Das Wichtigste in Kürze
- Ein rotes Kennzeichen bekommst Du als Privatperson nur für einen nicht zugelassenen Oldtimer. Dieser darf damit in bestimmten Situationen auf die Straße.
- Alle anderen roten Kennzeichen sind offiziellen Stellen wie Tüv und Dekra sowie Händlern vorbehalten, um Autos zu überführen oder Testfahrten zu machen
- Wenn Du privat ein Auto überführen willst, brauchst Du kein rotes Kennzeichen, sondern ein Kurzzeitkennzeichen.
So gehst Du vor
- Beantrage bei der Zulassungsstelle ein rotes Kennzeichen, wenn Du einen Oldtimer ohne Straßenzulassung fahren willst.
- Achtung: Du brauchst auch für einen Oldtimer, mit dem Du nur ausnahmsweise auf die Straße willst, eine Kfz-Versicherung. Wie Du die richtige für Deinen alten Wagen findest und was Du beachten musst, liest Du im Finanztip-Ratgeber Den Oldtimer richtig versichern.
- Bei allen Fahrten mit einem roten Kfz-Kennzeichen musst Du ein Fahrzeugscheinheft mit dabei haben. Außerdem musst Du ein Fahrtenbuch führen – also dokumentieren, wann und wohin Du mit Deinem Oldtimer gefahren bist. Wir haben Muster für Dich.
Klickst Du auf eine Empfehlung mit *, unterstützt das unsere Arbeit. Finanztip bekommt dann eine Vergütung. Empfehlungen sind aufwändig recherchiert und basieren auf den strengen Kriterien der Finanztip-Expertenredaktion. Mehr Infos
Inhalt
- Wann bekommt eine Privatperson ein rotes Kennzeichen?
- So sieht ein rotes Kennzeichen für Oldtimer aus
- Unter diesen Voraussetzungen bekommst Du ein rotes H-Nummernschild
- Welche Fahrten darfst Du mit rotem Kennzeichen machen?
- Was kostet ein rotes Kennzeichen für Oldtimer-Besitzer?
- Wann bekommen Händler und Werkstätten ein rotes Nummernschild?
Rote Kennzeichen haben in Privathänden nicht zu suchen. Eigentlich. Unter welchen Voraussetzungen Du aber als Oldtimerbesitzer doch eines bekommen kannst, wie das Nummernschild dann aussieht und was es Dich kostet, liest Du in diesem Ratgeber.
Wann bekommt eine Privatperson ein rotes Kennzeichen?
Finger weg: Verleiht ein Händler eines seiner roten Kennzeichen oder gibt es an Dich als Privatperson weiter, riskieren er und Du Strafen. Du darfst nicht mal für eine Probefahrt mit einem Wagen mit rotem Kennzeichen ohne den Händler auf die Straße. Legst Du Dir als Privatperson ein rotes Nummernschild zu, begehst Du zumindest eine Ordnungswidrigkeit: Infrage kommen Kennzeichenmissbrauch gemäß Paragraf 22 Straßenverkehrsgesetz (StVG) , aber auch Urkundenfälschung nach Paragraf 267 Strafgesetzbuch (StGB) – und das ist eine Straftat.
Bei Kennzeichenmissbrauch beträgt die im Gesetz angedrohte Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, bei Urkundenfälschung aber bis zu fünf Jahre. Mögliche Geldstrafen immer obendrauf. Beachte auch: Dein Fahrzeug ist nicht versichert, wenn Du unzulässig mit rotem Nummernschild unterwegs bist.
Allerdings gibt es eine Ausnahme, in der Du auch als Privatperson ein rotes Kennzeichen bekommen kannst.
Einzige Ausnahme: Dein Oldtimer darf mit rotem Nummernschild fahren
Die Benutzung roter Kennzeichen für Privatpersonen ist seit 1998 ist auf historische Fahrzeuge beschränkt. Auf deutschen Straßen gibt es mehr Oldtimer, als viele denken: Rund 61 Millionen Pkw insgesamt waren am 1. Januar 2025 zugelassen, hat das Kraftfahrbundesamt (KBA) gezählt. Darunter fast 890.000 Pkw, die alt genug waren, ein Oldtimer zu sein, also mindestens 30 Jahre alt. Außerdem waren fast 20.000 mindestens 30 Jahre alte Krafträder zugelassen – also vor allem Motorräder oder Kleinkrafträder wie Roller.
