Neuregelung der Kfz-Steuer

Die "Autosteuer" ist zum 1. Juli 2009 neu geregelt worden. Das Ziel war die Umstellung auf eine stark CO2-basierte Kfz-Steuer. Damit besteht die Kfz-Steuer aus zwei Komponenten: Die Besteuerung nach dem CO2-Gehalt (Schadstoffausstoß) und die Besteuerung nach dem Hubraum. Für diese Form der "CO2-Steuer" soll der Bund die Ertragshoheit erhalten. Das bedeutet, dass der Bund die gesamten Einnahmen aus der Kfz-Steuer erhält. Die Länder erhalten hierfür als Kompensation einen jährlichen Festbetrag in Höhe des tatsächlichen Aufkommens der Kfz-Steuer des vergangenen Jahres.

Kernpunkte der Kfz-Steuerreform sind:

Mit dem nachstehenden Kfz-Steuerrechner der steuerberaten.de Steuerberatungsgesellschaft mbH können Sie schnell und einfach berechnen, wie hoch die Kfz-Steuer für Neuwagen ab dem 1. Juli 2009 seit wird. Eine Kfz-Steuer fällt natürlich nur an, wenn der Kauf eines entsprechenden Neuwagens nicht von der Kfz-Steuer für ein oder zwei Jahr befreit ist (siehe hierzu weiter unten). Mit einem so genannten CO2-Steuerrechner können Sie die individuelle C02-Steuer berechnen.
Kfz-Steuer(c) steuerberaten.de
Die Steuerpflicht für Fahrzeuge beginnt mit der Zulassung des Fahrzeugs und endet mit der Abmeldung des Fahrzeugs. Die Höhe der Kfz-Steuer richtet sich bisher nach der Größe des Hubraums bzw. dem zulässigen Gesamtgewicht für Krafträder und Pkw und nicht nach dem Schadtstoffausstoß. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website Bundesministerium für Finanzen. Ein PDF-Flyer mit dem Titel "Die Kraftfahrzeugsteuer im Überblick" erleichtert den Einstieg in die Materie. Außerdem bietet das Finanzministerium auch die Berechnung der Kfz-Jahressteuer.
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Kfz-Steuerbefreiung bis zu 2 Jahre
In einem ersten Schritt wurde bereits für Zwecke der Beschäftigungssicherung eine - auf maximal 2 Jahre - befristete Kfz-Steuer eingeführt Unabhängig von der Förderung des nachträglichen Einbaus von Partikelfilter und der vorgesehenen Kfz-Steuerreform wurde eine Steuervergünstigung bei Neukauf eines Autos bis zum 30. Juni 2009 gewährt: Steuerzahler, die innerhalb des Zeitraumes vom 5. November 2008 bis zum 30. Juni 2009 ein neues Auto kauften und zulassen haben, kamen in den Genuss ab dem Tag der Zulassung für ein Jahr lang keine Kfz-Steuer zu zahlen. Die Frist für die Kfz-Steuerbefreiung verlängert sich auf zwei Jahre, aber maximal bis zum 31.12.2010, wenn es sich bei der Erstzulassung um ein Auto mit Euro-5 oder Euro-6-Norm handelt.

Nach Ablauf der steuerfreien Phase erfolgt die Kfz-Besteuerung nach dem "Günstiger-Prinzip". Entweder wird die bisherige alte Steuerformel oder die neue neue CO-2-Steuer zur Berechnung der Steuerhöhe verwendet.

Umweltprämie für Verschrottung älterer Autos
Ein weiterer Aspekt der Beschäftigungssicherung und Stützung der Konjunktur war die Gewährung einer so genannten Verschrottungsprämie für ältere Autos, wenn gleichzeitig ein neues Auto in 2009 gekauft wird, das mindestens die Anforderungen an die Abgasnorm Euro 4 erfüllt. Siehe hierzu Voraussetzungen der Umweltprämie.

Fazit: Die Bundesregierung geht mit der CO2-basierten Kfz-Steuerreform einen weiteren Schritt in Richtung "Maßnahmen gegen Treibhauseffekt".. Über viele Jahre wurden unterschiedliche Steuermodelle, bis hin zur generellen Umlage auf die Mineralölsteuer politisch diskutiert. Auch die neue "Autosteuer" ist keine echte Klimaschutzsteuer, denn der "Verbrauch nach gefahrenen Kilometer" wird letztlich nur durch die Mineralölsteuer erfasst. Positiv ist aber aus volkswirtschaftlicher Sicht, dass der Bund die Ertragshoheit erhält und so besser und schneller bei der Kfz-Steuer auf veränderte Verhältnisse reagieren kann.

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