Steuererklärung 2025 Einkommensteuererklärung: Hol Dir Dein Geld vom Staat zurück

Jörg Leine
Jörg Leine
Experte Steuern

Das Wichtigste in Kürze

  • Du solltest immer Deine Steuererklärung machen, weil es in den meisten Fällen Geld vom Finanzamt zurückgibt, im Schnitt 1.172 Euro.
  • Die Frist für die Steuererklärung für das Jahr 2025 endet am 31. Juli 2026.

So gehst Du vor

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Im Jahr 2025 blieben große steuerliche Änderungen aus. Hast Du die Steuererklärung für 2024 gemacht, dürfte es für das Steuerjahr 2025 besonders flott gehen. Machst Du zum ersten Mal eine Steuererklärung, erfährst Du in diesem Ratgeber, worauf Du besonders bei der Einkommensteuer achten solltest. 

Finanztip hat Dir in diesem Ratgeber die Basisinformationen für die Steuererklärung zusammengestellt. Willst Du zu einzelnen Punkten mehr wissen, klicke auf die jeweiligen Links im Text.

Muss jeder eine Steuererklärung abgeben?

Nein. Nur rund die Hälfte aller Steuerzahler ist verpflichtet, eine Steuererklärung beim Finanzamt abzugeben. Das passiert, wenn der Fiskus davon ausgeht, dass ihm noch Steuern zustehen könnten. Dann gilt die sogenannte Pflichtveranlagung

Gibst Du hingegen freiwillig ab, spricht man von Antragsveranlagung

Inhaltlich unterscheiden sich die Steuererklärungen für die beiden Veranlagungsarten nicht. Der einzige Unterschied ist die Abgabefrist. 

Bist Du verpflichtet, musst Du bis Ende Juli des Folgejahres abgegeben haben, Freiwillige haben vier Jahre Zeit.

Lohnt sich die Steuererklärung?

Ja. Laut amtlicher Statistik gibt es im Schnitt mehr als 1.000 Euro Steuererstattung, wie die gleich folgende Grafik belegt. Bedenke, dass die Höhe Deiner Steuererstattung immer von Deinen persönlichen Umständen abhängt.

Wer muss immer eine Steuererklärung machen?

Verpflichtet zur Abgabe bist Du auf jeden Fall, wenn Du selbstständig bist, ein Gewerbe hast oder einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft. Dann musst Du Deine jeweiligen unternehmerischen Steuererklärungen immer machen und zudem elektronisch authentifiziert übermitteln. Das heißt, Du kannst diese nicht auf Papier abgeben.

Nicht so klar ist die Lage bei Angestellten, also Arbeitnehmerinnen und Beamten. Diese sind nur unter bestimmten Bedingungen zur Abgabe verpflichtet.

Wann musst Du als Angestellter eine Steuererklärung machen?

Es gibt einige Möglichkeiten, die zu einer Abgabepflicht für die Steuererklärung führen (§ 46 EStG), wenn Du Arbeitnehmer oder Beamtin bist. Auch Ruheständler können verpflichtet sein. Finanztip zeigt Dir, wann Du betroffen bist.

Musst Du bei Lohnersatzleistungen die Steuer machen?

Du bist zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn Du 2024 Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro hattest. Dazu zählen unter anderem Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Kranken-, Kinderkranken-, Elterngeld oder das 2024 eingeführte Qualifizierungsgeld. Diese Einnahmen sind zwar steuerfrei, unterliegen aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das heißt, sie erhöhen den Steuersatz für die steuerpflichtigen Einkünfte. Also zum Beispiel die aus einem Angestelltenverhältnis.

Zahlst Du bei Lohnersatzleistungen immer Steuern nach?

Erhältst Du Lohnersatzleistungen, kann eine Steuernachzahlung drohen. Das gilt bei Kurzarbeit vor allem für diejenigen, die innerhalb eines Monats teilweise gearbeitet haben und nur für den ausgefallenen Anteil Kurzarbeitergeld bekommen haben, zum Beispiel bei Kurzarbeit 50. Dann hat Deine Chefin oder Dein Chef nur vom halben Gehalt Lohnsteuer einbehalten. Falls Du aber weitgehend regulär gearbeitet hast und in einzelnen Monaten ausschließlich Kurzarbeitergeld bezogen hast, kannst Du sogar auf eine Steuererstattung hoffen.

Befürchtungen, dass die große Anzahl von Personen in Kurzarbeit während der Corona-Pandemie zu einer großen Zahl von Steuernachzahlungen führte, bestätigten sich nicht. Nach Auswertungen der Steuersoftwareanbieter Lohnsteuer kompakt und Smartsteuer mussten übereinstimmend jeweils nur 15 Prozent der Nutzerinnen und Nutzer mit Kurzarbeitergeld für das Jahr 2020 Steuern nachzahlen, 85 Prozent erhielten eine Steuererstattung.

Tipp: Bist Du verheiratet und nur einer von Euch hat eine Lohnersatzleistung erhalten? Dann kann es sein, dass ausnahmsweise zwei Einzelveranlagungen zu einer geringeren Steuerlast führen als wenn Ihr Euch zusammen veranlagen lasst. Oder einfacher: Es kann besser für Euch sein, wenn jeder seine eigene Steuererklärung macht. Normalerweise profitiert Ihr mehr, wenn Ihr gemeinsam abgebt. Prüft beide Alternativen mithilfe einer Steuersoftware.

Gehören Nebeneinkünfte in die Steuererklärung?

Wenn Du als Angestellter mehr als 410 Euro steuerpflichtige Nebeneinkünfte hattest, musst Du ebenfalls die Steuererklärung machen (§ 46 Abs. 3 EStG). Das können zum Beispiel Einkünfte aus einer freiberuflichen Tätigkeit, aus Gewerbe oder aus Vermietung sein. Beachte, dass Einkünfte generell der Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben sind, also Dein Gewinn.

Liegen Deine Nebeneinkünfte über 410 Euro, aber noch unter 820 Euro, dann musst Du immerhin nur einen Teil davon versteuern. Dafür sorgt der sogenannte Härteausgleich.

Beispiel: Sven hatte im Jahr 2024 Nebeneinkünfte von 500 Euro, von denen er nur 180 Euro versteuern muss (§ 70 EStDV). Ausführlicher kannst Du das im Ratgeber zum Härteausgleich nachlesen.

Hattest Du einen Lohnsteuerfreibetrag?

Du bist verpflichtet eine Steuererklärung abgeben, wenn beim Lohnsteuerabzug ein individueller Freibetrag aufgrund eines Lohnsteuerermäßigungsantrags berücksichtigt wurde. Dies gilt nicht, wenn Du nur einen Behinderten- oder Hinterbliebenen-Pauschbetrag eingetragen hast. Weitere Ausnahme: Du hast 2025 höchstens 13.352 Euro verdient, bei zusammen veranlagten Ehepaaren 25.494 Euro.

Müssen Ehepaare eine Steuererklärung machen?

Ehepaare und eingetragene Lebenspartner müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn sie die Kombination der Kombination der Steuerklassen 3/5 oder 4 mit Faktor hatten. Abgabepflicht besteht auch, wenn einer von Euch die Einzelveranlagung wählt.

Habt Ihr beide die Steuerklasse 4, seid Ihr nicht zur Abgabe verpflichtet. Es ist aber empfehlenswert, die Steuererklärung trotzdem zu machen.

Hattest Du einen Zweitjob mit Steuerklasse 6?

Du musst eine Steuererklärung abgeben, wenn Du 2025 parallel mehrere Arbeitgeber hattest und ein Teil Deines Einkommens nach Steuerklasse 6 abgerechnet worden ist.

Müssen Rentner die Steuer machen?

Eine Steuererklärung abgeben müssen Rentnerinnen und Rentner nur, wenn ihre gesamten steuerpflichtigen Einkünfte oberhalb des Grundfreibetrags in Höhe von 12.096 Euro im Jahr 2025 liegen. Beachte, dass nicht die komplette gesetzliche Rente steuerpflichtig ist, sondern es einen Rentenfreibetrag gibt. Im Ruhestand steht ihnen zudem eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro und die Sonderausgaben-Pauschale von 36 Euro zu.

Mehr dazu liest Du im Ratgeber zur Rentenbesteuerung.

Was gilt für Vermieter bei der Steuer?

Wenn Du Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung hast, musst Du fast immer eine Steuererklärung abgeben. Nur wenn Deine gesamten Einkünfte 2025 unter dem Grundfreibetrag von 12.096 Euro lagen, darfst Du darauf verzichten.

Welche weiteren Fälle für die Abgabepflicht gibt es?

Du musst eine Steuererklärung in den folgenden Fällen abgeben:

  • Für Kapitaleinkünfte sind noch Kapitalertragsteuer oder  Kapitalertragsteuer oder Kirchensteuer offen. Das gilt zum Beispiel, wenn Du 2025 Zinsen vom Finanzamt erhalten hast.
  • Im Steuerbescheid für das Jahr 2024 hat das Finanzamt einen Verlust festgestellt. Dieser Verlustvortrag wird dann mit Deinen künftigen positiven Einkünften verrechnet. Die Verrechnung mit Deinen Einkünften des Jahres 2025 beantragst Du in der Anlage Sonstiges in Zeile 17.
  • Falls Du geerbt hast, musst Du eventuell eine oder vielleicht sogar mehrere Steuererklärungen für die verstorbene Person machen. Denn nach der „Fußstapfentheorie“ übernimmst Du deren Rechte und Pflichten.

Noch ausführlicher kannst Du Dich im Ratgeber zur Abgabepflicht informieren.

Welche Steuerprogramme empfiehlt Finanztip?

Steuer-Apps und Online-Steuererklärungen im Browser sind eine recht einfache Möglichkeit, die Steuererklärung selbst zu machen. Du kannst gleich loslegen und bezahlen musst Du erst, wenn Du Deine Steuererklärung ans Finanzamt schickst. 

In der gleich folgenden Anbietertabelle findest Du zwölf solcher Steuerprogramme. Suchst Du eine klassische Software am PC, schau im Ratgeber Steuersoftware im Kapitel Die besten Steuersoftwares im Überblick nach.

