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Weniger Auto gefahren wegen Corona? Hol Dir Dein Geld von der Ver­si­che­rung zurück!

Weniger Auto gefahren wegen Corona? Hol Dir Dein Geld von der Ver­si­che­rung zurück!

Wer weniger fährt, zahlt auch weniger

Die Corona-Pandemie hat schätzungsweise jeden Dritten ins Homeoffice geschickt. Und viele Pendler zu Dauerparkern gemacht. Wenn auch Du dieses Jahr deutlich weniger Kilometer auf dem Tacho hast, solltest Du dies unbedingt Deiner Ver­si­che­rung melden. Du kannst durchaus um die 50 Euro und mehr sparen – je nachdem, was Du zahlst. Denn in der Kfz-Versicherung gilt ganz grundsätzlich: Wenn Du weniger fährst, musst Du auch weniger zahlen.

Ein Beispiel: 10.000 Kilometer pro Jahr kosten im Schnitt 13 Prozent mehr als 5.000 Kilometer. Das ergab unsere Auswertung der Tarife. Bist Du dieses Jahr wegen Corona deutlich weniger mit dem Auto unterwegs gewesen, solltest Du deshalb eine Beitragserstattung vom Kfz-Versicherer fordern. Denn automatisch wird das kaum passieren.

 

Nicht alle erstatten rückwirkend

Wir haben für Dich nachgefragt bei den zehn größten Versicherern und zwanzig weiteren, die in unserem neuesten Test sehr günstig waren. Das Ergebnis: Alle, die antworteten, wollen ihren Kunden auf Anfrage Beiträge erstatten. Der Haken: Einige reduzieren den Beitrag für eine niedrigere Kilometerleistung erst ab dem Zeit­punkt, an dem Du Dich meldest – und nicht rückwirkend ab März, als die meisten von uns ins Homeoffice mussten. Fair ist das nicht.

7 der 30 angefragten Versicherer weigern sich bisher, die Beiträge rückwirkend anzupassen. Die Mehrheit, bislang 17, zahlt auch rückwirkend. Von sechs weiteren hatten wir bis Redaktionsschluss keine klare oder gar keine Antwort. Die Antworten aller Versicherer findest Du auf Finanztip-News. Auch wenn sich später noch Anbieter zu Wort melden.

 

So bekommst Du Geld zurück

Gleiche zunächst Deine Fahrleistung im Vertrag mit Deinen tatsächlich gefahrenen Kilometern ab. Kontaktiere dann Deine Kfz-Versicherung. Das geht am besten per E-Mail oder Brief. Wichtig: Lass Dir die neue Kilometerleistung sowie die Höhe und den Zeit­punkt der Beitragsanpassung bestätigen.

Im Durchschnitt fahren wir Deutschen unsere Autos 12.000 bis 14.000 Kilometer im Jahr. (Ehemalige) Vielfahrer können am meisten Geld zurückbekommen. Wer ohnehin schon eher wenig Kilometer angegeben hat, spart im Zweifel nicht mehr viel.

 

Denk jetzt schon ans kommende Jahr

Wenn Du Deine Kilometerleistung ändern lässt, solltest Du auch schon an nächstes Jahr denken. Unser Tipp: Ändere die Kilometerzahl im Vertrag, damit Du kommendes Jahr nicht dasselbe Problem hast. Schätze Deine Kilometer defensiv: Denn Nachmelden geht immer – aber nicht vergessen! Es spricht viel dafür, dass auch nächstes Jahr Homeoffice für viele die Regel bleibt.

Übrigens: Wenn Deine Autoversicherung sich sperrt, kannst Du jetzt wechseln. Es lohnt sich ohnehin, Jahr für Jahr die Preise zu vergleichen. Wie das am besten geht, beschreiben wir in unserem aktuellen Kfz-Versicherungstest.

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Die Finanztip-Podcasts

Corona-Podcast mit Hermann hören:

  • Corona-Erstattung für AutofahrerWie Du davon profitierst
  • Dividende passé?Genossenschaftsbanken und Corona
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  • Geldanlage zum SelbermachenTages-, Festgeld und ETFs
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    Schnäppchen der Woche

    Angebote, Rabatte & Deals: Was unsere Redaktion für Dich entdeckt hat.

