Europäische Fluggastrechte Deine Rechte bei Ärger mit der Airline

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Expertin Recht

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Europäischen Fluggastrechte schützen Dich, wenn Dein Flug ausfällt oder sich verspätet – mit Entschädigungen von bis zu 600 Euro.
  • Geht Dein Gepäck verloren oder wird es beschädigt, kannst Du bis zu 1.600 Euro von der Fluggesellschaft verlangen.
  • Neu: Fluggäste sollen erst ab vier Stunden Verspätung eine Ausgleichszahlung von höchstens 500 Euro bekommen. Das Europäische Parlament kann diese Fluggastrechte-Reform noch verhindern.

So gehst Du vor

  • Ist Dein Flug ausgefallen oder hat er sich verspätet, kannst Du mit dem Finanztip-Fluggastrechte-Rechner ein passendes Musterschreiben erstellen und an die Airline schicken.
  • Reagiert das Unternehmen nicht oder weigert es sich zu zahlen, kannst Du Dich kostenlos an eine Schlichtungsstelle wenden.
  • Willst Du Dein Geld sofort, kannst Du Deine Ansprüche an einen Sofortentschädiger wie Ersatzpilot oder EUflight verkaufen. Als Alternative kannst Du einen Inkassodienstleister beauftragen. Finanztip empfiehlt Fairplane und Flightright.

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Ob sich Dein Flug verspätet, überbucht oder ganz ausgefallen ist oder das Gepäck nicht ankommt: Wenn die Reise mit dem Flugzeug nicht glatt läuft, hast Du Rechte nach der europäischen Fluggastrechte-Verordnung (VO (EG) Nr. 261/2004) sowie nach dem Montrealer Abkommen. Wir erklären Dir Deine Rechte und wie Du sie durchsetzen kannst. 

Welche Fluggastrechte hast Du?

Welche Fluggastrechte Dir zustehen, hängt davon ab, was bei Deinem Flug schiefgelaufen ist. Bist Du zu spät am Ziel angekommen, ist Dein Flug ausgefallen oder hast Du Deinen Flug verpasst, weil der Security-Check zu lange gedauert hat? Wir geben Dir einen Überblick darüber, welche Ansprüche Dir bei welchem Flugärger zustehen.  

Fluggastrechte – Übersicht nach Fluggastrechte-Verordnung 

1. Verspätung (ab 3 Stunden)
  • Ausgleichszahlung

250 €  → bis 1.500 km
400 € → 1.500 km bis 3.500 km
600 € → über 3.500 km

kein Anspruch bei außergewöhnlichen Umständen!

  • Betreuung
Essen, Getränke, Hotel und Transfer bei Übernachtung
 Flugverspätung
2. Annullierung
  • Ausgleichszahlung

250 €  → bis 1.500 km
400 € → 1.500 km bis 3.500 km
600 € → über 3.500 km

kein Anspruch bei außergewöhnlichen Umständen!

kein Anspruch bei rechtzeitiger Info (mehr als 14 Tage vor Abflug oder mit akzeptabler Ersatzbeförderung)!

  • Betreuung
Essen, Getränke, Hotel und Transfer bei Übernachtung
  • Unterstützung
Ersatzbeförderung oder Ticketerstattung
 Flugannullierung
3. Nichtbeförderung
  • Ausgleichszahlung

250 €  → bis 1.500 km
400 € → 1.500 km bis 3.500 km
600 € → über 3.500 km

kein Anspruch bei wichtigem Grund (Sicherheitsrisiko)!

  • Betreuung
Essen, Getränke, Hotel und Transfer bei Übernachtung
 Flugannullierung

Quelle: Finanztip-Recherche, Art. 5, 7, 8, 9 Fluggastrechte-VO (Stand: September 2025) 

Was kannst Du verlangen, wenn sich Dein Flug verspätet? 

Kommt Dein Flug mehr als drei Stunden zu spät ans Ziel, kannst Du eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro bekommen – zumindest dann, wenn die Fluggesellschaft für die Verspätung verantwortlich war.

Die Airline muss sich auch um Deine Verpflegung kümmern und eine Übernachtung zahlen, falls der Ersatzflug erst am nächsten Tag startet. 

Ausführliche Informationen und ein Finanztip-Musterschreiben, mit dem Du die Entschädigung einfordern kannst, findest Du hier:

Flugverspätung.

