KW202122

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Ungültige Bankgebühren: Jetzt kannst Du Dir Dein Geld zurückholen

Ungültige Bankgebühren: Jetzt kannst Du Dir Dein Geld zurückholen

Wie Du Deinem Geldinstitut Dampf machen kannst

Ende April hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Banken untersagt, bei Änderungen der Geschäftsbedingungen Schweigen als Zustimmung zu werten. Damit sind viele Gebührenerhöhungen ungültig geworden. Konkret ging es zwar um ein Girokonto der Postbank, aber das Urteil ist auf alle Banken anwendbar.

Dennoch haben sich Banken und Sparkassen bislang mit Kommentaren zurückgehalten: Man wolle auf die schriftliche Begründung des Gerichts warten, hieß es lapidar. Die liegt jetzt vor. Und bestätigt klar unsere Einschätzung, die wir schon direkt nach dem Urteil gegeben haben: Sehr viele Leute können nun Gebühren zurückfordern.

Bisher war Folgendes üblich: Wollte Deine Bank an den Gebühren schrauben, schickte sie Dir ein Schreiben, in dem sie Dich auf die Änderung hinwies. Hast Du nicht reagiert, wertete Deine Bank die Gebühren dadurch automatisch als akzeptiert. Doch diese Art der Zustimmung ist nur „fingiert“, urteilte der BGH (Az. XI ZR 26/20). Und damit ungültig.

Viele Leserinnen und Leser haben nach unserem ersten Bericht ihrer Bank geschrieben – und Gebühren zurückverlangt. Einige Banken haben geblockt. Viele hofften, in der Urteilsbegründung ein Schlupfloch zu finden. Doch die Begründung (hier als PDF) ist glasklar: Es liegt eine „unangemessene Benachteiligung“ des Kunden vor. Und es ergeben sich keine Interpretationsspielräume, mit denen sich die Variante „Schweigen ist Zustimmung“ aufrechterhalten lässt.

 

Auch Gebühren auf Sparpläne und Depots zurückfordern

Das Urteil lässt sich ausdrücklich auch anwenden auf Wertpapierdepots oder Sparpläne. Einige Banken haben bereits reagiert und schon vor Bekanntwerden der Urteilsbegründung ihre AGBs geändert.

Wenn Du jetzt Deine Gebühren zurückforderst, musst Du trotzdem damit rechnen, dass Deine Bank nicht einfach nachgibt oder dass sie auf Zeit spielt. Oder anfängt zu diskutieren, zum Beispiel: Die Änderung sei gar nicht nachteilig für Dich. Etwa wenn bei der Anmeldung mTANs aus Sicherheitsgründen durch (kostenpflichtige) Verfahren ersetzt wurden.

 

Werde jetzt aktiv

Einige dieser Streitfragen könnten wieder vor Gericht landen. Das sollte Dich aber nicht davon abhalten, Gebühren zurückzufordern. Wie das geht, erklären wir Dir in unserem Ratgeber – dort findest Du auch das passende Musterschreiben.

Falls Deine Bank sich weigert, Dir die Gebühren zurückzuzahlen, kannst Du Dich zunächst an einen Ombudsmann wenden. Das Verfahren ist kostenlos für Dich. Und schick uns gerne die Reaktion Deiner Bank an redaktion@finanztip.de.

 

Erhöhungen sind weiter möglich

Das Urteil bedeutet nicht, dass Banken keine Gebühren mehr erhöhen können. Sie müssen aber Deine aktive Zustimmung bekommen. In aller Regel werden sie die künftig einfordern, damit Du das Konto weiter nutzen kannst. Wer dauerhaft seine Zustimmung verweigert, muss damit rechnen, dass die Bank das Konto kündigt. Besser ist es also, das Konto gleich zu wechseln, als es auf so eine Konfrontation ankommen zu lassen. Es gibt ja immer noch günstige Alternativen.

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Schnäppchen der Woche

Angebote, Rabatte & Deals: Was unsere Redaktion für Dich entdeckt hat.