    Korrektur Bundesliga-Schnäppchen

    Korrektur: Vergangene Woche hatten wir beim Bundesliga-Schnäppchen geschrieben, dass Sky schon dieses Jahr die Live-Übertragung der regulären Sonntagsspiele an den Konkurrenten Dazn abgibt. Das passiert aber erst im kommenden Jahr (in der Saison 2021/22). Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.

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    Bahncard 25 zum halben Preis

    Den ganzen Oktober über kannst Du die Bahncard 25 zum halben Preis kaufen. Damit kostet die Variante für die zweite Klasse aktuell nur rund 25 Euro, die Karte für die erste Klasse knapp 70 Euro. Die Karten sind ein Jahr gültig; das Bahncard-Abo verlängert sich aber zum normalen Preis um ein weiteres Jahr, wenn Du es nicht sechs Wochen vor Ablauf kündigst.

    ETF-Robo plus 1 % Festgeld

    Digitale Anlagehelfer – oder Robo-Advisor – können Dir etwas Arbeit bei der Geldanlage abnehmen. Eine unserer Emp­feh­lungen heißt VTB Invest und hat aktuell ein interessantes Sonderangebot. Wenn Du bei VTB Kunde wirst, bekommst Du zum Robo (der in ETFs anlegt) noch ein Festgeld über zwölf Monate dazu – mit 1 Prozent Zinsen pro Jahr. Das ist fast doppelt so viel wie andere Festgelder zurzeit. Du musst mindestens 5.000 Euro im Robo anlegen.

    Die Höchstsumme fürs Festgeld ist der Betrag, den Du mit dem Robo in ETFs anlegst. Wenn Du beispielsweise 5.000 Euro in den Robo steckst, kannst Du 500 bis 5.000 Euro als Festgeld anlegen. Während der zwölf Monate darf die Robo-Anlage nicht gekündigt und nicht beliebig reduziert werden. Es muss immer mindestens die Robo-Anlagesumme vom Vertragsbeginn angelegt bleiben.

    Wichtig: Das Angebot eignet sich nicht für Dich, wenn Du eigentlich nur ein Festgeld für ein Jahr suchst, denn bei der Aktienanlage kann zunächst ein Verlust entstehen. In Aktien solltest Du mit einem Zeithorizont von mindestens zehn Jahren investieren.

    FAZ digital für 1 € die Woche

    Mittlerweile haben sich kostenpflichtige Abos bei Online-Nachrichten durchgesetzt – zumindest, wenn Du mehr als nur die Standard-Artikel lesen willst. Zur US-Wahl hat die Frankfurter Allgemeine Zeitung ihr Angebot F+ vergünstigt: Du bekommst es die ersten drei Monate für 1 Euro pro Woche. Anschließend kostet das Abo knapp 3 Euro pro Woche und ab dem 13. Monat rund 5 Euro pro Woche. Du kannst aber jederzeit kündigen.

     
    Sky etwas billiger – dafür wohl kein Feilschen mehr

    1. Sky etwas billiger – dafür wohl kein Feilschen mehr

    Hast Du ein Sky-Abo? Dann schau mal genau, was Du zahlst! Sky hat im Sommer sein Abomodell komplett umgekrempelt und die Preise deutlich gesenkt. Das normale Gesamtpaket des Bezahlsenders in HD kostet jetzt nicht mehr 80 Euro, sondern 45 Euro – inklusive der Sky-Q-Empfangsgeräte, die der neue Standard sind.

    Anstelle von zwei Jahren Vertragslaufzeit plus jahresweise Verlängerung tritt jetzt ein Jahr Laufzeit plus monatliche Verlängerung. Nach einem Jahr wird es allerdings teurer. Diese Variante gilt jetzt für alle Pakete. Der Aufpreis nach einem Jahr beträgt bis zu 25 Prozent. Du kannst ihn vermeiden, indem Du auf jährliche Laufzeit umstellst.

    Wer noch Bestandskunde ist, sieht allerdings die neuen Preise nicht unbedingt in seinem Account. Es sind die alten Konditionen gelistet – zumindest in dem Account, den wir eingesehen haben. Wer zum Beispiel Sky-Q will und einen Altvertrag hat, muss nach wie vor dazuzahlen.