Ausblick: Airlines sollen zukünftig erst ab vier Stunden Verspätung eine Ausgleichszahlung leisten. Zudem soll je nach Flugdistanz ein Passagier nur noch zwischen 300 und 500 Euro bekommen. 

Auf diese Regelung hat sich der Rat der europäischen Verkehrsminister am 5. Juni 2025 geeinigt. Das Europäische Parlament kann die Reform noch verhindern oder abändern. Im Herbst 2025 wird eine Entscheidung erwartet. Finanztip wird weiter über die Reform der Fluggastrechte berichten.

Was steht Dir zu, wenn Dein Flug ausgefallen ist?

Wurde Dein Flug gestrichen oder erscheint auf der Anzeige für Abflüge als Status „canceled“, kannst Du Dir von der Airline den Flugpreis erstatten lassen. Du kannst aber auch darauf bestehen, einen Ersatzflug zu bekommen. Zusätzlich hast Du eventuell Anspruch auf Entschädigung, wenn Dein Flug kurzfristig ausgefallen ist. Was Dir genau zusteht und wie Du es einfordern kannst, erfährst Du hier

Flugannullierung.

Was tun, wenn die Airline Dich nicht mitnimmt? 

Nimmt die Airline Dich nicht mit, weil der Flug zum Beispiel überbucht ist, kannst Du eine Ausgleichzahlung verlangen. Zudem hast Du die Wahl zwischen Umbuchung und Erstattung des Ticketpreises.

Im Fall der Überbuchung bietet Dir die Airline in der Regel einen anderen Flug an oder versucht Dich davon zu überzeugen, freiwillig von der Buchung zurückzutreten. 

Finden sich nicht genug Passagiere, die freiwillig auf ihren Platz verzichten, dann bucht die Airline selbstständig einige Personen um. Das nennt sich: Nichtbeförderung (Art. 4 Abs. 3 FluggastrechtV). In einem solchen Fall stehen Dir dieselben Rechte zu wie bei einer Flugannullierung. Du hast also auf jeden Fall Anspruch auf eine Ersatzbeförderung zum nächsten möglichen Zeitpunkt oder wann es Dir gut passt. Zudem kannst Du eventuell eine Ausgleichszahlung verlangen.

Flugannullierung.

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön

Du solltest nur dann auf Deinen Platz verzichten, wenn die Airline Dir eine gute Alternative anbietet. Denn sobald Du das Angebot annimmst, verfällt Dein Anspruch auf Entschädigung gegen die Fluggesellschaft.

Dr. Britta Beate Schön
Unsere Finanztip-Expertin für Recht

Beispiel: Adrian buchte einen Flug von Düsseldorf über Paris nach Johannesburg. Der Zubringerflug nach Paris wurde gestrichen. Daraufhin buchte die Airline Adrian eigenmächtig auf einen Flug von Düsseldorf über Amsterdam nach Johannesburg. Die Umbuchung war eine Nichtbeförderung. Adrian hatte zusätzlich Anspruch auf Entschädigung (AG Düsseldorf, 15.12.2017, Az. 49 C 343/17).

Ist Downgrading eine Nichtbeförderung?

Wirst Du von der Business-Class in die Economy umgebucht, nennt sich das Downgrading. Wenn die gebuchte Beförderungsklasse überbucht ist, du aber in einer anderen mitfliegen kannst, ist das keine Nichtbeförderung im Sinne der Fluggastrechte-Verordnung. 

Wegen eines Downgrading hast Du keinen Anspruch auf Ausgleichszahlung (LG Landshut, 04.05.2017, Az. 41 O 2511/16). Aber Du kannst je nach Flugstrecke den zu viel gezahlten Ticketpreis zurückverlangen (EuGH, 22.06.2016, Az. C-255/15).

Verfällt Dein Rückflug, wenn Du den Hinflug nicht genutzt hast?

Dein Rückflug verfällt nicht, wenn Du Hin- und Rückflug zusammen gebucht hast und den Hinflug nicht angetreten hast. Die Fluggesellschaften nennen das No-Show oder Cross-Ticketing. Meist nimmt Dich die Airline aber nur mit, wenn Du für den Rückflug einen Aufpreis zahlst.