Das rote 07-Kennzeichen, das rote Oldtimerkennzeichen, bekommst Du als Privatperson, wenn Dein Fahrzeug die Bedingungen für einen Oldtimer erfüllt, Du den Wagen aber nicht zugelassen hast. Denn mit dem roten Kennzeichen darfst Du Deinen Oldtimer ausnahmsweise auf der Straße fahren.
Willst Du mit Deinem Oldtimer regelmäßig im Straßenverkehr fahren, kannst Du Dir statt einem normalen oder einem Saison-Kennzeichen auch ein Historienkennzeichen holen, kurz H-Kennzeichen.
So sieht ein rotes Kennzeichen für Oldtimer aus
Beim roten Kennzeichen für Oldtimer startet das sogenannte Erkennungszeichen als Nummer immer mit einer „07“. Davor steht wie bei jedem anderen Kennzeichen das Kürzel für Deinen Landkreis oder Deine kreisfreie Stadt – im Fall unseres Beispiels HB, also die Hansestadt Bremen. Diese ein, zwei oder maximal drei Großbuchstaben heißen im Beamtendeutsch Unterscheidungszeichen, werden vom Bundesverkehrsministerium festgelegt und wie Gesetze im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Das rote H-Kennzeichen – ein Beispiel

Quelle: Bundesministerium für Verkehr (Stand: Juli 2025)
Unter diesen Voraussetzungen bekommst Du ein rotes H-Nummernschild
Im Folgenden haben wir Dir die Voraussetzungen aufgeführt, unter denen Du ein rotes Oldtimer-Nummernschild bekommst und nutzen darfst:
- Das Fahrzeug muss die Oldtimer-Voraussetzungen (§ 2 Nr. 22 FZV) erfüllen, also
- vor mindestens 30 Jahren das erste Mal zugelassen worden und
- zudem gut erhalten,
- außerdem weitestgehend im Originalzustand sein.
- Die beiden letzten Punkte bestätigt Dir das nach Paragraf 23 StVZO erforderliche Oldtimer-Gutachten. Wie viel das kostet, ist vom Aufwand abhängig, den der Gutachter hat. Außerdem können sich die Anforderungen an das Gutachten unterscheiden, je nachdem in welchem Bundesland Du Deinen Wohnsitz hast. Rechne mit mindestens 80 Euro – ein vollständiges Wertgutachten kann aber auch mehrere Hundert Euro kosten. Oldtimer-Gutachten sind zeitlich unbegrenzt gültig.
- Du hast zumindest eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Deinen Oldtimer abgeschlossen – der Zulassungsbehörde weist Du das durch eine eVB-Nummer nach, diese elektronische Versicherungsbestätigung bekommst Du von Deinem Autoversicherer.
Diese Bedingungen musst Du zusätzlich erfüllen, wenn Du das rote H-Nummernschild benutzt:
- Stell sicher, dass Dein Fahrzeug fahrtüchtig und verkehrssicher ist.
- Die roten Kennzeichen musst Du gut sichtbar außen an Deinem Wagen anbringen.
- Hab Dein Fahrzeugscheinheft für Dein rotes Nummernschild immer dabei (§ 43 II S. 1 FZV).
- Dokumentiere Deine Fahrten in einem Fahrtenbuch.
Wie Du ganz unkompliziert ein Fahrzeugscheinheft für Dein rotes Nummernschild bekommst und wie Du ein Fahrtenbuch führst, erklären wir Dir in den folgenden Abschnitten.