    Die neuen Bedingungen stehen jedem offen (nach Ablauf der Vertragsbindung). Die neuen Preise sind zwar niedriger, aber das Programm hat in den vergangenen Jahren an Attraktivität verloren: weniger Fußball und keine Disney-Filme mehr. Und kommendes Jahr brechen wichtige Fußballrechte weg.

     

    Sky sagt: Abopreis nicht mehr verhandelbar

    Zudem war Sky bislang bekannt dafür, dass man mit dem Bezahlsender den Preis verhandeln konnte. Wer einen Vertrag nach zwei Jahren kündigte, bekam ein günstigeres Rückholangebot. So zahlen viele fürs Vollprogramm nur 30 Euro im Monat.

    Uns gegenüber erklärte Sky, man mache zwar noch Rückholangebote, auf die neuen Monatspreise aber gebe es keine Rabatte mehr. Und man werde zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit auf seine Kunden zugehen und sie über die neuen Tarife informieren.

    Wie sind Deine Erfahrungen? Fühlst Du Dich von Sky gut informiert? Konntest Du doch etwas heraushandeln? Schreib uns an redaktion@finanztip.de.

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    Steuerfahndung gegen Airbnb-Vermieter: Das musst Du jetzt wissen

    2. Steuerfahndung gegen Airbnb-Vermieter: Das musst Du jetzt wissen

    Vor allem Großstädter verdienen sich gerne etwas dazu, indem sie ein Zimmer oder ihre ganze Wohnung zeitweise über Airbnb vermieten. Kein Problem, wenn Du die Mieteinnahmen bei der Steuer angibst (gehört in die Zeile 31, Untervermietung, Anlage V in der Steu­er­er­klä­rung). Oder wenn Du unter 520 Euro im Jahr bleibst – das ist dann steuerfrei. Doch wer mehr eingenommen und nicht erklärt hat, könnte jetzt Steuerfahnder am Hals haben.

    Airbnb musste nämlich die Daten der Vermieter an die Steuerfahndung Hamburg rausrücken. Die Ermittlungen werden wohl im Norden beginnen und sich bundesweit ausdehnen. Falls Du es versäumt hast, höhere Mieteinnahmen über Airbnb bei der Steuer anzugeben, solltest Du über eine strafbefreiende Selbstanzeige nachdenken. Dabei gibt es allerdings zwei Tücken. Zum einen muss die Nacherklärung der Einkünfte der letzten zehn Jahre wirklich lückenlos und genau sein. Kosten der Wohnung kannst Du anteilig gegenrechnen.

    Zum anderen steht noch nicht fest, ob die Selbstanzeige wirklich strafbefreiend ist. Sie wäre es dann nicht, wenn die Tat als „entdeckt“ gilt. Wie die Sache im Fall der Airbnb-Vermieter liegt, ist strittig. Es spricht viel dafür, dass eine schnelle und vollständige Selbstanzeige strafbefreiend wirken kann – oder zumindest strafmildernd. Das müsstest Du aber sehr sorgfältig machen und mit professioneller Unterstützung!

    Lass Dich also durch einen Steuerberater oder Steueranwalt beraten. Die Steuern nachzahlen musst Du am Ende natürlich trotzdem – plus Zinsen.

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    Bafög-Rückzahlung: So sparst Du Tausende Euro

    3. Bafög-Rückzahlung: So sparst Du Tausende Euro

    Als Student bekommst Du die Hälfte vom Bafög geschenkt, ganz automatisch. Doch auch auf die andere Hälfte kannst Du einen gehörigen Nachlass bekommen. Seit diesem Jahr gibt es dafür eine neue Möglichkeit, die wir für Dich herausgesucht haben. Wichtig: Beachte die Tipps bereits ab dem ersten Semester.

    Variante 1: Am meisten bringt es, wenn Du das gesamte Bafög auf einmal zurückzahlst. Das beschert Dir einen Nachlass von bis zu 2.100 Euro. Nach Deinem Studium hast Du fünf Jahre Zeit, um das Geld zusammenzukratzen. Nutze also den Lohn Deiner ersten Arbeitsjahre, um genügend Geld zur Seite zu legen. Oder pumpe Verwandte an.