Monatlich kündbar: 7 GB im Vodafone-Netz für 10 Euro

Auch im guten Vodafone-Netz bekommst Du mittlerweile einen umfangreichen Handytarif für 10 Euro im Monat. Zum Beispiel die LTE Allnet Flat von Freenet Mobile mit sieben Gigabyte Datenvolumen und einem ausreichenden Download-Tempo von 21 Mbit/s. Die Grundgebühr bleibt dauerhaft bei 10 Euro, und der Tarif kommt mit einer Allnet-Flat in alle Netze.

Der Vorteil bei dem Angebot ist die kurze Vertragslaufzeit von einem Monat. So kannst Du jederzeit wechseln, wenn Du Dich mal umentscheidest. Allerdings musst Du einmalig eine Anschlussgebühr von 30 Euro zahlen.

Bonus auf Festgeld bei Zinspilot

Beim Zinsvermittler Zinspilot bekommen Neukunden derzeit einen Bonus von 25 Euro, wenn sie bei der schwedischen Bank Avida Finans zwischen 2.500 Euro und 10.000 Euro anlegen. Bei höheren Anlagesummen steigt der Bonus auf bis zu 75 Euro.

Für das sechsmonatige Festgeld bietet Dir die Avida Finans Zinsen von 0,17 Prozent pro Jahr. Vergleichbare Angebote bringen 0,25 Prozent – allerdings ohne Bonus. Der macht die Avida attraktiver: Bei 2.500 Euro erhältst Du rund 2 Euro an Zinsen plus 25 Euro Bonus. Das entspricht einer Rendite von fast 1,1 Prozent über ein halbes Jahr. Für 25.000 Euro gibt‘s 75 Euro Bonus. Plus Zinsen macht das rund 96 Euro – das entspricht 0,39 Prozent.

Achte auf die Teilnahmebedingungen unten auf der Zinspilot-Website und nutze den Code FINANZTIP. Denk daran, das Festgeld bis zwei Geschäftstage vor Ablauf zu kündigen, sonst läuft es ohne Bonus weiter.

Audible günstig für Amazon-Prime-Kunden

Als Amazon-Prime-Kunde bekommst Du derzeit einen satten Nachlass beim Hörbuchanbieter Audible. Für das erste halbe Jahr zahlst Du jeden Monat nur rund 3 statt 10 Euro. Danach gilt allerdings der Normalpreis. Du kannst jederzeit kündigen oder das Abo pausieren. Das Angebot bekommst Du nur, wenn Du in den vergangenen sechs Monaten kein aktives Audible-Abo hattest und es direkt über die Website von Audible abschließt. Die Aktion endet am 22. Juni.

 
Urteile zur Doppelbesteuerung von Rentnern: Das musst Du wissen

1. Urteile zur Doppelbesteuerung von Rentnern: Das musst Du wissen

In zwei wegweisenden Urteilen hat der Bundesfinanzhof (BFH) am Montag erstmals klare Vorgaben für die Berechnung der Rentenbesteuerung gemacht (Az. X R 33/19 und X R 20/19). Der Staat muss nun seine Rechengrundlage ändern – eine Aufgabe für die kommende Bundesregierung.

Eine sogenannte Doppelbesteuerung liegt vor, wenn Du während des Erwerbslebens mehr Beiträge aus versteuertem Einkommen in die Rentenkasse zahlst, als Du im Alter als steuerfreie Rente herauskriegst. Die beiden Kläger lagen zwar falsch mit ihrer Einschätzung, dass sie selbst auf ihre aktuellen Renten teilweise doppelt Steuern zahlen. Künftigen Rentenjahrgängen kann das nach geltendem Recht aber durchaus passieren.

Stehst Du als Arbeitnehmer noch mitten im Berufsleben, musst Du nichts tun. Wichtig ist nur, dass Du alle Rentenbescheide, Versicherungsverläufe und Steuerbescheide aufhebst – wie es übrigens jeder tun sollte.