Einzelheiten zu den Steuerprogrammen und Kategorien findest du hinter dem jeweiligen „Info-I“ oder den App-Symbolen in der Anbietertabelle.

Hier findest Du die passende Steuer-App oder Browserlösung

Die Auswahl erfolgt nach verbraucherfreundlichen Finanztip-Kriterien, sortiert nach einer Gesamtbewertung aus verschiedenen Faktoren. Mehr erfahren

Hinweis zum Vergleich von Steuerprogrammen

Finanztip hat für die Anbietertabelle im März und April 2025 zwölf Steuerprogramme, die es als Steuer-App oder als Online-Steuererklärung im Browser gibt, ausführlich getestet. Dazu haben wir zwei Steuer-Musterfälle entwickelt und für diese jeweils die Steuererklärung für das Jahr 2024 mit den zwölf Programmen erstellt. Zudem haben wir weitere Funktionalitäten direkt bei den Anbietern abgefragt.

Die Reihenfolge der Steuerprogramme in der Tabelle erfolgt nach dem von Finanztip entwickelten Scoring. Darin flossen unter anderem ein: die Unterstützung und die Berechnung in den Musterfällen, die Bedienung, der Leistungsumfang sowie zusätzliche Funktionen. Du kannst die Programme nach Gesamtbewertung, Hilfestellung bei der Steuererklärung und Zuverlässigkeit der Steuerberechnung sortieren lassen.

Alle Empfehlungen erfolgen redaktionell unabhängig. 

Die Auswahl der Steuerprogramme in der Anbietertabelle erhebt keinen Anspruch auf einen vollständigen Marktüberblick. Steuerprogramme, die ausschließlich in Form einer Steuersoftware zum Installieren auf dem Computer zu haben sind, hat Finanztip separat in einem Metatest analysiert.

Was kannst Du von der Steuer absetzen?

Es gibt sehr viele verschiedene Ausgaben, die in der Steuererklärung absetzbar sind. Für die meisten Arbeitnehmerinnen und Beamten sind die Werbungskosten die wichtigsten Ausgaben, mit denen sie sich zu viel gezahlte Steuern zurückholen können. 

Bringen Werbungskosten immer eine Steuerersparnis?

Die Werbungskosten in der Steuererklärung bringen steuerlich erst dann etwas, wenn sie in Summe über der Arbeitnehmerpauschale liegen. Diese wird auch Werbungskostenpauschale genannt und beträgt 1.230 Euro. Diesen Betrag berücksichtigt das Finanzamt automatisch bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens von Angestellten. Oft kannst Du aber mehr herausholen. Übersteigen Deine beruflichen Ausgaben den Pauschbetrag von 1.230 Euro, zählt jeder zusätzliche Euro, um Steuern zu sparen.

Generell gilt deshalb: Sammle von Jahresanfang an Belege, die Ausgaben für Deinen Beruf betreffen – selbst wenn Du zu dem Zeitpunkt der Ansicht bist, dass Du mit Deinen Werbungskosten nicht über die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro kommst. Denn so richtig kannst Du das immer erst am Jahresende beurteilen.

Wie setzt Du Fahrtkosten von der Steuer ab?

Wer täglich 19 Kilometer zur Arbeit fährt, kommt allein mit den Fahrtkosten meist schon über die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro. Diese werden nach der Entfernungspauschale mit 30 Cent für jeden Kilometer der einfachen Strecke berechnet.

Bei 220 Tagen im Jahr und 19 Kilometern zur Arbeit kommen schon 1.254 Euro an Fahrtkosten zusammen. Einen bundeslandspezifischen Arbeitstagerechner findest Du hier.

Ist Dein Arbeitsweg länger als 20 Kilometer, profitierst Du von der erhöhten Entfernungspauschale von 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer.

In der Anlage N musst Du angeben, an wie vielen Tagen Du tatsächlich zur Arbeit gefahren bist – und nicht im Homeoffice, krank, auf Dienstreise oder im Urlaub warst. Notiere am besten Deine Fahrten in einem Kalender.

Gilt die Entfernungspauschale auch fürs Fahrrad?

Ja. Diese Pendlerpauschale greift unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel – also auch, wenn Du mit dem Fahrrad, der Bahn oder dem Bus fährst. Und sogar, wenn Du zu Fuß zur Arbeit gehst. 

Tipp: Bist Du in einer Fahrgemeinschaft, kann jede Person die Entfernungspauschale in Anspruch nehmen und nicht nur die, die am Steuer saß.

Nutzt Du öffentliche Verkehrsmittel, kannst Du entweder die Entfernungspauschale bis maximal 4.500 Euro oder die höheren tatsächlichen Fahrtkosten geltend machen. Diese musst Du dann aber belegen können. 

Wenn Du ein Jobticket oder einen Fahrtkostenzuschuss von der Chefin erhalten hast, schau in unseren Ratgeber zu steuerfreien Sachzuwendungen.

Wie sparst Du Steuern beim Dienstwagen?

Du zahlst in bestimmten Fällen weniger Steuern, wenn Du die sogenannte Einzelbewertung für Deinen Firmenwagen nutzt. Diese bietet sich an, wenn Dir Dein Arbeitgeber einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt hat – Du aber 2025 seltener damit zur Arbeit gefahren bist. Generell hast Du zwei Möglichkeiten, um den steuer- und abgabepflichtigen geldwerten Vorteil zu ermitteln: das Fahrtenbuch oder die pauschale Ein-Prozent-Regelung.

Welche Methode Du nutzt, legst Du zu Jahresbeginn gemeinsam mit Deinem Arbeitgeber fest. Nachträglich darfst Du kein Fahrtenbuch erstellen.

Die Möglichkeit einer Einzelbewertung haben ausschließlich Angestellte, nicht jedoch Selbstständige und Gewerbetreibende (BFH, Urteil vom 12. Juni 2018, Az. VIII R 14/15). Bei wenig privaten Fahrten sollten sie daher auf jeden Fall ein Fahrtenbuch führen.

Wie lassen sich Dienstreisen absetzen?

Warst Du bei einer Dienstreise mehr als acht Stunden unterwegs, steht Dir ein Pauschbetrag für Verpflegungsmehraufwand von 14 Euro zu. Bei über 24 Stunden Abwesenheit sind es 28 Euro. Im Ausland gelten in der Regel höhere, länderspezifische Beträge. Eine Auflistung dazu findest Du im Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 2. Dezember 2024.

Bei einer Auswärtstätigkeit darfst Du jeden gefahrenen Kilometer abrechnen, wenn Du keine Fahrtkostenerstattung von Deiner Firma erhalten hast. 

Eine Pauschale gibt es zudem für Berufskraftfahrer und Berufskraftfahrerinnen, die in ihrer Fahrerkabine übernachten. Statt der tatsächlichen Übernachtungskosten können sie für jeden Tag mit Anspruch auf eine Verpflegungspauschale zusätzlich neun Euro absetzen.

Mehr Informationen findest Du in den Ratgebern zur Dienstreise und zum Verpflegungsmehraufwand.

Sind Arbeitszimmer oder Homeoffice-Pauschale absetzbar?

Seit 2023 lässt sich ein häusliches Arbeitszimmer nur noch absetzen, wenn es der Mittelpunkt Deiner beruflichen Tätigkeit ist. Das betrifft Angestellte sehr selten, betroffen sind eher Freiberufler. Diese können entweder die gesamten Kosten absetzen – oder eine Pauschale von 1.260 geltend machen.

Falls Du die strengen Voraussetzungen für ein Arbeitszimmer nicht erfüllst, nutze einfach die Homeoffice-Pauschale. Für diese gilt: Du kannst sechs Euro pro Tag absetzen, für bis zu 210 Tage im Jahr. Das ergibt maximal 1.260 Euro im Jahr.

Tipp: Du kannst in einigen Fällen sogar zusätzlich die Entfernungspauschale geltend machen. Das betrifft zum Beispiel Lehrerinnen und Lehrer. Sie können jede Fahrt in die Schule absetzen – und zusätzlich auch die Homeoffice-Pauschale an den Tagen, an denen sie zuhause für die Schule gearbeitet haben.

Wie alle anderen Werbungskosten bringt Dir die Homeoffice-Pauschale erst etwas, wenn Du damit und den anderen Werbungskosten insgesamt den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro übertriffst. 

Was zählt zu den steuerlich absetzbaren Arbeitsmitteln?

Als Arbeitsmittel anerkannt sind unter anderem Arbeitskleidung inklusive Reinigung, Werkzeuge, Aktentaschen, Computer, Fachbücher und Fachzeitschriften.

Wichtig: Auch wenn Du kein Arbeitszimmer hast, kannst Du selbst angeschaffte Arbeitsmittel wie Bürostuhl und Schreibtisch teilweise oder ganz von der Einkommensteuer absetzen. Nutzt Du den Gegenstand mindestens zu 90 Prozent beruflich, darfst Du die vollen Kosten absetzen. Bei einem auch privat genutzten Computer erlaubt das Finanzamt, dass Du den beruflichen Anteil auf 50 Prozent schätzt.

Hat der Gegenstand mehr als 952 Euro inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer gekostet, übersteigt er die Kostengrenze eines geringwertigen Wirtschaftsguts (GWG) und muss über mehrere Jahre abgeschrieben werden.

Das gilt nicht für Computer. Hast Du 2025 zum Beispiel einen Laptop gekauft, kannst Du von einer einjährigen Abschreibungsdauer profitieren. Das bedeutet, dass Du den Computer komplett im Jahr 2025 absetzen kannst, selbst wenn er teurer als 952 Euro war.

Tipp: Hast Du keine oder sehr geringe Ausgaben für Arbeitsmittel, kannst Du 110 Euro pauschal in der Steuererklärung angeben. Oft erkennt das Finanzamt das an.

Wohin gehören die Werbungskosten in der Steuererklärung?

Deine Daten zu den Werbungskosten trägst Du in Anlage N, Seite 2, ab Zeile 30 ein. Explizit aufgeführt sind dort zum Beispiel folgende Werbungskosten:

Generell gilt: Absetzbar sind nur die Beträge, die Dir Deine Firma nicht steuerfrei ersetzt hat.

Was gilt für die doppelte Haushaltsführung in der Steuererklärung?