    Variante 2: Nutze die Bafög-Förderung so lange wie Du nur kannst. Du musst nämlich nie mehr als 10.010 Euro zurückzahlen, egal wie viel Bafög Du über die Jahre bekommen hast. Und bei einem kompletten Bachelor- und Masterstudium können schon mal 40.000 Euro und mehr zusammenkommen. Die Hälfte ist eh geschenkt. Und dann sind es nochmal 10.000 Euro weniger, die Du zurückzahlen musst.

    Geht im Studium wegen Corona alles drunter und drüber? Dann kannst Du vielleicht länger Bafög bekommen. Vielleicht gehst Du auch ein Semester zum Studieren ins Ausland. Die Zeit mit Auslands-Bafög geht nicht von der normalen Bafög-Förderdauer ab.

    Neu seit diesem Jahr ist, dass Du beide Tipps miteinander verbinden kannst. Selbst wenn Du wesentlich mehr als 20.000 Euro Bafög bekommen hast, musst Du nur gut 7.900 Euro zurückzahlen, wenn Du nach fünf Jahren die volle Summe überweist.

    Schüler und Azubis müssen übrigens grundsätzlich nichts zurückzahlen.

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    Über 7.500 Euro zurück: Höhere Beiträge bei privaten Kran­ken­ver­si­che­rungen oft unwirksam

    4. Über 7.500 Euro zurück: Höhere Beiträge bei privaten Kran­ken­ver­si­che­rungen oft unwirksam

    Falls Du privat krankenversichert bist und Dich in den vergangenen Jahren über steigende Beiträge geärgert hast, kannst Du vielleicht von einem aktuellen Urteil gegen die DKV profitieren (LG Bonn, Urteil vom 2. September 2020, Az. 9 O 396/17 – noch nicht rechtskräftig). Sogar, wenn Du nicht bei der DKV versichert bist.

    Die Anbieter dürfen ihren Versicherten die Beiträge erhöhen, falls die tatsächlichen Krankheitskosten besonders stark ansteigen. Dabei sind sie aber nicht völlig frei. Erst wenn die Kosten um mehr als 10 Prozent über den kalkulierten Ausgaben liegen, dürfen sie mehr verlangen. Den meisten Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men genügt das nicht: Sie haben eine Klausel in ihre Verträge geschrieben, die diese Grenze auf 5 Prozent senkt – so auch die DKV.

    Der Versicherer hatte in den Jahren 2012, 2013 und 2016 die Preise erhöht, weil die Kosten um rund 7 Prozent gestiegen waren. Zu Unrecht, wie das Landgericht Bonn nun entschied: Es müsse der gesetzliche Schwellenwert erreicht werden, auf die abgesenkte Grenze im Vertrag komme es nicht an. Der Kläger darf sich über eine Rückzahlung von mehr als 7.500 Euro freuen.

    Womöglich verlangt auch Dein Versicherer mehr Geld, obwohl die gesetzlichen Schwellenwerte gar nicht erreicht waren. Nach Einschätzung der von uns emp­foh­lenen Anwälte betrifft das etwa 40 Prozent der Verträge und nahezu alle Versicherer. Lass Deine Beitragserhöhungen also am besten prüfen! Im Ratgeber findest Du erfahrene Rechtsanwälte, die eine kostenlose Ersteinschätzung anbieten.

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    Auch wichtig: Neue Reisewarnungen, weniger Rechte bei der Bahn

    5. Auch wichtig: Neue Reisewarnungen, weniger Rechte bei der Bahn

    +++ Reisen wird immer schwieriger. Polen ist unser letztes Nachbarland ohne Corona-Hotspots. Zuletzt hat das Auswärtige Amt am Mittwoch eine Reisewarnung für Belgien ausgesprochen. Wie auch für Tschechien gilt die Reisewarnung für das gesamte Land. Für alle übrigen Nachbarländer gibt es Warnungen für bestimmte Regionen. In Frankreich ist nur noch die Region „Grand Est“ von Reisewarnungen ausgenommen; das ist die direkte Grenzregion zu Deutschland. Eine gute Übersicht findest Du in unserem Ratgeber. Außerdem wird inzwischen auch vor Reisen nach Island, Wales und Nordirland gewarnt. Wer die Warnung ignoriert, muss nach der Rückkehr in Quarantäne. Reisen in Risikogebiete sind meist kostenlos stornierbar. +++