Bist Du dagegen seit kurzem in Rente, kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass Du bereits doppelt besteuert wirst. Am ehesten betrifft das frühere Selbständige, weil sie ihre Rentenbeiträge weitgehend selbst finanziert haben. Auch auf ledige Senioren kann es zutreffen, weil sie keine Hinterbliebenenbezüge erhalten. Es kommt eher bei Männern als bei Frauen dazu, weil sie statistisch gesehen früher sterben – und daher kürzer Rente beziehen.

Du vermutest, dass Du aktuell doppelt besteuert wirst? Dann solltest Du Dir für Deine Steuererklärung 2020 Zeit lassen bis zum Ende der (wegen Corona verlängerten) Abgabefrist am 31. Oktober; vielleicht ist die Rechtslage dann schon klarer. Machst Du die Steuer mit einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein, dann hast Du Zeit bis zum 31. Mai 2022. Gegen den Steuerbescheid kannst Du dann innerhalb einesMonatsEinspruch einlegen. Worauf es dabei ankommt, liest Du in unserem Ratgeber. Dort findest Du auch einen Mustereinspruch.

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Krankengeld: So setzen Kassen Versicherte unter Druck

2. Krankengeld: So setzen Kassen Versicherte unter Druck

Stell Dir vor, Du bist länger krank. Immer wieder ruft Deine Krankenkasse an und fragt, wie es Dir geht. Wann Du endlich wieder arbeiten kannst. Wenn Du schon mal Krankengeld erhalten hast, kennst Du das vielleicht. Aktuell mehren sich Beschwerden von Menschen, die länger als sechs Wochen krankgeschrieben waren und sich von ihrer Kasse bedrängt fühlten. Das berichten Verbraucherzentralen und die Unabhängige Patientenberatung.

Tatsächlich gilt: Du hast eine „Mitwirkungspflicht“. Etwa wenn es darum geht zu prüfen, ob Du wirklich Anspruch auf Krankengeld hast. Allerdings kannst Du dieser schriftlich nachkommen. Und über Deinen Gesundheitszustand musst Du der Kasse keine Auskunft geben. Denn für die Prüfung Deiner Arbeitsunfähigkeit ist nicht die Krankenkasse zuständig, sondern der Medizinische Dienst. Falls Dich die Krankenkasse trotzdem am Telefon drangsaliert, solltest Du möglichst wenig über Dich preisgeben. Teile ihr mit, dass Du alles Nötige gern schriftlich klärst.

Die Patientenberatung kritisiert außerdem die Unsitte vieler Krankenkassen, den Versicherten wichtige Entscheidungen nur am Telefon mitzuteilen – etwa die Einstellung der Krankengeldzahlung. Das ist zwar rechtlich in Ordnung, aber zu Deinem Nachteil. Fordere unbedingt eine schriftliche Bestätigung und Begründung an.

Wichtig dabei: Sobald Dir die Kasse eine Entscheidung am Telefon mitteilt, beginnt die Widerspruchsfrist. Du hast dann nur einen Monat Zeit, Widerspruch einzulegen. Das geht zum Beispiel mit unserem Musterbrief.

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Auf Geldreise mit Anika und Anja:

  • Corona und Steuererklärung Teil 2
  • Corona und Steuererklärung Teil 1

Geld ganz einfach mit Saidi:

Beliebte Folgen vom Corona-Podcast:

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Ebay erhöht den Käuferschutz – und die Gebühren

3. Ebay erhöht den Käuferschutz – und die Gebühren

Bei einem Kauf auf dem Online-Markplatz Ebay hast Du bei vielen Anbietern neuerdings eine deutlich größere Auswahl an Bezahlmethoden – Du kannst Dich zum Beispiel zwischen Kreditkarte, Lastschrift, Klarna, Sofortüberweisung, Paypal, Apple Pay oder Google Pay entscheiden. Außerdem greift künftig für jede der Bezahlarten der Ebay-Käuferschutz. Das heißt: Kommt die Ware nicht bei Dir an oder entspricht sie nicht der Beschreibung, kannst Du das direkt bei Ebay bemängeln. Auch Verkäufer kommen so sicherer an ihr Geld.