Generell gilt: Du darfst für die Zweitwohnung am Beschäftigungsort im Monat bis zu 1.000 Euro für Miete, Nebenkosten und Zweitwohnungssteuer absetzen. Darüber hinaus kannst Du noch die Ausstattungskosten für Möbel, Lampen und Gardinen geltend machen. Diese Kosten darfst Du zusätzlich zum Höchstbetrag abziehen, hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden (Az. VI R 18/17).

Die Finanzämter erkennen für die Einrichtung und Ausstattung der Zweitwohnung bis zu 5.000 Euro als notwendig und ohne weitere Prüfung als Werbungskosten an (Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 25. November 2020, Textziffer 108). Arbeitsmittel darfst Du zusätzlich absetzen.

Seit dem Steuerjahr 2023 gibt es dafür ein eigenes Steuerformular, die Anlage N Doppelte Haushaltsführung. Früher musstest Du die Angaben zur doppelten Haushaltsführung in der Anlage N selbst eintragen.

Kannst Du Telefonkosten absetzen?

Ja. Telefonierst Du von Deinem privaten Festnetz- und Mobilfunkanschluss aus für Deine Firma, kannst Du Telefon- und Internetkosten in der Steuererklärung ansetzen. Pauschal absetzbar sind 20 Prozent der monatlichen Gebühren, maximal 20 Euro. Aufs Jahr gerechnet sind das höchstens 240 Euro. Falls Du mehr geltend machen willst, musst Du diese höheren Kosten mit Einzelnachweisen belegen. Wenn Du zum Beispiel viel im Homeoffice arbeitest, sollten auch 50 Prozent möglich sein.

Welche Werbungskosten gibt es noch?

Begehst Du beispielsweise in Deiner Firma mit Deinen Kollegen ein Betriebsjubiläum oder Deinen Geburtstag, darfst Du Feierkosten absetzen. Sogar Bewirtungsaufwendungen kannst Du unter bestimmten Voraussetzungen geltend machen. Kontoführungsgebühren erkennt das Finanzamt bis 16 Euro ohne Nachweis an.

Baust Du auf dem Weg zur Arbeit einen Autounfall, darfst Du die Kosten, die Dir niemand erstattet, in der Steuererklärung angeben. Das können beispielsweise selbst getragene Reparaturkosten sein, aber auch Schäden an Kleidung und Gegenständen und Krankheitskosten.

Wo trägst Du weitere Werbungskosten ein?

Weitere Werbungskosten gehören in das Feld „Weitere Werbungskosten“ in der Anlage N ab Zeile 64. Dazu zählen unter anderem Bewerbungskosten und nicht erstattete Fahrtkosten für Dienstreisen.

Wie holst Du Dir Geld für den Umzug zurück?

Falls Du 2025 aus beruflichen Gründen umgezogen bist, kannst Du diese Kosten als Werbungskosten absetzen. Etwa, wenn Du für Deinen neuen Job zum Arbeitsort ziehst oder Du firmenintern versetzt wurdest. 

Fahrtkosten für Wohnungsbesichtigungen, Maklerkosten, Speditionskosten, doppelte Miete und dergleichen können Dir richtig viel bringen bei der Steuer.

Viele Ausgaben wie das Renovieren der alten Wohnung, den Kabelanschluss und Trinkgelder für die Umzugshelfer musst Du nicht einzeln nachweisen. Dafür gibt es die Umzugskostenpauschale. Diese wird immer wieder erhöht, zuletzt am 1. März 2024. 

Für weitere Menschen im Haushalt gibt es sogar noch einen Zuschlag; ebenso, falls Du innerhalb von fünf Jahren bereits das zweite Mal umgezogen bist. Und falls Dein Kind Nachhilfe benötigte, sind umzugsbedingte Unterrichtskosten-Pauschalen absetzbar. Mehr dazu liest Du im Ratgeber zu Umzugskosten.

Tipp: Welche beruflichen Aufwendungen sonst noch absetzbar sind, erfährst Du im Ratgeber zu Werbungskosten.

Lässt sich ein privater Umzug von der Steuer absetzen?

Bei einem privaten Umzug kannst Du keine Werbungskosten absetzen – aber immerhin noch 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten für die Umzugshelfer als haushaltsnahe Dienstleistung.

Musst Du aus gesundheitlichen Gründen umziehen, ist auch ein Abzug als außergewöhnliche Belastung möglich.

Lassen sich Handwerkerkosten steuerlich geltend machen?

Hast Du Sanierungs-, Reparatur- und Montageaufwendungen in Deiner Wohnung, kannst Du den Fiskus daran beteiligen. 20 Prozent der gezahlten Arbeits- und Fahrtkosten bekommst Du als Steuerrabatt zurück, maximal 1.200 Euro pro Jahr. Ausgaben für Handwerkerarbeiten solltest Du daher in Deiner Steuererklärung eintragen. Rechnungen bis insgesamt 6.000 Euro darfst Du so angeben. Absetzbar sind auch die Gerätekosten des Handwerkers, nicht aber Ausgaben für Material.

Bedingung ist, dass Du von der Malerin oder dem Fliesenleger eine Rechnung bekommst und Du den Betrag nicht bar bezahlst, sondern überweist. 

Ausführliche Informationen findest Du im Ratgeber zu Handwerkerleistungen und in einem Schreiben und in einer Tabelle des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 1. September 2021. In dieser kannst Du ablesen, welche Handwerkerleistungen und haushaltsnahen Dienstleistungen steuerlich anerkannt sind.

Was gehört zu den haushaltsnahen Dienstleistungen?

Wenn Du für eine Pflegekraft, für eine Putzhilfe oder für die Betreuung Deiner Katze oder eines anderen Haustiers Geld ausgegeben hast, kannst Du davon 20 Prozent von maximal 20.000 Euro, also höchstens 4.000 Euro, als Steuererstattung zurückholen. Voraussetzungen sind eine Rechnung und unbare Bezahlung. Die Kosten für einen Hunde-Gassi-Service gelten mittlerweile auch oft als haushaltsnahe Dienstleistung

Alternativ kannst Du eine Haushaltshilfe als Minijobber einstellen, dann sind hierfür maximal 510 Euro Steuerermäßigung pro Jahr drin. 

Falls Du alle drei Kategorien an Hilfen im Haushalt kombinierst, kannst Du über die Steuererklärung insgesamt bis zu 5.710 Euro zurückholen. 

Die Handwerkerkosten trägst Du in Zeile 6 der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen ein. Die haushaltsnahen Dienstleistungen gehören in Zeile 5, die Kosten für in Deinem Haushalt beschäftigte Minijobber in Zeile 4.

Können Mieter Nebenkosten von der Steuer absetzen?

Auch als Mieterin oder Mieter kannst Du Steuervorteile nutzen. Was Dein Vermieter oder Deine Vermieterin an Handwerkerleistungen oder haushaltsnahen Dienstleistungen im Mietshaus auf die Nebenkostenrechnung setzt, kannst Du komplett in der Steuererklärung eintragen: Ausgaben für den Hausmeister, die Treppenhausreinigung, die Gärtnerin, den Schornsteinfeger, für Wartungsarbeiten oder den Winterdienst, selbst auf öffentlichen Gehwegen, kannst Du als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen.

Für die Steuererklärung 2025 kannst Du Deine Nebenkostenabrechnung für 2024 verwenden, die Du 2025 bekommen hast. Über die weiteren Möglichkeiten klärt Dich der Ratgeber zu haushaltsnahen Dienstleistungen auf.

Was ist mit Versicherungsbeiträgen in der Steuererklärung?

Deine Beiträge für die Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung kannst Du von der Steuer absetzen. Du trägst sie in der Anlage Vorsorgeaufwand ein. Das gilt auch, wenn Du in Rente oder Pension bist. Diese Bezüge unterliegen seit 2005 der nachgelagerten Besteuerung. Das heißt, dass prinzipiell erst bei der Auszahlung Steuern anfallen. Bis zum Jahr 2058 gibt es aber einen Übergangszeitraum für den Systemwechsel.

Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung – ohne ergänzende Wahlleistungen – gehören zu den Sonderausgaben, die Du in voller Höhe absetzen kannst. Dazu zählen auch die Basisabsicherung in einer privaten Krankenversicherung und die Pflegeversicherung.

Falls Du Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für Dein Kind bezahlt hast, dann zählen diese ebenfalls als Deine Vorsorgeaufwendungen. Hast Du noch Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag, dann musst Du Deine übernommenen Beiträge jedoch ab Zeile 30 der Anlage Kind eintragen.

Welche anderen Versicherungen kannst Du von der Steuer absetzen?

Prinzipiell sind auch Arbeitslosen-, Erwerbsunfähigkeits-, Berufsunfähigkeits-, Haftpflicht-, Unfall- und die klassische private Lebensversicherung, sofern Du diese vor 2005 abgeschlossen hast, ebenfalls als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer absetzbar. Diese Beiträge kannst Du zusätzlich zu Deinen Aufwendungen für die Altersvorsorge anrechnen und in der Anlage Vorsorgeaufwand angeben.

Aber: Solche Versicherungsbeiträge wirken sich steuerlich nur aus, wenn Du die dafür geltenden jährlichen Höchstbeträge von 1.900 Euro für Arbeitnehmer und 2.800 Euro für Selbstständige nicht schon durch Deine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft hast. Das ist allerdings bei den meisten Angestellten der Fall.

Hat Deine Versicherung aber einen beruflichen Bezug, dann könntest Du den beruflichen Anteil als Werbungskosten oder Betriebsausgaben bei Selbstständigen absetzen. Das gilt beispielsweise für eine Berufshaftpflichtversicherung, eine Rechtsschutzversicherung oder eine Unfallversicherung, wenn Du viel für Dein Unternehmen unterwegs sein musst.

Kannst Du Beiträge zu Versorgungswerken und Rürup-Verträgen steuerlich absetzen?

Zu den Vorsorgeaufwendungen gehören auch Beiträge für berufsständische Versorgungswerke oder Einzahlungen in Rürup-Verträge. Für das Jahr 2025 kannst Du 100 Prozent Deiner gezahlten Beiträge als Sonderausgaben geltend machen – bis zu einem Höchstbetrag von 29.344 Euro für Singles und 58.688 Euro für gemeinsame veranlagte Ehepaare.