    +++ Wenn Dein Zug wegen „höherer Gewalt“ verspätet ist, zum Beispiel wegen eines Sturms, bekommst Du künftig keine Entschädigung mehr. Das sieht die Reform der EU-Fahrgastrechte vor. Fluggesellschaften konnten auch bislang schon bei höherer Gewalt die Zahlung verweigern, jetzt werden unsere Verbraucherrechte auch bei der Bahn geschwächt. Dabei sollte Bahnfahren wegen des Klimaschutzes doch eigentlich attraktiver werden. Bleibt zu hoffen, dass die Bahnunternehmen den Bogen nicht überspannen und übermäßig viele Verspätungen auf höhere Gewalt schieben. +++

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    Punkt für Punkt: Was tun, wenn Dein Kind krank ist oder in Quarantäne muss?

    Punkt für Punkt: Was tun, wenn Dein Kind krank ist oder in Quarantäne muss?

    Kinder großziehen und gleichzeitig berufstätig sein, ist ja schon stressig genug. Was aber tun, wenn Dein Kind krank ist? Oder gar in Quarantäne muss, weil in seiner Klasse oder Kita jemand Corona hat? Eine kleine Bindehautentzündung könnte schon dazu führen, dass Dein Kind nicht mehr in den Kindergarten darf. Ein Husten und es darf wegen Corona-Verdachts nicht mehr in die Schule.

    Damit Du nichts falsch machst und weiter Einkommen beziehst (auch als Selbständiger), sind hier die wichtigsten Tipps für Eltern. Sie gelten für Kinder unter zwölf Jahren, wenn Du sie aufgrund ihrer Erkrankung oder Quarantäne zu Hause betreust.

     

    1. Deinen Arbeitgeber informieren

    Als Erstes musst Du Dich persönlich bei Deinem Vorgesetzten oder in der Personalstelle abmelden, wenn Du nicht zur Arbeit gehen kannst. Es genügt nicht, dass Du einen Kollegen informierst.

     

    2. Das Kind krankschreiben lassen

    Dann solltest Du mit Deinem Kind direkt zum Arzt – auch wenn es nur ein leichter Infekt ist (ruf dort vorher an, falls es einen Verdacht auf Corona gibt). Denn Du brauchst ein Attest, um von der Arbeit freigestellt zu werden. Schon ab dem ersten Tag – anders, als wenn Du selbst krank bist. Dein Arzt sollte ein solches Formular für Dich ausfüllen. Er kann dies auch bis zu drei Tage rückwirkend tun, wenn es Deinem Kind erst einmal so schlecht geht, dass Ihr den Arzt nicht direkt aufsuchen könnt.

     

    3. Lohnfortzahlung klären

    Grundsätzlich hast Du als Angestellter einen Anspruch auf Lohnfortzahlung von bis zu fünf Tagen, wenn Du Dich um ein krankes Kind kümmern musst. Oft ist das im Arbeits­vertrag aber explizit ausgeschlossen. Kläre das mit Deiner Personalstelle.

    4. Kinder­kranken­geld beantragen

    Sind fünf Tage rum oder Deine Firma zahlt nichts, dann kannst Du Kinder­kranken­geld beantragen. Das kann übrigens jeder, der gesetzlich versichert ist – also auch Selbständige! Die Kinder müssen freilich ebenfalls gesetzlich versichert sein. Insgesamt hat jeder Elternteil pro Kind Anspruch auf 10 Tage Kinder­kranken­geld, Alleinerziehende 20. Bei mehreren Kindern ist der Anspruch gedeckelt auf 50 Tage.

    Wegen der Coronakrise soll es bis Ende des Jahres für beide Elternteile jeweils fünf Tage extra Kinder­kranken­geld geben. Das Gesetz geht kommenden Freitag durch den Bundesrat.

     

    5. Sonderfall Quarantäne

    Mehrere Zehntausend Kinder sind zurzeit in Deutschland in Quarantäne, weil es an ihrer Schule oder Kita Coronafälle gibt. Wenn Dein Kind selbst nicht krank ist, hast Du zwar ebenfalls Anspruch darauf, es zuhause zu betreuen. Aber Du kriegst in dieser Zeit kein Gehalt von Deinem Arbeitgeber.

