Rote-Kennzeichen Ein Kennzeichen für Oldtimer-Besitzer und Händler
Finanztip-Experte für Versicherungen
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Rot statt schwarz: Im Straßenverkehr fallen die Nummernschilder mit den roten Buchstaben und Zahlen sofort auf. Als Privatperson darfst Du rote Kennzeichen nur nutzen, wenn Du historische Fahrzeuge besitzt: Mit einem roten 07-Kennzeichen darfst du an einer Oldtimer-Rallye teilnehmen, zu Oldtimer-Treffen fahren oder eine Werkstatt ansteuern.
Früher durften auch Privatleute rote Kennzeichen für einmalige Fahrten von Neu- oder Gebrauchtwagen einsetzen. Seit 1998 ist die Benutzung streng auf historische Fahrzeuge beschränkt. Als Oldtimer gelten dabei nur Autos, die älter als 30 Jahre sind. Willst Du ein jüngeres Fahrzeug nur für einen kurzen Zeitraum bewegen, musst Du heutzutage die jeweils fünf Tage gültigen Kurzzeitkennzeichen nutzen – gut zu erkennen am gelben Feld mit dem Ablaufdatum.
Willst Du mit Deinem Oldtimer regelmäßig im Straßenverkehr fahren, kannst Du statt einem normalen oder einem Saison-Kennzeichen auch ein H-Kennzeichen nutzen – „H“ steht für „historisch“. Der Vorteil: Du darfst Dich damit in Umweltzonen bewegen.
Rote Kennzeichen mit den Ziffern 05 und 06 bekommen nur Prüfstellen, Werkstätten und Händler. Prüfstellen wie Tüv oder Dekra nutzen die roten 05-Kennzeichen für Prüf- und Testfahrten. Autohändler hingegen können mit roten 06-Kennzeichen Wagen überführen oder Kaufinteressenten eine Probefahrt ermöglichen. An einem Neuwagen sind die roten Kennzeichen deshalb in der Regel „Händlerkennzeichen“ oder „Wechselkennzeichen“. Das Kennzeichen ist dabei an kein bestimmtes Auto gebunden, es darf also für verschiedene Fahrzeuge eingesetzt werden.
Als Besitzer eines Oldtimers darfst Du mit den roten Kennzeichen nur zu bestimmten Anlässen fahren: Fahrten zu Oldtimer-Treffen, Probe- und Überführungsfahrten sowie Fahrten, die mit der Wartung oder Reparatur des Fahrzeugs zusammenhängen (§ 17 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)). Mit dem roten 07-Kennzeichen darfst Du auch in Umweltzonen fahren. Abstecher zu anderen Zwecken, etwa zum Einkaufen oder für Spritztouren, sind aber nicht erlaubt.
Zudem musst Du ein Fahrtenbuch führen, um nachzuweisen, dass Du die roten Kennzeichen ordnungsgemäß verwendest. In Anlage 10a zu § 17 FZV findest Du ein Muster dafür. Das Fahrtenbuch musst Du mindestens ein Jahr lang aufbewahren. Nach einem Jahr kannst Du die roten Kennzeichen unbefristet verlängern – dafür musst Du dann das Fahrtenbuch vorlegen.
Die roten Kennzeichen musst Du gut sichtbar außen an Deinem Oldtimer anbringen. Sie hinter die Windschutz- und Heckscheibe zu stellen, reicht nicht aus. Vor der Fahrt musst Du Dich natürlich auch davon überzeugen, dass Dein Fahrzeug fahrtüchtig und verkehrssicher ist.
Das rote Kennzeichen darfst Du als Privatperson nur für die Oldtimer nutzen, die Du bei der Beantragung angeben hast – sie werden in das sogenannte Fahrzeugscheinheft eingetragen.
Wie viele Oldtimer Du insgesamt angeben darfst, wird von den Zulassungsstellen unterschiedlich gehandhabt, es sind aber mindestens zehn. Du kannst Dir dasselbe Kennzeichen auch in verschiedenen Formaten ausstellen lassen, etwa passend für Autos und Motorräder.
Die Beantragung des roten Kennzeichens für Oldtimer kostet je nach Zulassungsstelle und Bearbeitungsaufwand zwischen 30 und 200 Euro, dazu kommen noch die Gebühren für das Fahrzeugscheinheft und das Fahrtenbuch. Der Steuersatz ist identisch mit dem des H-Kennzeichens.
Du zahlst pro Jahr pauschal knapp 192 Euro für Pkw oder Lkw und rund 46 Euro für Motorräder. Zudem kommen noch Versicherungsbeiträge für Haftpflicht und Teilkasko beziehungsweise Vollkasko hinzu – für Oldtimer bieten die Versicherer spezielle Tarife an.
Nur ein angemeldeter Kfz-Gewerbebetrieb kann ein rotes „Händlerkennzeichen“ oder „Wechselkennzeichen“ beantragen. Außerdem muss der Antragsteller der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zufolge zuverlässig sein (§ 16 Abs. 2 Satz 1 FZV). Konkret bedeutet das: Das polizeiliche Führungszeugnis darf keine Vorstrafen enthalten und im Flensburger Fahreignungsregister dürfen keine Regelverstöße dokumentiert sein.
Notwendig zur Beantragung des Händlerkennzeichens sind folgende Dokumente:
Die Vergabe des Händler- oder Wechselkennzeichens kostet je nach Zulassungsstelle zwischen 30 bis 200 Euro. Dazu kommen mindestens 10 bis 20 Euro für das Kennzeichen. Die Kfz-Steuer beträgt knapp 192 Euro pro Jahr für Kfz oder Lkw und rund 46 Euro für Motorräder. Außerdem fallen noch die Versicherungsbeiträge für Haftpflicht und Voll- oder Teilkasko an.
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