Was können Riester-Sparer steuerlich geltend machen?

Wenn Du Anspruch auf die Riester-Förderung hast und die Zulagen erhältst, profitierst Du möglicherweise von einem zusätzlichen Sonderausgabenabzug von bis zu 2.100 Euro. Das Finanzamt stellt automatisch fest, was für Dich besser ist: die Riester-Zulagen oder der Sonderausgabenabzug. Du erhältst die Förderung, die für Dich am günstigsten ist. Dazu musst Du aber die Anlage AV ausfüllen.

Um die Höchstförderung zu erhalten, musst Du selbst mindestens vier Prozent Deines Bruttogehalts einzahlen, dazu gehören die Grundzulage und die Kinderzulagen. Die Grundzulage wurde 2018 von 154 Euro auf 175 Euro erhöht. Die Kinderzulage beträgt je nach Geburtsjahr 185 Euro für Kinder, die vor 2008 auf die Welt kamen oder 300 Euro für solche, die ab 2008 geboren wurden.

Übrigens: Falls die Günstigerprüfung des Finanzamts ergibt, dass die Steuerersparnis höher ausfällt als die Zulagen, zahlt es die Differenz als Steuererstattung aus. Im Steuerbescheid verrechnet es die gewährten Zulagen mit der Steuerlast, die dadurch sinkt.

Lohnen sich weitere Sonderausgaben bei der Steuer?

Da es bei den Sonderausgaben nur eine Pauschale von 36 Euro beziehungsweise 72 Euro bei Ehepaaren gibt, lohnen sich weitere Ausgaben fast immer.

Zu den Sonderausgaben zählen neben der Kirchensteuer in voller Höhe auch Spenden, Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung, Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs sowie Unterhaltszahlungen an den Ex-Partner

Hast Du unmittelbar nach dem Abitur ein Studium begonnen, kannst Du Deine Erstausbildungskosten als Sonderausgaben abrechnen – begrenzt auf 6.000 Euro pro Jahr. Bei vielen Studierenden läuft das aber ins Leere. Nach einer abgeschlossenen Erstausbildung kannst Du hingegen Studienkosten für ein Zweitstudium wie dem Masterstudiengang als vorweggenommene Werbungskosten abrechnen und gegebenenfalls von einem Verlustvortrag in späteren Jahren steuerlich profitieren.

Lässt sich Unterhalt absetzen? 

Unterhaltsleistungen an den getrenntlebenden oder geschiedenen Ehegatten kannst Du bis maximal 13.805 Euro als Sonderausgabe absetzen. Übernimmst Du für ihn oder sie die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, so sind zumindest die Beiträge für den Basisschutz zusätzlich absetzbar. Den Zahlungsbetrag trägst Du in der Anlage Sonderausgaben ein und zusätzlich auch in der Anlage U im Abschnitt A. Im Abschnitt B dieses Formulars benötigst Du die Unterschrift der anderen Person sowie deren Steueridentifikationsnummer. Dieses Verfahren heißt Realsplitting.

Falls der Unterhaltsempfänger, der die Einnahmen versteuern muss, die Unterschrift verweigert, bleibt alternativ der Abzug als außergewöhnliche Belastung. Hier sind höchstens 11.784 Euro absetzbar.

Achtung: Der klassische Kindesunterhalt bei getrennten Paaren lässt sich nicht absetzen.

Wie lassen sich Spenden von der Steuer absetzen?

Spenden an eine gemeinnützige Organisation kannst Du bis zu 20 Prozent Deiner Gesamteinkünfte als Sonderausgaben sofort absetzen. Damit kannst Du gut Steuern sparen. Dafür benötigst Du eine vom Empfänger ausgestellte Zuwendungsbestätigung. Der Fiskus honoriert Spenden an gemeinnützige Vereine, amtlich anerkannte Verbände der freien Wohlfahrtspflege oder juristische Personen des öffentlichen Rechts wie beispielsweise eine Universität.

Jede Spendenquittung zahlt sich aus, weil Sonderausgaben das zu versteuernde Einkommen reduzieren, sobald sie über dem Pauschbetrag von 36 Euro liegen. Bei Spenden und Mitgliedsbeiträgen bis zu 300 Euro je Zahlung reicht als Nachweis in der Regel der Kontoauszug. Dieser vereinfachte Nachweis ist auch bei Beträgen von mehr als 300 Euro möglich, sofern die Zahlung auf ein bestimmtes Sonderkonto geht und innerhalb eines festen Zeitraums gezahlt wird, etwa bei Spenden für die Ukraine.

Spenden und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien kannst Du zur Hälfte direkt von Deiner Steuerschuld abziehen – bis maximal 825 Euro im Jahr, bei zusammen veranlagten Ehepaaren oder Lebenspartnern sind es 1.650 Euro. Mehr dazu liest Du in unserem Ratgeber zu Spenden als Sonderausgaben.

Kannst Du Krankheitskosten oder andere Belastungen steuerlich absetzen?

Behinderungen, Krankheiten oder Naturkatastrophen sind außerordentliche private Ereignisse, bei denen Du unter bestimmten Voraussetzungen auf einen Steuernachlass hoffen kannst. Solche allgemeinen außergewöhnliche Belastungen lassen sich oft nur absetzen, wenn die Grenze der zumutbaren Belastung überschritten ist. Diese liegt zwischen ein und sieben Prozent Deines Einkommens und hängt von der Höhe Deiner Einkünfte, vom Familienstand und der Kinderzahl ab. 

Häufigster praktischer Anwendungsfall sind hohe Aufwendungen für gesundheitliche Probleme. Brillen, Zahnersatz, Physiotherapie und Akupunktur sind typische Krankheitskosten, die Du absetzen kannst, genauso wie selbst getragene Krankenhaus- und Arztkosten, Ausgaben für ärztlich verordnete, aber nicht rezeptpflichtige Arzneimittel und die Rezeptgebühr. Auch Fahrtkosten zu Arztpraxen, Krankenhäusern und zur Apotheke zählen.

Was sind besondere außergewöhnliche Belastungen?

Zu den besonderen außergewöhnlichen Belastungen zählen:

  • der Unterhaltshöchstbetrag in Höhe des Grundfreibetrags von 12.096 Euro für Unterhaltszahlungen an bedürftige Personen
  • Behinderten-Pauschbeträge zwischen 620 Euro und 7.400 Euro
  • der Ausbildungsfreibetrag in Höhe von maximal 1.200 Euro für volljährige Kinder, die auswärts wohnen
  • der Pflege-Pauschbetrag für diejenigen, die unentgeltlich jemanden häuslich pflegen: von 600 Euro Pflegepauschbetrag bei Pflegegrad 2 bis 1.800 Euro mit Pflegegrad 4; mehr dazu im Ratgeber zum Pflege-Pauschbetrag
  • der Hinterbliebenen-Pauschbetrag von 370 Euro

Diese haben den Vorteil, dass die zumutbare Belastung hier keine Rolle spielt – und Du die kompletten Beträge absetzen kannst.

Gehört das Ehrenamt in die Steuererklärung?

Du musst Einnahmen im Ehrenamt immer in der Steuererklärung angeben, selbst wenn sie steuerfrei sind. Denn für eine ehrenamtliche Tätigkeit, beispielsweise als Sporttrainer einer Amateurmannschaft oder Leiterin eines Chores, darfst Du bis zu 3.000 Euro jährlich steuerfrei als Übungsleiterpauschale annehmen. 

Für ein Ehrenamt in einer gemeinnützigen Organisation kannst Du bis zu 840 Euro als Aufwandsentschädigung erhalten, ohne dafür Steuern zu entrichten. Du musst diese Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit in der Anlage N oder Anlage S eintragen.

Du kannst beide Pauschalen nutzen, aber nicht für dieselbe Tätigkeit. Übst Du verschiedene Ehrenämter aus, die gesondert vergütet werden, kannst Du zusätzlich zur Übungsleiterpauschale auch vom Ehrenamtsfreibetrag profitieren. Zum Beispiel, wenn Du als Trainerin für einen Sportverein tätig bist und auch die Vereinskasse hütest.

Wie kannst Du in der Steuererklärung Verluste ausgleichen?

Für den Verlustausgleich gibt es spezielle Regeln. Übersteigen in einem Jahr Deine Aufwendungen die Einkünfte, ist es grundsätzlich möglich, dass Du den Verlust ins Vorjahr rück- oder in die Folgejahre vortragen kannst. Detaillierte Informationen hierzu findest Du im Ratgeber zum Verlustausgleich. Zur komplizierten Verlustverrechnung bei Kapitalerträgen findest Du Informationen im letzten Kapitel unseres Ratgebers Anlage KAP.

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Wann lohnt sich die freiwillige Abgabe der Steuererklärung?

Die freiwillige Abgabe der Steuererklärung lohnt sich in fast allen Fällen. Zwar müssen viele Arbeitnehmer und Beamtinnen keine Steuererklärung abgeben, was meist für Erleichterung sorgt. Doch wenn Du Dir die Arbeit für die Steuererklärung ersparst, verschenkst Du Geld. Geld, das Dir zusteht und das sonst beim Staat verbleibt.

Jörg Leine

Der Staat befreit Dich von der Pflicht zur Abgabe, weil er weiß, dass bei Dir steuerlich nichts mehr zu holen ist. Aber Du kannst Dir das Geld zurückholen, das Dir zusteht.

Jörg Leine
Unser Finanztip-Experte für Steuern

Sinnvoll ist die Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung auf jeden Fall, wenn Du als Angestellter hohe berufliche Ausgaben, also Werbungskosten hattest. 1.230 Euro beträgt 2025 der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, den viele schnell ausschöpfen. Lagen Deine beruflichen Ausgaben darüber, dann lohnt sich für Dich eine Steuererklärung in jedem Fall. 

Wie helfen Dir Steuerprogramme bei der Entscheidung?

Für die von Finanztip empfohlenen Steuer-Apps und Online-Steuererklärungen im Browser musst Du erst bezahlen, wenn Du Deine Steuererklärung ans Finanzamt schickst. Während Du Deine Daten eingibst, siehst Du schon unmittelbar, ob Du mit einer Steuererstattung rechnen kannst. Wenn das am Ende nicht der Fall sein sollte, schickst Du die Erklärung gar nicht erst ab. Du hättest in diesem Fall also keinen Cent ausgegeben, sondern nur ein bisschen Zeit investiert. Meist lohnt sich die Abgabe aber dann doch. Und Du musst nur noch auf den Knopf zum Senden drücken.

