Fahrzeugschein verloren So kommst Du schnell an Ersatz
Finanztip-Expertin für Vorsorge und Versicherung
Das Wichtigste in Kürze
Dein Fahrzeugschein muss immer im Auto mitfahren.
Hast Du ihn bei einer Verkehrskontrolle nicht dabei, musst Du mit einem Verwarngeld von 10 Euro rechnen.
Hats Du ihn verloren oder wurde er Dir gestohlen, solltest Du umgehend einen neuen Fahrzeugschein bei der zuständigen Behörde beantragen.
Je nach Aufwand und Bundesland kostet das zwischen 10 und 50 Euro.
So gehst Du vor
Melde den Verlust bei der Kfz-Zulassungsstelle und erstatte, bei Diebstahl, Anzeige bei der Polizei.
Einen neuen Fahrzeugschein bekommst Du bei der zuständigen Zulassungsbehörde oder auf dem Bürgeramt.
Deinen Fahrzeugschein brauchst Du nicht nur in einer Polizeikontrolle. Sondern zum Beispiel auch, um die Kfz-Versicherung zu wechseln oder um Dein Auto an- oder umzumelden.
Nach einer stressigen Woche willst Du einfach nur der Stadt entfliehen. Du steigst ins Auto, drehst den Schlüssel rum und fährst los. Auf dem Weg ins Umland schielen immer wieder Sonnenstrahlen durch die lichter werdenden Baumkronen. Als du die Sonnenblende herunter klappst fällt Dir auf: Der Fahrzeugschein ist weg. Im Handschuhfach liegt er auch nicht oder in einer anderen Ablagefläche.
Was tun, wenn der Fahrzeugschein verloren gegangen ist? Wie kommst Du schnell an einen neuen? Und wie viel kostet Dich das?
Seit Oktober 2005 hat der Fahrzeugschein einen neuen Namen: Zulassungsbescheinigung Teil I. Darin enthalten sind alle technischen Angaben über das Fahrzeug sowie das Datum der Erstzulassung und das amtliche Kennzeichen, aber auch Name und Anschrift des Fahrzeughalters oder der -halterin.
Der Personalausweis Deines Wagens dient als Beleg dafür, dass Dein Auto offiziell zugelassen ist. Außerdem brauchst Du den Schein, um Dein Fahrzeug bei der Kfz-Zulassungsstelle an- oder umzumelden und wenn Du die Kfz-Versicherung wechseln willst. Zudem musst Du ihn bei der Hauptuntersuchung vorzeigen.
Gemäß Paragraf 13 Absatz 6 der FZV musst Du den Fahrzeugschein beim Autofahren ständig bei Dir tragen – und zwar im Original. Kannst Du das Dokument während einer Verkehrskontrolle nicht vorzeigen, droht Dir ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro.
Wenn Du den Fahrzeugschein verloren hast, solltest Du das schnellstmöglich der jeweiligen Zulassungsstelle melden. Dort bekommst Du eine sogenannte Verlusterklärung ausgestellt. Damit darfst Du eine Woche lang auch ohne Fahrzeugschein Auto fahren.
In dieser Zeit solltest Du umgehend Ersatz beantragen. Vielerorts geht das in Bürgerämtern. Schneller bist Du aber, wenn Du Dich direkt an die zuständige Zulassungsstelle wendest. Hast Du alle Unterlagen beisammen, stellt sie Dir oft noch am selben Tag einen neuen Fahrzeugschein aus.
Hast Du den Verdacht, dass Dir die Zulassungsbescheinigung Teil I gestohlen wurde, solltest Du bei der Polizei Anzeige erstatten. Die Diebstahlanzeige brauchst Du, um später einen neuen Fahrzeugschein beantragen zu können. Alle Bundesländer haben inzwischen sogenannte Internetwachen. Du brauchst also nicht einmal mehr auf einer Polizeiwache erscheinen, um Anzeige zu erstatten.
Ist Dir der Fahrzeugschein im Ausland abhandengekommen oder wurde er Dir gestohlen, dann wende Dich direkt an die Polizei vor Ort. Vergiss auch dort nicht, Dir eine Verlusterklärung ausstellen zu lassen. Einen neuen Fahrzeugschein kannst Du erst wieder in Deutschland bei der jeweils zuständigen Behörde beantragen.
Du hast Deinen Fahrzeugschein verloren und willst Dir einen neuen bei der Zulassungsbehörde ausstellen lassen? Dann solltest Du folgende Unterlagen dabeihaben:
Personalausweis oder Pass und aktuelle Meldebescheinigung
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Eidesstattliche Versicherung, dass die Angaben der Wahrheit entsprechen
Gegebenenfalls eine formlose Verlusterklärung
Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gemäß Paragraf 29 StVZO (HU-Prüfbericht)
Wurde Dir der Fahrzeugschein gestohlen, musst Du statt der Verlusterklärung die Diebstahlsanzeige vorzeigen.
Hast Du ein geleastes oder fremdfinanziertes Auto, bist Du Besitzerin oder Besitzer des Wagens. In der Regel ist er jedoch nicht Dein Eigentum. Das kann für etwas mehr Aufwand sorgen, wenn Du den Fahrzeugschein verloren hast und Dich um Ersatz bemühst. Denn die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) liegt entweder bei der Bank oder bei der Leasinggesellschaft, jedoch nicht bei Dir.
Denk daran, dass Du Dich rechtzeitig an sie wendest und Dir eine Einverständniserklärung ausstellen lässt. Vergiss nicht, sie zur Zulassungsbehörde mitzunehmen.
Solltest Du den Fahrzeugschein Deines Dienstwagens verloren haben, brauchst Du zusätzlich eine Gewerbeanmeldung oder einen Handels- oder Vereinsregisterauszug samt Firmenstempel als Nachweis.
Die Ausgaben für einen neuen Fahrzeugschein fallen je nach Bundesland, Behörde und Aufwand unterschiedlich hoch aus. Grundsätzlich solltest Du mit Gebühren zwischen 10 und 50 Euro rechnen. Obendrauf kommen die Kosten für die eidesstattliche Erklärung. Im Schnitt betragen sie etwa 30 Euro bei der Zulassungsstelle. Lässt Du die Erklärung notariell beglaubigen, fallen schnell Kosten in doppelter Höhe an.
In Berlin etwa ist die eidesstattliche Erklärung in der Zulassungsstelle kostenfrei. Für die Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil I fallen Gebühren von 12 Euro an. Auch in München zahlst Du 12 Euro. Die eidesstattliche Erklärung kostet Dich dort knapp 31 Euro. Die zahlst Du aber nur, wenn Dir auch die Zulassungsbescheinigung Teil II abhandengekommen ist. Im Landkreis Ludwigslust-Parchim musst Du mit Kosten von bis zu 42,70 Euro rechnen. Der teuerste Posten: die eidesstattliche Versicherung in Höhe von 30,70 Euro.
Der Fahrzeugschein ist ein wichtiges Dokument. Zwar kommst Du relativ schnell an Ersatz. Um unnötig hohe Kosten zu vermeiden, solltest Du das blassgrüne Klappheftchen sicher in Deinem Portemonnaie verwahren.
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