Eine solche Praxis der Airlines wird nicht als Nichtbeförderung im Sinne der Fluggastrechte-Verordnung gewertet. Du hast in einem solchen Fall keinen Anspruch auf Ausgleichszahlung wie bei einer Annullierung oder großen Flugverspätung (BGH, 25.04.2023, Az. X ZR 25/22).

Ausblick: Die Situation für Fluggäste soll verbessert werden, die den Hinflug nicht angetreten haben. Zukünftig sollen Passagiere, denen der Rückflug verweigert wird, weil sie den Hinflug nicht genutzt haben, eine Entschädigung zustehen. Im Rahmen der Reform der Fluggastrechte hat sich der Rat der Europäischen Union am 5. Juni 2025 darauf geeinigt. Das Europäische Parlament wird im Herbst 2025 über das Vorhaben entscheiden. 

Wann darf Dich die Airline zurückweisen?

Aus wichtigen Gründen darf die Airline einem Passagier die Beförderung verweigern – zum Beispiel, wenn er ein Sicherheitsrisiko darstellt. Das gilt auch für den Fall, dass der Fluggast starke gesundheitliche Probleme hat, hochschwanger ist oder notwendige Dokumente wie Reisepass oder Visum fehlen. 

Achtung: Die Airline darf Dich zu Recht zurückweisen, wenn Dein Pass abgelaufen ist.

Sie muss Dich mitnehmen, selbst wenn Du am Check-in nicht die Kreditkarte vorlegen kannst, mit der Du das Ticket bezahlt hast (LG Frankfurt a.M., 27.01.2011, Az. 2-24 O 142/10).

Solange das Boarding noch nicht abgeschlossen und die Türen des Flugzeugs noch geöffnet sind, besteht eine Mitnahmeverpflichtung der Fluggesellschaft. In einem solchen Fall darf die Airline einen Passagier nicht zurückweisen (LG Frankfurt, 05.06.2025, Az. 2 -24 S 93/24). Die Airline musste Entschädigungen zahlen.

Wann hast Du welchen Anspruch auf Entschädigung?

Wann Du Anspruch auf Entschädigung hast, findest Du mit unserem Fluggastrechte-Tool heraus. 

Berechne Deine Ansprüche mit dem Finanztip-Fluggastrechner


Wann ist die Fluggastrechte-Verordnung anwendbar?

Damit Du Dich grundsätzlich auf die europäischen Fluggastrechte berufen kannst, muss Dein Flug entweder

  1. in einem EU-Land gestartet sein oder
  2. in einem EU-Land gelandet sein, wenn die Airline zusätzlich ihren Sitz in einem Mitgliedsland der Europäischen Union hat.

Gelten die Fluggastrechte für Großbritannien?

Fliegst Du von Deutschland ins Vereinigte Königreich (UK), bist Du durch die europäischen Fluggastrechte geschützt – trotz Brexit. Hast Du einen Flug von Großbritannien nach Deutschland gebucht, gelten für Dich die Fluggastrechte ebenfalls, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat.

Seit Januar 2021 gelten die europäischen Fluggastrechte nicht mehr für Flüge aus dem Vereinigten Königreich (UK) in die EU, die von einer Fluggesellschaft mit Sitz in Großbritannien oder einem anderen Land außerhalb der EU durchgeführt werden. 

Gelten die europäischen Fluggastrechte in anderen Ländern?

Die Regelungen der europäischen Fluggastrechte-Verordnung gelten ebenfalls in der Schweiz, Norwegen und Island, auch wenn diese Länder keine Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind.

Was sind „außergewöhnliche Umstände“ bei Flugreisen?

Die Fluggesellschaft muss Dich nicht entschädigen, wenn die Gründe für die Verspätung oder die Annullierung nicht in ihrem Verantwortungsbereich lagen. 

Was aber genau solche außergewöhnlichen Umstände sind, ist in der Verordnung nicht klar geregelt. Deshalb wird darüber vor Gericht oft gestritten. Im Jahr 2024 gab es in Deutschland nach Auskunft des Deutschen Richterbundes 131.000 Klagen gegen Fluggesellschaften.

Das sind Beispiele für außergewöhnliche Umstände:

  • Terroranschläge, politische Instabilität und Sicherheitsrisiken
  • Schließung des Flughafens
  • extrem schlechtes Wetter (LG Lübeck, 16.06.2023, Az. 14 S 33/23)
  • Server- und Systemausfall am Flughafen
  • zu wenig Flughafenpersonal für die Verladung von Gepäck

Die meisten technischen Probleme, die sich bei der Wartung von Flugzeugen zeigen, liegen im Verantwortungsbereich der Airline. Das gilt ebenso für einen Streik des Flugpersonals oder Erkrankungen der Crew. Das gehört zum regulären Flugbetrieb und gilt daher nicht als außergewöhnlicher Umstand.