Die klassischen empfohlenen Steuersoftwares zum Installieren auf dem Computer bieten kostenlose Testversionen. Du kannst also in jedem Fall die Software gratis ausprobieren. Dabei bekommst Du auch Steuerspartipps, an die Du vielleicht vorher nicht mal gedacht hast.

Für wen zahlt sich die freiwillige Abgabe meist aus?

Grundsätzlich lohnt es sich in folgenden Situationen für Dich, eine freiwillige Steuererklärung zu erstellen – und eine Steuererstattung zu bekommen:

  • Du hast Werbungskosten von mindestens 1.230 Euro. Wer vollzeitbeschäftigt täglich eine einfache Wegstrecke von 19 Kilometern zu seinem Arbeitsplatz zurücklegt, schafft das allein mit der Entfernungspauschale.
  • Du warst nicht das gesamte Jahr 2025 beschäftigt, weil Du etwa in den ersten Monaten noch studiert hast.
  • Du hast Kirchensteuer bezahlt, gespendet oder andere Sonderausgaben gezahlt.
  • Ehepaare können sich zusammen veranlagen lassen. Verdienen beide sehr unterschiedlich, profitieren sie vom Splittingtarif und sparen durch eine gemeinsame Steuererklärung Steuern.
  • Du bist alleinerziehend und hast Dir nicht die Steuerklasse 2 eintragen lassen. Nur mit einer Steuererklärung sicherst Du Dir den Entlastungsbetrag von 4.260 Euro, der Dein zu versteuerndes Einkommen mindert.
  • Du beanspruchst die Arbeitnehmersparzulage: Diese beantragst Du im Hauptvordruck. Für ab 2017 angelegte Gelder gibt es keine Papierbescheinigungen mehr.
  • Hast du 2025 eine Abfindung erhalten, solltest Du unbedingt eine Steuererklärung machen. Denn nur so kannst Du von der sogenannten Fünftel-Regelung profitieren.

Warum ist die Nebenkostenabrechnung so wichtig bei der Steuer?

Eine absolute sichere Bank ist für Mieter die Nebenkostenabrechnung und entsprechend die Hausgeldabrechnung für Wohnungseigentümerinnen. Denn in diesen Abrechnungen verstecken sich auch einige haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Dazu gehören zum Beispiel die Kosten für einen Hausmeister, die Schornsteinfegerin oder für die Treppenhausreinigung. Das bringt Dir meist mehr als 100 Euro Steuererstattung – für Ausgaben, die Du ganz sicher zahlen musstest.

Jörg Leine

Selbst wenn Du als Angestellter nichts zum Absetzen hast, kannst Du mit einer Nebenkostenabrechnung immer für eine Steuererstattung sorgen.

Jörg Leine
Unser Finanztip-Experte für Steuern

Falls Du freiwillig eine Steuererklärung abgegeben hast und wider Erwarten keine Erstattung bekommst, sondern eine Nachzahlung leisten musst, solltest Du innerhalb eines Monats dem Bescheid widersprechen und Deine Steuererklärung zurücknehmen. Beantrage dazu die „Aussetzung der Vollziehung“, weil Du ansonsten das Geld zunächst überweisen müsstest.

Wann ist die freiwillige Abgabe noch ratsam?

  • Du möchtest einen verbleibenden Verlustvortrag feststellen lassen.
  • Du hast auf Deine Kapitalerträge Abgeltungssteuer von 26,375 Prozent inklusive Soli gezahlt, hast aber aufgrund Deiner Gesamteinkünfte einen niedrigeren Grenzsteuersatz. Die zu viel einbehaltene Abgeltungssteuer holst Du Dir mit der Anlage KAP zurück, indem Du dort die sogenannte Günstigerprüfung beantragst.
  • Bis 1.000 Euro im Jahr stehen Dir 2025 steuerfreie Kapitalerträge zu. Hast Du Deine Freistellungsaufträge nicht optimal aufgeteilt, kannst Du Dir zu viel bezahlte Abgeltungssteuern mit der Anlage KAP zurückholen.
  • Seit 2021 gibt es die Mobilitätsprämie. Wer wenig verdient und mehr als 20 Kilometer einfache Wegstrecke zur Arbeit pendelt, kann von der bereits 2022 erhöhten Entfernungspauschale profitieren. Mehr dazu liest Du im Ratgeber zur Mobilitätsprämie.
  • Studierende im Masterstudium absolvieren nach steuerlichen Kriterien ein Zweitstudium und können so ihre Ausbildungskosten als Werbungskosten absetzen. Eventuell können sie sich so einen Verlustvortrag sichern, den sie in späteren Jahren mit ihren positiven Einkünften verrechnen können – und so perspektivisch möglicherweise viel Steuern sparen.

Was ist die Frist für die Steuererklärung?

Wenn Du eine Steuererklärung abgeben musst, endet die allgemeine gesetzliche Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2025 am 31. Juli 2026. Lässt Du Dich von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein unterstützen, dann muss die Erklärung erst bis zum 1. März 2027 beim Finanzamt eintreffen.

Falls Du den Abgabetermin nicht einhalten kannst, solltest Du vorher beim zuständigen Finanzamt schriftlich eine Fristverlängerung beantragen. Begründe Deinen Antrag und nenne einen neuen Termin. Eine längere Krankheit, fehlende Belege oder ein Umzug könnten triftige Gründe sein. Einen Musterbrief findest Du im Ratgeber Steuererklärung Frist. Du bist allerdings auf die Kulanz des Finanzbeamten angewiesen und hast keinen Anspruch darauf.

Was passiert, wenn Du die Frist für die Steuererklärung nicht einhältst? 

Gibst Du die Einkommensteuererklärung 2024 zu spät ab, dann kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag verlangen.

Die Höhe ist gesetzlich geregelt. Der automatische Verspätungszuschlag beträgt 0,25 Prozent der zu zahlenden Steuer, aber mindestens 25 Euro für jeden angefangenen Monat der Versäumnis.

Kein Problem mit einem eventuellen Verspätungszuschlag hast Du, wenn Du Deine Steuererklärung freiwillig abgibst. Dafür hast Du vier Jahre Zeit. Du kannst Dir daher 2026 noch Ausgaben aus dem Jahr 2022 zurückholen, falls Du die Steuererklärung bis zum Jahresende 2026 einreichst. Für die Steuererklärung 2025 hast Du bis zum 31. Dezember 2029 Zeit.

Welches ist das richtige Finanzamt für die Steuererklärung?

Prinzipiell muss Deine Steuererklärung zu Deinem „Wohnsitzfinanzamt“. Entscheidend ist also, wo Du wohnst – und nicht wo Du arbeitest. Auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern findest Du Dein zuständiges Finanzamt, an das Du die Steuererklärung schicken musst.

Noch einfacher: Erstelle Deine Steuererklärung entweder direkt im Internetbrowser über „Mein Elster“ oder mit einer Steuersoftware oder Steuer-App und übermittle diese elektronisch. In diesen Fällen wird das zuständige Finanzamt automatisch anhand Deiner Adresse eingetragen.

Das Steuermodernisierungsgesetz, das Anfang 2017 in Kraft getreten ist, fördert die elektronische Steuererklärung. Selbstständige und Gewerbetreibende müssen seit 2018 alle unternehmerischen Steuererklärungen in elektronisch authentifizierter Form über Elster übermitteln. Dafür benötigen sie ein Zertifikat, das sie als berechtigt identifiziert.

Privatleute dürfen aber weiterhin Papierformulare ausfüllen. Es sei denn, sie haben Nebeneinkünfte aus selbstständiger, gewerblicher oder landwirtschaftlicher Tätigkeit.

Wie machst Du Deine Steuererklärung?

Du kannst die Steuererklärung ganz ohne Unterstützung machen, etwa über das Online-Finanzamt Elster. Oder Du lässt Dich beim Ausfüllen der Formulare von einem Steuerprogramm unterstützen. Schließlich kannst Du die Steuererklärung auch von Profis machen lassen.

Für wen empfiehlt sich ein Steuerprogramm? 

Eine Steuersoftware oder eine Steuer-App ist für Dich das Richtige, wenn Du mehrere Anlagen ausfüllen musst und nicht genau weißt, was Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen sind und wo Du Deine Daten eintragen musst.

Die Software oder eine App für einfache Fälle hilft Dir dabei, Deine Daten einzugeben und gibt Dir Tipps zum Steuersparen. Die Preisspanne der verschiedenen Angebote reicht von wenigen Euro für Software aus dem Discounter, das sind abgespeckte Varianten von Markenprogrammen, bis zu 70 Euro. Es gibt Cloud-Lösungen im Internet, Apps für das Smartphone oder Tablet und Software, die Du auf Deiner Festplatte installieren musst.

Auf jeden Fall benötigst Du für jedes Jahr die aktuelle Fassung – eine Vorjahresversion kannst Du nicht nutzen. Mit den kommerziellen Programmen kannst Du am Ende Deine Einkommensteuererklärung ausgedruckt oder elektronisch über die amtliche Elster-Schnittstelle ans Finanzamt senden.

Mehr dazu im Ratgeber Steuersoftware

Zum Ratgeber

Kann das Finanzamt bei der Steuererklärung helfen?

Wenn Du nicht verstehst, welche Daten Du wo eintragen musst, kannst Du zunächst auch kostenlos Finanzbeamte fragen. Finanzämter haben dafür Servicestellen eingerichtet. Eine umfangreiche, steuerrechtliche Beratung für Deinen konkreten Fall kannst Du dort aber nicht erwarten. Detail- und Rückfragen kannst Du jedoch im Finanzamt besprechen.

Von den Finanzbehörden bekommst Du natürlich auch die Papierformulare. Du kannst sie auch von einer Webseite der Bundesfinanzverwaltung herunterladen. Außerdem darfst Du die Online-Steuererklärung mit „Mein Elster“ machen. Dafür solltest Du Dich allerdings schon etwas mit Steuerthemen auskennen. 

