zugelassene Modelle nachträglich eine Straßenerlaubnis beantragen.

Die zu erfüllenden Kriterien beziehen sich unter anderem auf das Maximalgewicht, den Manipulationsschutz und die Batteriesicherheit. Außerdem müssen E-Scooter über zwei voneinander unabhängige Bremsen verfügen und dürfen nicht mehr als 70 Zentimeter breit, 140 Zentimeter hoch und 200 Zentimeter lang sein.

Erfüllt Dein E-Scooter alle technischen Voraussetzungen für eine Straßenzulassung, kannst Du eine sogenannte Einzelbetriebserlaubnis (EBE) bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Dann kontrolliert eine Prüfbehörde, ob Dein Modell tatsächlich alle geforderten Punkte erfüllt und stellt ein Gutachten aus, das Du anschließend bei der Zulassungsstelle vorlegst.

Aufwendiger und kostspieliger wird es, wenn der Elektro-Tretroller die technischen Anforderungen nicht erfüllt. Dann musst Du nachrüsten. Einige Hersteller bieten dazu Umbausätze an, damit Du Altfahrzeuge an die neue Verordnung anpassen kannst.

Erst wenn Du nachgerüstet hast, kannst Du einen technischen Dienst beauftragen, das notwendige Gutachten für die Straßenzulassung zu erstellen. Je nach Aufwand kann das aber richtig teuer werden – bis zu 1.800 Euro und mehr. Das lohnt sich in der Regel nicht, denn einen Roller mit Straßenzulassung bekommst Du bereits für unter 1.000 Euro.

Sind alle Hürden genommen, kannst Du bei der zuständigen Zulassungsbehörde die erforderliche EBE beantragen.

E-Scooter mieten: Wie funktioniert das?

Wenn Du einen E-Scooter kaufen möchtest, kostet das zwischen knapp 500 und 2.400 Euro. Eine kostengünstige Alternative ist es, einen Roller zu mieten. Insbesondere, wenn Du ihn nicht täglich nutzt. Lime, Tier oder Voi sind nur einige Sharing-Anbieter, die es mittlerweile in fast jeder größeren Stadt gibt.

Die Verleiher setzen wie auch die Carsharing-Anbieter DriveNow oder Car2Go meist auf das sogenannte Free-Floating-Modell. Mit diesem System kannst Du E-Tretroller reservieren, anmieten und nach der Fahrt innerhalb des Geschäftsgebietes an einer beliebigen Stelle wieder abstellen. Die Roller mietest Du einfach per App.

Bevor es losgehen kann, musst Du die App des jeweiligen Anbieters herunterladen, Dich registrieren und ein Kundenkonto anlegen. Dort hinterlegst Du auch Deine bevorzugte Zahlungsmethode. Die meisten Verleiher akzeptieren Kredit­karten, Debit-Karten oder Paypal.

Jede App verfügt über eine digitale Stadtkarte. Die zeigt an, wo Du den nächsten freien E-Tretroller findest. Ist das Wunschfahrzeug gefunden, musst Du es lediglich entriegeln, indem Du den QR-Code mit der Handy-App einscannst. Alternativ geht das auch durch Eintippen. Achte vor der Fahrt unbedingt auf den Akkustand und überprüfe, ob der Roller Kratzer oder andere Schäden hat.

Abgerechnet wird zumeist im Minutentakt. Je angefangene Minute zahlst Du 15 bis 20 Cent. Obendrauf kommt dann noch eine Leihgebühr von 1 Euro. Macht also für eine halbe Stunde Fahrspaß in Summe mindestens 5,50 Euro. Mit einem Leihfahrrad bist Du meist günstiger unterwegs.

Auch wenn bereits Minderjährige E-Scooter fahren dürfen, haben sich die Sharing-Dienste dazu entschieden, dass E-Tretroller nur von Personen angemietet werden dürfen, die 18 Jahre alt sind.

THG-Quote auch für E-Roller?

Ja und Nein. Die Treib­haus­gas­min­de­rungs­quo­te (kurz THG-Quote) bekommst Du für alle Elektrofahrzeuge – sofern man für das Fahrzeug eine Einzelzulassung braucht, also einen Fahrzeugschein bekommt. Das ist für größere E-Roller zwar der Fall. Für kleine E-Scooter als Elektrokleinstfahrzeuge jedoch nicht.

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