Die Fluggesellschaft muss beweisen, dass sie die Umstände nicht zu verantworten hatte. Zudem muss sie belegen, dass die Verspätung oder der Ausfall auch nicht vermeidbar gewesen wäre. Das ist in den Gerichtsverfahren oft die kritische Frage.

Ausblick: Die Reform der Fluggastrechte soll eine Klarstellung enthalten, was genau unter außergewöhnlichen Umständen zu verstehen ist. Der Rat der europäischen Verkehrsminister hat sich am 5. Juni 2025 darauf geeinigt. 

Wer hilft, wenn die Airline nicht zahlt?

Wenn Du Deine Forderungen an die Airline gestellt hast, sie aber nicht zahlt, kannst Du Dich kostenlos an eine Schlichtungsstelle wenden.

1. Welche Schlichtungsstellen gibt es für Flugreisen?

Es gibt für Verbraucher zwei Schlichtungsstellen, wenn es um Ärger mit einer Fluggesellschaft geht. Welche Schlichtungsstelle für Dich zuständig ist, hängt von der Airline ab. Entweder Du wendest Dich an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr oder an Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz (BfJ).

Ist die Fluggesellschaft Mitglied bei der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr, ist diese zuständig. Derzeit beteiligen sich 44 Airlines an dem Verfahren (Stand: September 2025). 

Schlichtungsstelle

Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V.

ehemals SÖP, Berlin

  • anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle
  • kostenlos für Verbraucher
  • Unterlagen können online eingereicht werden
  • Du musst zwei Monate warten nach Deiner Beschwerde, bevor Du einen Schlichtungsantrag stellen kannst

Findet sich Deine Fluggesellschaft nicht in der Mitgliederliste der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr, kannst Du Dich an die behördliche Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz (BfJ) wenden.

2. Was bieten Fluggasthelfer?

Willst Du Deine Entschädigung so schnell wie möglich haben, kannst Du Dich an einen Sofortentschädiger wenden. Solche Unternehmen prüfen zunächst die Erfolgsaussichten Deines Falls. Stehen die Chancen gut, unterbreiten sie Dir ein Angebot. Stimmst Du zu, kauft das Unternehmen die Forderung und zahlt Dir sofort eine Entschädigung aus – abzüglich Provision. 

Finanztip empfiehlt unter diesen Anbietern Ersatzpilot und EUflight. 

Ersatz-Pilot

Ersatz-Pilot

Sofortentschädiger Ersatzpilot GmbH, Pinneberg

  • Honorar zwischen 29 und 25 Prozent der Entschädigung inklusive MwSt.
  • transparenter Preis
  • viel Erfahrung, mehr als 12.000 Entschädigungen in 2024 ausgezahlt

EUflight

Sofortentschädiger EUflight.de GmbH, Hamburg

  • Honorar von 33,3 Prozent der Entschädigung inklusive MwSt.
  • transparenter Preis
  • viel Erfahrung, mehr als 19.000 Auszahlungen in 2024

Du kannst Dich auch an einen Inkassodienstleister wenden, insbesondere wenn kein Sofortentschädiger Deinen Fall kaufen möchte. Diese Rechtsdienstleister leiten Dir die Entschädigung erst weiter, wenn sie das Geld von der Airline bekommen haben. Du zahlst nur im Erfolgsfall. Bis Du Deine Entschädigung auf dem Konto hast, kann es allerdings dauern. 

Finanztip empfiehlt Fairplane und Flightright. Wie Finanztip untersucht hat, kannst Du im Ratgeber Fluggasthelfer nachlesen.

Fairplane

Prozessfinanzierer FP Passenger Service GmbH, Wien

  • Honorar von 24 bis 35 Prozent der Entschädigung inklusive MwSt.
  • transparenter Kostenausweis
  • viel Erfahrung, seit 2011 tätig
Flightright new Logo

Flightright Fluggastrechte

Flightright GmbH, Berlin

  • Honorar von 23,8 bis 35,7 Prozent der Entschädigung inklusive MwSt.
  • sehr viel Erfahrung, seit 2010 tätig
  • Zuschlag von 14 Prozent, wenn ein Partneranwalt tätig wird

Welche Rechte hast Du rund ums Gepäck?