Für „Mein Elster“ musst Du Dich zuerst unter www.elster.de registrieren. Wie das geht, liest Du in unseren Ratgebern zu Elster und zum Belegabruf. Letzteres ist ein Service der Finanzämter, der auch vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt) oder Abruf von Bescheinigungen genannt wird.

Was ist die vorausgefüllte Steuererklärung? 

Mit der sogenannten VaSt landen viele Daten automatisch in Deiner Steuererklärung. Dabei handelt es sich um die sogenannten E-Daten, die dem Finanzamt sowieso schon elektronisch gemeldet wurden. Der Vorteil: Du musst diese Daten also nicht händisch in ein Formular eingeben, was Übertragungsfehler verringert.

Zu den E-Daten gehören beispielsweise:

Das funktioniert nicht nur mit Elster. Viele Steuerprogramme unterstützen diesen Service ebenfalls und übertragen elektronisch gemeldete Daten in die Steuererklärung.

Auch wenn die E-Daten Dir die Steuererklärung vereinfachen, solltest Du nachprüfen, ob alle übernommenen Werte richtig sind. Sind sie fehlerhaft oder wurden überhaupt nicht übermittelt, dann musst Du die entsprechenden Zeilen in der Steuererklärung ausfüllen. Bei korrekten Werten kannst Du die dunkelgrünen Felder frei lassen.

Was ist mit den Belegen für die Steuer?

Seit 2018 musst Du keine Belege mehr ans Finanzamt schicken. Es genügt, wenn Du sie aufbewahrst, und zwar bis mindestens ein Jahr nach Erhalt des Steuerbescheids. Du musst dem Finanzamt nur die Belege vorlegen, wenn die Behörde es konkret verlangt. Aus der Vorlagepflicht wurde damit eine Vorhaltepflicht.

Tipp: Falls Du erstmals eine doppelte Haushaltsführung oder ein Arbeitszimmer steuerlich geltend machst, ersparst Du Dir Nachfragen, wenn Du die Belege bereits zusammen mit der Steuererklärung abgibst. Das gilt auch für den Erstantrag auf einen Behinderten-Pauschbetrag.

Seit einigen Jahren kannst Du über Elster Belege, die das Finanzamt fordert, elektronisch nachreichen. Auch einige Steuerprogramme unterstützen den Versand von PDF-Dokumenten.

Neu seit 2025: das System Rabe, was für Referenzierung auf Belege steht. Kurz gesagt speicherst Du Deine Belege in Elster – und das Finanzamt kann sie per Mausklick aufrufen. Du musst sie also nicht mehr aktiv ans Amt schicken.

Welche professionellen Berater gibt es bei der Steuer?

Wenn Dich die Steuererklärung trotz Software überfordert, helfen Dir ein Lohnsteuerhilfeverein, ein Steuerberater oder eine Steuerberaterin weiter. Vorteil: Die Steuererklärung 2025 muss dann erst am 1. März 2027 beim Finanzamt eintreffen.

Für wen ist ein Lohnsteuerhilfeverein geeignet?

Lohnsteuerhilfevereine fertigen die Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmerinnen, Beamte, Auszubildende, Studierende, Pensionäre, Rentnerinnen und Unterhaltsempfänger an (§ 4 Nr. 11 StBerG). Seit dem Steuerjahr 2022 dürfen Lohnsteuerhilfevereine auch bei kleineren Photovoltaikanlagen steuerlich beraten. Grundsätzlich erledigen die Vereine alles in Bezug auf die Steuererklärung, was auch ein Steuerberater oder eine Steuerberaterin bei der Einkommensteuer macht. Sie beraten zur Steuerklassenwahl, helfen beim Kindergeld, bei der Riester-Förderung und bei weiteren staatlichen Förderprogrammen.

Außerdem wickeln sie den gesamten Schriftverkehr mit dem Finanzamt für Dich ab. Du musst aber Mitglied in dem jeweiligen Verein werden und dementsprechend auch Gebühren zahlen. Das sind im Schnitt 150 Euro im Jahr. Mehr zum Thema liest Du in unserem Ratgeber zum Lohnsteuerhilfeverein.

Es gibt aber viele Leute, die nicht die Dienste der Lohnsteuerhilfe in Anspruch nehmen dürfen. 

Wann brauchst Du einen Steuerberater?

Selbstständige und Gewerbetreibende oder Angestellte mit Einnahmen aus einer selbstständigen Tätigkeit können sich nicht von einem Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen. Dasselbe gilt für alle, deren jährliche Miet- oder Kapitaleinnahmen 18.000 Euro übersteigen, bei Zusammenveranlagten 36.000 Euro. Dieser Gruppe bleibt nur der Gang zum Steuerberater.

Ein Steuerberater ist in diesen Fällen nicht Pflicht. Er bietet sich aber an, wenn der Steuerfall kompliziert und umfangreich ist.

Du kannst mittlerweile sogar über das Honorar Deines Steuerberaters oder Deiner Steuerberaterin verhandeln, weil diese die in der Gebührenverordnung vorgeschriebenen Mindestsätze unterschreiten dürfen. Wie Du einen passenden Steuerberater findest und was er an Gebühren verlangen darf, haben wir im Ratgeber zum Steuerberater zusammengestellt.

Ist Steuerberatung von der Steuer absetzbar?

Beruflich veranlasste Steuerberatungskosten kannst Du in der Steuererklärung geltend machen. Für Arbeitnehmer gilt dies zum Beispiel für das Ausfüllen der Anlage N, für Vermieterinnen für das Ausfüllen der Anlage V und für Selbstständige für das Ausfüllen der Anlage S und der Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Die Kosten für den privaten Anteil Deines Steuerfalls kannst Du dagegen nicht absetzen.

Alles, was unter 100 Euro anfällt, zählt als Mischkosten. Diese Ausgaben darfst Du in jedem Fall steuerlich geltend machen. Dazu gehören Steuerprogramme und Steuerfachliteratur, die Du zur Recherche nutzt.

Welche Formulare sind in der Steuererklärung?

Es gibt eine große Zahl an Steuerformularen. Das beginnt beim Mantelbogen, geht über die Anlage Sonderausgaben und endet bei Anlage R.

Für das Steuerjahr 2025 sind keine neuen Formulare hinzugekommen. 2023 gab es hingegen drei neue Anlagen und in einer Anlage gab es eine größere Ergänzung. Welche Formulare für Dich wichtig werden könnten, haben wir nachfolgend für Dich aufgelistet. 

Vorab noch die Info: Nutzt Du eine Steuersoftware oder Steuer-App, musst Du Dich nicht um die Formulare kümmern. Das Ausfüllen geschieht in diesen Fällen automatisch an den richtigen Stellen. Machst Du die Steuer aber mit Elster oder mit den Vordrucken, hilft Dir die folgende Aufzählung ganz sicher.

Was muss in den Hauptvordruck? 

Den Hauptvordruck, auch ESt 1 A oder Mantelbogen genannt, muss jede Person bei einer Steuererklärung ausfüllen. Kreuze das Kästchen Einkommensteuererklärung im Hauptvordruck an. Wenn Ihr als Ehepaar eine gemeinsame Steuererklärung abgeben wollt, tragt beide Namen und Steueridentifikationsnummern im Hauptvordruck ein und kreuzt Zusammenveranlagung an.

Hast Du 2025 Einkommensersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld oder Elterngeld erhalten, gehören diese in Zeile 35. Genauso wie andere Lohnersatzleistungen liegen sie dem Finanzamt häufig bereits als E-Daten vor.

Einen Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage musst Du mit einem Kreuz gleich oben auf der ersten Seite des Formulars und in der Zeile 34 des Hauptvordrucks ESt 1 A beantragen.

Wie wichtig ist die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen?

Die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen sollte fast jede Person ausfüllen. Denn Du kannst dort für Handwerkerkosten, haushaltsnahe Dienstleistungen oder wenn Du eine Haushaltshilfe im eigenen Haushalt beschäftigst, eine Steuerermäßigung beantragen. Vergiss nicht, die Angaben aus Deiner Nebenkostenabrechnung hier einzutragen.

Tipp: Und selbst wenn Du das nicht haben solltest, kannst Du einige Kosten aus Deiner Nebenkostenabrechnung hier geltend machen.

Was gehört in die Anlage Sonderausgaben? 

Das Formular für Sonderausgaben musst Du verwenden, um Deine gezahlte Kirchensteuer, Spenden und Mitgliedsbeiträge, Berufsausbildungskosten, bestimmte Versorgungsleistungen, Unterhaltsleistungen an den Ex-Partner – das sogenannte Realsplitting – sowie Ausgleichsleistungen im Rahmen eines Versorgungsausgleichs einzutragen.

Lohnt sich die Anlage Außergewöhnliche Belastungen?

Die Anlage Außergewöhnliche Belastungen befüllst Du mit selbst getragenen Krankheits- und Pflegekosten, behinderungsbedingten Aufwendungen und Kfz-Kosten, Bestattungskosten und anderen außergewöhnlichen Belastungen.

Um steuerlich profitieren zu können musst Du bei vielen Aufwendungen Deine individuelle zumutbare Belastung überschreiten. Alles dazu, inklusive der Berechnung der zumutbaren Belastung, liest Du im Ratgeber zu den außergewöhnliche Belastungen.

Wer braucht die Anlage N?

Die Anlage N ist die wichtigste Anlage für Arbeitnehmer, Beamtinnen und Pensionäre. Dort gehört zum Beispiel Dein Arbeitseinkommen oder Deine Beamtenpension rein. 

Bist Du angestellt, solltest Du auf jeden Fall Deine Werbungskosten eintragen, wenn Du mehr als die 1.230 Euro Arbeitnehmerpauschale geltend machst. 

Wurden steuerpflichtige Gehaltsbestandteile noch nicht lohnversteuert, dann musst Du diese in Zeile 21 angeben. Haben beide Eheleute als Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitnehmerin gearbeitet, dann müssen beide eine eigene Anlage N ausfüllen. Ausnahme: ein pauschal besteuerter Minijob. Der hat nichts in der Einkommensteuererklärung zu suchen.

Was sind Versorgungsbezüge in Anlage N?

Ab Zeile 11 in der Anlage N sind Versorgungsbezüge anzugeben. Dazu gehören Pensionen von früheren Beamten, Betriebs-, Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten für frühere Dienstverhältnisse. Solche Bezüge werden nach Paragraf 19 Absatz 2 EStG günstiger besteuert. 

