Bankgebühren: Warum viele jetzt Geld zurückfordern können
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Dienstag ein einschneidendes Urteil verkündet: Banken können ihre AGBs nicht länger einseitig ändern und dann das Schweigen einer Kundin oder eines Kunden als Zustimmung werten (Az. XI ZR 26/20). So eine „fingierte Zustimmung“, wie der BGH das nennt, ist ungültig.
Das gilt nun für eine Reihe von AGB-Änderungen der Banken aus den vergangenen Jahren. Du kannst neu eingeführte oder erhöhte Kontogebühren in vielen Fällen zurückverlangen.
Im Prozess ging es zunächst um die Postbank
Wer kennt diese Schreiben nicht: „Wir haben unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert. Sollten wir nichts von Ihnen hören, gilt Ihre Zustimmung als erteilt.“ Der Verband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat gegen diese Unsitte geklagt – im konkreten Fall ging es um die Postbank – und ist bis vor den BGH gezogen.
Nun gehen aber alle Banken und Sparkassen sehr ähnlich vor, verwenden ähnliche Klauseln. Dabei stützen sie sich auf eine Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch. Doch der Europäische Gerichtshof urteilte schon vergangenes Jahr, dass diese Vorschrift nicht uneingeschränkt für normale Verbraucher gilt.
Das gab nun auch für den Bundesgerichtshof den Ausschlag: Er kassiert zwei Klauseln in den AGB der Postbank – und erteilt damit dem üblichen Vorgehen der Banken in Deutschland bei Gebührenerhöhungen eine klare Absage.
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Du kannst neue GebĂĽhren seit 2018 zurĂĽckfordern
Auch wenn der BGH sich nicht zu den Rechtsfolgen der Unwirksamkeit äußerte, hat es Auswirkungen auf die laufenden Verträge. Hat Deine Bank beim Konto oder Wertpapierdepot in den letzten Jahren ohne Deine konkrete Zustimmung eine Gebühr erstmals eingeführt oder erhöht, dann ist das nach dem BGH-Urteil unwirksam. Damit hast Du die Gebühren ohne Rechtsgrund gezahlt. Und für die vergangenen drei Kalenderjahre kannst Du deshalb diese zu viel gezahlten Gebühren von Deiner Bank zurückfordern – also seit dem 1. Januar 2018. Zinsen gibt es noch dazu.
Zahlen musst Du nur die Gebühren, die bei der Kontoeröffnung im Preisverzeichnis standen – auch wenn das schon deutlich länger zurückliegt als 2018. Die findest Du in Deinen alten Kontoauszügen. Für Deine Rückforderung kannst Du unser Musterschreiben nutzen. Die Zeit drängt aber nicht – Du kannst Dir bis Anfang Dezember Zeit lassen.
Zum Musterschreiben
Stell Dich darauf ein, dass Banken nicht sofort erstatten. Sollten sie Deinen Anspruch ablehnen, kannst Du Dich an die entsprechende Ombudsfrau einer Schlichtungsstelle wenden. Weitere Infos findest Du in unserem Ratgeber BankgebĂĽhren.
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Die Banken werden die Zustimmung nachträglich holen
Wir fragten mehrere Banken und den Sparkassenverband DSGV, was sie nun tun werden. Die einhellige Antwort war, man wolle zunächst die schriftliche Urteilsbegründung des BGH abwarten. Wir gehen davon aus, dass viele Banken neue Preiserhöhungen schicken werden. Diesmal werden sie Dich aber darum bitten, dass Du der Erhöhung aktiv zustimmst.
Vielleicht gehen sie dabei direkt so weit, dass sie Dir mitteilen, dass sie ohne Zustimmung Dein Konto kündigen werden. Wenn Du in nächster Zeit eine Mitteilung für eine Preiserhöhung bekommst, schick sie uns gerne an redaktion@finanztip.de. Oder besprich Dich mit anderen Leserinnen und Lesern in unserem Forum.
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