Sturmschäden
Was die Versicherungen zahlen
Das Wichtigste in Kürze
- Die Versicherungen zahlen bei Sturmschäden ab Windstärke 8.
- Fürs Auto ist die Teilkasko-, für das Haus die Wohngebäude- und fürs eigene Hab und Gut die Hausratversicherung zuständig.
- Sichern Sie bei einer Sturmwarnung Ihr Haus und Ihre Garten- und Balkonmöbel.
- Verständigen Sie bei Schäden sofort Ihren Versicherer, dokumentieren Sie den Schaden durch Fotos und holen Sie Zeugen dazu.
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Stürme können Äste auf Autos werfen, Dächer abdecken oder Gartenmöbel durch die Gegend schleudern. Die Schäden belaufen sich jedes Jahr auf Millionenhöhe. Die richtigen Versicherungen schützen Sie vor den finanziellen Folgen eines Sturms.
Wann zählt ein Sturm als Sturm?
Die Versicherungen decken Sturmschäden ab Windstärke 8. Das entspricht Windgeschwindigkeiten ab 62 Kilometern in der Stunde. Im Zweifelsfall zählen die Bekanntgaben des Deutschen Wetterdienstes. Diese Sturmdefinition gilt für
- die Teilkaskoversicherung bei Sturmschäden am Auto,
- die Wohngebäudeversicherung bei Sturmschäden am eigenen Haus sowie
- die Hausratversicherung bei Sturmschäden am eigenen Hab und Gut.
Haben Sie eine Vollkaskoversicherung für Ihr Auto, so zahlt diese unabhängig von der Windstärke. Aber Vorsicht: Reichen Sie nicht jeden Kleinschaden bei der Vollkasko ein, Sie gefährden damit Ihren Schadensfreiheitsrabatt.
Sicherung vor dem Sturm
Bei einer Sturmwarnung müssen Sie das Gebäude und den Hausrat sichern, um mögliche Schäden zu verhindern. Dazu gehört zum Beispiel, dass Sie die Fenster schließen oder Gartenmöbel in den Keller räumen. Machen Sie dies nicht, liegt eine sogenannte „Obliegenheitsverletzung“ vor. Die Versicherer können dann, egal ob Wohngebäude- oder Hausratversicherung, die Leistungen kürzen.
Schäden dokumentieren
Wichtig ist, dass Sie als Beweis alle Schäden dokumentieren. Fotografieren Sie oder filmen Sie die Schäden an Ihrem Besitz, aber auch die Spuren des Sturms in der Nähe. Das gilt insbesondere für Äste oder Dachziegel, die in der Nähe des Autos oder Hauses liegen. Schließlich werden diese bei den Aufräumarbeiten entfernt. Machen Sie zudem Notizen zu den Schäden und ziehen Sie einen Zeugen hinzu.
Werfen Sie beschädigte Sachen nicht weg und reparieren Sie nichts, bevor der Versicherer den Schaden reguliert hat. Sie müssen allerdings laut Versicherungsbedingungen zumutbare Maßnahmen ergreifen, um weitere Schäden zu verhindern, zum Beispiel wenn es durch das abgedeckte Dach regnet. Heben Sie die Rechnungen für die provisorischen Reparaturen gut auf.
Wer zahlt für die Folgen eines Sturms am Haus?
Ein Sturm deckt schnell ein Hausdach ab oder reißt einen Baum um. Wenn Sie viel Pech haben, fällt der Baum dann noch auf Ihr eigenes oder ein fremdes Haus. Im ersten Fall springt der Gebäudeversicherer ein. Beim fremden Haus kommt es darauf an, wie es um den Baum bestellt war. Sofern er gesund war, zahlt die Wohngebäudeversicherung des Hausbesitzers. War der Baum allerdings krank, muss die Grundbesitzerhaftpflicht des Baumbesitzers ran.
Der Versicherungsschutz deckt auch Folgeschäden ab – falls es zum Beispiel durch das beschädigte Dach regnet. Sie sollten dort zunächst selbst Löcher provisorisch schließen. Denn Sie sind immer verpflichtet, den Schaden zu mindern, wo es möglich ist. Bringen Sie sich dabei aber nicht selber in Gefahr, indem Sie aufs Dach steigen. Neben den Schäden am Haus zahlt die Versicherung auch für die Aufräumarbeiten. Die Kosten für den Abtransport – zum Beispiel von umgestürzten Bäumen – übernehmen aber nicht alle Versicherungen.
Bei Bäumen auf dem eigenen Grundstück kommt ein weiteres Problem hinzu: Sie müssen regelmäßig kontrollieren, ob der Baum gesund und stabil ist. Das gehört zu Ihrer sogenannten „Verkehrssicherungspflicht“. Kranke Bäume stürzen eher um und gefährden andere Menschen.
Bevor Sie einen Baum fällen, sollten Sie sich beim Naturschutzamt Ihres Bezirkes oder Ihrer Gemeinde erkundigen, ob es eine Baumschutzsatzung gibt – oft auch Baumschutzverordnung genannt. Denn dann brauchen Sie unter Umständen für das Fällen von Bäumen eine Genehmigung. Stürzt ein kranker Baum auf das eigene oder das Nachbarhaus, zahlt entweder der Wohngebäudeversicherer des Hausbesitzers oder der Haftpflichtversicherer des Baumbesitzers.
Wenn starker Regen oder Hochwasser das Haus beschädigen, hilft nur eine Zusatzversicherung zur Gebäudeversicherung: die Elementarschadenversicherung. Diese Versicherung greift bei den Folgen von Naturereignissen. Dazu gehören neben Starkregen und Überschwemmungen auch Lawinen, Erdbeben und Vulkanausbrüche.
Sie können die Versicherung nur in Verbindung mit der Wohngebäude- und der Hausratversicherung abschließen. Der Zusatz ist vor allem in Hochwasser- und Bergregionen empfehlenswert, dort aber oft sehr teuer und manchmal kaum zu bekommen. Jeder Hausbesitzer sollte jedoch eine Gebäudeversicherung abschließen.
Wer zahlt für die Folgen eines Sturms am Hausrat?
Falls der Sturm Ihr Hab und Gut beschädigt, greift die Hausratversicherung. Der Versicherer zahlt zum Beispiel, wenn es durch ein vom Sturm zerstörtes Fenster hereinregnet und beispielsweise Ihre Möbel nass werden. Auch privat genutzte Satellitenschüsseln oder Markisen fallen unter den Hausrat. Die Hausratversicherung ist besonders bei wertvollem Hausstand sinnvoll.
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Wer zahlt bei Personenunfällen durch Sturm oder Laub?
Sie müssen den Fußweg vor Ihrem Haus sichern. Dazu gehört nicht nur, dass Sie im Winter Schnee und Eis entfernen. Diese Verkehrssicherungspflicht gilt auch für Laub. Wenn Sie in einem Mietshaus wohnen, sollten Sie in den Mietvertrag schauen. Unter Umständen hat der Hausbesitzer die Pflichten zur Räumung der Wege auf Sie übertragen.
Falls herumfliegende Dachziegel, Blumentöpfe oder Äste Menschen verletzen, verhält es sich genauso. Sie müssen vor Stürmen Sorge tragen, mögliche Unfälle zu vermeiden. Haben Sie das versäumt und verletzen sich deswegen Menschen, kommt aber die Haftpflichtversicherung für den Schaden auf.
Mietern und Eigenheimbewohnern reicht dafür die private Haftpflichtversicherung. Besitzer von vermieteten Immobilien oder unbebauten Grundstücken brauchen dagegen eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
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