So führst Du ein Fahrzeugscheinheft für Dein rotes Oldtimer Kennzeichen
Du darfst mit Deinem roten Oldtimer-Kennzeichen mehrere Fahrzeuge fahren. Mindestens sind es zehn. Wie viele genau, wird von Zulassungsstellen unterschiedlich gehandhabt. Gut zu wissen: Auch historische Motorräder und Autos können sich ein rotes Kennzeichen teilen. Dafür kannst Du Dir das Nummernschild zusätzlich in einem anderen Format ausstellen lassen.
Egal ob Pkw oder Kraftrad: All Deine Fahrzeuge, die mit dem roten Nummernschild unterwegs sein sollen, müssen im Fahrzeugscheinheft für Dein rotes Kennzeichen aufgeführt sein.
Beachte: Das Fahrzeugscheinheft ist etwas anderes als Dein Fahrzeugschein, der so etwas wie der Personalausweis Deines Autos ist. Lies alles, was Du zum Thema Fahrzeugschein wissen musst, im Finanztip-Ratgeber Der Fahrzeugschein einfach erklärt.
Das Fahrzeugscheinheft hingegen gehört vielmehr zu Deinem roten Oldtimer-Nummernschild. Du musste es bei jeder Fahrtdabei haben. Denn mit dem Dokument weist Du nach, dass Du das 07er Kennzeichen ordnungsgemäß verwendest. Also vor allem, dass Du nur die Fahrzeuge damit fährst, die Du bei Ausstellung des Kennzeichens angegeben hast.
In aller Regel wird Dir ein Fahrzeugscheinheft von der Zulassungsbehörde ausgehändigt, wenn Du Dein rotes Kennzeichen bekommst. Du musst alle Fahrzeuge angeben, die mit dem roten Oldtimer-Kennzeichen gefahren werden sollen. Die Zulassungsstelle trägt Autos und Motorräder in das Fahrzeugscheinheft ein.
Doch wie sieht ein Fahrzeugscheinheft überhaupt aus? Willst Du das Papier vorbereiten oder sicherstellen, dass Du eines bekommst, kannst Du auch einen Vordruck mit zur Zulassungsstelle nehmen. Es ist wichtig, dass Du Dich an den Wortlaut des Gesetzes hältst für den Nachweis. Die relevante Regel ist Anlage 15 zu § 43 II Satz 1 FZV. Wir haben Dir alle Informationen druckbar auf zwei Seiten gepackt.
Muster Fahrzeugscheinheft rotes H-Kennzeichen
So führst Du Dein Fahrtenbuch für Dein rotes Kennzeichen richtig
Obwohl es erfahrungsgemäß nicht alle Zulassungsstellen fordern, ist ein Fahrtnachweis auch für rote Oldtimer-Kennzeichen vom Gesetzgeber vorgeschrieben (§ 43 II S. 1 FZV iVm. § 41 III S. 3 FZV). Nach Paragraf 43 II S. 1 FZV gilt unter anderem Paragraf 41 III S. 3 entsprechend, der anordnet, dass für alle Fahrten mit roten Händlerkennzeichen fortlaufende Aufzeichnungen zu führen sind. Daraus hervorgehen müssen für Händlerkennzeichen: das verwendete rote Kennzeichen, das Datum der Fahrt, deren Beginn und Ende, der Fahrzeugführer mit dessen Anschrift, die Fahrzeugklasse und der Hersteller des Fahrzeuges sowie die Fahrzeugidentifizierungsnummer und die Fahrtstrecke.
Folgende Punkte muss entsprechend der Nachweis für Fahrten mit einem roten Oldtimer-Kennzeichen erfüllen:
- Der Nachweis sollte eine fortlaufende Nummer führen und geheftet oder geklebt sein, damit eine nachträgliche Manipulation nicht möglich ist.
- Du musst jede Fahrt mit Route benennen, also Beginn der Strecke, Ziel sowie markante Zwischenpunkte. Wichtig ist, dass jede Fahrt lückenlos erfasst wird:
- Datum und Uhrzeit zu Beginn der Fahrt
- Kilometerstand zu Beginn der Fahrt
- Reiseroute und Ziel
- Zweck der Fahrt, zum Beispiel „Fahrt zum Roadrunners Paradise & Race in Finowfurt“, „Werkstattbesuch“
- Datum und Uhrzeit zur Beendigung der Fahrt
- Kilometerstand zur Beendigung der Fahrt
- Anzahl der gefahrenen Kilometer
- Außerdem musst Du kenntlich machen, wer der Fahrer des Autos war.