Für Pensionen und Betriebsrenten gibt es einen Versorgungsfreibetrag, den das Finanzamt für das Eintrittsjahr berücksichtigt. Allerdings wird dieser für jeden neuen Pensionärsjahrgang etwas reduziert. Für diejenigen, die erstmals 2025 eine Pension erhalten haben, beträgt er nur noch 13,2 Prozent von der Pension, maximal 990 Euro. Hinzu kommt ein Zuschlag von 297 Euro. Der Betrag bleibt bis zur letztgezahlten Pension konstant.

Bei Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung ist es etwas komplizierter. Direktzusagen des früheren Arbeitgebers an die Ex-Mitarbeiterin und Versorgungsleistungen aus Unterstützungskassen versteuert der Arbeitgeber wie Arbeitslohn und erstellt eine Lohnsteuerbescheinigung.

Gibt es weitere Formulare zur Anlage N?

Ja, es gibt noch die die Anlage N Doppelte Haushaltsführung, Anlage N-AUS und Anlage N-Gre.

  • Anlage N Doppelte Haushaltsführung - Bis 2022 gehörten die Angaben zur doppelten Haushaltsführung in die Anlage N, jetzt müssen sie in dieses neue Formular.
  • Anlage N-AUS - In diesem Formular gibst Du ausländische Einkünfte an sowie Werbungskosten zu steuerfreiem Lohn aus einer Angestelltentätigkeit. Das Besteuerungsrecht für ausländische Einkünfte regeln Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), zwischenstaatliche Übereinkommen (ZÜ) und der Auslandstätigkeitserlass (ATE). Diese Regeln legen fest, welcher Staat Steuern einbehalten darf.
  • Anlage N-Gre – Die musst Du nur ausfüllen, wenn Du in Baden-Württemberg wohnst und in Frankreich, Österreich oder der Schweiz angestellt bist.

Wer sollte die Anlage Mobilitätsprämie ausfüllen?

Die Anlage Mobilitätsprämie sollten Geringverdienende ausfüllen, die einen einfachen Arbeitsweg von mindestens 21 Kilometern und ein zu versteuerndes Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags haben. Das könnten etwa Azubis sein. Nur mit dieser Anlage können sie von der höheren Entfernungspauschale profitieren, obwohl sie gar keine Steuern zahlen müssen. Mehr dazu im Ratgeber zur Mobilitätsprämie.

Wohin gehören Renten in der Steuererklärung?

Maßgeblich für Rentnerinnen und Rentner ist die Anlage R – mit den zusätzlichen Formularen Anlage R-AV/bAV und Anlage R-AUS.

  • Die ausgezahlten gesetzlichen und privaten Renten trägst Du in Anlage R ein.
  • Die Rente aus einer betrieblichen Altersversorgung, also Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds, sowie Leistungen aus der Riester-Rente gehören in die Anlage R-AV/bAV.
  • Hast Du eine ausländische Rente bekommen, musst Du sie in der Anlage R-AUS eintragen.

Nutze die Leistungsmitteilung der auszahlenden Stelle, beispielsweise der Pensionskasse, hinter der meist eine Versicherungsgesellschaft steht. Darin findest Du Hinweise, wie viel Du wo eintragen musst. In einfachen Fällen kannst Du als Rentner das kostenlose Einfach-Elster-Portal der Finanzverwaltung nutzen.

Was gehört in die Anlage Kind?

Wenn Du Kinder hast, musst Du für jedes Kind eine Anlage Kind ausfüllen.

  • Dort trägst Du das Kindergeld ein. 2025 hat die Familienkasse für jedes Kind monatlich 255 Euro gezahlt. Vergiss nicht, die Steueridentifikationsnummer Deiner Kinder einzutragen.
  • Besserverdienende profitieren von einem gestiegenen Kinderfreibetrag, der 2025 bei 9.600 Euro pro Kind lag. Ob für Dich das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag günstiger ist, ermittelt das Finanzamt mit der „Günstigerprüfung“ automatisch für Dich.
  • Alleinerziehende können in der Anlage Kind den Entlastungsbetrag beantragen – wenn sie nicht schon in die Steuerklasse 2 gewechselt sind. Er liegt bei 4.260 Euro pro Jahr für ein Kind und einem Zuschlag von 240 Euro für jedes weitere Kind im Haushalt. Bei drei Kindern sind das immerhin 4.740 Euro.
  • Du kannst 80 Prozent der Kinderbetreuungskosten von bis zu 6.000 Euro eintragen. 

Wohin müssen Zinsen, Aktien- und ETF-Gewinne?

Für Kapitaleinkünfte gibt es vor allem die Anlage KAP – und unter Umständen brauchst Du zusätzlich die Anlage KAP-INV und ganz selten Anlage KAP-BET. 

In die Anlage KAP musst Du Kapitaleinkünfte wie Zinsen, Dividenden und Gewinne aus ETFs eintragen. Oft kannst Du aber darauf verzichten. Denn wenn Du Deinen Sparerfreibetrag von 1.000 Euro nicht ausschöpfst, brauchst Du die Anlage KAP in aller Regel nicht ausfüllen. Für die meisten Kapitaleinkünfte ziehen bereits Banken und Versicherungen vor der Ausschüttung 25 Prozent Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ab. Mit dieser pauschalen Steuer ist die Steuerpflicht erfüllt.

Falls Du aber unversteuerte Kapitalerträge aus dem Ausland oder Zinsen vom Finanzamt hast, musst Du diese in der Anlage KAP angeben. Dasselbe gilt, wenn noch Kirchensteuer auf Kapitalerträge zu zahlen ist.

Eheleute müssen immer eine eigene Anlage KAP ausfüllen, selbst wenn nur eine Person Kapitaleinkünfte hatte. 

Wann solltest Du freiwillig die Anlage KAP ausfüllen?

Wenn Du mit Deinem gesamten zu versteuernden Einkommen einen Grenzsteuersatz unterhalb von 25 Prozent hast, solltest Du die Anlage KAP freiwillig ausfüllen. Das ist der Fall, wenn Dein zu versteuerndes Einkommen als Single bei rund 20.000 Euro liegt; bei einem zusammen veranlagten Ehepaar das Doppelte. In Zeile 4 kannst Du eine Günstigerprüfung beantragen.

Wenn Du keine oder zu geringe Freistellungsaufträge bei Deinen Banken gestellt hast, kannst Du Dir über die Anlage KAP die zu viel bezahlte Steuer zurückholen.

Sinnvoll ist die Anlage KAP außerdem, um Gewinne und Verluste in verschiedenen Bankdepots miteinander verrechnen zu können. 

Wann brauchst Du Anlage KAP-INV und KAP-BET?

Hast Du Investmentfonds in einem Auslandsdepot, dann musst Du die laufenden Erträge sowie Gewinne und Verluste in der Anlage KAP-INV eintragen.

In die Anlage KAP-BET gehören Kapitalerträge aus Beteiligungen an einer Personengesellschaft oder Erbengemeinschaft. Im Feststellungsbescheid der Gesellschaft werden die Erträge aller Beteiligten ermittelt und den einzelnen zugerechnet. Deinen Anteil schreibst Du in das neue Formular.

Welche Formulare brauchst Du für Versicherungen?

Anlage Vorsorgeaufwand - Für Deine Kranken-, Pflege-, Renten-, Betriebsrenten-, Rürup-Renten-, Erwerbs-, Berufsunfähigkeits-, Risikolebens-, Kapitallebens-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen sowie weitere Altersvorsorgeaufwendungen benötigst Du dieses Formular. Bei diesen Versicherungen geht es immer um den Schutz des Lebens.

Anlage AV - Sie ist für alle Riester-Sparer und -Sparerinnen relevant. Über die Steuererklärung kannst Du, neben den anzurechnenden Zulagen, einen zusätzlichen Sonderausgabenabzug beantragen. Die Kinderzulagen bekommt in aller Regel die Mutter. Zu den gezahlten Altersvorsorgebeiträgen zählen auch Tilgungsbeträge für einen Wohn-Riester-Vertrag. Landwirte tragen im Feld „Sozialversicherungsnummer“ ihre Mitgliedsnummer in der Alterskasse ein.

Was gehört in die Anlage SO?

Hier gehören die sogenannten sonstigen Einkünfte rein:

  • Falls Du eine vermietete Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung mit Gewinn verkauft, musst Du Spekulationssteuer zahlen.
  • Bei Verkäufen von Bitcoins und anderen Kryptowährungen beträgt die Spekulationsfrist nur ein Jahr – es können also schnell Steuern auf Bitcoins fällig werden. Kryptos gehören auf Seite 3 in die Zeilen 41 bis 47 der Anlage SO.

Solche sonstigen Einkünfte musst Du in der Anlage SO erklären, wenn der Jahresgewinn 2025 mindestens 1.000 Euro beträgt:

  • gelegentlichen Vermittlungen, wenn Du beispielsweise Dein Wohnmobil, Auto oder einen anderen beweglichen Gegenstand vermietest
  • Wenn Du als Neukunde oder Neukundin einer Bank eine Prämie bekommst. Das gilt auch für eine Geld- oder Sachprämie bei Eröffnung eines Depots.

Für solche Einkünfte hast Du insgesamt eine Freigrenze von 256 Euro im Jahr (§ 22 Nr. 3 EStG). Übersteigt die Summe solcher Einnahmen die Freigrenze auch nur um einen Euro, musst Du den gesamten Betrag in der Anlage SO angeben und versteuern.

Ebenfalls in die Anlage SO gehören Abgeordnetenbezüge, erhaltene Unterhaltsleistungen sowie Ausgleichsleistungen vom Ex-Partner.

Welche Formulare sind für Immobilienbesitzer wichtig?