Welche Ansprüche Du bei beschädigtem oder verloren gegangenem Gepäck hast, regelt das Montrealer Abkommen. Darin ist festgelegt, dass Passagiere derzeit umgerechnet bis zu 1.600 Euro Schadensersatz bekommen können, wenn Koffer verloren gehen oder beschädigt werden. Die Fluggesellschaft ist für aufgegebenes Gepäck verantwortlich. Auf Dein Handgepäck musst Du selbst aufpassen.

Wie Du am besten vorgehst, wenn Dein Gepäck verloren gegangen ist oder beschädigt wurde, hat Finanztip für Dich in einer Checkliste zusammengefasst.

Checkliste Ärger mit Gepäck

Wichtig: Im Rahmen einer Pauschalreise können Reisende zusätzlich den Reisepreis mindern, falls der Koffer zu spät oder gar nicht ankommt. Pro Tag ohne Gepäck kannst Du den Tagespreis der Reise um rund 25 Prozent mindern. Was Du dabei beachten musst, findest Du im Ratgeber zum Reisemängel reklamieren.

Auch interessant: Stehst Du ohne Gepäck im Ausland, kannst Du in besonderen Fällen sogar den gesamten Ticketpreis zurückverlangen.

Beispiel: Eine Familie flog zu einer Hochzeit von Hannover nach Mombasa; die festliche Garderobe kam nicht rechtzeitig an. Die Kosten für eine notdürftige Ersatzbeschaffung musste die Fluggesellschaft übernehmen. Aber damit nicht genug. Sie musste den gesamten Ticketpreis für den Hinflug erstatten, da die Reise für die Passagiere erheblich beeinträchtigt wurde (OLG Celle, 20.10.2022, Az. 11 U 9/22).

Welche Rechte haben Flugreisende mit Behinderung?

Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität haben bei Flugreisen besondere Rechte nach der europäischen Verordnung (EG) Nr. 1107/2006

Jede Airline muss einen besonderen Begleit- und Betreuungsservice anbieten. Rollstühle sollten genauso befördert werden wie Blindenhunde. Um den Betreuungsservice in Anspruch zu nehmen, sollten sich körperlich eingeschränkte Flugreisende mindestens 48 Stunden vor Abflug bei der Fluggesellschaft anmelden.

Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer dürfen als Erste in den Flieger einsteigen und auch als erste wieder aussteigen. Klappt dies nicht und verpasst derjenige deshalb seinen Anschlussflug, muss die Fluggesellschaft ein Ersatzticket zahlen und auch eine Entschädigung (BGH, 20.06.2023, Az. X ZR 84/22).

Wie transparent müssen Flugpreise sein?

Nach der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 sind Fluggesellschaften, Reiseveranstalter und Reisevermittler verpflichtet, die Preise für ein Flugticket transparent auszuweisen (Art. 23).

Die Anbieter oder Vermittler müssen im Internet immer die Endpreise angeben – inklusive aller Steuern und Gebühren.

Fluggesellschaften müssen den Ticketpreis zu Beginn der Buchung aufschlüsseln und neben dem Endpreis auch den reinen Flugpreis, Steuern, Flughafengebühren und weitere Entgelte ausweisen (KG Berlin, 03.09.2020, Az. 23 U 34/16).

Auch Online-Vermittlungsportale müssen für eine Flugreise sämtliche Kosten auflisten. Dies gilt selbst dann, wenn es die Kosten für einzelne Positionen nicht von der Fluglinie erhält, zum Beispiel Zusatzkosten für die Gepäckbeförderung (OLG Frankfurt a.M., 18.04.2024, Az. 6 U 108/22).

Diese Preistransparenz hilft Dir besonders, wenn Du selbst einen Flug storniert hast und die Steuern und Gebühren zurückverlangst. Mehr dazu im Ratgeber zur Flugstornierung.

Neu: Aus Sicht der Verbraucherzentralen sind Fluggesellschaften verpflichtet, angemessenes Handgepäck ohne Extrakosten zu befördern. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat gegen Easyjet, WizzAir und Vueling Klage erhoben, da Verbraucher vor Kostenfallen geschützt werden müssen. 

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