    Für den Fall, dass die ganze Einrichtung geschlossen ist, hat die Große Koalition während der Coronakrise eine Entschädigung für Eltern beschlossen. Wir gehen davon aus, dass der Lohnersatz auch möglich ist, sobald eine ganze Klasse oder Kitagruppe in Quarantäne kommt. Diese kannst Du bis zu 20 Wochen beziehen, wenn Du aufgrund der Betreuung Deines Kindes nicht arbeiten kannst und niemand anderes die Betreuung übernehmen kann. Den Antrag muss Dein Arbeitgeber für Dich stellen. Auch Selbständige können die Entschädigung beantragen.

    Die Quarantäne ist in der Regel auch für die Kinder sehr belastend. Hier ein paar Tipps vom Bund sowie der Gesellschaft für medizinischen Kinderschutz.

     

    6. Dem Lohnverlust trotzen

    Weder das Kinder­kranken­geld noch die Entschädigung entsprechen dem, was Du normalerweise verdienst. Das Kinder­kranken­geld beträgt 90 Prozent Deines Nettolohns, aber nicht mehr als 3.281 Euro auf den Monat gerechnet. Der Lohnersatz liegt bei 67 Prozent vom Monatsnetto, höchstens 2.016 Euro monatlich.

    Falls Du auf Deinen vollen Lohn nicht verzichten kannst, gibt es vielleicht die Möglichkeit, im Homeoffice zu arbeiten. Oder die Arbeitszeiten zu verschieben, falls sich dann Dein Partner kümmern kann. Kommt beides nicht in Frage, bleibt Dir nur noch, Urlaub zu nehmen.

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    ... pro Jahr darfst Du an Miete zum Beispiel über AirBnB einnehmen, ohne Steuern darauf zahlen zu müssen.
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    Dienstag, 6. Oktober, Hermann-Josef Tenhagen, MDR um 4
    Mittwoch, 7. Oktober, Saidi Sulilatu, SWR Aktuell Radio
    Freitag, 9. Oktober, Hermann-Josef Tenhagen, Radioeins
    In den folgenden Tabellen haben wir für Euch unsere aktuellen Emp­feh­lungen zusammengestellt. Diese enthalten Werbelinks, über die Du direkt zur Emp­feh­lung gelangst – und für die Finanztip in manchen Fällen eine Vergütung erhält. Unsere Auswahl erfolgt rein redaktionell und zu 100 Prozent unabhängig.
    Tagesgeld
    Angebote mit Zinsgarantie (nur für neue Kunden)
    0,55 % p.a.
    für 6 Monate
    0,40 % p.a.
    für 3 Monate, mind. 5.000 Euro
    die besten regulären Angebote (für alle Kunden)
    Leaseplan Bank
    0,30 % p.a.
    TF Bank
    0,30 % p.a.
    Opel Bank
    0,25 % p.a.
    PSA Direktbank
    0,25 % p.a.
    dauerhaft gute Angebote (seit mind. 12 Monaten gute Zinsen)
    Leaseplan Bank
    0,30 % p.a.
    TF Bank
    0,30 % p.a.
    0,20 % p.a.
    Festgeld
    bis 12 Monate
    0,60 % p.a.
    Grenke Bank
    0,60 % p.a.
    0,55 % p.a.
    0,55 % p.a.
    (ab 20.000 Euro)
    Leaseplan Bank
    0,55 % p.a.
    Varengold
    0,51 % p.a.
    bis 24 Monate
    Varengold Bank
    0,80 % p.a.
    0,75 % p.a.
    Grenke Bank
    0,75 % p.a.
    0,70 % p.a.
    bis 36 Monate
    Varengold Bank
    0,85 % p.a.
    0,85 % p.a.
    Grenke Bank
    0,85 % p.a.
    0,75% p.a.
    Die Grenke AG als Mutter der Grenke Bank ist aktuell mit Anschuldigungen eines Investors konfrontiert. Die Bafin untersucht das Thema. Die Auswirkungen auf die Bank derzeit unklar. Spareinlagen sind gemäß der gesetzlichen Einlagensicherung geschützt.
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    Planethome
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    Gastarif-Wechsel
    Handytarife
    Prepaid-Tarife
    Lidl Connect Smart XS* (Vodafone-Netz)
    Prepaid Basic von ja! Mobil – Rewe* (Telekom-Netz)
    Allnet-Flat
    Lidl Connect Smart S* (Vodafone-Netz)
    Smart S von Norma Connect*(Telekom-Netz)
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    EUFlight
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