- Wenn Du mehrere Fahrzeuge mit Deinem roten Nummernschild bewegen darfst, dann schreib zusätzlich auf, um welches Fahrzeug es sich handelt – und zwar über die Fahrgestellnummer beziehungsweise Fahrzeugidentifizierungsnummer.
Du kannst Dir ein Fahrtenbuch oder -heft im Schreibwarenladen kaufen. Oder auch beim Schilderdienst, also dort, wo Du Dir Dein rotes Nummernschild prägen lässt. Auch an Tankstellen bekommst Du oft Fahrtenbücher. Im Folgenden findest Du ein Muster, wie ein Fahrtenbuch aussehen kann.
Der wichtigste Tipp zum Fahrtenbuch am Ende: Deponiere sowohl Fahrtenbuch als auch Schreibzeug direkt im Auto. Und schreib jede Fahrt wirklich unmittelbar nach der Ankunft auf.
Welche Fahrten darfst Du mit rotem Kennzeichen machen?
Mit Deinem roten Nummernschild für Oldtimer darfst Du nicht einfach so durch die Gegend fahren. Als Besitzer eines Oldtimers darfst Du mit den roten Kennzeichen nur zu bestimmten Anlässen reisen: Fahrten zu Oldtimer-Treffen, Probe- und Überführungsfahrten sowie Fahrten, die mit der Wartung oder Reparatur des Fahrzeugs zusammenhängen (§ 43 FZV).
Mit dem roten 07-Kennzeichen darfst Du auch in Umweltzonen fahren. Abstecher zu anderen Zwecken, etwa zum Einkaufen oder einfach nur für Spritztouren, sind aber nicht erlaubt.
Mit diesem Oldtimer-Kennzeichen darfst Du nicht einfach ins Ausland fahren
Achtung: Mit Deinem roten H-Kennzeichen darfst Du nicht einfach so ins Ausland fahren. Denn das rote H-Kennzeichen erfüllt nicht die Anforderungen des internationalen Übereinkommens über den Straßenverkehr von 1968, der sogenannten Wiener Straßenverkehrskonvention. Du bist mit dem Nummernschild sonst eventuell ohne rechtmäßige Autozulassung unterwegs.
Was kostet ein rotes Kennzeichen für Oldtimer-Besitzer?
Die Beantragung des roten Kennzeichens für Oldtimer kostet je nach Zulassungsstelle und Bearbeitungsaufwand zwischen 30 und 200 Euro, dazu kommen noch die Gebühren für das Fahrzeugscheinheft und das Fahrtenbuch. Der Steuersatz ist identisch mit dem des H-Kennzeichens.
Du zahlst pro Jahr pauschal 191,73 Euro für Pkw oder Lkw und 46,02 Euro für Motorräder (§ 9 KraftStG). Dazu kommen noch Versicherungsbeiträge zumindest für Haftpflicht hinzu. Wenn Du die zusätzliche Absicherung möchtest, auch für Teilkasko beziehungsweise Vollkasko – für Oldtimer bieten Versicherer spezielle Tarife an. Vergleichen lohnt! Was eine Kasko-Absicherung abdeckt, liest Du im Finanztip-Ratgeber zu Vollkasko oder Teilkasko.
Statt rotem Nummernschild: Die Lösung für Dich und Deinen Nicht-Oldtimer
Willst Du ein jüngeres Fahrzeug, das nicht zugelassen ist, für einen kurzen Zeitraum bewegen, brauchst Du ebenfalls ein Kennzeichen. Die Lösung für Dich ist aber, wie bereits gezeigt, nicht das rote Nummernschild.
Stattdessen musst Du ein jeweils fünf Tage gültiges Kurzzeitkennzeichen nutzen. Wie Du dieses Kennzeichen bekommst sowie alle Vor- Nachteile und auch Alternativen zur Kurzzeitzulassung liest Du im Finanztip-Ratgeber So bekommst Du günstig ein Kurzzeitkennzeichen.