Ebay schaltet sich im Laufe des Jahres bei mehr und mehr Verkäufen als Zahlungsdienstleister dazwischen. Wer weiterhin Klamotten, Spielzeug oder Handys dort einstellen möchte, hat keine Wahl: Er muss die Bezahlung direkt über die Plattform abwickeln.

Ob ein Shop bereits auf das Zahlen über Ebay umgestellt wurde, erkennst Du daran, dass alle Zahlungsmethoden freigeschaltet sind. Fordert Dich eine Ebay-Verkäuferin trotzdem auf, das Geld direkt an sie zu überweisen, sollten bei Dir die Alarmglocken schrillen.

Zugleich erhöht Ebay auch die Verkaufsgebühr. Im häufigsten Fall steigt die Provision von 10 auf 11 Prozent. Für Käufer ändert sich erstmal nichts. Es hält Verkäufer jedoch nichts davon ab, mit der höheren Gebühr ihre Preise zu erhöhen. Die Änderungen gelten nur für Ebay und nicht für Ebay-Kleinanzeigen.

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Schreibt Eure Erfahrungen mit Anbietern auf!

4. Schreibt Eure Erfahrungen mit Anbietern auf!

Welche Erfahrungen macht Ihr mit Anbietern? Nicht nur mit unseren Empfehlungen, auch mit anderen Firmen? Vor gut einem Jahr haben wir angefangen, Seiten für Euch einzurichten, auf denen Ihr Eure Erfahrungen schildern könnt. Mehr als 8.000 Berichte zu 92 Anbietern sind inzwischen eingegangen. Von konstruktiver Kritik über nüchterne Bilanz bis hin zu lobenden Worten war alles dabei. Vielen Dank dafür!

Gut die Hälfte der Berichte meldet Kritik an, die andere Hälfte ist neutral bis positiv. Es sind ganz überwiegend sachliche Äußerungen mit hohem Nutzwert. So könnt Ihr besser entscheiden, wie gut eine Bank, ein Internet-Anbieter oder eine Krankenkasse zu Euch passt.

Ein Beispiel: Wir haben die Wertpapierdepots danach ausgesucht, was für langfristige Aktiensparer wichtig ist. Wenn Ihr zum Beispiel häufiger traden wollt, lohnt es sich, auch auf die Erfahrungen mit den Depot-Anbietern zu schauen, insbesondere auf die sogenannten Neo-Broker: Scalable Capital (Free Broker), Smartbroker und Trade Republic.

Manchmal gibt es Ärger über Dinge, die nur wenige betreffen oder die man einfach nur wissen muss: etwa, dass das Onlinebanking mit alten Handys bei einer Bank aus Sicherheitsgründen nicht mehr unterstützt wird. Dieses Wissen ist sehr nützlich für Neukunden.

Während wir bei Wertpapieren oder Mobilfunk sehr viele Erfahrungsberichte haben, sind es etwa bei Krankenkassen wie der IKK Classic, HEK, SBK, BKK24, BKK-VBU und TK noch nicht so viele. Dasselbe gilt auch für unsere jüngeren Empfehlungen für Debit-Kreditkarten von Vivid Money, Nuri und Insha. Auch da ist es hilfreich, wenn Ihr Eure Erfahrungen aufschreibt. Und das gilt umso mehr, falls Ihr schon länger bei einem Anbieter seid, denn dann habt Ihr die langfristige Perspektive, die anderen hilft.

Fangt am besten gleich an. Hier der Überblick.

