Hast Du Deinen Steuerbescheid für die Steuererklärung 2019 bereits erhalten? Dann schau mal nach, ob das Finanzamt einen Fehler gemacht hat. Falls ja, solltest Du Einspruch einlegen. Das kostet nichts – und hat gute Aussichten. Denn zwei Drittel aller Einsprüche sind erfolgreich.
1. So prüfst Du Deinen Steuerbescheid
Wir empfehlen Dir, Deine Steuererklärung mithilfe eines Steuerprogramms mit der Funktion Bescheidprüfung zu erstellen. Damit kannst Du einfach Abweichungen erkennen. Oft erkennt das Finanzamt zum Beispiel nur einen Teil Deiner Werbungskosten an, etwa bei doppelter Haushaltsführung. Oder streicht sie ganz, oft beim Arbeitszimmer. Das Finanzamt muss solche Abweichungen im Erläuterungsteil des Bescheids erwähnen.
2. Leg innerhalb eines Monats Einspruch ein
Das Finanzamt hat den pauschalen Gesundheitsbonus Deiner Krankenkasse trotz des Urteils des Bundesfinanzhofs vom Mai (Az. X R 16/18) bei Deinen Sonderausgaben abgezogen? Dann ist das eventuell nicht rechtens. Das ist einer von vielen möglichen Gründen, weshalb Du mit einem schriftlichen Einspruch innerhalb eines Monats von einem steuerzahlerfreundlichen Urteil profitieren kannst. Denn die Finanzämter lassen sich viel Zeit, solche Urteil von sich aus umzusetzen. Manchmal tun sie es auch einfach nicht. Deshalb solltest Du selbst den Finanzbeamten auf neuere Urteile hinweisen. Wie Du gezielt solche Verfahren findest, steht im Ratgeber.
3. Manchmal hast Du länger Zeit
Manche Finanzämter machen nicht nur Fehler beim Berechnen der Steuer, sondern auch in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids. Fehlt da nämlich der Hinweis, dass Du einen Einspruch auch elektronisch einlegen kannst, hast Du statt nur einem Monat sogar ein ganzes Jahr Zeit für Deinen Einspruch. Das kannst Du nutzen, um von neuen Urteilen zu profieren oder vergessene Ausgaben nachzureichen. Prüfe daher, ob Dein Finanzamt so schusselig war, den Hinweis auf den elektronischen Einspruch zu vergessen.
4. Ein Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung
Achtung: Trotz Deines Einspruchs musst Du die angefochtene Steuerrechnung pünktlich bezahlen. Du kriegst das Geld später zurück, sofern Dein Einspruch Erfolg hat. Willst Du erstmal nicht zahlen, musst Du einen Antrag auf „Aussetzung der Vollziehung“ (AdV) stellen.
5. Ein Einspruch kann sich rächen – aber es gibt Alternativen
Ein Einspruch kann auch nach hinten losgehen. Finanzbeamte schauen sich womöglich Deinen kompletten Steuerfall nochmal an und finden vielleicht Dinge, die bisher nicht aufgefallen waren. Sie dürfen dann sogar mehr Steuern verlangen. Das nennt sich „Verböserung“. Immerhin: Das Finanzamt muss Dich auf so einen Fall hinweisen. Du kannst dann Deinen Einspruch zurückziehen und stattdessen eine „schlichte Änderung“ beantragen. Dann prüft das Amt nur den einen Punkt im Bescheid, den Du bemängelst.
Manchmal ist es besser, gleich von Anfang an auf eine schlichte Änderung zu setzen: Wenn es nur um Kleinigkeiten geht, etwa eine vergessene Handwerkerrechnung nachzumelden.
6. Amtsirrtum zu Deinen Gunsten
Im Steuerbescheid steht auch, ob er „unter Vorbehalt“ steht oder teilweise vorläufig ist. Das heißt, in manchen Fällen kann das Finanzamt einen Bescheid von sich aus ändern. Hast Du alles richtig und vollständig erklärt und das Finanzamt irrt sich zu Deinen Gunsten, dann bleibt das so. Das Amt darf sich nicht ein Jahr später melden und einfach Steuern nachfordern. So konnte sich ein Selbständiger über ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14. Januar 2020 freuen (Az. VIII R 4/17). Das Finanzamt vergaß, seine Anlage S einzuscannen – und so musste er auf Einkünfte von 129.000 Euro keinen Cent Steuern zahlen!
Mittwoch, 7. Oktober, Saidi Sulilatu, SWR Aktuell Radio
Freitag, 9. Oktober, Hermann-Josef Tenhagen, Radioeins