3 Nachmieter ist ein Märchen
Nicht auszurotten ist das Märchen, wonach es vollkommen ausreicht, drei Nachmieter zu stellen und der Mieter kommt aus dem Mietvertrag heraus, es sei denn, die Nachmieterstellung ist bereits ausdrücklich im Vertrag festgelegt worden.
Eine Ausnahme sind nur ausreichende Härtefälle, die Gerichte als außerordentlichen Grund für eine Nachmieterstellung durch den Mieters akzeptieren. Beispiele:
- beruflich bedingter Ortswechsel
- Geburt eines Kindes
- Heirat
- schwerer Kankheit
- bei unberechtigter Verweigerung der Untervermietung.
Für Mieter ist daher auf jeden Fall die Vereinbarung einer Nachmieterklausel vorteilhaft. Diese Klausel muss im Mietvertrag
stehen. Für Mieter kann es sogar günstiger sein, an einer anderen Stelle im Vertrag hierfür nachzugeben.
Bei außerordentlichen Kündigungen muss der Nachmieter bereit sein, das Mietverhältnis vorbehaltlos zu den vertraglich
vereinbarten Bedingungen weiterzuführen. Der Vermieter hat außerdem eine Bedenkzeit für die Akzeptanz des Nachmieters. Der Artikel Kann ich als Mieter die Kündigungsfrist durch einen Nachmieter verkürzen? beschreibt genauer, was der Mieter bei der Gestellung eines Nachmieters zu beachten hat.
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