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Auch wichtig: Netflix, Negativzinsen, Grundrente

5. Auch wichtig: Netflix, Negativzinsen, Grundrente

+++ Der Streaming-Dienst Netflix darf seine Preise nicht beliebig erhöhen. Das Urteil des Kammergerichts Berlin vom Dezember 2019 ist seit vergangenem Freitag rechtskräftig – der Bundesgerichtshof hat die Revision abgelehnt (Az. I ZR 23/20). Netflix darf seine Preise demnach nur noch bei konkreten Kostensteigerungen erhöhen und muss diese transparent machen. Höhere Preise, um den Gewinn zu steigern, sind laut Berliner Gericht in laufenden Verträgen nicht erlaubt. +++

 

+++ Die Postbank zieht nach bei den Negativzinsen. Ab dem 21. Juni müssen Neukunden mit mehr als 25.000 Euro auf dem Tagesgeldkonto ein „Verwahrentgelt“ von 0,5 Prozent zahlen. Im April hat die Commerzbank angekündigt, ab August Negativzinsen auf Guthaben über 50.000 Euro zu erheben. Zuvor lag die Grenze der Banken in aller Regel bei 100.000 Euro. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hält Negativzinsen für unzulässig – sowohl für Neu- als auch für Bestandskunden. Er hat deshalb gegen fünf Banken Klage eingereicht, wie wir auf Nachfrage erfuhren. Wir halten Dich auf dem Laufenden. +++

 

+++ Ab Juli verschickt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) die ersten Bescheide für die Grundrente – das ist ein Zuschlag auf die eigentliche Rente. Er wird automatisch berechnet, Du musst dafür nichts tun. Mit angeblichen „Fragebögen zur Grundrente“ versuchen Trickbetrüger aber offenbar derzeit, an persönliche Daten oder Deine Bankverbindung zu kommen. Die DRV betont, dass sie nie solche Fragebogen verschickt. Eine Broschüre zum Trickbetrug im Namen der Rentenkasse findest Du hier. Vergangene Woche hatten wir im Newsletter einen großen Bericht über solche Betrügereien. +++

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Börsenweisheiten gibt es wie Sand am Meer – In diesem Video analysiert Saidi sieben davon und klärt auf, was sie taugen.

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Punkt für Punkt: DSL, Kabel, Glasfaser, LTE oder Satellit – welches Internet kann was?

Punkt für Punkt: DSL, Kabel, Glasfaser, LTE oder Satellit – welches Internet kann was?

Strom kommt aus der Steckdose, Wasser aus dem Wasserhahn und das Internet aus der Telefonleitung, richtig? Für die meisten von uns stimmt das, doch waren die Kupferkabel natürlich nie für die massenhafte Datenübertragung aus dem Internet gedacht. Ein Überblick über die Alternativen.

 

1. Glasfaser: Besser geht’s nicht

Eine Glasfaserleitung (siehe Bild oben) ist wie geschaffen für schnelles und stabiles Internet. Doch der Ausbau ist aufwendige Handarbeit. Gerade mal jeder und jede Siebte von uns hat einen Glasfaseranschluss im Haus. Tendenz immerhin steigend.

Das schnelle Internet musst Du Dir ein bisschen was kosten lassen. Die Gigabit-Anschlüsse gibt es in der Regel für 80 bis 100 Euro im Monat. Dafür hast Du ein Download-Tempo von 1.000 Mbit/s, sprich Megabit pro Sekunde – solch hohen Geschwindigkeiten braucht aber kaum eine Privatperson. Kleinere Glasfasertarife mit 200 Mbit/s bekommst Du für die Hälfte.

 

2. Fernsehkabel: Fast so schnell wie Glasfaser

Wer kein Glasfaserkabel im Haus hat, kann meist auf das TV-Kabel zurückgreifen. Das ist in zwei von drei Haushalten verlegt.

Das Fernsehkabel ist vielerorts vergleichbar schnell wie Glasfaser. Allerdings teilst Du Dir die Leitung mit Deinen Nachbarn. Daher steckst Du zur Internet-Rush-Hour manchmal im Datenstau.