  • Anlage V - In dieses Formular tragen Vermieter und Verpächterinnen ihre Einnahmen und ihre Werbungskosten ein. Dazu gehören Abschreibung, Schuldzinsen und weitere Kosten, die mit der vermieteten Immobilie zusammenhängen. Zahlreiche Steuertipps findest Du in unserem Ratgeber für Vermieter.
  • Anlage V-FeWo - Hier musst Du detaillierte Angaben machen, wenn Du eine Ferienwohnung vermietest oder Einnahmen über Airbnb erzielst. Nimm das nicht auf die leichte Schulter, denn Airbnb & Co. müssen Deine Einnahmen aus dem Jahr 2025 an die Finanzbehörden melden, wenn es 2.000 Euro oder mehr waren. Mehr dazu kannst Du im Ratgeber Privatverkauf Steuer nachlesen. Tipp: Bis zu einer Freigrenze von 520 Euro im Jahr ist das steuerfrei.
  • Anlage V-Sonstige - Hier geht es um Einkünfte aus Beteiligungen, etwa Grundstücks- und Erbengemeinschaften, aus der Untervermietung von vermieteten Räumen und aus unbebauten Grundstücken.
  • Anlage Energetische Maßnahmen - Lässt Du Deine mindestens zehn Jahre alte selbst bewohnte Immobilie, also Eigentumswohnung oder Haus, energetisch sanieren, kannst Du Dir mit dieser Anlage bis zu 40.000 Euro von der Steuer zurückholen.
  • Anlage FW - Hier geht es um Förderungen des selbstgenutzten Wohneigentums.

Welche Formulare sind für Selbstständige wichtig? 

  • Anlage S - Dieses Formular müssen Selbstständige elektronisch authentifiziert abgeben – zum Beispiel über „Mein Elster“ oder mit Steuerprogrammen.
  • Anlage EÜR - Wer einen sogenannten freien Beruf ausübt, muss eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach der vorgegebenen Struktur des Formulars abgeben.

Wer braucht die Anlage G oder Anlage L?

Für Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft gibt es die Anlage L und unter Umständen weitere Anlagen.

Jeder Gewerbetreibende muss die Anlage G ausfüllen. Aber Du kannst auch in zwei Fällen betroffen sein, wenn Du kein „klassischer“ Unternehmer bist.

  • Verkaufst Du mehr als gelegentlich Gegenstände mit Gewinn auf dem Flohmarkt oder bei Ebay oder Kleinanzeigen.de, bist Du möglicherweise gewerblich tätig und musst dann die Anlage G ausfüllen. Bedenke, dass Ebay und andere Plattformen Deine Aktivitäten im Jahr 2025 den Finanzbehörden melden müssen, wenn Du mindestens 30 Artikel verkauft oder damit mindestens 2.000 Euro Umsatz gemacht hast. Dein Finanzamt kann in solchen Fällen prüfen, ob Du nicht schon gewerblich handelst. Mehr Informationen dazu gibt es im Ratgeber Steuerfolgen Onlineverkauf.
  • Auch Einspeisevergütungen von Betreibern einer Photovoltaikanlage können zu gewerblichen Einkünften gehören. Das ist aber seit dem Jahressteuergesetz 2022 eher die Ausnahme geworden.

Wann musst Du die Anlage Corona-Hilfen ausfüllen?

Als Selbstständige oder Gewerbetreibender musst Du in der Anlage Corona-Hilfen eintragen, ob Du 2025 Corona-Soforthilfe oder Überbrückungshilfe erhalten hast – beziehungsweise vermutlich eher, dass Du im Rahmen einer Schlussabrechnung Gelder zurückzahlen musst. Diese Summen musst Du auch als Betriebseinnahmen oder -ausgaben in der jeweiligen Anlage S, G oder L angeben und versteuern. 

Unser Podcast zum Thema

Wann wird die Steuererklärung bearbeitet?

Wer sich mit der Steuerklärung beeilt und auf eine schnelle Steuerrückzahlung hofft, muss wissen, dass die Finanzämter generell erst ab Mitte März damit beginnen, diese zu bearbeiten. Das liegt vor allem daran, dass Unternehmen, Versicherungen und andere Einrichtungen noch bis Ende Februar Daten für das Vorjahr elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln dürfen. 

Erfahrungsgemäß benötigen die Finanzämter dann im Durchschnitt zwischen 14 und 90 Tagen von der Abgabe bis zum Steuerbescheid

Das Finanzamt ermittelt zunächst das zu versteuernde Einkommen und setzt dann die Höhe der Einkommensteuer, gegebenenfalls die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag sowie unter Umständen auch Steuervorauszahlungen fest. Letzteres passiert, wenn Du mindestens 400 Euro Steuern nachzahlen musst.

Die bereits gezahlten Steuern, zum Beispiel die vom Unternehmen abgeführte Lohnsteuer und die einbehaltene Kapitalertragsteuer, verrechnet es. Daraus ergibt sich dann entweder eine Steuererstattung oder -nachzahlung.

Was passiert bei verspäteter Abgabe?

Bei Verspätungen kann das Finanzamt noch weitere Positionen festsetzen. Dazu zählen Zinsen oder ein Verspätungszuschlag. Normalerweise gilt eine 15-monatige zinsfreie Karenzzeit für die Verzinsung einer Steuererstattung oder Steuernachzahlung. Wegen der Corona-Pandemie wurde auch diese Karenzzeit verlängert. Zudem gelten seit 2019 neue Zinssätze für Erstattungs- und Nachzahlungszinsen: Statt wie früher sechs Prozent im Jahr sind es nun nur noch 1,8 Prozent. Diese Steuerzinsen waren nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts viel zu hoch. 

Details liest Du in unserem Ratgeber zu Steuerzinsen.

Wann legst Du Einspruch gegen den Steuerbescheid ein?

Solltest Du mit dem Ergebnis nicht einverstanden sein oder Fehler in der Berechnung entdecken, dann musst Du innerhalb eines Monats Einspruch einlegen. Wie Du am besten vorgehst, liest Du in unserem Ratgeber Steuerbescheid ändern.

Seit Januar 2017 ist das Steuermodernisierungsgesetz in Kraft; es fördert vor allem die elektronische Steuererklärung.

Die massenhaften Standard-Steuererklärungen prüfen zunehmend nicht mehr Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen, sondern sie werden automatisiert maschinell veranlagt.

Wünschst Du Dir, dass Dein Fall von einer Finanzbeamtin oder einem Finanzbeamten geprüft wird, oder weichst Du steuerrechtlich von der Ansicht der Finanzverwaltung ab, musst Du in Zeile 37 des Hauptvordrucks ein Häkchen setzen und darunter unter der Überschrift Ergänzende Angaben zur Steuererklärung Deinen Sachverhalt schildern. Damit stellst Du sicher, dass Deine Steuererklärung nicht vollautomatisch, sondern von einem Finanzbeamten persönlich bearbeitet wird.

Kannst Du auch Steuererklärungen für frühere Jahre abgeben?

Wer zur Abgabe verpflichtet ist, hat keine Wahl – und muss seine Steuererklärung 2025 pünktlich bis zum 31. Juli 2026 abgegeben haben. Wer freiwillig abgibt, kann aber auch noch die Steuererklärungen der vergangenen vier Jahre machen. Das heißt, Deine Steuererklärung für das Jahr 2022 muss am 31. Dezember 2026 beim Finanzamt sein.

Tipp: Weil sich jedes Jahr die Steuerregeln und zum Teil auch die Formulare ändern, haben wir für die letzten Veranlagungszeiträume eigene Ratgeber zur Steuererklärung:

Lohnt sich die Einkommensteuersteuererklärung wirklich oft?

Die Zahlen des Statistischen Bundesamts sprechen eine deutliche Sprache: Für eine deutliche Mehrheit lohnt sich die Steuererklärung. Das widerlegt die oft gehörte Behauptung, dass sich eine Steuererklärung nicht lohnen würde und 1.000 Euro Erstattung gar nicht zu erreichen sind. Oder höchstens bei denen, die den Spitzensteuersatz haben.

Was sagen die Zahlen genau?

Insgesamt gab es in Deutschland 2021 26,1 Millionen unbeschränkt Steuerpflichtige, die ausschließlich Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit und eventuell Kapitaleinkünften erzielten. Das heißt vereinfacht: ganz normale Arbeitnehmerinnen und Beamte, die in Deutschland wohnen.

Von diesen 26,1 Millionen, so das Bundesamt, gaben für das Steuerjahr 2021 aber nur 14,9 Millionen eine Steuererklärung ab. Davon erhielten mit 12,9 Millionen knapp 87 Prozent eine Steuererstattung – im Durchschnitt in Höhe von 1.172 Euro.

Das heißt: Von den 11,2 Millionen, die für 2021 keine Steuererklärung abgegeben haben, verzichteten statistisch gesehen 87 Prozent auf durchschnittlich 1.172 Euro.

Und wenn Du jetzt sagst, das ist ja nur ein Durchschnittswert: Wir können es Dir noch genauer aufschlüsseln.

Rückerstattungen bei der Einkommensteuer 2021

  • von weniger als 100 Euro: acht Prozent der Fälle
  • zwischen 100 und 1.000 Euro: 55 Prozent
  • zwischen 1.000 und 5.000 Euro: 34 Prozent
  • über 5 000 Euro: drei Prozent

Das bedeutet, dass 2021 tatsächlich mehr als jede dritte Einkommensteuererklärung mit einer Steuererstattung bei der Einkommensteuer zu einer Erstattung von mindestens 1.000 Euro führte, genau genommen sogar 37 Prozent.

Nach den Angaben des Statistischen Bundesamts mussten für 2021 1,8 Millionen Steuerpflichtige eine Nachzahlung bei der Einkommensteuer leisten – der durchschnittliche Betrag lag hier bei 1.160 Euro.

Übrigens: Für 2020 lag die durchschnittliche Steuererstattung nur bei 1.063 Euro, während es 2019 noch 1.095 Euro waren. 

Die etwas geringere Erstattung für 2020 dürfte ihre Ursache in der beginnenden Corona-Pandemie im Jahr 2020 haben. In diesem Jahr gab es eine sehr große Zahl von Personen in Kurzarbeit, die oft erstmals eine Steuererklärung abgeben mussten.

Der Sprung um mehr als 100 Euro für das Jahr 2021 dürfte drei Ursachen haben: Es gab wieder weniger Kurzarbeiter, bei der Entfernungspauschale gab es erstmal 35 Cent ab dem 21. Kilometer und die Behinderten- und Pflegepauschbeträge stiegen 2021 deutlich an. 

Autoren
Udo Reuß

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