Zum Vergleich: So sieht ein Kurzzeitkennzeichen aus

Quelle: Bundesministerium für Verkehr (Stand: Juli 2025)
Erkennbar am gelben rechten Rand: mit dem Kurzzeitkennzeichen aus dem obenstehenden Beispiel-Bild durfte der Wagen bis einschließlich 9. März 2010 gefahren werden.
Wann bekommen Händler und Werkstätten ein rotes Nummernschild?
Rote Kennzeichen, bei denen die Nummernfolge mit den Ziffern 05 und 06 starten, bekommen nur Prüfstellen, Werkstätten und Händler. Prüfstellen wie Tüv oder Dekra nutzen die roten 05-Kennzeichen für Prüf- und Testfahrten. Autohändler hingegen können mit roten 06-Kennzeichen Wagen überführen oder probefahren.
So sieht ein Händlerkennzeichen aus

Quelle: Bundesministerium für Verkehr (Stand: Juli 2025)
Wer kann ein rotes Nummernschild als Händlerkennzeichen beantragen?
Nur ein angemeldeter Kfz-Gewerbebetrieb kann ein rotes Händlerkennzeichen beantragen. Außerdem muss der Antragsteller der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zufolge zuverlässig sein (§ 41 FZV). Konkret bedeutet das: Das polizeiliche Führungszeugnis darf keine Vorstrafen enthalten und im Flensburger Fahreignungsregister dürfen keine Regelverstöße dokumentiert sein.
Notwendig zur Beantragung des Händlerkennzeichens sind folgende Dokumente:
5. formloser Antrag mit Begründung des Bedarfs
6. Gewerbeschein und Handelsregisterauszug
7. ein aktuelles Führungszeugnis – das bekommst Du unter anderem bei Deinem Bürgeramt
8. eine aktuelle Fahreignungsregisterauskunft, also die Info, ob Du Punkte in der Verkehrssünderkarte in Flensburg hast – die bekommst Du kostenlos übers Kraftfahrbundesamt
9. Personalausweis oder Reisepass
10. eine elektronische Versicherungsbestätigung (evB), kurz eVB – also den Nachweis, dass Du mindestens eine Kfz-Haftpflicht für Dein Fahrzeug hast
11. Sepa-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
Die Vergabe des Händler- oder Wechselkennzeichens kostet je nach Zulassungsstelle zwischen 30 bis 200 Euro. Dazu kommen mindestens zehn bis 20 Euro für das Kennzeichen. Die Kfz-Steuer beträgt knapp 192 Euro pro Jahr für Kfz oder Lkw und rund 46 Euro für Motorräder. Außerdem fallen noch die Versicherungsbeiträge für Haftpflicht und Voll- oder Teilkasko an.
Weitere Themen
- Falsche Angaben in der Kfz-Versicherung
- Totalschaden und Restwert nach Unfall
- Kfz-Haftpflichtversicherung
- Kfz-Versicherung wechseln
- Gebrauchsanweisung Huk24-Rechner
- Allianz, Huk-Coburg und Huk24
- Kfz-Versicherung der Allianz
- Kfz-Versicherung der Debeka
- Kfz-Versicherung der Europa
- Kfz-Versicherung der HDI
- Kfz-Versicherung der Huk24
- Kfz-Versicherung der S-Direkt
- Kfz-Versicherung der WGV
- Nutzungsausfallentschädigung statt Mietwagen
- Reparaturkosten und Kfz-Versicherung
- Fahranfänger
- So viel bringen Tarifmerkmale
- Autoversicherung vom Hersteller
- Kfz-Versicherung der Admiral Direkt
- Kfz-Versicherung der Axa
- Kfz-Versicherung der DEVK
- Kfz-Versicherung der Generali
- Kfz-Versicherung der Huk-Coburg
- Kfz-Versicherung der LVM
- Kfz-Versicherung der VHV-Gruppe
* Was der Stern bedeutet:
Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.
Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).
Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.
Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Empfehlungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.
Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.