Hält die TV-Leitung, was der Anbieter verspricht, kannst Du damit am günstigsten surfen. Allerdings bekommst Du den Kabeltarif, ähnlich wie bei Glasfaser, allein bei dem Anbieter, der das Fernsehkabel bei Dir verlegt hat.

 

3. Telefonleitung: Sie kann erstaunlich viel

Die DSL-Geschwindigkeit hängt maßgeblich davon ab, wie gut die Telefonleitung ausgebaut ist. 50 Mbit/s bekommen mittlerweile neun von zehn Telefonleitungen hin. Das reicht für die meisten Internetnutzer aus. 200 Mbit/s schafft nur jede zweite.

Bei den DSL-Anbietern hast Du die freie Auswahl. Besonders die großen vier, nämlich Telekom, Vodafone, 1&1 und O2, übertrumpfen sich regelmäßig mit Neukunden-Rabatten. Noch günstiger als beim Anbieter selbst kommst Du in der Regel per Vergleichsportal an Deinen Tarif: Check24 und Verivox bieten einen Extrabonus.

 

4. Keine Leitung: Dann eben übers Handynetz

Abseits der Großstädte ist schnelles Internet hier und da immer noch Mangelware. Gibt es in Deiner Nachbarschaft wenigstens guten Handyempfang, kann ein LTE-Zuhause-Tarif helfen.

Diese Tarife mausern sich langsam zu einer echten Alternative, wenn Du unter chronisch langsamem Internet leidest. Ein vollwertiger Ersatz sind sie noch nicht: Bei vielen ist das Datenvolumen begrenzt oder es gibt je nach Wohnort nur mäßigen Empfang.

 


Nachthimmel fotografiert mit längerer Belichtung: Das macht einen Satelliten von Starlink sichtbar. Foto: IMAGO / photothek

 

 

5. Zukunftsmusik: Das Internet aus dem All

Bis jetzt war Internet per Satellit nur die allerletzte Notlösung. Für teures Geld gibt es ein relativ kleines Datenvolumen. Außerdem sind die Reaktionszeiten der Satelliten so lang, dass zum Beispiel Videokonferenzen unmöglich sind. Dies möchte das Unternehmen Starlink rund um den Weltraum-Investor Elon Musk nun ändern.

Im Laufe des Jahres soll das neue Satelliten-Internet in Deutschland verfügbar sein – Du kannst es bereits vorbestellen. Der Tarif von Starlink begrenzt die Datenmenge nicht und ist in ersten Praxistests erstaunlich flink für eine Satelliten-Verbindung. Er kostet allerdings happige 100 Euro im Monat, plus 500 Euro für die Satellitenschüssel.

Rund 200.000 Haushalten in Deutschland kann weder Kabel noch Mobilfunk weiterhelfen. Deshalb will die Große Koalition ein Förderprogramm für die Kosten der Schüssel einrichten. Wir geben Dir hier im Newsletter Bescheid, wenn es soweit ist.

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Zahl der Woche

… der 42 Millionen Haushalte in Deutschland kommen laut Verkehrsministerium noch nicht mal auf eine Internetgeschwindigkeit von 16 Mbit/s. Das aber ist das Minimum für ein zeitgemäßes Surftempo.

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Tagesgeld
die besten regulären Angebote (für alle Kunden)
Sberbank Direct
0,20 % p.a.
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0,20 % p.a.
Klarna über Weltsparen
0,17 % p.a.
0,16 % p.a.
dauerhaft gute Angebote (seit mind. 12 Monaten gute Zinsen)
TF Bank
0,20 % p.a.
0,16 % p.a.
Festgeld
bis 12 Monate
Leaseplan Bank
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0,35 % p.a.
Sberbank Direct
0,35 % p.a.
bis 24 Monate
Leaseplan Bank
0,55 % p.a.
0,51 % p.a.
0,50 % p.a.
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Allnet-Flat
Flat L von Allmobil* (Vodafone-Netz)
Prepaid Smart von Ja! Mobil – Rewe (Telekom-Netz)
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